EB-Sustainable Small/Mid Cap Equities Euroland (DE000A2JQKP8) geht in EB-Global Equities (LU3109048648) auf
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH und die IPConcept (Luxemburg) S.A. haben die grenzüberschreitende Verschmelzung des Fonds EB-Sustainable Small/Mid Cap Equities Euroland auf den Fonds EB-Global Equities beschlossen.
Die Fusion erfolgt zum 31.03.2026 (Übertragungsstichtag). Der übertragende OGAW wird ohne Abwicklung aufgelöst. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen im Wege einer Verschmelzung durch Aufnahme auf den übernehmenden Fonds über.
Wesentliche Eckdaten der Fondsfusion
✔ Übertragungsstichtag: 31.03.2026
✔ Wirksamwerden: 01.04.2026
✔ Art der Maßnahme: Grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme
✔ Letzter Handelstag (übertragender Fonds): 23.03.2026, 12 Uhr
✔ Rückgabefrist aufnehmender Fonds: bis 23.03.2026, 14 Uhr
Abgebender und aufnehmender Fonds
| Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
|---|---|---|---|
| EB-Sustainable Small/Mid Cap Equities Euroland R | DE000A2JQKP8 | EB-Global Equities P | LU3109048648 |
Hintergrund und strategische Einordnung
Beide Fonds verfolgen eine Aktienstrategie mit ESG-Integration. Während der übertragende Fonds seinen Fokus auf nachhaltige Small- und Mid-Caps aus der Eurozone legte, investiert der aufnehmende Fonds global in Aktien wirtschaftlich attraktiver Unternehmen mit ökologischen und sozialen Merkmalen.
Durch die Bündelung der Vermögenswerte soll eine effizientere Portfoliosteuerung ermöglicht und Skaleneffekte erzielt werden.
Wesentliche Unterschiede zwischen den Fonds
Regionale Ausrichtung: Wechsel von Eurozonen-Small/Mid-Caps zu globaler Aktienstrategie. Anlageuniversum: Der aufnehmende Fonds kann zusätzlich in Anleihen, Wandelanleihen sowie andere festverzinsliche Wertpapiere investieren.
Risikoklasse: Beide Fonds weisen einen Risikoindikator von 4 (mittlere Risikoklasse) aus. Kostenstruktur: Die laufenden Kosten reduzieren sich teilweise. Beispiel Anteilklasse R → P: von 1,77 % auf 1,43 %. Anteilklasse I → X: von 1,00 % auf 0,94 %.
Was bedeutet die Fusion für Anleger?
Anleger des übertragenden Fonds, die ihre Anteile nicht bis zum 23.03.2026, 12 Uhr zurückgegeben haben, erhalten automatisch Anteile der entsprechenden Anteilklasse des EB-Global Equities.
Die Umstellung erfolgt auf Basis des am 31.03.2026 ermittelten Nettoinventarwerts. Ein aktives Tätigwerden ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bestehende Sparpläne werden automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt, sofern die Fondsbedingungen dies ermöglichen. Es kann zu zeitlichen Verschiebungen bei der Ausführung kommen.
Fusion als Anlass für einen Konditionencheck
Fondsfusionen sind ein geeigneter Zeitpunkt, nicht nur die Fondsstrategie, sondern auch die Depotkonditionen zu überprüfen.
Führen Sie Ihr Depot bei einer der Partnerbanken von PROfinance – etwa FFB, FNZ/ebase, Fondsdepot Bank, DAB BNP Paribas oder comdirect – ist ein kostenfreier Vermittlerwechsel möglich.
✔ Bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision
✔ 100 % Rabatt auf Ausgabeaufschläge
✔ Treueprämie ab 10.000 € Depotvolumen
✔ Bonusprogramm ab 50.000 € – allein oder im Team
✔ Depot bleibt bestehen – keine Neu-Eröffnung erforderlich
Tipp: Fondsfusion als Chance nutzen
Eine Fondsfusion ist ein sinnvoller Zeitpunkt, um nicht nur die Wiederanlage zu prüfen, sondern auch die Depotstruktur und laufenden Kosten zu optimieren: Jetzt Fonds-Konditionen prüfen.
Fazit: Strukturänderung mit strategischer Erweiterung
Die Fusion des EB-Sustainable Small/Mid Cap Equities Euroland in den EB-Global Equities zum 31.03.2026 führt zu einer klaren strategischen Erweiterung von einer regionalen Small/Mid-Cap-Strategie hin zu einer globalen Aktienlösung.
Anleger wechseln von einem Eurozonen-Fokus in ein global diversifiziertes Aktienportfolio. Trotz vergleichbarer Risikoklasse verändern sich Region, Anlageuniversum und Kostenstruktur. Eine individuelle Überprüfung der Passung zur eigenen Anlagestrategie ist empfehlenswert.
FAQ zur Universal-Fusion: EB-Sustainable Small/Mid Cap → EB-Global Equities
Was genau passiert bei dieser Fondsfusion?
Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung wird das gesamte Vermögen des deutschen OGAW „EB-Sustainable Small/Mid Cap Equities Euroland“ auf den Luxemburger OGAW „EB-Global Equities“ übertragen. Der übertragende Fonds wird ohne gesonderte Liquidation aufgelöst. Anleger erhalten im Gegenzug automatisch Anteile der entsprechenden Anteilklasse des aufnehmenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird auf Basis der Nettoinventarwerte zum 31.03.2026 berechnet.
Was bedeutet „Verschmelzung durch Aufnahme“ konkret?
Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme wird ein Fonds vollständig in einen bereits bestehenden Fonds integriert. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen auf den übernehmenden Fonds über. Der abgebende Fonds hört nach Wirksamwerden der Fusion auf zu existieren. Es handelt sich nicht um eine Liquidation mit Barauszahlung, sondern um eine Fortführung der Anlage in neuer Struktur.
Unterscheidet sich die Anlagestrategie wesentlich?
Ja. Der bisherige Fonds investierte primär in nachhaltige Small- und Mid-Cap-Aktien aus der Eurozone. Der EB-Global Equities verfolgt hingegen eine global ausgerichtete Aktienstrategie mit ESG-Integration. Dadurch erweitert sich das Anlageuniversum deutlich. Regionale Gewichtung, Branchenstruktur und Diversifikation verändern sich entsprechend.
Bleibt das Risikoprofil gleich?
Beide Fonds weisen aktuell einen Risikoindikator von 4 (mittlere Risikoklasse) auf. Dennoch kann sich das tatsächliche Risikoprofil durch die globale Ausrichtung, Währungsrisiken und veränderte Marktstruktur unterscheiden. Anleger sollten prüfen, ob die neue regionale und strategische Ausrichtung weiterhin zur eigenen Risikoneigung passt.
Wie verändern sich die laufenden Kosten?
In den dargestellten Anteilklassen sinken die laufenden Kosten teilweise. Beispielsweise reduziert sich die Gesamtkostenquote von 1,77 % (Anteilklasse R) auf 1,43 % (Anteilklasse P). In der institutionellen Variante sinkt sie von 1,00 % auf 0,94 %. Zusätzlich fallen Transaktionskosten von rund 0,35 % p.a. an. Die Kostenstruktur ist damit tendenziell leicht günstiger.
Muss ich der Fusion aktiv zustimmen?
Nein. Die Verschmelzung erfolgt automatisch zum festgelegten Stichtag. Anleger des übertragenden Fonds können ihre Anteile jedoch bis zum 23.03.2026, 12 Uhr, kostenfrei zurückgeben, wenn sie nicht in den neuen Fonds wechseln möchten. Anleger des aufnehmenden Fonds haben ebenfalls ein kostenfreies Rückgaberecht bis 23.03.2026, 14 Uhr.
Was passiert mit bestehenden Sparplänen?
Bestehende Sparpläne im übertragenden Fonds werden automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt, sofern dies technisch möglich ist. Aufgrund der Fusions- und Buchungsprozesse kann es zu zeitlichen Verschiebungen bei der Ausführung kommen. Die Sparrate und das Depot selbst bleiben grundsätzlich unverändert.
Entstehen mir durch die Fusion zusätzliche Kosten?
Die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbundenen Kosten werden nicht den Fondsvermögen belastet (mit Ausnahme der Prüferkosten). Für Anleger fallen im Rahmen der technischen Umstellung keine separaten Gebühren an. Ein freiwilliger Verkauf vor dem Stichtag kann jedoch – abhängig vom Depotmodell – Transaktionskosten auslösen.
Was ist der Unterschied zwischen dieser Fusion und einer Fondsliquidation?
Bei einer Liquidation wird das Fondsvermögen verkauft und als Geldbetrag an die Anleger ausgezahlt. Die Anlage endet vollständig. Bei einer Fusion bleibt das Kapital investiert, jedoch in einem anderen Fonds mit neuer Struk