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Fusion bei Universal-Investment GmbH – wichtige Informationen für Fondsanleger
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat im Rahmen der FFB FondsSpotNews 499/2025 über eine anstehende Fondsfusion zum 31. Dezember 2025 informiert. Dabei wird der Berenberg EM Local Bonds A in den Berenberg Euro Enhanced Liquidity – Anteilklasse R D übertragen.
Für Anleger bedeutet dies: Die Anteile des abgebenden Fonds gehen vollständig im aufnehmenden Fonds auf. Das konkrete Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft festgelegt und am Fusionstag bekannt gegeben.
Wichtige Termine und Fristen im Überblick
Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung konnten keine neuen Anteile des abgebenden Fonds mehr über die FFB erworben werden. Eine Rückgabe der Anteile war nur noch bis 15. Dezember 2025 möglich. Nach diesem Datum erfolgt die Fusion automatisch.
Bestehende Sparpläne, Auszahlpläne und sonstige Pläne im abgebenden Fonds werden automatisch auf den aufnehmenden Fonds umgestellt und dort weitergeführt. Aufgrund der buchhalterischen Abläufe kann es vorkommen, dass Planausführungen nicht exakt zum ursprünglichen Termin stattfinden, sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.
Betroffene Fonds und ISINs
| Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
|---|---|---|---|
| Berenberg EM Local Bonds A | DE000A1JUU12 | Berenberg Euro Enhanced Liquidity – R D | DE000A2H7PG5 |
Was ändert sich für Anleger?
Die Fusion erfolgt kostenfrei für Anleger. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren durch den Umtausch selbst. Dennoch weist die FFB ausdrücklich darauf hin, dass eine Fondsfusion steuerliche Auswirkungen haben kann. Anleger sollten daher prüfen, ob in ihrem individuellen Fall eine steuerliche Beratung sinnvoll ist.
Wichtig ist außerdem: Der Anlageschwerpunkt des aufnehmenden Fonds kann vom bisherigen Fonds abweichen. Sollte der neue Fonds nicht mehr zur ursprünglichen Anlagestrategie passen, ist ein aktives Handeln erforderlich – etwa durch einen Fondswechsel.
Hintergrund der Fondsfusion
Universal-Investment verfolgt mit der Fusion das Ziel, Produktstrukturen zu vereinfachen und Fondsvolumina zu bündeln. Insbesondere kleinere oder weniger nachgefragte Fonds werden regelmäßig in größere Einheiten integriert, um Effizienz, Handelbarkeit und Kostentransparenz zu verbessern.
Der aufnehmende Fonds Berenberg Euro Enhanced Liquidity ist ein aktiv gemanagtes OGAW-Sondervermögen mit Fokus auf eurolautende Anleihen und Geldmarktinstrumente europäischer Emittenten mit Investment-Grade-Bonität.
Was Anleger jetzt tun sollten
Anleger mussten keine aktive Zustimmung zur Fusion erteilen. Wer jedoch seine ursprünglichen Anlageziele überprüfen möchte, sollte den neuen Fonds hinsichtlich Risikoprofil, Laufzeitstruktur und Ertragsverwendung prüfen. Falls erforderlich, kann ein Fondswechsel sinnvoll sein.
Fazit: Technische Fusion mit strategischer Relevanz
Die Fondsfusion zum 31.12.2025 verläuft für Anleger technisch unkompliziert. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf den aufnehmenden Fonds. Eine Fusion ist immer auch ein Anlass, das eigene Depot auf Kosten, Struktur und Strategie zu überprüfen.
Tipp: Fondsanpassungen mit besseren Konditionen verbinden
Wer im Zuge einer Fondsfusion über Anpassungen nachdenkt, kann dies nutzen, um gleichzeitig die Depot- und Fondskosten zu optimieren. Über PROfinance lassen sich viele Fonds – auch Produkte von Universal-Investment – ohne Ausgabeaufschlag erwerben, zusätzlich mit Rückvergütung der Bestandsprovision und attraktiven Treue- und Bonusprämien.
FAQ – Häufige Fragen zur Universal-Investment-Fondsfusion
Wann fand die Fusion statt?
Die Fusion ist zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.
Müssen Anleger etwas unternehmen?
Nein, der Umtausch erfolgt automatisch. Ein Handeln ist nur nötig, wenn der neue Fonds nicht mehr zur eigenen Strategie passt.
Kann die Fusion steuerliche Folgen haben?
Ja, steuerliche Auswirkungen sind möglich. Eine individuelle steuerliche Prüfung wird empfohlen.