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Was Anleger bis zum 28. Februar 2026 wissen sollten – Abwicklung durch Hauck & Aufhäuser
Die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH kündigt ihr Verwaltungsrecht am WERTGRUND MarktChancen (Wohnen) D (WKN A3ETA6, ISIN DE000A3ETA61) mit Wirkung zum 28. Februar 2026. Damit wird der Fonds vollständig liquidiert, das Fondsvermögen veräußert und der Liquidationserlös anteilig an die Anleger ausgezahlt.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verwaltungsrecht gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 KAGB auf die Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Lampe Privatbank AG über. Diese übernimmt die Abwicklung des Sondervermögens und verteilt den Nettoerlös an die Anteilinhaber.
Ablauf der Liquidation und Fristen
Ab sofort werden gemäß § 16 der Allgemeinen Anlagebedingungen keine neuen Anteile des Fonds mehr ausgegeben oder zurückgenommen. Das Fondsvermögen wird bis Februar 2026 schrittweise veräußert, um eine geordnete Liquidation sicherzustellen. Nach Abschluss des Abwicklungsprozesses wird der Erlös automatisch an die Anleger ausgezahlt.
- Kündigungsdatum: 25. August 2025
- Wirksamkeit der Kündigung: 28. Februar 2026, 24:00 Uhr
- Übernahme durch Verwahrstelle: Hauck & Aufhäuser Lampe Privatbank AG
- Beginn der Auszahlung: nach Abschluss der Liquidation
Nach dem Übergang der Verwaltung wird die Verwahrstelle das Sondervermögen auflösen, die Vermögenswerte veräußern und den Nettoerlös an die Anleger überweisen. Nicht abgerufene Beträge werden treuhänderisch hinterlegt.
Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen
Die mit der Abwicklung verbundenen rechtlichen und administrativen Kosten trägt der Fonds im Rahmen der Liquidation. Anlegern entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Während der Abwicklungsphase können weiterhin laufende Verwaltungskosten aus dem Fondsvermögen beglichen werden, bis das Sondervermögen vollständig aufgelöst ist.
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Hintergrund: Kündigung des Verwaltungsrechts nach § 99 KAGB
Die WohnSelect KVG hat die Kündigung gemäß § 99 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ausgesprochen. Solche Maßnahmen erfolgen in der Regel, wenn das Fondsvolumen dauerhaft unter eine wirtschaftlich tragfähige Schwelle fällt oder sich die Ertragsaussichten strukturell verschlechtern. Der Fonds investierte überwiegend in Wohnimmobilien- und Immobilienbeteiligungsprojekte mit Schwerpunkt Deutschland.
Einordnung aus Sicht der Fondsbranche
Die Liquidation des WERTGRUND MarktChancen (Wohnen) D steht im Kontext einer allgemeinen Konsolidierung im Immobilienfondssektor. Steigende Finanzierungskosten und regulatorische Anforderungen haben viele kleinere Fonds unter Druck gesetzt. Anbieter konzentrieren sich zunehmend auf größere, liquider strukturierte Produkte. Anleger können nach der Auszahlung Alternativen im Bereich offener Immobilienfonds oder Immobilien-Aktienstrategien prüfen.
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Fazit: Geordnete Abwicklung bis Februar 2026
Die Auflösung des Fonds erfolgt ordnungsgemäß nach Ablauf der Verwaltungskündigung. Anleger müssen nicht aktiv werden und erhalten den Nettoerlös automatisch gutgeschrieben. Eine Überprüfung der eigenen Immobilienquote im Portfolio kann sinnvoll sein, um nach der Auszahlung geeignete Ersatzanlagen zu identifizieren.
Tipp: Nach Auszahlung strategisch reinvestieren
Nach Eingang des Liquidationserlöses sollten Anleger ihre Depotstruktur anpassen und entscheiden, ob sie das Kapital wieder im Immobiliensektor anlegen oder stärker diversifizieren möchten. Über PROfinance lassen sich dabei Kosten senken und attraktive Rückvergütungen sichern.
FAQ: Häufige Fragen zur Liquidation des WERTGRUND MarktChancen (Wohnen) D
Was ist eine Fondsliquidation?
Bei einer Fondsliquidation wird das Fondsvermögen vollständig verkauft und der Nettoerlös an die Anteilinhaber ausgezahlt. Danach wird der Fonds endgültig geschlossen.
Welcher Fonds ist betroffen?
WERTGRUND MarktChancen (Wohnen) D (WKN A3ETA6, ISIN DE000A3ETA61) – verwaltet von der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.
Wann erfolgt die Liquidation?
Die Kündigung tritt zum 28. Februar 2026 in Kraft. Danach übernimmt die Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser die Abwicklung und Auszahlung.
Was geschieht mit den Fondserlösen?
Nach dem Verkauf der Vermögenswerte wird der Nettoerlös anteilig an die Anleger ausgezahlt. Nicht abgerufene Beträge werden treuhänderisch verwahrt.
Welche Kosten entstehen Anlegern?
Anleger tragen keine zusätzlichen Gebühren. Die Liquidationskosten werden aus dem Fondsvermögen beglichen.