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Was passiert mit einem Depot nach dem Tod?
Verstirbt der Inhaber eines Wertpapierdepots, geht dessen Vermögen nicht verloren, sondern fällt automatisch in den Nachlass. Die in dem Depot befindlichen Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder ETFs bleiben erhalten und werden Bestandteil der Erbmasse. Bis zur abschließenden Klärung der Erbfolge wird das Depot in der Regel von der depotführenden Bank gesperrt, um unbefugte Transaktionen zu verhindern.
Die Depotwerte werden nicht automatisch verkauft. Stattdessen ruhen sie bis zur Legitimation der Erben. Erst nach Vorlage entsprechender Dokumente können diese über das Depot verfügen. Eine Information über den Todesfall kann durch Angehörige oder das Standesamt an die Bank erfolgen.
Zugang zum Depot: Diese Unterlagen benötigen Erben
Damit Erben Zugriff auf das Depot erhalten, müssen sie ihre Berechtigung gegenüber der Bank nachweisen. Üblicherweise sind dafür folgende Unterlagen erforderlich:
- ein amtlicher Erbschein, ausgestellt vom Nachlassgericht, oder
- ein notariell beglaubigtes Testament inklusive gerichtlichem Eröffnungsprotokoll.
In manchen Fällen kann auch eine zu Lebzeiten ausgestellte Vollmacht über den Tod hinaus ausreichen. Diese sogenannte transmortale oder postmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, bereits vor der Klärung der Erbfolge über das Depot zu verfügen – sofern die Bank diese anerkennt.
Wertpapierdepot bei Erbengemeinschaften: Besonderheiten und Herausforderungen
Hinterlässt der Verstorbene mehrere gleichberechtigte Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Depot gehört dann allen Miterben gemeinsam. Über Verkäufe, Umschichtungen oder Aufteilungen kann nur gemeinsam entschieden werden.
Diese Konstellation birgt Konfliktpotenzial – insbesondere, wenn unterschiedliche Anlageziele oder Interessen bestehen. Solange keine einvernehmliche Regelung getroffen wurde, bleibt das Depot meist unangetastet. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen oder einen Anwalt hinzuzuziehen.
Steuern beim geerbten Depot: Erbschafts- und Abgeltungsteuer im Überblick
Ein geerbtes Depot unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Gesamtwert des Erbes ab. Beispiele für Freibeträge:
- Ehepartner: bis zu 500.000 Euro
- Kinder: bis zu 400.000 Euro
Übersteigt das Erbe diese Freibeträge, fällt Erbschaftsteuer an. Die Bewertung der Depotwerte erfolgt zum Kurswert am Todestag.
Beim späteren Verkauf der geerbten Wertpapiere müssen Erben zudem Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen.
Depotvollmacht über den Tod hinaus: Was Sie beachten sollten
Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kann den Übergang der Depotverwaltung erheblich erleichtern. Diese sollte schriftlich, klar formuliert und bei der Bank hinterlegt sein.
Solche Vollmachten ermöglichen es Bevollmächtigten, auch nach dem Tod weiterhin Zugriff auf das Depot zu haben – etwa zur Verwaltung, Auszahlung oder Umschichtung. Sie sind besonders sinnvoll, wenn es keine zeitnahe Testamentseröffnung gibt oder das Erbe komplex ist.
So beugen Sie Streit und Verzögerungen vor: Tipps zur Nachlassplanung
Um die Abwicklung eines Depots im Todesfall möglichst reibungslos zu gestalten, ist eine gute Vorbereitung entscheidend:
- Erstellen Sie ein Testament, in dem das Depot eindeutig zugewiesen wird.
- Erteilen Sie eine Depotvollmacht für den Todesfall an eine vertrauenswürdige Person.
- Hinterlegen Sie alle relevanten Zugangsdaten und Informationen sicher und zugänglich für Ihre Erben.
- Sprechen Sie frühzeitig mit einem Steuerberater oder Erbrechtsexperten, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Eine durchdachte Nachlassplanung hilft nicht nur den Hinterbliebenen, sondern bewahrt auch das Vermögen in Ihrem Sinne.
Ein geerbtes Depot kann sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Wer zu Lebzeiten vorsorgt und seine Erbregelungen klar trifft, sorgt für einen geregelten Vermögensübergang und vermeidet unnötige Belastungen für seine Angehörigen.
Tipp: Vorsorge trifft Verantwortung
Erteilen Sie rechtzeitig eine Depotvollmacht über den Tod hinaus – das erleichtert Angehörigen die Verwaltung des Depots und schützt vor langwierigen Sperrzeiten, besonders bei verzögerter Testamentseröffnung oder Erbauseinandersetzungen.
FAQ – Häufige Fragen zum Depot im Todesfall
1. Welche Unterlagen benötigen Erben für den Zugriff auf ein Depot?
Erforderlich sind ein Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll. Eine hinterlegte Vollmacht über den Tod hinaus kann ebenfalls genügen.
2. Was passiert mit einem Depot bei einer Erbengemeinschaft?
Alle Erben müssen gemeinsam über das Depot entscheiden. Einzelverfügungen sind nicht möglich, solange keine Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgt ist.
3. Muss ich auf ein geerbtes Depot Steuern zahlen?
Ja. Es fällt Erbschaftsteuer auf den Depotwert zum Todestag an – abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Für Kursgewinne wird beim Verkauf zudem Abgeltungsteuer fällig.