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Ab 9. Oktober: Echtzeitüberweisungen und verpflichtender Empfänger-Check
Was ändert sich im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025?
Ab dem 9. Oktober 2025 werden Banken und Sparkassen gemäß der neuen EU-Verordnung verpflichtet, Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) in Euro anzubieten und dabei vor Ausführung einen Abgleich von Name und IBAN vorzunehmen – auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Dieser Schritt soll das Risiko von Betrug und Fehlüberweisungen durch falsche Kontodaten deutlich senken. Der Name-IBAN-Abgleich erfolgt automatisch im Hintergrund, sobald die Überweisungsdaten eingegeben sind – noch bevor Sie die Transaktion freigeben.
- Banken prüfen, ob der angegebene Name mit der IBAN übereinstimmt (VoP)
- Nur bei Übereinstimmung darf die Zahlung standardmäßig ohne Warnung freigegeben werden
- Bei kleineren Abweichungen (z. B. Tippfehler) wird eine „Close Match“-Warnung angezeigt
- Bei deutlichen Abweichungen erfolgt eine Warnmeldung, und die Freigabe sollte sorgfältig geprüft werden
Was sind Echtzeitüberweisungen?
Ab Mitte nächster Woche müssen alle Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen anbieten – verpflichtend durch eine neue EU-Verordnung. Dabei wird das überwiesene Geld innerhalb von maximal 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Für Kundinnen und Kunden entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das klare Vorteile – 365 Tage im Jahr, auch an Sonn- und Feiertagen. Das schafft Sicherheit, ob eine Transaktion erfolgreich war, und eröffnet praktische Anwendungsfälle:
- Schnellerer Versand bei Online-Käufen durch sofortige Zahlungsbestätigung
- Fristgerechte Begleichung von Rechnungen auch am Wochenende oder an Feiertagen
- Einfaches Bezahlen auf Reisen, wenn kein Bargeld vorhanden ist
- Sofortiger Ausgleich gemeinsamer Ausgaben, z. B. im Restaurant
Warum wird der IBAN-Abgleich eingeführt?
Der neue Abgleich soll zwei wesentliche Ziele erfüllen: Zum einen sollen Betrugsversuche wie Rechnungsmanipulationen erschwert werden, bei denen Kriminelle die IBAN unbemerkt ändern. Zum anderen sollen versehentliche Fehlüberweisungen durch Tippfehler in Name oder IBAN reduziert werden. Bisher gab es keine Verpflichtung zur Überprüfung – Überweisungen wurden oft nur anhand der IBAN durchgeführt, unabhängig vom Empfängernamen. Durch VoP soll diese gesetzliche Lücke geschlossen werden, um mehr Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr zu schaffen.
Wie läuft die Prüfung von IBAN und Name ab?
Nach Eingabe der Überweisungsdaten sendet Ihre Bank automatisch eine Anfrage an die Bank des Empfängers, um zu prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das geschieht in Echtzeit, bevor Sie die Zahlung final freigeben. Folgende Szenarien sind möglich:
- Match: Name und IBAN stimmen überein – Überweisung kann wie gewohnt freigegeben werden.
- Close Match: Kleinere Abweichung (z. B. Tippfehler) – der korrekte Name wird angezeigt und Sie können entscheiden, ob Sie fortfahren.
- No Match: Name und IBAN stimmen nicht überein – Warnung wird angezeigt, die Zahlung sollte nicht freigegeben werden.
- Verification Not Possible: Die Bank kann keinen Abgleich vornehmen (z. B. fehlende Daten oder technische Störungen) – ebenfalls Warnhinweis.
Wenn eine Warnung erscheint, sollten Sie unbedingt den Empfänger kontaktieren und die Angaben überprüfen, bevor Sie die Zahlung freigeben. Banken haften nur dann, wenn der Name-IBAN-Abgleich zuvor positiv war.
Weitere Details & Ausnahmen
Nicht alle Anwendungen fallen unter den neuen Abgleich: Lastschriften sind derzeit ausgenommen. Auch Papierüberweisungen, etwa in Filialen oder Überweisungskästen, werden nicht zwingend geprüft. Beim Empfängernamen dürfen leichte Unterschiede toleriert werden – Groß-/Kleinschreibung, Umlaute, Sonderzeichen oder Bindestriche gelten meist nicht als Abweichung. Außerdem dürfen Banken keine zusätzlichen Gebühren für Echtzeitüberweisungen verlangen im Vergleich zu regulären SEPA-Überweisungen.
Bezug zur Fondsbranche: Relevanz des IBAN-Name-Abgleichs und PROfinance-Vorteile
Gerade in der Fondsbranche spielt die Sicherheit von Zahlungsströmen eine zentrale Rolle. Ob es um Einzahlungen in Investmentfonds oder Auszahlungen von Fondsgesellschaften an Anleger geht – korrekte Überweisungsdaten sind entscheidend. Der neue verpflichtende IBAN-Name-Abgleich reduziert das Risiko von Fehlleitungen und schützt Anleger so noch besser vor Betrug oder versehentlichen Falschangaben.
Zusätzlich lohnt sich für Fondsanleger ein Blick auf spezialisierte Vermittler wie zum Beispiel PROfinance: Hier profitieren Kunden dauerhaft von 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag beim Fondskauf, sowie von attraktiven Rückvergütungen bei Fondsanlagen. So verbinden Anleger künftig mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr mit deutlichen Kostenvorteilen bei ihrer Geldanlage.
Fazit: Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr – mit Vorsicht und Vorbereitung
Mit der Pflicht zur Echtzeitüberweisung und dem verpflichtenden Abgleich von Name und IBAN wird der Zahlungsverkehr ab Oktober 2025 sicherer und präziser. Fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen sollen seltener werden. Für Privatpersonen bedeutet das mehr Kontrolle, aber auch mehr Verantwortung bei der Eingabe der Zahlungsdaten. Prüfen Sie Empfängerdaten vor jeder Überweisung und reagieren Sie auf Warnhinweise. Besonders im Fondsbereich zahlt sich eine saubere Zahlungsabwicklung aus – sowohl bei Ein- als auch Auszahlungen.
Tipp: Überweisungsdaten doppelt prüfen & Warnungen nicht ignorieren
Nutzen Sie die neue Warnfunktion, um Tippfehler zu entdecken, und übernehmen Sie Empfängerdaten möglichst exakt aus offiziellen Quellen (z. B. Rechnung, Firmenregister). Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie den Empfänger, bevor Sie die Überweisung abschließen. So vermeiden Sie unnötige Rückbuchungen oder Betrugsfälle.
FAQ – Häufige Fragen zu Echtzeitüberweisungen & Name-IBAN-Abgleich
Ab wann gilt die Pflicht zum IBAN-Name-Abgleich?
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen diesen Abgleich bei Euro-Überweisungen durchführen, auch bei Echtzeitüberweisungen.
Was passiert, wenn der Name nicht zur IBAN passt?
Es erscheint eine Warnmeldung („No Match“ oder „Close Match“). In solchen Fällen sollten Sie die Überweisung nicht abschließen und die Empfängerdaten überprüfen.
Werden Echtzeitüberweisungen teurer durch diese Neuerung?
Nein – gemäß Verordnung dürfen Banken für Echtzeitüberweisungen keine höheren Gebühren verlangen als für herkömmliche SEPA-Überweisungen.
Was sind Echtzeitüberweisungen und welchen Vorteil bieten sie gegenüber einer normalen Überweisung?
Echtzeitüberweisungen sind Transaktionen, die i. d. R. innerhalb von maximal 10 Sekunden ausgeführt werden. Sie sind rund um die Uhr verfügbar – 24/7, auch an Wochenenden und Feiertagen. So sehen Sie sofort, ob die Zahlung erfolgreich war, und müssen nicht mehr prüfen, ob sie bereits eingegangen ist. Die Geschwindigkeit sorgt zudem dafür, dass zum Beispiel bei Online-Käufen die Ware schneller verschickt werden kann oder dringende Rechnungen zeitnah beglichen werden.
Wer bietet Echtzeitüberweisungen an?
Bereits seit dem 9. Januar 2025 sind Zahlungsdienstleister im Euroraum verpflichtet, den Empfang von Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen sie zudem aktiv solche Überweisungen anbieten können – also sowohl Empfang als auch Versand von Echtzeitüberweisungen unterstützen.
Dürfen Banken für Echtzeitüberweisungen zusätzliche Gebühren verlangen?
Nein. Die neue Verordnung erlaubt es nicht, dass Banken für Echtzeitüberweisungen höhere Kosten verlangen als für reguläre SEPA-Überweisungen. Gebühren dürfen also nicht über das Niveau üblicher Euro-Überweisungen hinausgehen.