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Neue EU-Verordnung bringt Pflicht zur Empfängerprüfung und Echtzeitüberweisungen
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige EU-Vorgabe in Kraft: Banken müssen bei jeder Überweisung prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen. Diese sogenannte Empfängerprüfung – auch als „Verification of Payee“ bekannt – soll Bankkunden besser vor Betrug schützen. Gleichzeitig werden Echtzeitüberweisungen verbindlich: Überweisungen müssen dann innerhalb von maximal zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto ankommen, rund um die Uhr und ohne Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlichen SEPA-Überweisungen.
Warum Banken jetzt Kundenzustimmung einholen
Viele Volksbanken und Sparkassen fordern derzeit aktiv die Zustimmung ihrer Kunden zu den neuen Regeln. Auf Internetseiten wird teils prominent darauf hingewiesen, dass ohne Einwilligung sogar eine Kündigung der Geschäftsbeziehung drohen könne. In den Erklärungen heißt es, dass ein Zahlungsverkehr ohne Zustimmung möglicherweise nicht mehr möglich sei. Auch Genossenschaftsbanken warnen vor Einschränkungen bis hin zur Kontoschließung.
Rechtliche Bewertung: Müssen Kunden wirklich zustimmen?
Verbraucherschutzverbände sehen die Lage entspannter. Sie argumentieren, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen wie die Empfängerprüfung oder die Einführung von Echtzeitüberweisungen keine aktive Zustimmung erfordern. Änderungen der AGB können in diesem Fall direkt umgesetzt werden, ohne dass ein Kündigungsrisiko besteht. Der Branchenverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sieht dies anders und hält eine Zustimmung für notwendig, auch weil Banken im Zuge der Änderungen teilweise weitere Anpassungen in den AGB vornehmen – etwa zu Preisen.
Warum es bei Volksbanken und Sparkassen besonders heikel ist
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im April 2021 benötigen Banken bei AGB-Änderungen die ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Zuvor hatten viele Institute stillschweigend Zustimmung unterstellt, wenn Kunden nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen. Daher versuchen zahlreiche Volksbanken und Sparkassen nun, eine aktive Zustimmung einzuholen – teils auch im Zusammenhang mit Preiserhöhungen. Das sorgt bei Kunden für Verwirrung und Kritik.
Echtzeitüberweisungen als neue Pflichtleistung
Neben der Empfängerprüfung gilt ab Oktober 2025 die Pflicht, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Bisher verlangten viele Banken hierfür zwischen 0,50 € und 1,00 € pro Transaktion. Künftig dürfen solche Überweisungen nicht teurer sein als eine normale SEPA-Überweisung – und diese ist meist kostenlos. Für Verbraucher bringt das Vorteile: Zahlungen sind sofort sichtbar, dringende Rechnungen lassen sich auch am Wochenende begleichen, und Online-Händler können Waren schneller versenden.
Bezug zur Fondsbranche: PROfinance als Alternative
Auch für Anleger in Investmentfonds spielen Überweisungen eine Rolle – etwa bei Käufen, Auszahlungen oder Sparplänen. Während viele Banken zusätzliche Bedingungen oder Gebühren einführen, profitieren Kunden über Fondsplattformen wie PROfinance von attraktiveren Konditionen. Hier sparen Anleger dauerhaft 100 % des Ausgabeaufschlags auf Fonds und erhalten Rückvergütungen auf Bestandsprovisionen. Ein Depotwechsel zu PROfinance kann sich daher lohnen – nicht nur wegen günstiger Fondsinvestments, sondern auch, weil Überweisungen und Depotabwicklungen reibungslos und kosteneffizient erfolgen.
Fazit: Zustimmungspflicht sorgt für Unsicherheit – Kunden sollten informiert handeln
Die Einführung von Empfängerprüfung und Echtzeitüberweisungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Betrugsprävention und macht den Zahlungsverkehr deutlich sicherer. Während Verbraucherschützer die Einholung von Zustimmungen nicht für notwendig halten, bestehen Volksbanken und Sparkassen darauf. Betroffene Kunden sollten sich nicht verunsichern lassen und prüfen, ob die Zustimmung tatsächlich nötig ist. Klar ist: Echtzeitüberweisungen werden künftig Standard – und dürfen nicht teurer sein als normale SEPA-Zahlungen.
Tipp: Ruhe bewahren und Konditionen vergleichen
Wenn Sie ein Schreiben Ihrer Bank zur Zustimmung erhalten, prüfen Sie die Details genau. In vielen Fällen handelt es sich um verpflichtende Änderungen, die ohnehin gelten. Ein Wechsel zu alternativen Anbietern wie PROfinance kann sich insbesondere für Fondsanleger zusätzlich lohnen – durch bessere Konditionen und transparente Gebühren.
FAQ – Häufige Fragen zu Empfängerprüfung und Echtzeitüberweisungen
1. Muss ich der Empfängerprüfung zwingend zustimmen?
Nein, laut Verbraucherschützern handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, die ohne Zustimmung gilt. Manche Banken holen dennoch aktiv Einwilligungen ein.
2. Ab wann sind Echtzeitüberweisungen verpflichtend?
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen anbieten – sowohl für den Versand als auch für den Empfang.
3. Dürfen Banken weiterhin Gebühren für Echtzeitüberweisungen verlangen?
Ja, aber sie dürfen nicht höher sein als für normale SEPA-Überweisungen. Da diese meist kostenlos sind, dürfen Echtzeitüberweisungen künftig ebenfalls nicht mehr extra bepreist werden.
4. Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Bei kleinen Abweichungen zeigt die Bank den korrekten Namen an. Bei deutlichen Unterschieden erhalten Sie einen Warnhinweis. In solchen Fällen sollten Sie die Überweisung nicht freigeben.
5. Droht wirklich eine Kündigung, wenn ich nicht zustimme?
Einige Sparkassen und Volksbanken drohen mit Kündigung, wenn Kunden nicht zustimmen. Verbraucherschützer halten diese Drohung für nicht gerechtfertigt, da es sich um verpflichtende Gesetzesänderungen handelt.