FNZ/ebase: Wichtige Vertragsänderungen zum 1. Januar 2024 – Zustimmung erforderlich

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Zum Jahreswechsel 2024 führt FNZ/ebase bedeutende Änderungen in den Vertragsbedingungen sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis ein. Diese Änderungen erfordern von den Kunden eine aktive Zustimmung, damit sie wirksam werden. Der Versand der entsprechenden Benachrichtigungen begann bereits in der Kalenderwoche 43. Kunden, die noch nicht reagiert haben, werden im Rahmen einer Nachfassaktion im Dezember erneut kontaktiert. In der folgenden Übersicht finden sich alle wichtigen Informationen zur Umsetzung und zum Zustimmungsprozess.

Einführung der Vertragsänderungen zum 01.01.2024 bei FNZ/ebase

FNZ/ebase nimmt zum 01.01.2024 Änderungen in den Vertragsbedingungen sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis vor. Diese Änderungen erfordern eine aktive Zustimmung der Kunden, um wirksam zu werden.

Versand der Benachrichtigungen an die FNZ/ebase-Kunden

Der Versand der Anschreiben an die FNZ/ebase-Kunden erfolgte seit der Kalenderwoche 43. Kunden mit einem Onlinepostkorb erhielten die Benachrichtigung digital, während Kunden ohne Onlinepostkorb das Anschreiben postalisch zugestellt bekamen.

Zustimmungsprozess für FNZ/ebase-Kunden mit Onlinepostkorb

Für FNZ/ebase-Kunden mit einem Onlinepostkorb wird die Zustimmung über das FNZ/ebase-Onlineportal eingeholt. Hier erscheint ein separates Pop-up-Fenster, das den Prozess einleitet. Dieses kann zwar übersteuert werden, taucht aber wieder auf, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Zustimmungsprozess für FNZ/ebase-Kunden ohne Onlinepostkorb

Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten einen QR-Code im postalischen Anschreiben, der es ihnen ermöglicht, den Zustimmungsprozess digital abzuschließen. Alternativ können sie das vorgedruckte Zustimmungsformular per E-Mail oder Fax einreichen.

Ausnahmen von der Zustimmungspflicht bei FNZ/ebase

Rechtlich oder gesetzlich vorgeschriebene Änderungen oder solche, die für den Endkunden ausschließlich vorteilhaft sind, bedürfen keiner expliziten Zustimmung. Diese treten automatisch am 01.01.2024 in Kraft.

Nachfassaktion bei fehlender Zustimmung zu FNZ/ebase-Vertragsänderungen

Ab Dezember werden FNZ/ebase-Kunden, die bis dahin keine Zustimmung erteilt haben, im Rahmen einer Nachfassaktion postalisch erinnert.

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Bekannt aus

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Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
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Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
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Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
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ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz