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Wie werden Erträge aus Fonds besteuert?
Wenn Sie in Fonds investieren, erzielen Sie in der Regel unterschiedliche Arten von Erträgen – zum Beispiel durch Ausschüttungen oder beim Verkauf von Fondsanteilen. Diese unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die drei Hauptformen der Besteuerung sind:
- Ausschüttungen: Fonds zahlen regelmäßig Erträge aus (z. B. Dividenden oder Zinsen), die sofort versteuert werden.
- Veräußerungsgewinne: Wenn Sie Fondsanteile mit Gewinn verkaufen, fällt auf den realisierten Gewinn Steuer an.
- Vorabpauschale: Bei Fonds kann jährlich ein fiktiver Ertrag besteuert.
Für alle Erträge gilt: Die steuerliche Belastung erfolgt direkt über die depotführende Bank, die Steuern automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt.
Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung, die sicherstellen soll, dass auch Fonds die keine oder nur geringe Erträge ausschütten besteuert werden.
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Grundlage ist der Wert Ihrer Fondsanteile zum Jahresanfang.
- Dieser wird mit dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt, multipliziert, gekürzt durch einen Kostenabschlag in Höhe von 30%.
- Die Pauschale wird reduziert, wenn der Fonds nur geringe Wertzuwächse hatte, wenn Verluste entstanden sind entfällt diese Pauschale komplett.
Die Vorabpauschale ist auf den Sparer-Pauschbetrag anrechenbar. Sie wird von der Bank automatisch am Jahresanfang (für das Vorjahr) berechnet und einbehalten. Sollte keine ausreichende Liquidität im Depot vorhanden sein, erfolgt ggf. ein Verkauf von Anteilen zur Steuerbegleichung.
Teilfreistellung: Wie viel ist steuerfrei?
Damit Anleger nicht doppelt besteuert werden – einmal auf Fondsebene und einmal auf Anlegerebene – gibt es die Teilfreistellung. Dabei bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei:
- Aktienfonds: 30 % der Erträge sind steuerfrei.
- Mischfonds: 15 % der Erträge sind steuerfrei.
- Immobilienfonds: Je nach Auslandsanteil bis zu 60 % oder sogar 80 % steuerfrei.
Die Teilfreistellung gilt für alle Arten von Fondserträgen: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Voraussetzung ist, dass der Fonds eine bestimmte Mindestquote an den entsprechenden Anlagen hält (z. B. mindestens 51 % Aktien bei Aktienfonds).
Freistellungsauftrag richtig nutzen
Damit Sie die ersten Kapitalerträge steuerfrei behalten können, gibt es den Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt aktuell:
- 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 € pro Jahr für zusammen veranlagte Ehepaare
Diesen Freibetrag können Sie über einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker geltend machen. Ohne diesen Auftrag wird die Abgeltungsteuer direkt vom ersten Euro an einbehalten – selbst wenn Ihre Erträge unterhalb des Freibetrags liegen.
Tipp: Sie können mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken einreichen – solange die Summe aller Freistellungsbeträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigt.
Besteuerung auf Fondsebene verstehen
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen bestimmte Fondsarten selbst Körperschaftsteuer auf inländische Erträge, wie etwa Dividenden deutscher Unternehmen. Der Steuersatz beträgt 15 % und wird direkt aus dem Fondsvermögen abgeführt.
Diese Steuerzahlung auf Fondsebene wird durch die Teilfreistellungen auf Anlegerebene teilweise kompensiert, damit Anleger nicht doppelt belastet werden. Für ausländische Fonds gelten vergleichbare steuerliche Regeln, sofern diese in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind.
Tipps zur Steueroptimierung mit Fonds
Mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Steuerlast bei Fonds spürbar reduzieren. Hier einige Ansätze:
- Thesaurierende Fonds wählen, wenn Sie langfristig investieren und die Vorabpauschale durch den Pauschbetrag abdecken können.
- Teilfreistellung strategisch nutzen: Aktienfonds sind steuerlich begünstigt gegenüber Misch- oder Rentenfonds.
- Freistellungsauftrag optimal verteilen: Prüfen Sie, bei welchem Broker die größten Erträge anfallen, und setzen Sie dort den höchsten Anteil des Pauschbetrags ein.
- Langfristig halten: Häufiges Umschichten erzeugt steuerpflichtige Gewinne. Wer Fonds länger hält, profitiert vom Zinseszinseffekt und spart sich unnötige Steuern.
Wenn Ihre Kapitalerträge den Pauschbetrag übersteigen oder Sie komplexe Fondsportfolios verwalten, kann sich die Konsultation eines Steuerberaters lohnen – besonders bei Auslandsdepots oder bei Fonds mit besonderen steuerlichen Eigenschaften.
Die steuerliche Behandlung von Fonds ist komplex, aber mit etwas Know-how gut beherrschbar. Wer sich frühzeitig informiert und steuerliche Gestaltungsspielräume nutzt, kann seine Nettorendite spürbar verbessern – ganz legal und effizient.
Tipp: Freistellungsauftrag strategisch einsetzen
Verteilen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag gezielt auf die Banken mit den höchsten Erträgen. So vermeiden Sie unnötige Steuerabzüge – etwa bei thesaurierenden Fonds, auf die die Vorabpauschale erhoben wird. Prüfen Sie jährlich, ob Ihre Verteilung noch zur Ertragssituation passt.
FAQ – Häufige Fragen zu Steuern bei Fonds
1. Muss ich als Anleger selbst Steuern auf Fonds abführen?
Nein, die depotführende Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, wenn Erträge wie Ausschüttungen, Vorabpauschalen oder Veräußerungsgewinne anfallen – außer Sie haben einen ausreichenden Freistellungsauftrag gestellt.
2. Was genau ist die Vorabpauschale – und wann fällt diese an?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Besteuerung von Fonds. Diese wird jährlich im Januar für das Vorjahr berechnet und vom Verrechnungskonto belastet oder durch Anteilsverkauf beglichen.
3. Wie wirkt sich die Teilfreistellung auf meine Steuerlast aus?
Je nach Fondsart bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei: z. B. 30 % bei Aktienfonds. Die Teilfreistellung wird automatisch durch die Bank bei der Steuerberechnung berücksichtigt.