Immobilien steuerlich optimal vermieten – und mit Immobilienfonds das volle Renditepotenzial nutzen

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Steuervorteile sichern, Ausgaben absetzen – und langfristig clever mit Immobilienfonds ergänzen

Wer Immobilien vermietet, kann nicht nur regelmäßige Einnahmen erzielen, sondern auch steuerlich einiges herausholen. Abschreibungen, Werbungskosten und der richtige Umgang mit Modernisierungen machen oft den Unterschied. Für viele Anleger lohnt es sich zusätzlich, in Immobilienfonds zu investieren – besonders, wenn Verwaltung, Diversifikation und steuerliche Transparenz gefragt sind. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Vermietung steuerlich optimieren und welche Rolle ein gut strukturiertes Fondsdepot dabei spielen kann.

Was Vermieter steuerlich absetzen können

Zu den größten Vorteilen einer vermieteten Immobilie gehören die zahlreichen abzugsfähigen Werbungskosten, die direkt gegen die Mieteinnahmen gerechnet werden können. Werbungskosten umfassen alle Ausgaben, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen und die Steuerlast mindern. Typische Werbungskosten sind beispielsweise die Gebäudeabschreibung (AfA), die Zinsen und Finanzierungskosten für Kredite, die für die Immobilie aufgenommen wurden, sowie alle laufenden Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Versicherungen etc.). Auch Renovierungsaufwendungen, Fahrtkosten zu Eigentümerversammlungen und die Gebühren für Steuerberater zählen zu den Werbungskosten.

  • Abschreibungen (AfA) für Gebäude: meist 2 % jährlich bei Altbauten
  • Finanzierungskosten wie Zinsen, Kontoführungsgebühren
  • Instandhaltung und Modernisierung
  • Werbungskosten: Maklergebühren, Inserate, Fahrtkosten
  • Abschreibungen auf Ausstattung: z. B. Küche oder Möbel bei möblierten Wohnungen

Diese Aufwendungen senken Ihre steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung – je nach Situation sogar deutlich.

AfA – Abschreibungsmöglichkeiten richtig nutzen

Für vermietete Gebäude gelten lineare Abschreibungssätze – meist 2 % pro Jahr bei Altbauten (vor 1925: 2,5 %). Neubauten, die Sie vermieten, bieten mitunter zusätzliche Sonderabschreibungen, z. B. bei Baukosten oder energetischer Sanierung. Wichtig: Die Bemessungsgrundlage ist nur der Gebäudeanteil, nicht der Bodenwert.

Modernisierung & Erhaltungsaufwand clever abgrenzen

Modernisierungen mit sofortigem Werterhalt lassen sich direkt im Jahr der Investition absetzen. Wer jedoch umfassend saniert (z. B. Komplettbäder, Heizungsanlagen), muss prüfen, ob eine Aktivierung als Herstellungskosten erforderlich ist. Ein klar strukturierter Belegnachweis hilft Ihnen dabei – und dem Finanzamt.

Vermietung an Angehörige & Kurzzeitvermietung – das ist steuerlich wichtig

Die Vermietung an Angehörige kann steuerlich attraktiv sein – aber auch problematisch, wenn sie nicht professionell strukturiert ist. Das Finanzamt prüft solche Mietverhältnisse besonders genau. Damit Werbungskosten und Mieteinnahmen voll anerkannt werden, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Liegt die Miete darunter, erfolgt eine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Unterschreitet die Miete sogar die Grenze von 50 %, werden die Werbungskosten nur anteilig anerkannt.

Neu ab 2024/25 – steuerliche Entlastung für kleine Vermietungstätigkeiten

Seit Jahresbeginn 2024 gibt es eine wichtige Neuerung: Die bisher informelle Freigrenze von 520 € bei kurzfristiger Vermietung (z. B. über Plattformen wie Airbnb) ist nun gesetzlich auf 1.000 € pro Jahr angehoben worden. Wer darunter bleibt, muss die Einnahmen nicht in der Steuererklärung eintragen und kann keine Werbungskosten geltend machen – erhält zugleich aber eine formelle Entlastung ohne Aufwand.

Diese Regelung ist insbesondere sinnvoll für Vermieter, die gelegentlich kleine Räume oder Ferienunterkünfte vermieten – und nun in einer gesetzlichen Vereinfachung profitieren.

Bei kurzfristiger Vermietung – etwa über Plattformen wie Airbnb – gilt seit 2024 eine steuerfreie Freigrenze von 1.000 € pro Jahr. Solange Ihre Einnahmen unter dieser Grenze bleiben, müssen sie nicht versteuert werden – können jedoch auch nicht durch Werbungskosten reduziert werden. Wird die Freigrenze überschritten, sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig, dafür lassen sich dann auch alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Wichtig: Alle Einnahmen müssen vollständig angegeben werden, da Plattformen wie Airbnb gesetzlich verpflichtet sind, die Vermietungsdaten an die Finanzämter zu übermitteln.

Steuerliche Fallstricke vermeiden – bei Leerstand, Eigennutzung oder Miete an Angehörige

Wird eine Immobilie längere Zeit leerstehend gehalten, verlangt das Finanzamt einen nachweisbaren Vermietungswillen. Auch bei Mietverhältnissen mit Angehörigen wird die ortsübliche Vergleichsmiete geprüft. Bei Eigennutzung fallen viele steuerliche Vorteile weg – mitunter auch rückwirkend, wenn kein klarer Nachweis vorliegt.

Immobilienfonds als Ergänzung – steuerlich klar strukturiert investieren

Wer nicht selbst vermieten oder diversifizieren will, kann Immobilienanteile auch über Immobilienfonds abbilden. Der Vorteil: geringe Einstiegshürden, keine direkte Verwaltungsarbeit – und dennoch steuerlich transparente Kapitalerträge. Besonders bei offenen Immobilienfonds profitieren Anleger von laufenden Ausschüttungen und professionellem Portfoliomanagement. Und über ein optimiertes Fondsdepot lassen sich diese Bausteine bequem mit weiteren Anlagethemen kombinieren.

Ihr bestehendes Depot clever optimieren – mit PROfinance

Wenn Sie bereits ein Depot bei einer unserer Partnerbanken führen – z. B. comdirect, FFB, FNZ/ebase, Fondsdepot Bank oder DAB BNP Paribas – können Sie per kostenfreiem Betreuerwechsel zu PROfinance wechseln. Ihr Depot bleibt bestehen, Sie erhalten jedoch unsere Sonderkonditionen, bis zu 99 % Rückvergütung und professionellen Support.

Bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision
Keine Ausgabeaufschläge – volle Transparenz
Depot bleibt bestehen – nur der Betreuer ändert sich
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Treueprämie ab 10.000 € Depotvolumen
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Der Wechsel ist einfach, schnell und kostenfrei – Sonderkonditionen gelten auch für neue Depots mit Fondsübertrag, falls Ihr Depot noch bei einer anderen Bank, wie zum Beispiel der Sparkasse oder Deutschen Bank gelagert ist.

Fazit: Immobilien clever vermieten – und steuerlich mehr herausholen

Vermietete Immobilien bieten große Potenziale – steuerlich wie strategisch. Wer Abschreibungen, Werbungskosten und Fallstricke kennt, spart bares Geld. Noch flexibler wird es mit Immobilienfonds: steuerlich transparent, professionell gemanagt und bequem ins Depot integrierbar.

Tipp: Depotstruktur prüfen – Immobilienteil smart ergänzen

Ob physisches Objekt oder Fonds: Ein regelmäßiger Blick auf Ihre Immobilienquote kann helfen, Risiken zu streuen und Renditechancen besser zu nutzen. Ein gut betreutes Fondsdepot gibt Ihnen genau diese Flexibilität – mit optimaler Steuerstruktur.

FAQ: Steuern, Fonds und Immobilien richtig verbinden

Welche Immobilienkosten sind bei der Steuer wirklich absetzbar?
Alle Werbungskosten, die mit der Vermietung zusammenhängen – darunter Zinsen, Reparaturen, Fahrtkosten und Verwaltung – können steuerlich geltend gemacht werden.

Wie ergänze ich vermietete Immobilien sinnvoll mit Fonds?
Mit Immobilienfonds investieren Sie breit gestreut, ohne Verwaltungsaufwand – und erhalten dennoch regelmäßige Ausschüttungen. Über ein Fondsdepot können Sie Immobilienfonds flexibel mit anderen Anlageklassen kombinieren.

Welche Vorteile bringt ein Depotbetreuerwechsel bei Immobilienfonds?
Ein Wechsel zu einem Spezialisten ermöglicht bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision, keine Ausgabeaufschläge und ein digitales Kundenportal – ideal für Anleger, die ihre Immobilienthemen effizient und steuerlich sinnvoll abbilden möchten.

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz