Stiftung Warentest über Rentablo GmbH: Was der Schnelltest zeigt – und welche Punkte Anleger beim Cashback-Modell zusätzlich prüfen sollten

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Einordnung des Cashback-Angebots von rentablo.de im Licht der Stiftung Warentest-Analyse

Das Finanzportal rentablo.de wirbt damit, Fondsanlagen günstiger zu machen, indem ein Teil der von Fondsgesellschaften gezahlten Provisionen an Anleger zurückerstattet wird. Dieses Modell wird häufig als Fonds-Cashback oder Provisionsrückerstattung bezeichnet.

Auch Stiftung Warentest hat sich mit dem Angebot beschäftigt. In einem Schnelltest unter der Überschrift „Rentablo.de – Finanzportal lockt mit Provisions-Erstattung“ beschreibt die Verbraucherorganisation das Geschäftsmodell und bewertet, für welche Anleger sich bestimmte Depotmodelle lohnen können.

Der Schnelltest konzentriert sich dabei vor allem auf das Kostenmodell und die Funktionsweise der Provisionsrückerstattung. Darüber hinaus ergeben sich aus öffentlich zugänglichen Informationen sowie aus Vertragsunterlagen weitere Aspekte, die für Anleger interessant sein können, wenn sie ein Cashback-Modell nutzen möchten.

Der folgende Beitrag ordnet daher ein:

• was Stiftung Warentest über Rentablo geschrieben hat
• welche Werbeaussagen Rentablo selbst verwendet
• und welche weiteren Punkte Anleger bei Cashback-Modellen grundsätzlich prüfen sollten

Was Stiftung Warentest über Rentablo geschrieben hat

In ihrem Schnelltest beschreibt Stiftung Warentest Rentablo als Finanzportal für Selbstentscheider, das unter anderem Versicherungen und Investmentfonds vermittelt. Besonders hervorgehoben wird dabei das Cashback-Modell für Fondsanlagen.

Demnach funktioniert das Modell grundsätzlich ähnlich wie bei klassischen Fondsvermittlern:

• Rentablo erhält Bestandsprovisionen von Fondsgesellschaften
• ein Teil dieser Provisionen wird an Anleger zurückerstattet
• Anleger können zwischen verschiedenen Cashback-Modellen wählen

Stiftung Warentest nennt in ihrem Beitrag zwei Modelle.

Cashback-50

• kostenloses Depotmodell
• Rückerstattung von 50 % der Bestandsprovisionen

Cashback-100

• kostenpflichtiges Modell
• Rückerstattung von 100 % der Bestandsprovisionen
• monatliche Gebühr von 15 €

Laut Stiftung Warentest kann sich das kostenpflichtige Modell insbesondere für größere Depots ab etwa 75.000 € lohnen.

Beim kostenlosen Depotmodell werden hingegen nur 50 % der Bestandsprovisionen zurückerstattet.

Der Schnelltest konzentriert sich damit in erster Linie auf die Kosten- und Ertragsstruktur der angebotenen Modelle.

Rentablos Werbeaussage: „Garantiert kostenfrei“

Auf der Website rentablo.de wird das Cashback-Angebot unter anderem mit Aussagen beworben, dass Anleger

• bis zu 100 % der Bestandsprovisionen zurückerhalten können und
• das Angebot „garantiert kostenfrei“ sei.

Solche Aussagen vermitteln den Eindruck, dass das Cashback-Modell grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten für Anleger funktioniert.

Bei Cashback-Modellen ist jedoch entscheidend, wie genau die Rückerstattung berechnet wird und welche Kosten im Hintergrund entstehen können.

Unklare Definition von „Cashbackkosten“ in den AGB

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rentablo GmbH zeigt eine weitere Regelung, die im Zusammenhang mit dem Cashback-Modell relevant sein kann.

Dort heißt es, dass bei der Cashback-Abrechnung sogenannte „Cashbackkosten“ mit den Bestandsprovisionen verrechnet werden können.

Allerdings bleibt in den Vertragsbedingungen offen:

• welche Kosten genau darunter fallen
• wie diese berechnet werden
• und wie sie sich konkret auf die Auszahlung des Cashbacks auswirken

Gerade bei einem Modell, das auf der Weitergabe von Provisionen basiert, kann für Anleger eine transparente Darstellung der Kostenstruktur besonders wichtig sein, um nachvollziehen zu können, welcher Anteil der Provision tatsächlich als Cashback ausgezahlt wird.

Erfahrungen mit Rentablo: Diskussionen über Kosten beim Rentablo-Konto

In Diskussionen im Rentablo-Forum wurde die Kostenstruktur des Angebots auch im Zusammenhang mit Erfahrungen mit Rentablo und dem Rentablo-Konto thematisiert.

Ein Nutzer äußerte dort beispielsweise, dass bei einem gemeinsamen Rentablo-Konto für Ehepartner Gebühren von jeweils 15 € pro Person anfallen können, sodass sich insgesamt 30 € pro Monat ergeben.

In seinem Beitrag formulierte er unter anderem:

„Hallo Herr Rabenstein, ich finde es trotzdem irgendwie ärgerlich, dass aus den 15 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern 30 Euro werden, obwohl sie ein gemeinsames ‚Rentablo-Konto‘ haben.“

Solche Rückmeldungen zeigen, dass für Nutzer mit Gemeinschaftsdepots insbesondere interessant sein kann,

• wie die monatlichen Gebühren genau berechnet werden
• und ob sie pro Kontoinhaber oder pro Account anfallen.

Gleichzeitig findet sich in Formularen zur Beantragung des Rentablo-Cashbacks ein entsprechender Hinweis zur Gebührenstruktur.

Dort erscheint unter der Auswahl des Kontoinhabers folgende Angabe:

„Jeder Kontoinhaber kann kostenlos beliebig viele eigene oder Gemeinschaftsdepots verwalten. Rentablo erhält maximal 15 € / Monat je Kontoinhaber.“

Für Anleger kann daher interessant sein zu verstehen,

• wie diese Angabe genau zu interpretieren ist
• und in welchem Zusammenhang sie mit den verschiedenen Cashback-Modellen steht.

Was Stiftung Warentest im Rentablo-Schnelltest nicht vertieft behandelt

Der Schnelltest von Stiftung Warentest konzentriert sich vor allem auf das Kostenmodell der Cashback-Angebote. Andere Aspekte werden dort naturgemäß nicht ausführlich behandelt.

Abhängigkeit der Cashback-Zahlungen vom Vermittler

Cashback-Zahlungen werden direkt vom Vermittler ausgezahlt. Während Fondsanteile im Depot bei einer Bank verwahrt werden und auch bei einem Vermittlerwechsel bestehen bleiben, gilt dies für Cashback-Rückerstattungen nicht automatisch. Wenn ein Vermittler seine Tätigkeit einstellt oder eine Gesellschaft liquidiert wird, können solche Rückerstattungen entfallen.

Unternehmenshistorie hinter dem Namen Rentablo

Die im Impressum der Website rentablo.de genannte Rentablo GmbH existiert laut Handelsregister erst seit 2023. Sie entstand durch die Abspaltung eines Geschäftsbereichs aus der heutigen wealthAPI GmbH.

Die historische Entwicklung umfasst unter anderem:

• Gründung der ursprünglichen Rentablo GmbH im Jahr 2014
• Sitzverlegung nach Berlin
• Umfirmierung zur wealthAPI GmbH im Jahr 2021
• Abspaltung eines Geschäftsbereichs und Gründung der heutigen Rentablo GmbH im Jahr 2023

Beteiligungsgesellschaften im Hintergrund

In Registerunterlagen erscheinen außerdem Beteiligungsgesellschaften, die Anteile an der operativen Gesellschaft halten.

Dazu gehören unter anderem:

• Xsistence Vermögensverwaltende UG
• Aktienfreunde GmbH

Solche Strukturen sind im Gesellschaftsrecht grundsätzlich üblich, können jedoch dazu führen, dass die wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse für Außenstehende nicht sofort erkennbar sind.

Frühere Tätigkeit des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer der Rentablo GmbH, André Rabenstein, war zuvor Geschäftsführer der Gesellschaft Netzstrategie Solutions UG. Diese Gesellschaft entstand aus der Netzstrategie Consulting UG und wurde im Jahr 2016 liquidiert.

Die Liquidation einer Gesellschaft ist im Wirtschaftsleben grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Bei Geschäftsmodellen, die laufende Zahlungen an Kunden vorsehen, kann ein solcher Hintergrund für Anleger jedoch ein zusätzlicher Aspekt sein, der bei der Bewertung eines Angebots berücksichtigt wird.

Fazit

Der Schnelltest von Stiftung Warentest zeigt, wie das Cashback-Modell von Rentablo grundsätzlich funktioniert und für welche Depotgrößen sich bestimmte Modelle lohnen können.

Darüber hinaus ergeben sich aus öffentlich zugänglichen Informationen weitere Aspekte, die Anleger bei der Bewertung eines Cashback-Angebots berücksichtigen können.

Dazu gehören insbesondere:

• die Abhängigkeit der Cashback-Zahlungen vom Vermittler
• die Unternehmensstruktur hinter dem Angebot
• die Vertragsbedingungen in den AGB
• sowie die tatsächliche Ausgestaltung der Kosten

Gerade bei Finanzdienstleistungen kann es sinnvoll sein, neben Marketingaussagen auch die Struktur und Vertragsbedingungen eines Angebots genau zu prüfen, bevor man sich für einen Fonds-Cashback-Anbieter entscheidet.

Häufige Fragen zu Rentablo und Stiftung Warentest

Hat Stiftung Warentest Rentablo getestet?
Ja. Stiftung Warentest hat das Portal in einem Schnelltest unter der Überschrift „Rentablo.de – Finanzportal lockt mit Provisions-Erstattung“ vorgestellt. Der Test beschreibt das Geschäftsmodell und bewertet die Kostenstruktur der Cashback-Modelle.

Was sagt Stiftung Warentest über Rentablo Cashback?
Stiftung Warentest erklärt, dass Rentablo ein Geschäftsmodell ähnlich dem von Fondsvermittlern nutzt und Bestandsprovisionen teilweise an Anleger zurückerstattet.

Ist das Rentablo Cashback wirklich kostenlos?
In Formularen zur Cashback-Beantragung wird darauf hingewiesen, dass Rentablo maximal 15 € pro Monat pro Kontoinhaber erhält.

Was sind „Cashbackkosten“ bei Rentablo?
In den AGB wird erwähnt, dass zudem sogenannte Cashbackkosten mit Bestandsprovisionen verrechnet werden können. Welche Kosten genau darunter fallen und wie sie berechnet werden, wird jedoch nicht detailliert erläutert.

Seit wann existiert die Rentablo GmbH?
Die im Impressum der Website genannte Rentablo GmbH existiert laut Handelsregister seit 2023. Sie entstand durch die Abspaltung eines Geschäftsbereichs aus der wealthAPI GmbH.

Welche Firmen stehen hinter dem Rentablo-Angebot?
Im Umfeld des Angebots treten mehrere Gesellschaften auf, darunter die Rentablo GmbH und die wealthAPI GmbH. In Registerunterlagen erscheinen außerdem Beteiligungsgesellschaften wie die Xsistence Vermögensverwaltende UG und die Aktienfreunde GmbH.

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Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
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Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz