André Gaufer siegt im Rechtsstreit: Kammergericht bestätigt Vertragstreue beim Steglitzer Kreisel

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Gerichtlicher Erfolg für André Gaufer im Rechtsstreit gegen die Adler Group

André Gaufer, der als Geschäftsführer der PROfinance GmbH für ethische Verantwortung in der Finanzbranche und den Verbraucherschutz eintritt, hat einen bedeutenden rechtlichen Sieg im Streit um die Einhaltung seines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung im Steglitzer Kreisel errungen. Das Berliner Kammergericht wies die Berufung der Adler Group gegen ein Urteil des Landgerichts zurück, das bereits im Sommer 2023 zugunsten Gaufers entschieden hatte. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und vorläufig vollstreckbar. Gaufer zeigte sich hochzufrieden und bezeichnete das Urteil als „Triumph der Gerechtigkeit“, der beweise, dass „auch Großkonzerne nicht über dem Gesetz stehen“. Das Urteil verpflichtet die Adler Group, die ursprünglichen notariellen Vereinbarungen vollständig zu erfüllen.

Hintergrund des Vertragskonflikts und Gaufers entschiedener Widerstand

Gaufer hatte 2018 eine rund 70 Quadratmeter große Wohnung im Steglitzer Kreisel sowie einen Stellplatz im Parkhaus für 623.900 Euro erworben. Ursprünglich sollte die Wohnung bis Ende Juni 2022 fertiggestellt sein, doch die Bauarbeiten kamen ins Stocken. Die Adler Group, die das Projekt inzwischen übernommen hatte, legte Gaufer Nachträge zum Kaufvertrag vor, die wesentliche Änderungen vorsahen. Dazu gehörte der Wegfall des Stellplatzes und die Verschiebung des Fertigstellungstermins auf 2024. Zudem sollte Gaufer einen höheren Miteigentumsanteil übernehmen, was zusätzliche finanzielle Verpflichtungen mit sich gebracht hätte. Gaufer weigerte sich, diese Änderungen zu akzeptieren, und bestand auf die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags. Die Adler Group versuchte daraufhin, vom Vertrag zurückzutreten, was das Landgericht als unrechtmäßig beurteilte.

Auswirkungen des Urteils und die Bedeutung für den Verbraucherschutz

Im Berufungsverfahren argumentierte die Adler Group, dass sich Gaufers Klage an die falschen juristischen Personen gerichtet habe, da die ursprünglichen Vertragspartner zwischenzeitlich ihre Rechtsform geändert hatten. Das Kammergericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Gaufer die richtigen Vertragspartner verklagt habe. Das Urteil des Landgerichts bleibt somit bestehen, und die Adler Group muss die Miteigentumsanteile rückgängig machen und den Kaufvertrag wie ursprünglich vereinbart erfüllen. Gaufer sieht in diesem Urteil eine weitreichende Bedeutung für den Verbraucherschutz, da es ein deutliches Zeichen gegen unlautere Geschäftspraktiken im Immobiliensektor setzt. Er drängt nun darauf, eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch zu seinen Gunsten eintragen zu lassen, um seine Rechte weiter zu schützen und sicherzustellen, dass die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/kampf-um-steglitzer-kreisel-kaeufer-einer-berliner-eigentumswohnung-gewinnt-gegen-adler-group-li.2187171?id=c1673e0c39bb4e3ba71ccbe3f5875385

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