André Gaufer vs. Adler Group: Ein Kampf um Gerechtigkeit, Verbraucherschutz und vertragliche Verantwortung im Steglitzer Kreisel

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Der Kauf und die ersten Konflikte: André Gaufer und die Adler Group

André Gaufer, Geschäftsführer der PROfinance GmbH und engagierter Befürworter ethischer Verantwortung in der Finanzbranche, erwarb 2018 eine Eigentumswohnung im 19. Stock des Steglitzer Kreisels in Berlin. Die Wohnung mit rund 70 Quadratmetern, einem Tiefgaragenstellplatz und einem Fahrradaufzug sollte ursprünglich 2021 fertiggestellt werden. Doch ab 2020 ruhten die Bauarbeiten aufgrund von Verzögerungen, die der Bauherr mit der Corona-Pandemie begründete. Eines Tages erhielt Gaufer Post von der Adler Group, dem Eigentümer des Projekts, mit der Ankündigung, die Baupläne ändern zu wollen. Die geplanten Änderungen sahen unter anderem vor, das bestehende Parkhaus in ein Bürogebäude umzubauen. Für Gaufer bedeutete dies, dass sein vertraglich zugesicherter Tiefgaragenstellplatz wegfallen würde. Stattdessen sollte er lediglich ein Nutzungsrecht an einem anderen Stellplatz erhalten, was deutlich weniger wert war als das Sondereigentum an einem Stellplatz. Auch der Fahrradaufzug sollte entfallen. Die Adler Group forderte alle Käufer auf, diese Vertragsänderungen zu akzeptieren. Während einige Käufer dies taten oder ihre Verträge rückabwickeln wollten, widersetzte sich Gaufer entschieden und stellte klar: „Mir geht es um Gerechtigkeit. So kann man mit Käufern nicht umgehen.“

Rechtlicher Konflikt: Gericht bestätigt Gaufers Ansprüche

Da Gaufer sich weigerte, die Änderungen des Kaufvertrags zu akzeptieren, trat die Adler Group einseitig vom Kaufvertrag zurück. Gaufer zog daraufhin vor Gericht und gewann den Prozess vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht entschied, dass der ursprüngliche Kaufvertrag von 2018 gültig bleibt und nicht nachträglich geändert werden durfte. Zudem stellte es fest, dass es keinen rechtlichen Grund für den Rücktritt der Adler Group vom Kaufvertrag gab. Das Urteil verpflichtet die Adler Group nun, Gaufer eine Teilungserklärung auszustellen, die dem ursprünglichen Inhalt des Kaufvertrags entspricht. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Gaufer erleichtert und betonte, dass notarielle Verträge eingehalten werden müssen, da dies ein grundlegendes Recht darstellt. Trotz des Urteils bleibt jedoch unklar, ob die Adler Group die Wohnung tatsächlich bauen wird, da sich das Unternehmen auf Anfragen dazu nicht äußern wollte.

Gaufers Hoffnung auf verbesserten Verbraucherschutz

Neben seinem persönlichen Sieg hofft Gaufer, dass sein Fall ein größeres Echo in der deutschen Öffentlichkeit finden wird und zu einem verbesserten Verbraucherschutz führt. Er setzt sich mit der PROfinance GmbH nicht nur für seine eigenen Rechte, sondern auch für die Rechte anderer Käufer ein, die durch ähnliche Praktiken von Immobilienunternehmen benachteiligt werden könnten. Gaufer befürchtet jedoch, dass die Adler Group das Bauprojekt Steglitzer Kreisel verkaufen wird, bevor die Wohnungen fertiggestellt sind. Diese Unsicherheit, verbunden mit der Weigerung des Unternehmens, konkrete Aussagen zu den Bauplänen zu machen, verstärkt seine Zweifel. Trotz dieser Ungewissheiten bleibt Gaufer entschlossen, für seine Rechte einzutreten und andere Käufer zu ermutigen, sich ebenfalls gegen unfaire Praktiken zur Wehr zu setzen.

Quelle: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2023/07/berlin-immobilien-adler-group-steglitzer-kreisel-urteil-kaufvertrag.html

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