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Wie Gaufer und sein PROfinance-Team Verbraucherrechte stärken
Was 2018 mit dem Kauf einer Wohnung im Steglitzer Kreisel begann, entwickelte sich zu einem jahrelangen Kampf voller Bauverzögerungen, Vertragsbrüche und Einschüchterungsversuche. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass notariell beglaubigte Verträge eingehalten werden. Doch wenn auf der Gegenseite ein milliardenschwerer Immobilienkonzern steht, ist das für Verbraucher keine Selbstverständlichkeit.
Der Berliner Käufer und Geschäftsführer der PROfinance GmbH, André Gaufer, hat sich davon nicht einschüchtern lassen. Mit Beharrlichkeit und juristischem Durchhaltevermögen zwang er die Adler Group, einen der größten Immobilienentwickler Deutschlands, in die Schranken. Die von PROfinance erstrittenen Urteile haben nicht nur seinen Fall geprägt, sondern auch Signalwirkung für alle Verbraucher entfaltet.
Dass Stiftung Warentest Finanzen ihn in der Reihe „Mutmacher“ porträtiert, ist daher nicht nur eine Anerkennung für Gaufer persönlich, sondern auch eine Auszeichnung für das Team der PROfinance GmbH – ein Beleg dafür, wie wichtig professionelle Unterstützung im Verbraucherschutz ist.
Ein Traum mit Hindernissen
Wohnung 256 im 19. Stock, 69 Quadratmeter, Panoramablick über Berlin. Für Gaufer war der Kauf im Oktober 2018 eine Herzensentscheidung. Er beglich fristgerecht Notar- und Steuerkosten und vertraute darauf, dass der Kaufvertrag umgesetzt würde.
Doch der Traum vom Hochhausleben entwickelte sich zum Albtraum:
- Bauverzögerungen
- Änderungen am Vertrag ohne Zustimmung
- Blockaden bei der Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Drohungen mit Rücktritt vom Vertrag
Viele Käufer gaben entnervt auf. Gaufer nicht.
Sechs Urteile, die Geschichte schreiben
Mit Unterstützung seines PROfinance-Teams hat Gaufer insgesamt sechs richtungsweisende Beschlüsse und Urteile erstritten – bis hinauf zum Kammergericht Berlin. Sie haben Signalwirkung für alle Immobilienkäufer in Deutschland:
1) 26. Juli 2023 – Landgericht Berlin (Az. 20 O 55/22): Das Gericht stellte klar: Der Kaufvertrag bleibt gültig. Rücktritt und Änderungen der Miteigentumsanteile waren unzulässig. „Corona“ oder Fusionen sind keine Ausrede. Bedeutung: Käufer haben einen durchsetzbaren Anspruch auf Vertragserfüllung.
2) 8. Februar 2024 – Kammergericht Berlin (Az. 27 U 82/23): Das Berufungsgericht bestätigte: Adler ist zwingend an die ursprüngliche Baubeschreibung gebunden. Bedeutung: Ausstattung und Zusagen sind verbindlich – keine Kürzungen ohne Zustimmung.
3) 5. November 2024 – Einstweilige Verfügung (Az. 21 U 154/24 – 34 O 166/24 eV): Das Grundbuchamt muss Vormerkungen zur Sicherung der Ansprüche eintragen. Bedeutung: Käuferrechte können nicht verzögert oder blockiert werden.
4) 3. März 2025 – Vollstreckungsbeschluss LG Berlin (Az. 20 O 55/22): Zwangsgeld und Androhung von Zwangshaft gegen Adler. Bedeutung: Käufer verfügen über wirksame Druckmittel gegen Bauträger.
5) 15. April 2025 – Beschwerde abgewiesen (LG Berlin): Adler scheitert mit Rechtsmitteln gegen den Vollstreckungsbeschluss. Bedeutung: Urteile bleiben bindend – Verzögerungstaktiken laufen ins Leere.
6) 20. Mai 2025 – Kammergericht Berlin (Az. 27 W 26/25): Auch in zweiter Instanz unterliegt Adler – mit scharfer Kritik am Verhalten des Konzerns. Bedeutung: Rechtsklarheit für Verbraucher – Urteile sind vollstreckbar, auch gegen Konzerne.
Offene Front: Auflassungsvormerkung und weiteres Verfahren
Trotz dieser rechtskräftigen Urteile verweigert die Adler Group bis heute den vertragsgemäßen Vollzug des Kaufvertrags. Zwar konnte Gaufer mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass Vormerkungen zur Sicherung seiner Ansprüche im Grundbuch eingetragen wurden. Doch die entscheidenden Auflassungsvormerkungen sowie erforderliche Erklärungen fehlen weiterhin.
Daher geht der Kampf weiter: Am 30. September 2025 findet vor dem Landgericht Berlin (Az. 34 O 158/24) ein weiteres Verfahren gegen die Adler Group statt.
Mehr als ein Einzelfall
Der Fall der PROfinance GmbH gegen das börsennotierte, in Luxemburg ansässige Immobilienunternehmen Adler Group ist mehr als ein persönlicher Sieg. Er zeigt drei zentrale Grundsätze, die für alle Verbraucher gelten müssen:
- Verträge gelten. Bauträger können sich nicht nach Belieben zurückziehen.
- Eigentum gehört ins Grundbuch. Käuferrechte dürfen nicht aufgeschoben oder blockiert werden.
- Urteile sind durchzusetzen. Auch milliardenschwere Konzerne sind an geltendes Recht gebunden.
Fazit: Ein Mutmacher für alle Verbraucher
Viele hätten angesichts jahrelanger Prozesse und Verzögerungen aufgegeben. Doch André Gaufer und die PROfinance GmbH zeigen: Es lohnt sich, für die eigenen Rechte einzutreten.
Sein Erfolg ist eine Anerkennung seines persönlichen Mutes – und zugleich ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Mit jedem Urteil wurde die Botschaft klarer: Rechtsstaatlichkeit endet nicht an den Toren großer Konzerne.
Für Käufer, Investoren und Verbraucher gleichermaßen gilt: Wer beharrlich bleibt, kann auch gegen scheinbar übermächtige Gegner gewinnen.
Quelle: https://www.test.de/mutmacher-allein-gegen-den-immobilien-hai-6243773-0/