Nach Zwangsgeld, drohender Zwangshaft und mehreren Gerichtsentscheidungen gelingt beim Steglitzer Kreisel ein weiterer wichtiger Durchbruch
Nach jahrelangem Streit, mehreren Gerichtsentscheidungen, einem Zwangsgeld von 10.000 Euro und sogar drohender Zwangshaft gegen die Geschäftsführung ist beim Steglitzer Kreisel ein weiterer wichtiger Schritt erreicht worden: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat am 19.05.2026 die Abgeschlossenheitsbescheinigung für das 3.009 Quadratmeter große Parkhausgrundstück (Bauteil E) erteilt. Damit wurde erstmals eine zentrale Voraussetzung geschaffen, um die vertraglich geschuldete Teilung des Grundstücks grundbuchlich überhaupt umsetzen zu können.
Was zunächst wie ein technischer Verwaltungsvorgang klingt, könnte sich bei näherem Hinsehen als ein weiterer wichtiger Etappenerfolg gegen die Adler Group erweisen. Denn die Bescheinigung wurde nicht im Rahmen eines regulären Projektfortschritts erteilt, sondern erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, Zwangsvollstreckung und erheblichem gerichtlichem Druck.
Gleichzeitig wirft die Entwicklung neue Fragen auf: Wenn mehrere Gerichte die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Projekts ausdrücklich bestätigen – warum entsteht politisch weiterhin häufig der Eindruck, der Steglitzer Kreisel sei faktisch kaum noch entwickelbar?
Worum geht es bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung überhaupt?
Im Zentrum steht das Parkhausgrundstück des Steglitzer Kreisels mit einer Größe von 3.009 Quadratmetern. Nach dem Kaufvertrag aus dem Jahr 2018 besteht ein Anspruch auf Bildung eines Miteigentumsanteils von 60/100.000, verbunden mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz Nr. 127.
Damit ein Grundstück rechtlich in einzelne Einheiten aufgeteilt werden kann, benötigt es zunächst eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Diese bestätigt vereinfacht gesagt, dass die betreffenden Einheiten – hier insbesondere Stellplätze, Lagerräume und Gewerbeflächen – rechtlich und baulich grundsätzlich eigenständig abgegrenzt werden können.
Genau diese Bescheinigung wurde nun vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Stadtentwicklungsamt – Bau- und Wohnungsaufsicht, offiziell erteilt. Die Behörde bestätigt darin ausdrücklich die Abgeschlossenheit der Stellplätze und weiteren nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume des Parkhauskomplexes.
Warum die Entscheidung so bemerkenswert ist
Die eigentliche Brisanz liegt in der Vorgeschichte.
Denn die Adler Group beziehungsweise die zuständige Projektgesellschaft hatte sich über Jahre geweigert, das Parkhausgrundstück entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen aufzuteilen. Gleichzeitig wurde zunehmend der Eindruck vermittelt, das Gesamtprojekt Steglitzer Kreisel sei faktisch kaum noch umsetzbar.
Mehrere Gerichte stellten jedoch rechtskräftig klar:
- Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen fort.
- Die Umsetzung des Projekts bleibt grundsätzlich möglich.
- Eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit liegt nicht vor.
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigen keine Nichterfüllung.
- Die Adler Group bleibt an die vertraglich vereinbarte Baubeschreibung gebunden.
Mit anderen Worten: Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass der Steglitzer Kreisel rechtlich keineswegs „tot“ ist.
Besonders deutlich wurde das Landgericht Berlin II.
Mit Beschluss vom 03.03.2025 verhängte das Gericht gegen die zuständige Adler-Projektgesellschaft ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, ersatzweise Zwangshaft gegen die Geschäftsführung, um die titulierte Verpflichtung durchzusetzen. Zugleich stellte das Gericht infrage, weshalb die erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht bereits deutlich früher beantragt worden war.
Zwangsgeld gezahlt – aber offenbar erst unter massivem Druck
Brisant ist auch die Entwicklung rund um die Vollstreckung.
Das verhängte Zwangsgeld von 10.000 Euro wurde offenbar erst gezahlt, nachdem das Verfahren bereits an das Vollstreckungsgericht zwecks Erlasses eines Haftbefehls abgegeben worden war.
Ein Gerichtsvollzieher hielt fest, dass zu einem Termin zur Vermögensauskunft niemand erschienen war, obwohl die Schuldnerin ordnungsgemäß geladen worden sei. Daraufhin wurde das Verfahren an das Vollstreckungsgericht weitergeleitet, um eine Erzwingungshaft zu prüfen.
Kurz darauf wurde das Zwangsgeld schließlich bezahlt – womit das konkrete Vollstreckungsverfahren zunächst beendet wurde.
Juristisch besonders relevant: Die Zahlung des Zwangsgeldes bedeutete gerade nicht, dass die Verpflichtung erfüllt worden wäre. Ein Zwangsgeld dient ausschließlich als Druckmittel – die eigentliche Handlung bleibt weiterhin geschuldet. Genau darauf wurde in den weiteren Vollstreckungsunterlagen ausdrücklich hingewiesen.
Kammergericht bestätigt: Umsetzung bleibt möglich
Auch das Kammergericht Berlin bestätigte die Linie des Landgerichts.
Mit Beschluss vom 20.05.2025 wurde die Beschwerde gegen die Zwangsvollstreckung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Obergericht indirekt erneut: Die Verpflichtung zur Umsetzung bleibt bestehen – selbst wenn hierfür Behörden, Grundbuchamt oder Notar mitwirken müssen.
Die Kernaussage der Gerichte ist damit bemerkenswert eindeutig: Die Umsetzung des Steglitzer Kreisels bleibt grundsätzlich möglich – und die Adler Group bleibt an ihre vertraglichen Verpflichtungen gebunden.
Das steht in einem interessanten Spannungsverhältnis zur aktuellen politischen Debatte, in der häufig der Eindruck entsteht, der Steglitzer Kreisel sei faktisch kaum noch realisierbar und staatliche Handlungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft – obwohl mehrere Gerichte die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Projekts ausdrücklich bestätigt haben.
Warum die Abgeschlossenheitsbescheinigung dennoch noch nicht das Ende ist
Trotz des jetzigen Erfolgs bleibt ein entscheidender Schritt offen.
Die nun erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung bedeutet noch nicht, dass der vertraglich geschuldete Miteigentumsanteil bereits entstanden ist.
Denn als Nächstes muss die Adler Group beziehungsweise die zuständige Projektgesellschaft nun die erforderliche Teilungserklärung beim beurkundenden Notar Dr. Erik Bettin umsetzen.
Erst anschließend können die erforderlichen grundbuchlichen Schritte erfolgen, damit der titulierte Miteigentumsanteil von 60/100.000 am Parkhausgrundstück verbunden mit dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 127 tatsächlich gebildet wird.
Mit anderen Worten:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Durchbruch – aber noch nicht der Endpunkt.
Welche Bedeutung das für den gesamten Steglitzer Kreisel haben könnte
Die Entwicklung reicht möglicherweise weit über einen einzelnen Stellplatz hinaus.
Denn mehrere Gerichte haben inzwischen bestätigt, dass zentrale Argumente der Adler Group gegen die Umsetzung des Projekts nicht tragen:
- Bauverpflichtungen bestehen fort,
- die Umsetzung bleibt grundsätzlich möglich,
- wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigen keine Nichterfüllung,
- und auch behördliche Mitwirkungspflichten entbinden nicht von der Verpflichtung, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Senatsantwort vom 29.05.2026, in der weiterhin vor allem auf begrenzte Handlungsmöglichkeiten verwiesen wird, könnte diese Entwicklung neue Fragen aufwerfen:
Wenn Gerichte die Durchführbarkeit weiterhin bestätigen – warum wird politisch weiterhin oft der Eindruck vermittelt, der Steglitzer Kreisel sei kaum noch entwickelbar?
Fazit: Ein weiterer Erfolg – aber der eigentliche Test kommt erst noch
Die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung am 19.05.2026 markiert einen weiteren wichtigen Erfolg im jahrelangen Streit um den Steglitzer Kreisel.
Bemerkenswert ist vor allem, dass dieser Schritt offenbar nicht freiwillig, sondern erst nach erheblichem gerichtlichem Druck erfolgte: Zwangsvollstreckung, ein Zwangsgeld von 10.000 Euro und sogar drohende ersatzweise Zwangshaft gegen die Geschäftsführung gingen der Entscheidung voraus.
Für Betroffene und Beobachter sendet die Entwicklung eine klare Botschaft: Mehrere Gerichte halten die Umsetzung des Projekts weiterhin für möglich – und vertragliche Verpflichtungen verschwinden nicht einfach durch Zeitablauf oder wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Die entscheidende Frage lautet nun:
Wird die Adler Group nach der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung auch die nächsten notwendigen Schritte tatsächlich umsetzen – oder wird erneut gerichtlicher Druck erforderlich sein?
FAQs
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Räume oder Stellplätze rechtlich eigenständig abgegrenzt und grundsätzlich als Sondereigentum gebildet werden können.
Warum ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung am Steglitzer Kreisel so wichtig?
Sie ist Voraussetzung dafür, dass das Parkhausgrundstück rechtlich aufgeteilt werden kann und der vertraglich zugesagte Miteigentumsanteil am Tiefgaragenstellplatz grundbuchlich entsteht.
Hat die Adler Group den Fall verloren?
Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass die vertraglichen Verpflichtungen fortbestehen und die Umsetzung grundsätzlich möglich bleibt. Die Verpflichtung zur Teilung des Parkhausgrundstücks besteht weiterhin.
Warum wurde ein Zwangsgeld gegen die Adler Group verhängt?
Das Landgericht Berlin II verhängte ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, weil die titulierte Verpflichtung zur Umsetzung trotz rechtskräftiger Entscheidungen nicht erfüllt worden war.
Ist der Streit jetzt beendet?
Nein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nur ein Zwischenschritt. Als Nächstes muss die notarielle Teilungserklärung umgesetzt und der grundbuchliche Vollzug erfolgen.