DAB Bestandsprovision: Was passiert beim Vermittlerwechsel und wann sind bis zu 99 % Fonds-Cashback bei PROfinance möglich?

Was mit der Bestandsprovision Ihres DAB-Depots passiert – und wie Sie Ihr Depot behalten sowie mögliche Rückvergütungen prüfen können

Wenn Sie Ihren DAB-Vermittler wechseln müssen, ist die organisatorische Seite meist schnell verstanden: Ein neuer Vermittler wird Ihrer bestehenden Depotverbindung zugeordnet. Bei vielen Fondsanlegern kommt aber unmittelbar die nächste Frage auf: Was passiert jetzt mit der Bestandsprovision, die in meinen Fonds enthalten sein kann?

Viele DAB-Depotinhaber hören den Begriff Bestandsprovision zum ersten Mal, wenn sie sich mit einem notwendigen Vermittlerwechsel beschäftigen. Genau deshalb lohnt es sich, beide Themen jetzt gemeinsam zu verstehen: den organisatorischen Wechsel Ihres Vermittlers und die Frage, welche laufenden Vergütungen in Ihren konkreten Fonds enthalten sein können.

Gerade wenn Sie einen größeren Fondsbestand halten, ist diese Frage wirtschaftlich wichtiger, als sie zunächst klingt. Die Bestandsprovision ist eine laufende Vertriebsvergütung, die bei vielen Fonds Bestandteil der Vergütungsstruktur sein kann. Sie wird nicht automatisch an den Anleger ausgezahlt. Entscheidend ist vielmehr, welcher Fonds und welche Anteilklasse vorliegen, welcher Vermittler zugeordnet ist und welche Konditionen dort gelten.

Für Sie bedeutet das: Ein Vermittlerwechsel kann ein guter Anlass sein, erstmals transparent zu prüfen, ob aus Ihrem vorhandenen Fondsbestand künftig eine Treueprämie möglich ist. Die Höhe dieser fondsabhängigen Rückvergütung und die zusätzliche Bonusstufe sind zwei getrennte Faktoren. Bis zu 99 % der Bestandsprovision werden erst in der höchsten Bonusstufe erreicht. Das sagt nichts darüber aus, welche Vergütung Sie vor dem Wechsel möglicherweise erhalten haben.

Was ist die Bestandsprovision bei Fonds überhaupt?

Die Bestandsprovision ist eine laufende Vertriebsvergütung, die bei bestimmten Fonds beziehungsweise Anteilklassen gezahlt werden kann. Vereinfacht gesagt: Ein Teil der laufenden Fondskosten kann dafür vorgesehen sein, den Vertrieb oder die laufende Vermittlerbetreuung zu vergüten. Eine ausführliche Erklärung finden Sie unter Bestandsprovision einfach erklärt.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Ausgabeaufschlag. Der Ausgabeaufschlag kann beim Kauf eines Fonds anfallen. Die Bestandsprovision ist dagegen eine laufende Vergütung, die während des Haltens bestimmter Fonds entstehen kann. Deshalb kann sie gerade bei langfristigen Fondsbeständen eine relevante Rolle spielen.

Nicht jeder Fonds und nicht jede Anteilklasse enthält eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision. Auch die Höhe kann unterschiedlich sein. Pauschale Aussagen wie „jeder Fonds zahlt Bestandsprovision“ oder „jeder Fonds bringt Cashback“ wären deshalb falsch.

Was passiert mit der Bestandsprovision, wenn Sie den DAB-Vermittler wechseln?

Bei einem reinen Vermittlerwechsel wird zunächst die Vermittlerzuordnung Ihres bestehenden DAB-Depots verändert. Das bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Fonds verkauft, übertragen oder gegen andere Anteilklassen ausgetauscht werden. Der organisatorische Wechsel und Ihre Anlageentscheidung bleiben zwei getrennte Themen.

Für Sie bedeutet das vor allem: Der organisatorische Vermittlerwechsel entscheidet nicht über Ihre Fondsanlage, sondern darüber, welche Konditionen künftig für Ihren bestehenden Fondsbestand gelten können. Ihre Anlageentscheidung bleibt davon getrennt.

Für die laufende Bestandsprovision ist danach entscheidend, welche Konditionen beim neuen Vermittler für Ihren konkreten Fondsbestand gelten. Ein neuer Vermittler kann die vereinnahmte Vertriebsvergütung vollständig behalten, teilweise an Sie zurückgeben oder – abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell und Fonds – anders behandeln. Genau deshalb lohnt es sich, nicht nur den Wechsel selbst, sondern auch die Konditionen des neuen Vermittlers zu prüfen.

Wenn Sie Ihr Depot bei der DAB behalten möchten, zeigt Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel, warum die neue Betreuung nicht mit einem Bankwechsel gleichgesetzt werden sollte. Für DAB-Depotinhaber ist außerdem DAB-Depot behalten und per Betreuerwechsel profitieren eine passende Vertiefung.

Haben Sie Ihre Bestandsprovision bisher selbst erhalten?

Das lässt sich ohne Ihre bisherigen Vertrags- und Konditionsunterlagen nicht pauschal beantworten. Manche Anleger wissen sehr genau, ob sie bisher eine Rückvergütung oder eine andere Vergütungsregelung hatten; andere sehen nur die Gesamtentwicklung ihres Depots und haben die laufende Vertriebsvergütung bislang nicht gesondert betrachtet.

Gerade bei DAB-Depots aus unterschiedlichen Vermittler- oder Vermögensverwaltungsmodellen können die bisherigen Bedingungen voneinander abweichen. Deshalb sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre bisherige Regelung automatisch bei jedem anderen DAB-Depot genauso aussah.

Verlassen Sie sich deshalb nicht auf allgemeine Aussagen anderer Depotinhaber. Ihre eigenen Vertragsunterlagen, Ihre Fonds und die konkreten Anteilklassen sind die verlässlichere Grundlage, wenn Sie nachvollziehen möchten, welche Vergütungsregelung bisher für Ihr Depot galt.

Wie können Sie herausfinden, ob Ihr Fonds überhaupt eine Bestandsprovision enthält?

Der sinnvollste Weg führt über Ihren tatsächlichen Fondsbestand. Halten Sie dafür möglichst die ISIN oder WKN Ihrer Fonds bereit. Damit lässt sich wesentlich gezielter prüfen, welche Konditionen für die konkrete Anteilklasse gelten, als mit allgemeinen Aussagen zu einem Fondsnamen.

Über den Fonds-Check können Sie Ihre Fonds gezielt prüfen und feststellen, welche PROfinance-Konditionen für die jeweilige Position grundsätzlich vorgesehen sind. Gerade bei mehreren Fonds im DAB-Depot verhindert das, dass Sie von einem einzelnen Beispiel auf den gesamten Bestand schließen.

  • ISIN oder WKN des Fonds bereithalten,
  • konkrete Anteilklasse prüfen,
  • klären, ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision enthalten ist,
  • prüfen, welche Rückvergütung beim neuen Vermittler vorgesehen ist,
  • zusätzliche Konditionen wie Ausgabeaufschlag und Bonusleistungen mit betrachten.

So vermeiden Sie, von einem einzelnen Fonds auf Ihren gesamten Depotbestand zu schließen. Gerade bei mehreren Positionen sollten Fonds und Anteilklassen einzeln geprüft werden, weil sich Vergütungsstrukturen und mögliche Rückvergütungen unterscheiden können.

Welche Unterschiede sollten Sie bei der Bestandsprovision wirklich vergleichen?

Die folgende Übersicht hilft Ihnen, die wichtigsten Fragen voneinander zu trennen. Sie ersetzt keine individuelle Fondsprüfung, zeigt aber, warum ein Vermittlervergleich mehr sein sollte als die Suche nach der höchsten Prozentzahl.

Frage Warum sie für Sie wichtig ist PROfinance-Vorteil
Enthält mein Fonds eine Bestandsprovision? Ohne entsprechende laufende Vertriebsvergütung gibt es daraus nichts zurückzuvergüten. Prüfung anhand des konkreten Fonds beziehungsweise der Anteilklasse.
Wie viel wird zurückvergütet? Die Rückvergütung kann je nach Vermittler und Fonds unterschiedlich ausfallen. Bis zu 99 % der Bestandsprovision möglich, wenn Fonds und Voraussetzungen passen.
Bleibt mein DAB-Depot bestehen? Sie möchten die wirtschaftlichen Konditionen verbessern, ohne unnötig die Depotbank zu wechseln. Bei passender Konstellation steht der reine Vermittlerwechsel im Vordergrund.
Welche weiteren Konditionen gelten? Ausgabeaufschlag, Bonus und Service beeinflussen das Gesamtpaket. 0 % Ausgabeaufschlag bei entsprechenden Fondskäufen, Bonusprogramm und weitere Services möglich.
Wer entscheidet über meine Fonds? Cashback ersetzt keine Anlageberatung. PROfinance richtet sich an Selbstentscheider; Anlageentscheidungen treffen Sie selbst.

Wann wird aus Bestandsprovision Fonds-Cashback?

Bei cashbackfähigen Fonds kann PROfinance zunächst eine fondsabhängige Treueprämie aus der vereinnahmten Bestandsprovision zurückvergüten. Entscheidend für die oft genannte Obergrenze von bis zu 99 % ist zusätzlich die PROfinance-Bonusstaffel: Ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen beginnt der Bonus, weitere Stufen liegen bei 100.000 €, 250.000 € und 500.000 €. In der höchsten Bonusstufe ab 500.000 € anrechenbarem Fondsvolumen – allein oder gemeinsam im Team – kann sich Treueprämie plus Bonus auf insgesamt bis zu 99 % der Bestandsprovision erhöhen. Die 99 % sind deshalb keine Standardquote für einen einzelnen Fonds. Ob überhaupt eine Treueprämie möglich ist und welcher Eurobetrag zurückfließt, hängt weiterhin von Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision und den geltenden Voraussetzungen ab.

Die richtige Prüffrage lautet deshalb: Welche Bestandsprovision enthält meine konkrete Anteilklasse, welche Treueprämie ist dafür vorgesehen und welche Bonusstufe ergibt sich aus meinem anrechenbaren Fondsvolumen? So werden Fondsmerkmale und Bonusstaffel sauber voneinander getrennt.

Gerade deshalb sollten Sie sich nicht an einer einzelnen Prozentzahl orientieren, sondern immer prüfen, welche Konditionen für Ihre konkreten Fonds und Anteilklassen gelten. So vergleichen Sie Ihren tatsächlichen Bestand statt ein Werbeversprechen.

Unter Fonds-Cashback finden Sie das Grundprinzip. Für Ihr DAB-Depot zeigt Fonds-Cashback beim DAB-Depot, wie ein bestehender Fondsbestand und die Vermittlerzuordnung zusammenwirken können.

Warum kann der Vermittlerwechsel für Ihren bestehenden Fondsbestand finanziell sinnvoll sein?

Wenn Sie ohnehin einen neuen Vermittler benötigen, müssen Sie die wirtschaftliche Seite nicht ausblenden. Sie können den notwendigen Wechsel nutzen, um Ihre bisherigen Fondskonditionen erstmals vollständig zu vergleichen. Dazu gehören nicht nur mögliche Rückvergütungen aus der Bestandsprovision, sondern auch Kaufkosten, weitere Gebühren und Serviceleistungen.

Wenn Sie ohnehin einen neuen Vermittler benötigen, bietet sich damit die Gelegenheit, Ihre gesamten Fondskonditionen erstmals vollständig zu vergleichen – nicht nur die Bestandsprovision. Das schafft eine bessere Entscheidungsgrundlage für Ihren bestehenden Fondsbestand.

Gerade bei langfristig gehaltenen Fonds kann die laufende Vergütungsstruktur über Jahre eine größere Bedeutung bekommen. Das heißt nicht, dass Cashback automatisch wichtiger ist als alles andere. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Depotfortführung, persönlichem Support und den Konditionen für Ihren realen Fondsbestand.

Wie diese Faktoren zusammenspielen, erklärt DAB-Kosten sparen und Fondskosten senken. Einen breiteren Überblick über laufende Kostenbestandteile erhalten Sie unter Fondskosten.

Was bietet PROfinance nach dem DAB-Vermittlerwechsel?

Wenn Sie als Selbstentscheider einen neuen DAB-Fondsvermittler suchen, verbindet PROfinance den organisatorischen Wechsel mit der Möglichkeit, Ihre konkreten Fondskonditionen transparent zu prüfen. Dabei bleibt die erste Frage immer: Kann Ihr bestehendes DAB-Depot über den vorgesehenen Wechselweg weitergeführt werden? Danach lohnt sich der Blick auf die wirtschaftlichen Vorteile.

Für Ihren konkreten Fall können insbesondere folgende Leistungen interessant sein:

  • bestehendes DAB-Depot weiterführen, wenn Ihre Depotkonstellation einen reinen Vermittlerwechsel ermöglicht,
  • persönlicher Support bei Unterlagen, Wechselweg und organisatorischen Fragen,
  • 0 % Ausgabeaufschlag bei entsprechenden Fondskäufen,
  • Fonds-Cashback – bei cashbackfähigen Fonds kann zunächst eine Treueprämie möglich sein. Ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen beginnt zusätzlich die Bonusstaffel; in der höchsten Bonusstufe ab 500.000 € anrechenbarem Fondsvolumen, allein oder im Team, kann das gesamte Fonds-Cashback bis zu 99 % der Bestandsprovision erreichen.
  • Bonusprogramm mit zusätzlichen Prämien nach den geltenden Voraussetzungen,
  • Fonds-Check zur Prüfung Ihrer konkreten Fonds und Konditionen,
  • finfire/Kundenportal als zusätzlicher digitaler Service.

Wie läuft der Wechsel zu PROfinance ab, wenn Sie die Bestandsprovision prüfen möchten?

Sie müssen nicht erst Ihre gesamte Fondsanlage verändern, um die neue Vermittlerzuordnung zu regeln. Wenn Sie sich für PROfinance entscheiden, unterstützen wir Sie Schritt für Schritt beim organisatorischen DAB-Vermittlerwechsel. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Depotart und dem depotbankseitig vorgesehenen Prozess ab.

Hilfreich sind Ihre DAB-Depotdaten, eine eventuell vorhandene Mitteilung zum Betreuer- oder Vermittlerwechsel sowie ISIN oder WKN Ihrer Fonds. So können der Wechselweg und die möglichen Konditionen für Ihren Bestand parallel geprüft werden. Den generellen Prozess finden Sie unter Ablauf des Vermittlerwechsels.

Sie können den organisatorischen Vermittlerwechsel und die Prüfung Ihrer Fondskonditionen parallel vorbereiten. Dadurch sparen Sie Zeit und erhalten früher Klarheit darüber, welche Vorteile für Ihren tatsächlichen Fondsbestand möglich sind.

Eine pauschale Bearbeitungsdauer versprechen wir nicht. Wenn Ihnen eine Frist genannt wurde, sollten Sie den Wechsel möglichst frühzeitig anstoßen. So bleibt Zeit für Rückfragen, ohne dass Sie Anlageentscheidungen unter Zeitdruck treffen müssen.

Je nachdem, welche Frage für Sie gerade im Vordergrund steht, können Sie direkt weiterprüfen: DAB-Fondsvermittler vergleichen, PROfinance-Vorteile für Ihr DAB-Depot oder DAB-Vermittlerwechsel Schritt für Schritt.

Fazit: Beim Vermittlerwechsel entscheidet Ihr konkreter Fondsbestand – nicht eine pauschale Cashback-Zahl

Wenn Sie Ihren DAB-Vermittler wechseln, verschwindet die Frage nach der Bestandsprovision nicht einfach. Sie wird vielmehr neu relevant: Welche laufende Vertriebsvergütung steckt in Ihren Fonds, und wie geht der neue Vermittler damit um?

Bei PROfinance kann für cashbackfähige Fonds eine fondsabhängige Treueprämie möglich sein. Zusätzlich erhöht die Bonusstaffel ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen die mögliche Gesamt-Rückvergütung. Erst in der höchsten Stufe ab 500.000 €, allein oder im Team, kann das gesamte Fonds-Cashback bis zu 99 % der Bestandsprovision erreichen.

Wenn Sie ohnehin einen neuen DAB-Vermittler benötigen, ist deshalb jetzt ein guter Zeitpunkt, den organisatorischen Wechsel und die Fondskonditionen gemeinsam zu prüfen. So wissen Sie nicht nur, wer Ihr Depot künftig betreut, sondern auch, welche Vorteile für genau Ihren bestehenden Fondsbestand tatsächlich möglich sind.

So verbinden Sie den ohnehin notwendigen Vermittlerwechsel mit einem transparenten Blick auf die Konditionen Ihres bestehenden Fondsbestands – statt Entscheidungen allein aufgrund allgemeiner Aussagen oder Werbeversprechen zu treffen.

Häufige Fragen zu DAB Bestandsprovision und Fonds-Cashback

Bei cashbackfähigen Fonds kann PROfinance zunächst eine fondsabhängige Treueprämie aus der vereinnahmten Bestandsprovision zurückvergüten. Entscheidend für die oft genannte Obergrenze von bis zu 99 % ist zusätzlich die PROfinance-Bonusstaffel: Ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen beginnt der Bonus, weitere Stufen liegen bei 100.000 €, 250.000 € und 500.000 €. In der höchsten Bonusstufe ab 500.000 € anrechenbarem Fondsvolumen – allein oder gemeinsam im Team – kann sich Treueprämie plus Bonus auf insgesamt bis zu 99 % der Bestandsprovision erhöhen. Die 99 % sind deshalb keine Standardquote für einen einzelnen Fonds. Ob überhaupt eine Treueprämie möglich ist und welcher Eurobetrag zurückfließt, hängt weiterhin von Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision und den geltenden Voraussetzungen ab.

Bekomme ich die bisherige Bestandsprovision automatisch weiter? Nein, eine automatische Fortführung lässt sich nicht pauschal zusagen. Schon die bisherige Vergütungsregelung kann je nach Depot, Fonds und Vertrag unterschiedlich gewesen sein. Beim neuen Vermittler gelten dessen Konditionen. Deshalb sollten Sie Ihre konkreten Fonds und die dafür vorgesehene Rückvergütung prüfen, statt von der bisherigen Situation auf die Zukunft zu schließen.

Warum unterscheiden sich Bestandsprovisionen bei verschiedenen Fonds? Fonds und Anteilklassen können unterschiedliche Vergütungsstrukturen enthalten. Deshalb kann sich auch die Höhe einer möglichen Rückvergütung unterscheiden. Eine belastbare Aussage lässt sich nur für den konkreten Fonds beziehungsweise die konkrete Anteilklasse treffen; am besten prüfen Sie dafür die ISIN oder WKN Ihrer Position.

Hat jeder Fonds in meinem DAB-Depot eine Bestandsprovision? Nein. Nicht jeder Fonds und nicht jede Anteilklasse enthält eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision. Unterschiede können selbst bei Fonds mit ähnlichem Namen bestehen. Für eine belastbare Prüfung sollten Sie deshalb die ISIN oder WKN der konkreten Position verwenden.

Was bedeutet Fonds-Cashback bei PROfinance? Bei cashbackfähigen Fonds kann PROfinance eine fondsabhängige Treueprämie aus der Bestandsprovision zurückvergüten. Zusätzlich kann ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen die Bonusstaffel greifen. In der höchsten Bonusstufe ab 500.000 €, allein oder im Team, kann Treueprämie plus Bonus insgesamt bis zu 99 % der Bestandsprovision erreichen.

Bekomme ich bei PROfinance immer 99 % der Bestandsprovision zurück? Nein. Die 99 % werden erst in der höchsten Bonusstufe ab 500.000 € anrechenbarem Fondsvolumen erreicht, allein oder im Team. Voraussetzung ist außerdem, dass für die gehaltenen Fonds überhaupt eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision und eine Treueprämie möglich sind.

Wie kann ich prüfen, ob meine Fonds cashbackfähig sind? Am besten halten Sie die ISIN oder WKN Ihrer Fonds bereit und nutzen den Fonds-Check von PROfinance. So lässt sich für jede einzelne Position prüfen, ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision enthalten ist und welche PROfinance-Konditionen grundsätzlich gelten. Das ist deutlich verlässlicher als eine pauschale Aussage zum gesamten Depot.

Muss ich meine Fonds verkaufen, um Fonds-Cashback zu erhalten? Ein Vermittlerwechsel und eine Anlageentscheidung sind zwei unterschiedliche Dinge. Wenn Ihr bestehendes DAB-Depot über einen reinen Vermittlerwechsel weitergeführt werden kann, müssen Sie Ihre Fonds nicht allein deshalb verkaufen. Ob Sie Fonds halten, kaufen oder verkaufen, entscheiden Sie als Selbstentscheider weiterhin selbst.

Muss ich mein DAB-Depot zu einer anderen Bank übertragen? Nicht zwingend. Wenn Ihre Depotkonstellation für einen reinen Vermittlerwechsel geeignet ist, steht die neue Vermittlerzuordnung im Vordergrund. Ob zusätzliche Schritte erforderlich sind, hängt von Ihrer konkreten DAB-Depotart und dem vorgesehenen Prozess ab.

Welche Rolle spielt der Ausgabeaufschlag neben der Bestandsprovision? Der Ausgabeaufschlag betrifft mögliche Kosten beim Fondskauf, während die Bestandsprovision eine laufende Vertriebsvergütung sein kann. Wer einen neuen Vermittler auswählt, sollte deshalb beide Ebenen betrachten. Bei PROfinance können für entsprechende Fondskäufe 0 % Ausgabeaufschlag gelten; zusätzlich kann bei passenden Fonds Fonds-Cashback möglich sein.

Was ist wichtiger: Fonds-Cashback oder niedrige Fondskosten? Eine einzelne Kennzahl reicht für einen sinnvollen Vergleich nicht aus. Wichtig ist das Gesamtbild aus Kaufkosten, laufenden Fondskosten, möglichen Rückvergütungen und dem benötigten Service. Fonds-Cashback kann einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen, ersetzt aber keine Prüfung der gesamten Fonds- und Depotkonditionen.

Ist PROfinance ein Vermögensverwalter oder Anlageberater? Nein. PROfinance ist Fondsvermittler für Selbstentscheider und bietet keine individuelle Anlageberatung oder Vermögensverwaltung. Sie entscheiden selbst, welche Fonds Sie halten, kaufen oder verkaufen. PROfinance unterstützt bei Vermittlerwechsel, Fondskonditionen und organisatorischen Fragen.

Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten? Hilfreich sind Ihre DAB-Depotdaten, eine eventuell erhaltene Mitteilung zum Vermittlerwechsel sowie ISIN oder WKN Ihrer Fonds. Wenn Sie Ihre bisherige Vergütungsregelung nachvollziehen möchten, sollten Sie außerdem vorhandene Vertrags- oder Konditionsunterlagen des bisherigen Vermittlers bereithalten.

Was ist mein sinnvollster nächster Schritt? Wenn Sie einen neuen DAB-Vermittler benötigen, sollten Sie zunächst den organisatorischen Wechselweg für Ihr Depot klären und gleichzeitig Ihre konkreten Fonds über ISIN oder WKN prüfen. So sehen Sie, ob Ihr Depot weitergeführt werden kann und welche PROfinance-Konditionen einschließlich möglichem Fonds-Cashback für Ihren tatsächlichen Bestand gelten.

Sie haben ein DAB BNP Paribas-Depot? Sichern Sie sich jetzt Ihre Sonderkonditionen bei PROfinance!

Nutzen Sie jetzt Ihre Vorteile als DAB BNP Paribas-Kunde-Kunde: 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, bis zu 99 % Rückvergütung auf Ihre Fondsbestände (Fonds-Cashback) und ein exklusives Bonusprogramm. Der Wechsel zu PROfinance ist einfach und kostenfrei.

Bekannt aus

Logo der ARD – PROfinance im TV-Beitrag als unabhängiger Fondsvermittler mit Rückvergütung, Bonusprogramm und digitaler Depotführung vorgestellt
Logo der Berliner Morgenpost – Bericht über PROfinance als faire Vermittlungsplattform für Fonds mit digitalen Services und Verzicht auf Ausgabeaufschläge
Logo des SPIEGEL – PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit Fokus auf Rückvergütung und Transparenz im Medienbericht thematisiert
Logo des Magazins FOCUS – PROfinance als transparente Alternative in der Fondsvermittlung mit digitalem Zugang und Kostenvorteilen im Pressespiegel erwähnt
Logo des Handelsblatts – PROfinance im Wirtschaftspressespiegel als Fondsvermittler mit fairer Rückvergütung und ohne Ausgabeaufschlag erwähnt
Logo von rbb24 – Medienbeitrag über PROfinance als unabhängiger Fondsvermittler mit transparenter Rückvergütung und kundenorientiertem Service
Logo der Süddeutschen Zeitung – PROfinance als fairer Fondsvermittler mit Rückvergütungsmodell im unabhängigen Pressespiegel erwähnt
Logo des Tagesspiegels – Berichterstattung über PROfinance als fairen Fondsvermittler mit Rückvergütung und digitalem Service für Selbstentscheider
Logo der WELT – PROfinance in der Presse als Anbieter für transparente Fondsabwicklung und Rückvergütung erwähnt
Logo der WirtschaftsWoche – PROfinance als positives Beispiel für kosteneffiziente Fondsvermittlung in unabhängigen Medien vorgestellt
ZDF-Logo – Bezug auf Frontal21-Beitrag, in dem PROfinance als positives Beispiel für transparente und faire Fondsvermittlung vorgestellt wurde
Logo der Berliner Zeitung – PROfinance im Fokus als fondsvermittelnde Plattform mit Rückvergütung, digitalem Zugang und Einsatz für Verbraucherschutz

Bei welcher Bank möchten Sie Fonds-Cashback beantragen?

Wählen Sie Ihre Depotbank. Dort können Sie einen Betreuerwechsel vornehmen oder ein Depot eröffnen (comdirect, FFB, FNZ / ebase).