So erkennen Sie, welcher Vorgang zu Ihrem Vorhaben passt
Wer sein bestehendes Depot anders betreuen lassen oder Wertpapiere zu einem anderen Depot verschieben möchte, stößt schnell auf zwei Begriffe: Vermittlerwechsel und Depotübertrag. Beide Vorgänge werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Folgen.
Die wichtigste Antwort vorweg: Möchten Sie Ihr bestehendes FFB-Depot behalten und lediglich den zugeordneten Fondsvermittler wechseln, reicht ein Vermittlerwechsel aus. Ein Depotübertrag ist nur erforderlich, wenn Fondsanteile oder andere Wertpapiere in ein anderes Depot übertragen werden sollen.
Entscheidend ist nicht, ob Sie künftig andere Konditionen nutzen möchten, sondern was sich technisch und organisatorisch ändern soll.
- Das Depot bleibt bei der FFB: In der Regel genügt ein Vermittlerwechsel.
- Wertpapiere sollen in ein anderes Depot: Dafür ist ein Depotübertrag erforderlich.
- Nur einzelne Fonds sollen verschoben werden: Auch das ist ein Depotübertrag beziehungsweise Teildepotübertrag.
- Nur der bisherige Vermittler soll ersetzt werden: Dafür benötigen Sie keinen Depotübertrag.
Der FFB-Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel ist deshalb deutlich vom Übertrag von Fondsanteilen zu unterscheiden.
Was ist ein Vermittlerwechsel bei der FFB?
Bei einem Vermittlerwechsel bleibt Ihr Depot weiterhin bei der FIL Fondsbank, kurz FFB. Geändert wird lediglich der Fondsvermittler, der dem bestehenden Depot zugeordnet ist.
Das Depot wird nicht aufgelöst und die darin verwahrten Fondsanteile werden nicht zu einer anderen Bank übertragen. Auch eine neue Depoteröffnung ist für den reinen Vermittlerwechsel grundsätzlich nicht erforderlich.
Typische Gründe für einen Vermittlerwechsel sind:
- Sie möchten den bisherigen Fondsvermittler ersetzen.
- Sie möchten Ihr bestehendes FFB-Depot über PROfinance führen lassen.
- Sie möchten andere Vermittlerkonditionen nutzen.
- Sie möchten Ihre vorhandenen Fonds und Sparpläne unverändert behalten.
- Sie möchten keinen Wechsel der Depotbank vornehmen.
Wie die Umstellung praktisch erfolgt, zeigt der Artikel FFB-Vermittler wechseln.
Was ist ein Depotübertrag?
Bei einem Depotübertrag werden Fondsanteile oder andere Wertpapiere aus einem bestehenden Depot in ein anderes Depot übertragen. Das Zieldepot kann sich bei einer anderen Depotbank oder – abhängig von der jeweiligen Konstellation – bei derselben Bank befinden.
Dabei muss nicht zwangsläufig das gesamte Depot übertragen werden. Möglich ist auch ein Teildepotübertrag, bei dem nur ausgewählte Wertpapierpositionen verschoben werden. Das bisherige Depot kann anschließend weiterbestehen oder später geschlossen werden.
Ein Depotübertrag ist beispielsweise erforderlich, wenn:
- Fondsanteile von der FFB zu einer anderen Depotbank wechseln sollen,
- mehrere Depots zusammengeführt werden sollen,
- einzelne Fondspositionen in ein anderes Depot übertragen werden sollen,
- Wertpapiere im Rahmen einer Schenkung oder eines Erbfalls übertragen werden sollen,
- nicht nur der Vermittler, sondern die Depotverbindung geändert werden soll.
Ein Depotübertrag ist daher ein anderer Vorgang als die Änderung des betreuenden Vermittlers.
Vermittlerwechsel und Depotübertrag im Vergleich
| Merkmal | Vermittlerwechsel | Depotübertrag |
|---|---|---|
| Was wird geändert? | Der zugeordnete Fondsvermittler | Der Verwahrort einzelner oder aller Wertpapiere |
| Bleibt das FFB-Depot bestehen? | Ja | Je nach Umfang und Ziel des Übertrags |
| Werden Fondsanteile übertragen? | Nein | Ja |
| Ist eine neue Depotnummer nötig? | Nein | Beim Zieldepot besteht eine eigene Depotnummer |
| Bleibt die FFB Depotbank? | Ja | Nicht bei einem Übertrag zu einer anderen Depotbank |
| Bleibt der bisherige Onlinezugang? | Ja, grundsätzlich unverändert | Für das neue Depot gelten die Zugangsdaten des Zielinstituts |
| Werden Sparpläne automatisch übertragen? | Sie bleiben grundsätzlich im FFB-Depot bestehen | Nein, Sparpläne müssen beim Zielanbieter gegebenenfalls neu eingerichtet werden |
| Typischer Zweck | Wechsel des Vermittlers bei unverändertem Depot | Verschiebung von Wertpapieren in ein anderes Depot |
Wann reicht ein Vermittlerwechsel aus?
Ein Vermittlerwechsel reicht aus, wenn Ihr Depot und Ihre Wertpapierbestände bei der FFB bleiben sollen. Es ist nicht notwendig, Fonds zu verkaufen oder auf ein neu eröffnetes Depot zu übertragen, nur weil Sie künftig einen anderen Vermittler nutzen möchten.
Der Vermittlerwechsel ist insbesondere passend, wenn Sie folgende Ziele verfolgen:
| Ihr Vorhaben | Passender Vorgang |
|---|---|
| Das bestehende FFB-Depot soll erhalten bleiben | Vermittlerwechsel |
| Nur der bisherige Fondsvermittler soll ersetzt werden | Vermittlerwechsel |
| Die vorhandenen Fonds sollen unverändert im Depot bleiben | Vermittlerwechsel |
| Bestehende FFB-Sparpläne sollen weiterlaufen | Vermittlerwechsel |
| Der bisherige FFB-Onlinezugang soll weiter genutzt werden | Vermittlerwechsel |
| Es sollen künftig die Konditionen von PROfinance gelten | Vermittlerwechsel |
Der Wechsel betrifft damit die Vermittlerzuordnung und nicht den Bestand des Depots.
Wann ist ein Depotübertrag notwendig?
Ein Depotübertrag ist erforderlich, sobald Wertpapiere tatsächlich von einem Depot in ein anderes verschoben werden sollen. Das gilt unabhängig davon, ob das gesamte Depot oder nur einzelne Fondspositionen betroffen sind.
| Ihr Vorhaben | Passender Vorgang |
|---|---|
| Fonds sollen von der FFB zu einer anderen Depotbank wechseln | Depotübertrag |
| Mehrere Depots sollen zusammengeführt werden | Depotübertrag |
| Nur einzelne Fondspositionen sollen verschoben werden | Teildepotübertrag |
| Wertpapiere sollen auf eine andere Person übertragen werden | Depotübertrag mit zusätzlicher Prüfung der Übertragungsart |
| Das FFB-Depot soll vollständig durch ein Depot bei einer anderen Bank ersetzt werden | Depotübertrag und gegebenenfalls anschließende Depotschließung |
Ein Vermittlerwechsel kann einen Depotübertrag nicht ersetzen, wenn die Wertpapiere die bisherige Depotverbindung verlassen sollen.
Was bleibt beim FFB-Vermittlerwechsel bestehen?
Da kein neues Depot eröffnet und kein Wertpapierbestand übertragen wird, bleibt die bestehende Depotstruktur grundsätzlich erhalten.
| Bestandteil | Folge des Vermittlerwechsels |
|---|---|
| FFB-Depot | Bleibt bestehen |
| Depotnummer | Bleibt grundsätzlich unverändert |
| Fondsanteile | Bleiben im Depot verwahrt |
| Sparpläne | Laufen grundsätzlich weiter |
| Onlinezugang | Bleibt grundsätzlich nutzbar |
| Depotbank | Bleibt die FIL Fondsbank |
| Abrechnungen und Dokumente | Bleiben dem bestehenden Depot zugeordnet |
| Fondsvermittler | Wird geändert |
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Beiträgen zum Erhalt des FFB-Depots, zur bestehen bleibenden Depotnummer und zu den Fonds beim Vermittlerwechsel.
Was passiert mit Sparplänen und dem Onlinezugang?
Bestehende Sparpläne sind Bestandteil des vorhandenen FFB-Depots. Da dieses beim Vermittlerwechsel nicht übertragen oder neu eröffnet wird, laufen die Sparpläne grundsätzlich weiter. Auch der bestehende Onlinezugang wird nicht allein durch die Änderung des Vermittlers ersetzt.
Ausführliche Informationen finden Sie in den Artikeln FFB-Sparpläne beim Vermittlerwechsel und FFB-Onlinezugang nach dem Vermittlerwechsel.
Bei einem Depotübertrag ist die Situation anders: Sparpläne sind keine übertragbaren Wertpapierpositionen. Sie müssen beim neuen Anbieter gegebenenfalls neu eingerichtet werden. Für das Zieldepot gelten außerdem dessen Onlinezugang und Zugangsdaten.
Müssen Fonds für einen Vermittlerwechsel verkauft werden?
Nein. Ein Verkauf der vorhandenen Fonds ist für den reinen Vermittlerwechsel nicht notwendig. Die Fondsanteile bleiben im bestehenden FFB-Depot verwahrt.
Auch ein Depotübertrag erfordert nicht automatisch einen Verkauf. Übertragbare Fondsanteile können grundsätzlich als Bestand in ein anderes Depot verschoben werden. Ob einzelne Fonds beim Zielinstitut verwahrt oder gehandelt werden können, muss jedoch vor einem Depotübertrag geprüft werden.
Beim Vermittlerwechsel stellt sich diese Frage normalerweise nicht, weil sich die Depotbank und der Verwahrort der Fonds nicht ändern.
Ist ein Vermittlerwechsel einfacher als ein Depotübertrag?
Ein Vermittlerwechsel ist organisatorisch in der Regel deutlich schlanker, weil keine Wertpapierpositionen übertragen werden. Es müssen weder ein Zieldepot koordiniert noch Fondspositionen zwischen zwei Depotverbindungen abgeglichen werden.
Für den Wechsel werden die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig ausgefüllt und an die FFB übermittelt. Welche Informationen benötigt werden, erklärt der Beitrag Unterlagen für den FFB-Vermittlerwechsel.
Den vollständigen Prozess finden Sie unter Ablauf des FFB-Vermittlerwechsels.
Wie lange dauern die beiden Vorgänge?
Die Bearbeitungszeit hängt bei beiden Vorgängen von vollständigen und korrekt ausgefüllten Unterlagen sowie vom Bearbeitungsaufkommen der beteiligten Stellen ab.
Ein Depotübertrag kann zusätzlichen Abstimmungsbedarf verursachen, weil abgebende und aufnehmende Depotstelle beteiligt sind und einzelne Wertpapierpositionen geprüft werden müssen. Beim Vermittlerwechsel bleibt die bestehende Depotverbindung dagegen unverändert.
Eine genauere Einordnung zum Wechselprozess enthält der Artikel Dauer des FFB-Vermittlerwechsels.
Welche Kosten können entstehen?
Der Vermittlerwechsel zu PROfinance wird für den Kunden nicht als eigener Wechselvorgang berechnet. Bestehende Kosten der FFB-Depotführung oder fondsbezogene Kosten sind davon getrennt zu betrachten und können weiterhin anfallen.
Bei einem Depotübertrag hängt die Kostenfrage von der konkreten Übertragungsart, den beteiligten Instituten und möglichen Fremdkosten ab. Deshalb sollten die Bedingungen des abgebenden und des aufnehmenden Instituts vorab geprüft werden.
Weitere Informationen bietet der Beitrag Kosten des FFB-Vermittlerwechsels.
Welche Rolle übernimmt PROfinance?
PROfinance richtet sich an Selbstentscheider, die ihr bestehendes FFB-Depot behalten und den zugeordneten Fondsvermittler wechseln möchten. PROfinance unterstützt bei der organisatorischen Abwicklung und stellt die für den Wechsel erforderlichen Informationen bereit.
Nach der erfolgreichen Zuordnung können im PROfinance-Modell unter anderem folgende Konditionen relevant sein:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe im PROfinance-Modell
- fondsabhängige Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback
- mögliche weitere Bonusleistungen nach den jeweils geltenden Bedingungen
- organisatorische Unterstützung beim Vermittlerwechsel
Die tatsächlichen Vorteile können vom jeweiligen Fonds, der Bestandsart und den aktuellen Konditionen abhängen. PROfinance erbringt im Rahmen dieses Modells keine individuelle Anlageberatung oder persönliche Anlageempfehlung.
Entscheidungshilfe: Welchen Vorgang benötigen Sie?
Die folgende Kurzübersicht hilft bei der Einordnung:
- Soll das Depot bei der FFB bleiben?
Wenn ja, prüfen Sie einen Vermittlerwechsel. - Soll nur der Fondsvermittler geändert werden?
Dann reicht der Vermittlerwechsel aus. - Sollen Fondsanteile in ein anderes Depot verschoben werden?
Dann benötigen Sie einen Depotübertrag. - Sollen nur einzelne Positionen übertragen werden?
Dann kommt ein Teildepotübertrag infrage. - Möchten Sie lediglich andere Vermittlerkonditionen nutzen?
Dafür ist kein Depotübertrag notwendig, solange das FFB-Depot bestehen bleibt.
Fazit: Das gewünschte Ziel entscheidet über den Vorgang
Ein Vermittlerwechsel und ein Depotübertrag lösen unterschiedliche Aufgaben.
Der Vermittlerwechsel ist der richtige Weg, wenn Sie Ihr FFB-Depot, Ihre Depotnummer, Ihre Fonds, Ihre Sparpläne und Ihren Onlinezugang behalten und lediglich den zugeordneten Fondsvermittler wechseln möchten.
Ein Depotübertrag wird dagegen benötigt, wenn Fondsanteile oder andere Wertpapiere tatsächlich in ein anderes Depot verschoben werden sollen. Dabei kann es sich um das gesamte Depot oder nur um einzelne Positionen handeln.
Für einen Wechsel zu PROfinance bei unverändertem FFB-Depot ist daher grundsätzlich der Vermittlerwechsel und nicht der Depotübertrag vorgesehen.
Häufige Fragen zu Vermittlerwechsel und Depotübertrag
Ist ein Vermittlerwechsel dasselbe wie ein Depotübertrag?
Nein. Beim Vermittlerwechsel bleibt das bestehende Depot bei der FFB erhalten und lediglich der zugeordnete Fondsvermittler wird geändert. Bei einem Depotübertrag werden dagegen Fondsanteile oder andere Wertpapiere aus einem Depot in ein anderes verschoben. Beide Vorgänge verfolgen deshalb unterschiedliche Ziele und erfordern eine jeweils passende Abwicklung.
Wann reicht ein Vermittlerwechsel bei der FFB aus?
Ein Vermittlerwechsel reicht aus, wenn Sie Ihr bestehendes FFB-Depot weiterführen und nur den betreuenden Fondsvermittler wechseln möchten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie künftig die Konditionen von PROfinance nutzen, Ihre Depotnummer, Fondsbestände, Sparpläne und den bisherigen Onlinezugang aber unverändert behalten möchten.
Wann ist ein Depotübertrag notwendig?
Ein Depotübertrag ist notwendig, wenn Fondsanteile oder andere Wertpapiere tatsächlich in ein anderes Depot verschoben werden sollen. Das betrifft sowohl den vollständigen Übertrag eines Depots als auch einen Teildepotübertrag einzelner Positionen. Ein reiner Vermittlerwechsel reicht nicht aus, wenn sich der Verwahrort der Wertpapiere ändern soll.
Bleibt mein FFB-Depot beim Vermittlerwechsel bestehen?
Ja. Das bestehende FFB-Depot bleibt beim reinen Vermittlerwechsel grundsätzlich erhalten. Es wird weder geschlossen noch auf eine andere Depotbank übertragen. Geändert wird ausschließlich die Zuordnung des Fondsvermittlers. Dadurch bleibt die bisherige Depotstruktur bestehen und eine neue Depoteröffnung ist nicht erforderlich.
Bleibt meine Depotnummer nach dem Vermittlerwechsel erhalten?
Ja. Da das bestehende FFB-Depot weitergeführt wird, bleibt grundsätzlich auch die bisherige Depotnummer erhalten. Eine neue Depotnummer wird normalerweise nur dann vergeben, wenn ein neues Depot eröffnet wird. Der reine Wechsel des zugeordneten Fondsvermittlers führt nicht zu einer neuen Depotverbindung.
Müssen meine Fonds beim Vermittlerwechsel verkauft werden?
Nein. Die vorhandenen Fondsanteile bleiben beim reinen Vermittlerwechsel grundsätzlich im bestehenden FFB-Depot. Ein Verkauf und anschließender Wiederkauf ist nicht erforderlich. Dadurch entstehen keine wechselbedingten Transaktionen allein aufgrund der neuen Vermittlerzuordnung und die bestehende Depotstruktur bleibt erhalten.
Werden meine Fonds beim Vermittlerwechsel übertragen?
Nein. Beim Vermittlerwechsel werden keine Fondsanteile in ein anderes Depot übertragen. Die Fonds bleiben dort verwahrt, wo sie bereits liegen: im bestehenden FFB-Depot. Nur die Zuordnung des Fondsvermittlers wird geändert. Erst wenn Fonds in eine andere Depotverbindung verschoben werden sollen, handelt es sich um einen Depotübertrag.
Bleiben meine FFB-Sparpläne bestehen?
Ja. Bestehende Sparpläne laufen beim reinen Vermittlerwechsel grundsätzlich weiter, weil das zugehörige FFB-Depot unverändert bestehen bleibt. Bei einem Depotübertrag ist das anders: Sparplanvereinbarungen werden nicht automatisch auf ein neues Depot übertragen und müssen beim Zielanbieter gegebenenfalls neu eingerichtet werden.
Kann ich meinen bisherigen FFB-Onlinezugang weiter nutzen?
Ja. Da die bestehende Depotverbindung bei der FFB erhalten bleibt, bleibt grundsätzlich auch der bisherige Onlinezugang nutzbar. Sie benötigen nicht allein wegen des Vermittlerwechsels neue Zugangsdaten. Bei einem Depotübertrag zu einer anderen Depotbank gelten dagegen die Zugangsdaten und technischen Verfahren des neuen Instituts.
Kann ich nur einzelne Fonds in ein anderes Depot übertragen?
Ja. Sollen nur ausgewählte Fondspositionen verschoben werden, handelt es sich in der Regel um einen Teildepotübertrag. Das bisherige Depot kann mit den übrigen Positionen weiterbestehen. Vor dem Auftrag sollte geprüft werden, ob das Zielinstitut die betreffenden Fonds verwahren und gegebenenfalls auch handeln kann.
Kann ich den Vermittler wechseln und später trotzdem einen Depotübertrag durchführen?
Ja. Beide Vorgänge schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können zunächst den Fondsvermittler Ihres bestehenden FFB-Depots wechseln und sich später unabhängig davon für einen vollständigen oder teilweisen Depotübertrag entscheiden. Entscheidend ist jeweils, welches Ziel Sie mit dem konkreten Auftrag verfolgen.
Ist für den Wechsel zu PROfinance ein neues Depot erforderlich?
Nein. Wenn Ihr bestehendes FFB-Depot weitergeführt werden soll, ist für den Wechsel zu PROfinance grundsätzlich keine neue Depoteröffnung erforderlich. Die Umstellung erfolgt über einen Vermittlerwechsel. Das vorhandene Depot bleibt bestehen und wird lediglich PROfinance als neuem Fondsvermittler zugeordnet.
Ist für den Wechsel zu PROfinance ein Depotübertrag notwendig?
Nein. Solange Ihr bestehendes FFB-Depot erhalten bleiben und lediglich der Fondsvermittler geändert werden soll, ist kein Depotübertrag erforderlich. Ihre Fondsanteile bleiben im bisherigen Depot verwahrt. Ein Depotübertrag wäre nur notwendig, wenn die Wertpapiere tatsächlich in eine andere Depotverbindung verschoben werden sollen.
Ist der Vermittlerwechsel zu PROfinance kostenlos?
PROfinance berechnet für die organisatorische Durchführung des reinen Vermittlerwechsels keine gesonderte Wechselgebühr. Davon zu unterscheiden sind bestehende Depotgebühren, laufende Fondskosten oder andere produktbezogene Kosten. Diese können unabhängig vom Vermittlerwechsel weiterhin anfallen und sollten deshalb separat betrachtet werden.
Wie erkenne ich, welchen Auftrag ich benötige?
Fragen Sie sich, ob Ihre Wertpapiere in ein anderes Depot verschoben werden sollen. Lautet die Antwort nein und soll nur der betreuende Fondsvermittler wechseln, reicht ein Vermittlerwechsel aus. Soll sich dagegen der Verwahrort einzelner oder aller Fondsanteile ändern, benötigen Sie einen Depotübertrag.