Was Sie vor einem FFB-Gemeinschaftsdepot klären sollten
Ein gemeinsames Depot klingt zunächst einfach. In der Praxis entscheidet jedoch die richtige Depotstruktur darüber, wie beide Depotinhaber später handeln können, welche Angaben benötigt werden und ob die gemeinsame Geldanlage wirklich sauber organisiert ist.
Sie möchten ein FFB-Gemeinschaftsdepot eröffnen und fragen sich, was dabei anders ist als bei einem Einzeldepot? Entscheidend ist: Bei einem Gemeinschaftsdepot sind mehrere Personen Depotinhaber. Deshalb müssen vor dem Start nicht nur Fonds, Kosten und Konditionen passen, sondern auch die Fragen, wer beteiligt ist, wer handeln darf, welche Angaben benötigt werden und wie das Depot später genutzt werden soll.
Die kurze Antwort: Ein FFB-Gemeinschaftsdepot kann passen, wenn zwei volljährige Personen ein Fondsdepot gemeinsam führen möchten und beide die organisatorischen Folgen verstehen. Nach den FFB-Unterlagen kann bei mehreren Depotinhabern jeder Depotinhaber allein verfügen, sofern die Einzelverfügungsberechtigung nicht gegenüber der FFB widerrufen wird. Für bestimmte Änderungen am Vertragsrahmen kann die Zustimmung aller Depotinhaber erforderlich sein.
Wenn Sie noch kein FFB-Depot haben, können Sie die FFB-Depoteröffnung über PROfinance prüfen. Den allgemeinen Einstieg in Depotarten, Kosten und Vorbereitung finden Sie im Überblick FFB-Depot eröffnen: Was Selbstentscheider vorher wissen sollten.
Gemeinsam oder allein? Ein Gemeinschaftsdepot ist vor allem dann sinnvoll zu prüfen, wenn zwei Personen gemeinsam Depotinhaber sein sollen. Soll eine einzelne Person allein entscheiden und allein Depotinhaber sein, passt eher ein FFB-Einzeldepot.
Was ist ein FFB-Gemeinschaftsdepot?
Ein FFB-Gemeinschaftsdepot ist ein Fondsdepot, bei dem mehrere Personen als Depotinhaber beteiligt sind. Die FFB führt das Depot als depotführende Bank. PROfinance ist Fondsvermittler und unterstützt auf der Konditions- und Serviceseite, wenn das Depot über PROfinance eröffnet oder genutzt wird.
Für Anleger ist diese Rollenverteilung wichtig: Die FFB führt das Depot, stellt die depotbezogenen Unterlagen bereit und wickelt depotbezogene Vorgänge ab. PROfinance begleitet als Fondsvermittler die Konditionsseite, organisatorische Fragen und den persönlichen Support rund um die PROfinance-Sonderkonditionen.
Die Abgrenzung zwischen Depotbank und Fondsvermittler wird im Beitrag Depotbank und Fondsvermittler: Unterschiede und Aufgaben einfach erklärt ausführlicher eingeordnet.
Für wen kann ein Gemeinschaftsdepot bei der FFB passen?
Ein Gemeinschaftsdepot kommt vor allem dann in Betracht, wenn zwei Personen eine Fondsanlage gemeinsam organisieren möchten. Häufig geht es um Ehepartner, Lebenspartner oder andere Konstellationen, in denen ein Depot nicht nur einer Person zugeordnet werden soll.
Typische Ausgangslagen sind:
- zwei Personen möchten gemeinsam Depotinhaber eines FFB-Depots sein,
- beide Personen sollen in die Depoteröffnung und Legitimation einbezogen werden,
- Fondsbestände oder künftige Fondskäufe sollen nicht nur einer Person zugeordnet sein,
- die Beteiligten möchten die Verfügungsregel des Gemeinschaftsdepots bewusst prüfen,
- später sollen eventuell Fonds von einer anderen Bank zur FFB übertragen werden,
- die PROfinance-Sonderkonditionen sollen für ein gemeinsames FFB-Depot geprüft werden.
Gerade für organisatorisch orientierte Anleger ist der wichtigste Punkt nicht die Bezeichnung des Depots, sondern die passende Struktur: Wer soll Depotinhaber sein, wer darf handeln und welche Unterlagen müssen von beiden Beteiligten vorliegen?
Gemeinschaftsdepot oder Einzeldepot: Wo liegt der Unterschied?
Die Entscheidung zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot sollte vor der Depoteröffnung fallen. Eine falsche Einordnung kann später unnötige Rückfragen verursachen oder dazu führen, dass ein anderer Weg benötigt wird.
| Ihre Ausgangslage | Welche Depotart naheliegt | Was vorher zu klären ist |
|---|---|---|
| Eine volljährige Person soll allein Depotinhaber sein. | Einzeldepot | Ob das Depot allein geführt werden soll und ob ein bestehendes FFB-Depot vorhanden ist. |
| Zwei Personen sollen gemeinsam Depotinhaber sein. | Gemeinschaftsdepot | Welche Angaben, Legitimationen und Verfügungsregeln für beide Personen relevant sind. |
| Ein Depot soll für eine minderjährige Person eröffnet werden. | Minderjährigenlösung | Welche besondere Depotlösung und welche gesetzlichen Vertreter erforderlich sind. |
| Es besteht bereits ein FFB-Depot. | Nicht automatisch eine neue Depoteröffnung | Ob ein Vermittlerwechsel zu PROfinance ausreicht. |
Wenn bereits ein FFB-Depot besteht, ist häufig nicht die Depoteröffnung die entscheidende Frage, sondern die Zuordnung des Fondsvermittlers. Dann kann ein FFB-Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel der passendere Weg sein.
Im Alltag unterscheiden sich Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot vor allem dadurch, wie viele Personen beteiligt sind und welche Angaben beziehungsweise Entscheidungen gemeinsam betrachtet werden müssen.
| Thema | Einzeldepot | Gemeinschaftsdepot |
|---|---|---|
| Depotinhaber | eine volljährige Person | zwei Depotinhaber |
| Legitimation | eine Person | beide Depotinhaber |
| Verfügungsregel | alleinige Depotführung | nach der FFB-Regelung für mehrere Depotinhaber |
| Steuerdaten | Angaben einer Person | Angaben beider Depotinhaber |
| Eröffnung | einfachere Struktur | mehr Angaben und Abstimmung vor dem Start |
Diese Unterschiede machen das Gemeinschaftsdepot nicht kompliziert, aber bewusster. Es passt dann, wenn die gemeinsame Depotführung gewollt ist und beide Personen die organisatorischen Folgen kennen.
Was zeigt der FFB-Depoteröffnungsantrag zum Gemeinschaftsdepot?
Im FFB-Depoteröffnungsantrag für Privatkunden kann zwischen Einzeldepot und Gemeinschaftsdepot unterschieden werden. Außerdem enthält der Antrag Felder für Depotinhaber 1 und Depotinhaber 2 beziehungsweise gesetzliche Vertreter. Daraus wird praktisch deutlich: Bei einem Gemeinschaftsdepot reicht es nicht, nur die Angaben einer Person vorzubereiten.
Für die Vorbereitung sind vor allem diese Punkte wichtig:
- persönliche Angaben beider Depotinhaber,
- Adresse beziehungsweise Meldeanschrift,
- Geburtsdaten und Staatsangehörigkeit,
- steuerliche Angaben und Steuer-Identifikationsnummern,
- Kontaktdaten wie Mobilfunknummer und E-Mail,
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten,
- Unterschriften der beteiligten Depotinhaber,
- Legitimation und Ausweiskopien der beteiligten Personen.
Die FFB weist im DEA-Paket außerdem darauf hin, dass Ausweiskopien gut lesbar sein müssen. Wenn im Ausweisdokument keine Anschrift angegeben ist oder diese nicht zur gemeldeten Anschrift passt, kann zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung erforderlich sein.
Wer darf bei einem Gemeinschaftsdepot verfügen?
Die Verfügungsregel ist einer der wichtigsten Punkte beim Gemeinschaftsdepot. Nach den FFB-Unterlagen gilt bei mehreren Depotinhabern: Jeder Depotinhaber kann allein verfügen, solange keiner der Depotinhaber die Einzelverfügungsberechtigung gegenüber der FFB widerruft. In den Vertragsunterlagen wird dies als OderDepot beschrieben.
Das klingt zunächst einfach, sollte aber bewusst verstanden werden. Wenn mehrere Personen Depotinhaber sind, betrifft eine Verfügung nicht nur eine Person. Gleichzeitig kann eine Einzelverfügungsberechtigung organisatorisch praktisch sein, weil nicht jeder Vorgang gemeinsam veranlasst werden muss.
Wichtig ist die Abgrenzung: Für Änderungen am Vertragsrahmen, zum Beispiel eine Depotauflösung oder die Erteilung von Vollmachten, kann die Zustimmung aller Depotinhaber erforderlich sein. Auch eine Verpfändung des Depots ist nach den FFB-Unterlagen nur gemeinschaftlich möglich.
Wichtig für die Praxis: Nicht jede Änderung funktioniert wie ein normaler Kauf oder Verkauf. Bei bestimmten Vertragsänderungen kann die Zustimmung aller Depotinhaber erforderlich sein.
Vorher klären: Ein Gemeinschaftsdepot ist nicht nur eine technische Depotvariante. Es legt auch fest, wie mehrere Depotinhaber organisatorisch eingebunden sind. Deshalb sollte vor der Eröffnung klar sein, ob diese Struktur wirklich zur gemeinsamen Geldanlage passt.
Welche Unterlagen sollten beide Depotinhaber vorbereiten?
Bei einem Gemeinschaftsdepot sollten beide Depotinhaber die erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vorbereiten. Das reduziert Rückfragen und hilft, die Depoteröffnung sauber zu starten.
Diese Vorbereitung ist besonders hilfreich:
- gültiges Ausweisdokument beider Depotinhaber,
- gut lesbare Ausweiskopie beziehungsweise vorgesehene Legitimation,
- vollständige persönliche Daten gemäß Ausweisdokument,
- aktuelle Meldeanschrift,
- gegebenenfalls Meldebescheinigung, wenn die Anschrift im Ausweis fehlt oder abweicht,
- steuerliche Angaben beider Personen,
- Bankverbindung für das Referenzkonto,
- Entscheidung, ob später Fonds gekauft, Sparpläne genutzt oder Fonds übertragen werden sollen.
Je vollständiger diese Punkte vorbereitet sind, desto leichter lässt sich erkennen, ob das Gemeinschaftsdepot der richtige Start ist oder ob vorab noch ein Sonderfall geklärt werden sollte.
Welche Rolle spielen Referenzkonto, Abwicklungskonto und Entgelte?
Im FFB-Depoteröffnungsantrag wird ein Referenzkonto als erforderlich beschrieben. Beim FFB FondsdepotPlus wird außerdem ein Abwicklungskonto für Geldtransfers im Zusammenhang mit der Depotlösung genannt. Für Anleger ist wichtig, diese Ebenen nicht mit den PROfinance-Konditionen zu vermischen.
Die FFB-Konditionen betreffen die Depot- und Abwicklungsseite, also zum Beispiel Depotkosten, Transaktionen, Entgeltinkasso und sonstige FFB-Kosten nach dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die PROfinance-Sonderkonditionen betreffen dagegen Ausgabeaufschläge, Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie und weitere PROfinance-Vorteile.
Prüfen Sie deshalb vor der Eröffnung sowohl die aktuellen FFB-Depot- und Transaktionskonditionen als auch die PROfinance-Fondskonditionen.
Welche Vorteile kann PROfinance beim Gemeinschaftsdepot bieten?
PROfinance ist nicht die depotführende Bank, sondern Fondsvermittler. Der Nutzen entsteht deshalb auf der Konditions- und Serviceseite. Wenn ein FFB-Gemeinschaftsdepot über PROfinance eröffnet oder genutzt wird, können je nach Fondsbestand und Voraussetzungen die PROfinance-Sonderkonditionen relevant werden.
Dazu gehören insbesondere:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe über PROfinance,
- Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie durch Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision,
- Bonusprogramm für zusätzliche Prämie – allein oder im Team,
- persönlicher Support bei Konditions-, Formular- und Abwicklungsfragen,
- organisatorische Unterstützung, wenn später ein Depotübertrag zur FFB geplant ist.
Wenn Fonds bisher bei einer Sparkasse, Volksbank, Deutschen Bank, ING oder einer anderen Bank liegen, kann ein neues FFB-Depot der erste Schritt sein. Danach kann geprüft werden, welche Fondsbestände im Rahmen eines Depotübertrags zur FFB übertragen werden können.
Wann ist ein Gemeinschaftsdepot nicht der richtige Weg?
Ein Gemeinschaftsdepot ist nicht automatisch besser als ein Einzeldepot. Es passt nur, wenn die gemeinsame Depotinhaberschaft wirklich gewünscht ist und beide Beteiligten die organisatorischen Folgen verstehen.
Vorher genauer prüfen sollten Sie die Situation besonders bei:
- unklarer Zuordnung des Vermögens zwischen den beteiligten Personen,
- abweichenden steuerlichen Situationen der Depotinhaber,
- Schenkung, Erbschaft, Nachlass oder anderen Sonderfällen,
- Vollmachten oder abweichenden Berechtigungen,
- bestehendem FFB-Depot eines oder beider Beteiligten,
- geplantem Depotübertrag mit abweichenden Depotinhabern,
- Unsicherheit, ob künftig jeder Depotinhaber allein verfügen können soll.
Solche Punkte sollten nicht erst während der Eröffnung auffallen. Wenn die Ausgangslage nicht eindeutig ist, ist eine Klärung vor dem Start sinnvoller als eine nachträgliche Korrektur.
Wie beginnt die Eröffnung eines FFB-Gemeinschaftsdepots?
Wenn ein Gemeinschaftsdepot zu Ihrer Ausgangslage passt, können Sie den aktuellen Eröffnungsweg über die FFB-Depoteröffnung über PROfinance prüfen. PROfinance beschreibt den Start der Depoteröffnung über die PROfinance-FFB-Seite als online, schnell und kostenfrei. Davon zu unterscheiden sind mögliche FFB-Depotkosten, Transaktionskosten und Fondskosten.
Für das Gemeinschaftsdepot sollten beide Depotinhaber vorbereitet sein. Dazu gehören persönliche Angaben, steuerliche Angaben, Legitimation und die gemeinsame Entscheidung, ob diese Depotstruktur zur geplanten Fondsanlage passt.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Depoteröffnung, Vermittlerwechsel oder Depotübertrag der richtige Weg ist, hilft der Vergleich FFB-Vermittlerwechsel oder Depotübertrag?. Den konkreten Ablauf der Online-Eröffnung mit Depotart, Referenzkonto und Legitimation finden Sie in der Anleitung FFB-Depot über PROfinance eröffnen.
Fazit: Das FFB-Gemeinschaftsdepot passt, wenn die gemeinsame Depotführung bewusst gewollt ist
Ein FFB-Gemeinschaftsdepot eignet sich für Anleger, die ein Fondsdepot gemeinsam führen möchten und vor der Eröffnung klären, wie Depotinhaberschaft, Verfügungsrechte, Unterlagen und Konditionen zusammenpassen. Es ist nicht einfach die größere Variante des Einzeldepots, sondern eine eigene organisatorische Entscheidung.
Wenn zwei Personen gemeinsam Depotinhaber sein sollen, kann das Gemeinschaftsdepot der passende Start sein. Wenn nur eine Person Depotinhaber sein soll, ist eher das Einzeldepot zu prüfen. Wenn bereits ein FFB-Depot besteht, kann statt einer neuen Depoteröffnung ein Vermittlerwechsel zu PROfinance ausreichen.
Passt das Gemeinschaftsdepot zu Ihrer gemeinsamen Geldanlage, können Sie den Eröffnungsprozess über PROfinance starten und anschließend prüfen, welche Sonderkonditionen für Ihre Fonds infrage kommen.
Häufige Fragen zum FFB-Gemeinschaftsdepot
Was ist ein FFB-Gemeinschaftsdepot?
Ein FFB-Gemeinschaftsdepot ist ein Fondsdepot, bei dem mehrere Personen Depotinhaber sind. Die FFB führt das Depot als depotführende Bank. PROfinance kann als Fondsvermittler die Konditions- und Serviceseite begleiten, wenn das Depot über PROfinance eröffnet oder genutzt wird.
Wann passt ein Gemeinschaftsdepot besser als ein Einzeldepot?
Ein Gemeinschaftsdepot passt eher, wenn zwei volljährige Personen gemeinsam Depotinhaber sein sollen. Wenn eine Person das Depot allein führen möchte, ist ein Einzeldepot naheliegender. Entscheidend ist nicht nur die praktische Nutzung, sondern die gewünschte Depotinhaberschaft.
Darf bei einem FFB-Gemeinschaftsdepot jeder Depotinhaber allein handeln?
Nach den FFB-Unterlagen kann bei mehreren Depotinhabern jeder Depotinhaber allein verfügen, solange keiner der Depotinhaber die Einzelverfügungsberechtigung gegenüber der FFB widerruft. Für bestimmte Änderungen am Vertragsrahmen, zum Beispiel Depotauflösung oder Vollmacht, kann die Zustimmung aller Depotinhaber erforderlich sein.
Welche Angaben werden bei einem Gemeinschaftsdepot benötigt?
Vorbereitet werden sollten die persönlichen Angaben beider Depotinhaber, Meldeanschriften, Geburtsdaten, steuerliche Angaben, Steuer-Identifikationsnummern, Kontaktdaten, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sowie die erforderliche Legitimation.
Müssen beide Depotinhaber legitimiert werden?
Das DEA-Paket der FFB enthält Legitimationsfelder für Depotinhaber 1 und Depotinhaber 2. Außerdem weist es darauf hin, dass jeweils eine Ausweiskopie beizufügen ist. Die Ausweisdokumente müssen gut lesbar sein; bei fehlender oder abweichender Anschrift kann eine Meldebescheinigung erforderlich werden.
Kann ein Gemeinschaftsdepot über PROfinance eröffnet werden?
Über die PROfinance-FFB-Seite kann der aktuelle Eröffnungsweg für ein FFB-Depot geprüft und gestartet werden. Vorher sollte klar sein, dass ein Gemeinschaftsdepot wirklich zur gewünschten Depotinhaberschaft passt und beide Beteiligten die notwendigen Angaben und Nachweise vorbereiten können.
Können unverheiratete Paare ein FFB-Gemeinschaftsdepot eröffnen?
Entscheidend ist nicht allein der Familienstand, sondern ob die beteiligten Personen als Depotinhaber auftreten können und die erforderlichen Angaben, Legitimationen und Erklärungen vollständig vorliegen. Ob die konkrete Konstellation zum FFB-Gemeinschaftsdepot passt, sollte vor dem Start anhand der aktuellen Eröffnungsunterlagen geprüft werden.
Lässt sich ein bestehendes Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?
Das sollte nicht pauschal angenommen werden. Wenn bereits ein FFB-Einzeldepot besteht und künftig zwei Personen Depotinhaber sein sollen, muss vorab geklärt werden, welcher Weg dafür vorgesehen ist. Je nach Ausgangslage kann auch eine neue Depoteröffnung oder eine andere organisatorische Lösung zu prüfen sein.
Welche PROfinance-Vorteile können beim Gemeinschaftsdepot relevant sein?
Je nach Fondsbestand und Voraussetzungen können 0 % Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie, Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision, das Bonusprogramm für zusätzliche Prämie – allein oder im Team und persönlicher Support relevant werden.
Kann ich Fonds von einer anderen Bank in ein Gemeinschaftsdepot übertragen?
Nach Einrichtung eines passenden FFB-Depots kann geprüft werden, welche Fondsbestände von einer anderen Bank zur FFB übertragen werden können. Wichtig ist dabei, ob die Depotinhaber beim abgebenden Depot und beim neuen FFB-Depot zusammenpassen oder ob vorher eine gesonderte Klärung erforderlich ist.
Was ist, wenn bereits ein FFB-Depot besteht?
Wenn bereits ein FFB-Depot besteht, ist eine neue Depoteröffnung nicht automatisch erforderlich. Dann sollte geklärt werden, ob ein FFB-Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel ausreicht oder ob wirklich ein neues Gemeinschaftsdepot benötigt wird.
Welche Kosten sollte ich vor der Eröffnung prüfen?
Prüfen Sie FFB-Depotkonditionen, mögliche Transaktionskosten, Fondskosten und PROfinance-Sonderkonditionen getrennt. Depotentgelte und Abwicklungskosten gehören zur Depotbankseite; Ausgabeaufschläge, Fonds-Cashback und Bonusprogramm gehören zur PROfinance-Konditionsseite.