Neue Bewegung nach Jahren des Stillstands
Beim Gerichtstermin am 24. August 2026 wurden neue Details zur Zukunft des Steglitzer Kreisels bekannt. Die Adler Group bestätigte Gespräche mit möglichen Investoren. Ob der Turm als Wohnprojekt fortgeführt oder künftig wieder anders genutzt wird, bleibt offen. Gleichzeitig sorgt die Aussage, „das Land erwarte eine Quartierslösung“, für neue Fragen. Auch politisch stieß der Termin auf breites Interesse.
Ein Gerichtstermin mit überraschenden neuen Aussagen
Am 24. August 2026 wurde vor dem Landgericht Berlin II erneut über den seit Jahren andauernden Rechtsstreit um den Steglitzer Kreisel verhandelt. Gegenstand des Verfahrens sind unter anderem die grundbuchliche Sicherung bestehender Erwerberrechte und Schadensersatzansprüche.
Doch die Bedeutung des Verfahrens reicht inzwischen weit über einen einzelnen Käuferrechtsstreit hinaus. Im Mittelpunkt steht zunehmend eine grundsätzliche Frage: Welche konkrete Zukunftsperspektive besteht für eines der prominentesten stillstehenden Immobilienprojekte Berlins?
Das frühere Bürohochhaus sollte nach den ursprünglichen Planungen in einen Wohnturm mit rund 330 Wohnungen umgebaut werden. Wohnungen wurden verkauft und notarielle Bauträgerverträge geschlossen. Die Fertigstellung war vertraglich bis zum 30. Juni 2022 vorgesehen. Seit 2020 ist die sichtbare Entwicklung des Gesamtprojekts jedoch weitgehend zum Stillstand gekommen.
Die Immobilien Zeitung verfolgte den öffentlichen Gerichtstermin und berichtete anschließend ausführlich über die neuen Entwicklungen. Eine der wichtigsten Nachrichten: Aufseiten der Adler Group wurden Gespräche mit möglichen Investoren über einen Verkauf des Hochhauses bestätigt.
Damit hat der Termin erstmals seit längerem konkretere Hinweise darauf geliefert, welches Szenario für den Steglitzer Kreisel derzeit geprüft wird.
Gespräche mit möglichen Investoren bestätigt
Nach Darstellung der Immobilien Zeitung erklärte Adler-Anwalt Karlheinz Knauthe vor Gericht, es gebe Interessenten für das Hochhaus und Gespräche über einen möglichen Verkauf.
Damit steht allerdings keineswegs fest, dass ein neuer Investor die bisherige Wohnungsplanung fortsetzen würde. Nach dem Bericht ist vielmehr offen, ob weiterhin Wohnungen entstehen oder das Hochhaus künftig beispielsweise wieder als Bürogebäude genutzt werden könnte. Nähere Angaben zu den möglichen Investoren oder zum Stand der Gespräche wurden nicht gemacht.
Damit verschiebt sich eine der zentralen Fragen des Projekts.
Es geht nicht mehr allein darum, wann weitergebaut wird, sondern zunehmend darum, was überhaupt weitergebaut beziehungsweise welche Nutzung künftig verfolgt werden soll.
Das ist für die Entwicklung des Standorts von erheblicher Bedeutung. Schließlich bestand das bisherige Projekt gerade in der Umwandlung des ehemaligen Bürohochhauses in einen Wohnturm mit rund 330 Wohnungen.
Adler signalisiert Vergleichsbereitschaft – die Wohnung soll jedoch nicht geliefert werden
Auch Adler-CEO Dr. Karl Reinitzhuber erschien persönlich zum Gerichtstermin. Gegenüber der Immobilien Zeitung wollte er sich nicht äußern. Sein persönliches Erscheinen wurde von der Beklagtenseite jedoch als Signal dafür dargestellt, dass eine Lösung gesucht werde.
Nach dem Bericht erklärte die Beklagtenseite zugleich, die von André Gaufer erworbene Wohnung könne nach ihrer heutigen Position nicht geliefert werden. Stattdessen solle über eine andere Form der Kompensation gesprochen werden.
Eine außergerichtliche Einigung kam am 24. August nicht zustande. Reinitzhuber und Gaufer wollen sich nach Angaben der Immobilien Zeitung nochmals persönlich austauschen.
Diese Position steht in einem bemerkenswerten Spannungsverhältnis zur bisherigen gerichtlichen Entwicklung.
Rechtskräftige Entscheidungen: Der Bauträgervertrag wurde nicht beendet
Bereits mit Urteil vom 26. Juli 2023 hatte das Landgericht Berlin festgestellt, dass die von der Verkäuferseite erklärten Rücktritte den Bauträgervertrag im betroffenen Vertragsverhältnis nicht beendet hatten. Zugleich wurden konkrete Mitwirkungshandlungen zur vertragsgemäßen Bildung der erworbenen Wohnung und des Stellplatzes tituliert.
Die Berufung dagegen blieb vor dem Kammergericht erfolglos. Damit waren wesentliche Verpflichtungen aus dem weiterhin bestehenden Bauträgervertrag rechtskräftig festgestellt und vollstreckbar.
Dass damit die praktische Umsetzung noch nicht erreicht war, zeigen die nachfolgenden Vollstreckungsverfahren. Das Landgericht Berlin II setzte am 3. März 2025 ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, ersatzweise Zwangshaft, fest. Das Kammergericht bestätigte diese Entscheidung am 20. Mai 2025. Auch 2026 waren weitere Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich.
Der Vorgang zeigt: Jahre nach dem ursprünglich vorgesehenen Fertigstellungstermin ging es nicht nur um einen Baustopp, sondern weiterhin um die Umsetzung bereits rechtskräftig festgestellter vertraglicher Verpflichtungen zur weiteren Durchführung des Bauprojekts.
Vor diesem Hintergrund erhält die aktuelle Aussage, die Wohnung könne nicht geliefert werden, zusätzliche Bedeutung.
Was ist der aktuelle Projektstatus?
Genau diese Frage spielte auch beim Gerichtstermin am 24. August eine zentrale Rolle:
Was ist der aktuelle Projektstatus – und welche tatsächliche Fertigstellungsperspektive besteht?
Nach dem Bericht der Immobilien Zeitung blieb die Antwort darauf nur teilweise konkret.
Zwar gebe es Interessenten, die das Projekt realisieren wollten. Gleichzeitig sei jedoch noch ein Problem ungelöst, das Adler-Anwalt Knauthe nicht näher erläuterte. Darüber hinaus bestehe weiterer Klärungsbedarf mit den Behörden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei eine weitere Aussage:
„Das Land erwartet eine Quartierslösung.“
Was damit konkret gemeint ist, blieb beim Gerichtstermin offen.
„Das Land erwartet eine Quartierslösung“ – was bedeutet das?
Ganz neu ist der Gedanke, den Steglitzer Kreisel im Zusammenhang mit seinem Umfeld zu betrachten, nicht.
In der Antwort des Berliner Senats auf die Schriftliche Anfrage 19/26037 vom 29. Mai 2026 wurde bereits bestätigt, dass erste Gespräche zwischen Senat und Bezirk stattgefunden hatten.
Der Bezirk erklärte damals, Gegenstand dieser Gespräche seien „Planungsgrundsätze und der Umgang mit dem Quartier Steglitzer Kreisel im Allgemeinen“ gewesen – allerdings ausdrücklich für den Fall einer Veräußerung und Neuprojektierung durch einen neuen Eigentümer.
Die nun beim Gerichtstermin bekannt gewordene Aussage, das Land „erwarte“ eine Quartierslösung, erscheint demgegenüber konkreter.
Sie wirft neue Fragen auf:
Wer innerhalb des Landes Berlin hat eine solche Erwartung formuliert? Was ist unter einer „Quartierslösung“ konkret zu verstehen? Welche Gebäude und Grundstücksteile sollen davon erfasst werden? Welche Nutzung wird dabei angestrebt? Und welche Abstimmungen haben hierzu zwischen Projektseite, Bezirk und Senat bereits stattgefunden?
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Senat noch in seiner Antwort vom 16. Juli 2026 erklärte, seit dem 29. Mai keine weiteren Informationen zur Entwicklung des Steglitzer Kreisels eingeholt zu haben. Zugleich bezeichnete er eine Information und Abstimmung zwischen Bezirk und Senat bei einem „stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Projekt wie dem Steglitzer Kreisel“ ausdrücklich als sachgerecht.
Die beim Gerichtstermin hinzugekommenen Erkenntnisse könnten daher Anlass für weitere parlamentarische Nachfragen geben.
Die Baugenehmigung besteht weiterhin
Ein weiterer wesentlicher Punkt: Nach den bisherigen Behördenauskünften besteht für das Projekt weiterhin eine gültige Baugenehmigung.
Bereits im Frühjahr 2026 wurden weitere öffentlich-rechtliche Verfahrensschritte dokumentiert. Für den Turm wurde unter anderem ein weiterer Nachtrag zur Verstärkung der Stahlkonstruktion eingereicht. Auch weitere Verfahren für Teile des Gesamtprojekts wurden fortgeführt.
In der Senatsantwort vom 16. Juli 2026 bestätigte der Bezirk nochmals ausdrücklich:
„Die Baugenehmigung ist weiterhin gültig.“
Auch beim Gerichtstermin wurde nach Darstellung der Immobilien Zeitung auf die weiterhin geltende Baugenehmigung hingewiesen.
Damit besteht eine bemerkenswerte Situation: Die genehmigungsrechtliche Grundlage für das bisherige Projekt besteht weiterhin – trotzdem ist offen, ob das geplante Wohnprojekt tatsächlich umgesetzt wird.
Wird am Steglitzer Kreisel tatsächlich gebaut?
Auch zum aktuellen Baugeschehen wurden beim Gerichtstermin Angaben gemacht.
Nach dem Bericht der Immobilien Zeitung habe Bezirks-Baustadtrat Patrick Steinhoff die Baustelle besucht, um sich davon zu überzeugen, dass dort gearbeitet werde. Ein Projektverantwortlicher erklärte, derzeit werde an Stahlbaustrukturen und am Brandschutz gearbeitet.
Dies deckt sich zumindest teilweise mit früheren Behördenangaben.
Bei Bauzustandsbesichtigungen im März und April 2026 wurden unter anderem Arbeiten an der Kernertüchtigung, Korrosionsschutzmaßnahmen sowie Arbeiten an der Stahlkonstruktion festgestellt.
Von einem vollständig verlassenen Bauwerk kann danach nicht gesprochen werden. Gleichzeitig steht die sichtbare Entwicklung des Gesamtprojekts seit Jahren in keinem Verhältnis zur ursprünglich vorgesehenen Fertigstellung.
Vier Beschreibungen des Projektstatus innerhalb weniger Monate
Die Aussagen vom 24. August sind auch deshalb bemerkenswert, weil der Status des Projekts gegenüber Käufern und im gerichtlichen Verfahren innerhalb weniger Monate unterschiedlich beschrieben wurde.
Januar 2026: Mehrere Käufer wurden mit weitgehend gleichlautenden Schreiben aufgefordert, ihre Bauträgerverträge gegen Vergleichszahlungen zu beenden. Als Begründung wurden insbesondere wirtschaftliche Entwicklungen und gestiegene Baukosten genannt. Die Wohnungen könnten nicht mehr fertiggestellt werden.
Mai 2026: Gegenüber einem weiteren Käufer wurde unter Hinweis auf die finanzielle Situation der Steglitzer Kreisel Turm GmbH und der Adler Group erklärt, der Bauträgervertrag könne „definitiv nicht erfüllt werden“. Zugleich war von einer vorgesehenen „Abwicklung des gesamten Unternehmens“ die Rede. Selbst ein zukünftiger Investor könne das ursprünglich geplante Vorhaben nicht mehr realisieren.
Juli 2026: Gegenüber einem anderen Käufer wurde die Situation dagegen als „ohne Verschulden eingetretener Bauverzug“ beschrieben.
24. August 2026: Vor Gericht wurden Gespräche mit möglichen Investoren bestätigt. Gleichzeitig blieb offen, ob weiterhin Wohnungen entstehen oder das Hochhaus künftig wieder anders genutzt wird.
Diese unterschiedlichen Beschreibungen müssen sich nicht zwingend gegenseitig ausschließen. Zusammengenommen zeigen sie jedoch, wie wenig eindeutig die tatsächliche Zukunftsperspektive des Projekts bislang kommuniziert wurde.
Breites politisches Interesse am Gerichtstermin
Bemerkenswert war am 24. August nicht nur die Präsenz der Unternehmensseite.
Auch Politiker und Mitarbeiter von Abgeordneten mehrerer Parteien verfolgten die öffentliche Verhandlung. Die Immobilien Zeitung bezeichnet die Causa ausdrücklich als politisch „hochbrisant“ und berichtet über die Anwesenheit von Vertretern der Grünen, Linken, CDU und AfD.
Nur von der SPD war niemand vor Ort.
Das breite politische Interesse überrascht kaum. Schließlich geht es nicht nur um einen privaten Vertragsstreit, sondern um einen seit Jahren stillstehenden Hochhauskomplex im Zentrum von Steglitz, rund 330 ursprünglich vorgesehene Wohnungen und die Frage, welche Perspektive einer der markantesten Standorte des Bezirks überhaupt noch besitzt.
Grüne: Tonka Wojahn fordert die Realisierung der Wohnungen
Für Bündnis 90/Die Grünen nahm die Berliner Abgeordnete Tonka Wojahn persönlich an der Verhandlung teil.
Wojahn vertritt im Berliner Abgeordnetenhaus den Wahlkreis Steglitz-Ost. Sie hatte sich bereits zuvor beim Senat nach der Entwicklung des Steglitzer Kreisels erkundigt.
Ihre Position zur Zukunft des Projekts formulierte sie gegenüber der Immobilien Zeitung eindeutig:
„Wir haben großes Interesse daran, dass da Wohnungen entstehen. Wir wollen, dass da gebaut wird.“
Damit stellt Wojahn die ursprünglich vorgesehene Wohnnutzung in den Mittelpunkt.
Diese Position gewinnt gerade vor dem Hintergrund der neuen Investorengespräche an Bedeutung. Denn wenn tatsächlich über einen Verkauf gesprochen wird und zugleich eine erneute Büronutzung als Möglichkeit im Raum steht, stellt sich die politische Frage, ob ein Projekt mit rund 330 ursprünglich geplanten Wohnungen nach jahrelangem Stillstand noch realisiert werden soll.
Die Linke: Marcus Otto bringt einen Rückkauf ins Gespräch
Für Die Linke nahm Marcus Otto am Gerichtstermin teil.
Er brachte gegenüber der Immobilien Zeitung eine andere Perspektive in die Diskussion ein: einen Rückkauf des rund 120 Meter hohen Hochhauses durch das Land Berlin.
Als mögliche Nutzungen nannte er unter anderem Verwaltungsflächen und Räume für soziale Träger.
Damit werden bereits unterschiedliche politische Vorstellungen zur Zukunft des Kreisels sichtbar.
Während Tonka Wojahn für die Grünen ausdrücklich die Realisierung der Wohnungen fordert, bringt Marcus Otto für Die Linke eine stärkere öffentliche Nutzung beziehungsweise einen Rückerwerb durch das Land ins Gespräch.
Beide Positionen verbindet allerdings ein wesentlicher Punkt: Der jahrelange Schwebezustand soll beendet werden.
CDU: Mitarbeiter der Wahlkreisabgeordneten Claudia Wein verfolgt den Termin
Auch die CDU war bei der Verhandlung vertreten.
Für die Berliner Abgeordnete Dr. Claudia Wein nahm ihr Mitarbeiter Stefan Behrendt den Gerichtstermin vor Ort wahr.
Wein ist Wahlkreisabgeordnete für Steglitz. Ihr Büro hatte bereits vor dem Termin erklärt, dass die weitere Entwicklung rund um den Steglitzer Kreisel und insbesondere der Fortgang des seit Jahren ruhenden Bauvorhabens von großer Bedeutung seien.
Aus der Anwesenheit ihres Mitarbeiters lässt sich keine konkrete Position der CDU zur künftigen Nutzung des Hochhauses ableiten. Sie zeigt jedoch, dass auch das Büro der örtlich zuständigen Wahlkreisabgeordneten die neuen Entwicklungen unmittelbar verfolgte.
AfD: 15 Schriftliche Anfragen zum Steglitzer Kreisel und zur Adler Group
Auch die AfD ließ den Gerichtstermin durch einen Mitarbeiter der Berliner Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Dr. Kristin Brinker verfolgen.
Ihre Bedeutung für die politische Aufarbeitung des Steglitzer Kreisels ergibt sich allerdings weniger aus diesem einzelnen Termin als aus einer inzwischen umfangreichen parlamentarischen Vorgeschichte.
Zwischen September 2022 und Juni 2026 stellte Brinker insgesamt 15 Schriftliche Anfragen zum Steglitzer Kreisel und zur Adler Group.
Darin ging es unter anderem um den Baustillstand und Projektstatus, Kontakte zwischen Behörden und Projektverantwortlichen, Gerichtsverfahren, Baugenehmigung und Statik, die Entwicklung des Parkhauses, Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie zuletzt um rechtskräftige Gerichtsentscheidungen und mögliche staatliche Handlungsmöglichkeiten.
Die Serie reicht inzwischen von „Adler Group und der Steglitzer Kreisel I“ bis „XV“.
Besonders relevant für die beim Gerichtstermin aufgeworfene Frage einer „Quartierslösung“ sind die beiden jüngsten Anfragen aus dem Jahr 2026.
Die Senatsantwort vom 29. Mai dokumentiert Gespräche zwischen Bezirk und Senat über Planungsgrundsätze für den Fall einer Veräußerung und Neuprojektierung durch einen neuen Eigentümer.
Die Antwort vom 16. Juli hält wiederum fest, dass der Senat seit dem 29. Mai keine weiteren Informationen zur Entwicklung des Steglitzer Kreisels eingeholt hatte.
Die beim Gerichtstermin bekannt gewordene Aussage, „das Land erwarte eine Quartierslösung“, könnte deshalb Anlass für weitere parlamentarische Nachfragen geben.
Dokumentation: 15 Schriftliche Anfragen zum Steglitzer Kreisel
Die parlamentarische Befassung erstreckt sich inzwischen über vier Jahre:
| Teil | Drucksache | Anfrage |
|---|---|---|
| I | → zum PDF 19/13142 | 06.09.2022 |
| II | → zum PDF 19/13634 | 20.10.2022 |
| III | → zum PDF 19/13923 | 14.11.2022 |
| IV | → zum PDF 19/15287 | 12.04.2023 |
| V | → zum PDF 19/15962 | 26.06.2023 |
| VI | → zum PDF 19/17837 | 15.01.2024 |
| VII | → zum PDF 19/18138 | 01.02.2024 |
| VIII | → zum PDF 19/18392 | 23.02.2024 |
| IX | → zum PDF 19/19406 | 10.06.2024 |
| X | → zum PDF 19/20326 | 16.09.2024 |
| XI | → zum PDF 19/20974 | 27.11.2024 |
| XII | → zum PDF 19/23235 | 24.06.2025 |
| XIII | → zum PDF 19/24201 | 23.10.2025 |
| XIV | → zum PDF 19/26037 | 06.05.2026 |
| XV | → zum PDF 19/26514 | 29.06.2026 |
Damit dürfte kaum ein anderes einzelnes parlamentarisches Instrument die Entwicklung des Steglitzer Kreisels über einen vergleichbar langen Zeitraum begleitet haben.
Nur die SPD war nicht vertreten
Auffällig war zugleich, dass von der SPD niemand am Gerichtstermin teilnahm. Dies hebt auch die Immobilien Zeitung ausdrücklich hervor.
Die SPD war ebenso wie die anderen Parteien vorab über den öffentlichen Termin und dessen mögliche Bedeutung informiert worden. Mehrere angesprochene SPD-Vertreter hatten aus terminlichen Gründen abgesagt; die SPD-Fraktion in der BVV Steglitz-Zehlendorf hatte ihre Nichtteilnahme ausdrücklich angekündigt.
Aus der Nichtteilnahme an einem einzelnen Gerichtstermin lässt sich selbstverständlich kein allgemeines Desinteresse am Wohnungsbau oder am Steglitzer Kreisel ableiten.
Bemerkenswert bleibt die Konstellation dennoch: Bei einem seit Jahren stillstehenden Projekt mit rund 330 ursprünglich vorgesehenen Wohnungen waren Vertreter von Grünen, Linken, CDU und AfD vor Ort – die SPD hingegen nicht.
Gerade angesichts des wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Gewichts des Projekts dürfte die weitere politische Begleitung nun umso wichtiger werden.
Unterschiedliche politische Vorstellungen – ein gemeinsames Problem
Ein interessanter Eindruck des Gerichtstermins war, dass die anwesenden politischen Vertreter durchaus unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Nutzung des Steglitzer Kreisels haben.
Die Immobilien Zeitung berichtet zugleich, dass parteiübergreifend darüber gesprochen worden sei, wie politischer Druck aufgebaut werden könne, damit Bewegung in das Projekt kommt.
Die möglichen Lösungsansätze unterscheiden sich:
Die Grünen wollen die ursprünglich vorgesehenen Wohnungen realisiert sehen. Die Linke bringt einen Rückkauf und öffentliche Nutzungen ins Gespräch. Vertreter von CDU und AfD verfolgten ebenfalls die Verhandlung. Bei der AfD kommt eine bereits seit Jahren dokumentierte parlamentarische Befassung mit dem Projekt hinzu.
Damit könnte ausgerechnet der Steglitzer Kreisel zu einem Projekt werden, bei dem sehr unterschiedliche politische Lager zumindest in einem Punkt übereinstimmen:
Der jahrelange Stillstand kann keine Dauerlösung sein.
Rund 18 Millionen Euro öffentliche Mittel – und ein politisches Erbe
Der Steglitzer Kreisel ist auch aus einem weiteren Grund kein gewöhnliches privates Immobilienprojekt.
Bevor das Land Berlin das Hochhaus verkaufte, waren nach Angaben der Immobilien Zeitung rund 18 Millionen Euro öffentliche Mittel in dessen Asbestsanierung geflossen.
Damit besitzt die Frage nach der Zukunft des Gebäudes neben ihrer immobilienwirtschaftlichen auch eine öffentliche Dimension.
Hinzu kommt die bestehende Baugenehmigung. Nach Einschätzung der Immobilien Zeitung besitzt das Projekt aufgrund seiner hohen baulichen Verdichtung einen Genehmigungsstatus, der heute möglicherweise nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden könnte.
Auch deshalb ist die Frage bedeutsam, was ein möglicher Investor tatsächlich erwerben würde: lediglich ein seit Jahren nicht fertiggestelltes Hochhaus – oder zugleich einen wirtschaftlich wertvollen Genehmigungsstatus und damit Entwicklungsmöglichkeiten, die heute möglicherweise nur schwer neu genehmigt werden könnten.
Welche Rolle spielen die noch bestehenden Käuferverträge bei einem möglichen Verkauf?
Damit führt der Gerichtstermin zu einer weiteren sensiblen Frage.
Die Immobilien Zeitung berichtet, dass nach früheren Angaben zunächst noch 23 Käufer mit Adler verhandelten. Inzwischen seien möglicherweise nur noch etwa ein Dutzend Erwerber übrig, die einer Rückabwicklung bislang nicht zugestimmt hätten.
Gleichzeitig wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Modelle zur Beendigung bestehender Käuferverträge dokumentiert.
Vor diesem Hintergrund äußerten beim Gerichtstermin anwesende Politiker gegenüber der Immobilien Zeitung die Vermutung, Adler könne daran interessiert sein, die verbleibenden Käuferverträge vor einem möglichen Verkauf zu beenden, um einem Investor ein Projekt ohne diese Altverbindlichkeiten anbieten zu können.
Ob dies tatsächlich Bestandteil einer Verkaufsstrategie ist, ist bislang nicht belegt.
Die Einschätzung wirft jedoch eine nachvollziehbare Frage auf: Welche Bedeutung haben die noch bestehenden und teilweise gerichtlich bestätigten Käuferrechte für die laufenden Investorengespräche und einen möglichen Verkauf?
Fazit: Bewegung beim Kreisel – aber noch keine belastbare Perspektive
Der Gerichtstermin vom 24. August 2026 hat erstmals seit längerem konkretere Hinweise darauf geliefert, wie es mit dem Steglitzer Kreisel weitergehen könnte.
Gespräche mit möglichen Investoren sind bestätigt. Gleichzeitig ist weiterhin offen, ob die rund 330 ursprünglich vorgesehenen Wohnungen realisiert werden oder für das Hochhaus künftig eine andere Nutzung verfolgt wird.
Hinzu kommt neuer Klärungsbedarf: Was bedeutet die Aussage, „das Land erwarte eine Quartierslösung“? Welche Abstimmungen finden hierzu mit Bezirk und Senat statt? Welche Rolle spielen die noch bestehenden Käuferverträge? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein möglicher Investor das Projekt tatsächlich übernimmt und weiterentwickelt?
Die politische Aufmerksamkeit ist jedenfalls deutlich gestiegen. Vertreter von vier Parteien verfolgten die Verhandlung, und unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Hochhauses werden inzwischen offen diskutiert.
Nach mehr als sechs Jahren Baustillstand gibt es damit zwar Anzeichen für Bewegung – eine belastbare Antwort auf die entscheidende Frage fehlt jedoch weiterhin:
Wer wird den Steglitzer Kreisel wann, in welcher Form und mit welcher Nutzung fertigstellen?
Quelle: https://www.iz.de/projekte/news/-adler-will-wohnungskaeufer-vor-verkauf-des-steglitzer-kreisels-loswerden-2000047391