Steglitzer Kreisel
Wie ein Berliner Käufer gegen einen Milliardenkonzern kämpft
Die Fallakte bündelt die Langfassung des Konflikts: Vorgeschichte, Projektstillstand, Vertragsnachträge, Gerichtsentscheidungen und die offene Frage, wie aus Recht auch tatsächliche Umsetzung wird.
Die Fallakte im Überblick
Die Kapitel führen vom ersten auffälligen Stillstand über Vertragsänderungen bis zur juristischen und politischen Eskalation.
Einleitung
Berlin liebt große Versprechen.
Kaum eine Stadt erzählt so gern von Aufbruch, Wachstum und Zukunft wie die deutsche Hauptstadt. Überall wird geplant, verkauft, gebaut – oder zumindest angekündigt, dass bald gebaut werde. Eigentumswohnungen entstehen auf Hochglanzbroschüren lange bevor der erste Stein gesetzt ist. Quartiere bekommen Namen wie „Living“, „Urban“ oder „Future“. Zwischen Zukunftsbildern, Visualisierungen und Verkaufsprospekten entsteht ein Versprechen: Sicherheit, Wertsteigerung, Zuhause.
Doch manchmal beginnt eine Geschichte dort, wo diese Versprechen enden.
Im Berliner Südwesten, mitten in Steglitz, ragt ein Gebäude über die Dächer der Stadt, das seit Jahren zu einem Symbol für Stillstand und gebrochene Versprechen geworden ist: der Steglitzer Kreisel. Ein 120 Meter hoher Turm an der Schloßstraße. Jahrzehntelang Verwaltungsgebäude, später Prestigeprojekt. Aus Beton sollte Zukunft entstehen – mehr als 300 Eigentumswohnungen, moderne Architektur, Concierge-Service, Fahrradaufzug, urbane Mobilität. Ein Leuchtturmprojekt für ein neues Berlin.
Stattdessen steht dort heute ein Rohbau – eingefroren in der Zeit.
Fenster fehlen. Fassadenteile sind unvollendet. Der Baukran bewegt sich nicht. Hinter Bauzäunen und Sicherheitsdiensten scheint die Zeit stehen geblieben zu sein. Für viele Berliner ist der Kreisel längst mehr als nur eine Dauerbaustelle. Er ist ein Mahnmal – für politische Ohnmacht, für gescheiterte Stadtentwicklung und für eine Immobilienbranche, in der Milliarden bewegt werden, während Käufer jahrelang auf Antworten warten.
Doch diese Geschichte handelt nicht nur von einem Gebäude.
Sie handelt von einer Frage, die weit über Berlin hinausreicht:
Was passiert, wenn Verträge plötzlich nicht mehr gelten sollen?
Was geschieht, wenn ein Käufer eine Wohnung erwirbt, notarielle Zusagen erhält – und Jahre später erleben muss, dass genau diese Vereinbarungen nachträglich verändert werden sollen?
Wie schützt ein Rechtsstaat Eigentum, wenn mächtige Immobilienkonzerne ihre Projekte umplanen, Tochtergesellschaften verschieben und wirtschaftliche Interessen plötzlich schwerer zu wiegen scheinen als notarielle Verträge?
Und vor allem eine andere Frage:
Was bedeutet ein Gerichtsurteil, wenn es trotzdem nicht umgesetzt wird?
Denn der Fall Steglitzer Kreisel ist kein gewöhnlicher Immobilienkonflikt.
Er beginnt 2018 mit dem Kauf einer Eigentumswohnung im 19. Obergeschoss des geplanten Wohnhochhauses. Kaufpreis: 623.900 Euro. Dazu ein Tiefgaragenstellplatz – fest vereinbart, notariell beurkundet. Ein Investment, aber auch eine Zukunftsentscheidung.
Zunächst scheint alles nach Plan zu verlaufen. Die damalige Projektentwicklerin CG Gruppe informiert Käufer regelmäßig über Baufortschritte. Fassadenrückbau, Rohbauarbeiten, Terminpläne – der Umbau des Kreisels zum höchsten Wohnhochhaus Berlins scheint auf Kurs.
Dann kommt das Frühjahr 2020.
Die Baustelle verstummt.
Ein Eigentümerwechsel folgt dem nächsten. Aus der CG Gruppe wird Consus, später Adler Group. Kommunikation versiegt. Fertigstellungstermine verschieben sich. Käufer sollen plötzlich Vertragsänderungen akzeptieren: geänderte Flächen, andere Miteigentumsanteile, weggefallene Bestandteile. Der vereinbarte Tiefgaragenstellplatz? Unsicher. Der Fahrradaufzug? Nicht mehr vorgesehen. Wer nicht unterschreibt, riskiert den Stillstand.
Viele geben auf.
Einer nicht.
André Gaufer, Unternehmer aus Berlin, weigert sich, nachträgliche Änderungen zu akzeptieren. Für ihn steht eine Grundfrage im Raum:
Wenn notarielle Verträge nicht mehr gelten – worauf können Käufer dann noch vertrauen?
Was folgt, ist ein jahrelanger Konflikt mit einem milliardenschweren Immobilienkonzern – geprägt von Gerichtsverfahren, Grundbuchstreitigkeiten, politischen Debatten, überraschenden Wendungen, Einschüchterungsversuchen und einer Frage, die immer größer wird:
Ist der Steglitzer Kreisel gescheitert – oder wurde er bewusst nicht fertiggestellt?
Im Laufe der Jahre entwickelt sich der Fall zu mehr als einer privaten Auseinandersetzung.
Es geht um hunderte Wohnungen, um Käuferrechte, um Berliner Baupolitik, um Verantwortung von Behörden – und um die Macht globaler Finanzstrukturen, die plötzlich näher erscheinen, als irgendjemand erwartet hätte.
Sieben gerichtliche Entscheidungen später kämpft Gaufer noch immer um etwas, das ihm Gerichte längst zugesprochen haben – die tatsächliche Umsetzung.
Und genau darin liegt die eigentliche Brisanz dieser Geschichte.
Denn der Steglitzer Kreisel zeigt nicht nur, wie Immobilienprojekte scheitern können.
Er zeigt, was passiert, wenn zwischen Recht haben und Recht bekommen eine jahrelange Lücke entsteht.
Diese Reportage rekonstruiert den Fall erstmals vollständig.
Sie basiert auf Gerichtsakten, internen Unterlagen, politischen Schriftwechseln, Senatsantworten, Akteneinsichten, Pressekorrespondenz und Gesprächen mit Beteiligten.
Sie erzählt von einem Hochhaus, das zum Symbol wurde.
Von einem Konzern, der immer neue Erklärungen lieferte.
Von Behörden, die sich lange für machtlos erklärten.
Und von einem Mann, der sich entschied, nicht aufzugeben.
Es ist die Geschichte eines Immobilienprojekts.
Vor allem aber ist es eine Geschichte über Macht, Eigentum – und die Frage, wie viel ein Vertrag noch wert ist, wenn selbst Gerichte ihn erst mühsam durchsetzen müssen.
Sommer 2020 – Als Schweigen auffällig wurde
Im Frühjahr 2020 schien die Erklärung zunächst naheliegend.
Die Corona-Pandemie hatte das öffentliche Leben verändert. Baustellen arbeiteten eingeschränkt, Lieferketten gerieten ins Stocken, Unternehmen verschoben Zeitpläne. Auch der Steglitzer Kreisel, dessen Fertigstellung ursprünglich für Ende 2021 vorgesehen war, blieb davon offenbar nicht verschont. Im März meldete die Projektgesellschaft eine Behinderung der Bauausführung. Die Pandemie erschwere die Arbeiten erheblich, hieß es. Eine nähere Dokumentation der Verzögerungsgründe solle folgen.
Für Käufer wie André Gaufer klang das zunächst plausibel. Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt abschätzen, welche Folgen die Pandemie tatsächlich haben würde. Dass ein komplexes Großprojekt in dieser Situation langsamer vorankam, erschien nachvollziehbar.
Doch je länger die Wochen und Monate vergingen, desto deutlicher entstand der Eindruck, dass sich am Steglitzer Kreisel nicht nur der Bauablauf veränderte – sondern etwas Grundsätzlicheres.
Es war kein einzelnes Ereignis, das Misstrauen auslöste. Kein offizieller Baustopp, keine dramatische Ankündigung und keine eindeutige Erklärung. Stattdessen waren es die ausbleibenden Antworten auf immer drängendere Fragen: Wie sollte das Projekt fortgesetzt werden? Wann würden die Arbeiten wieder sichtbar vorangehen? Und was bedeutete die Pandemie tatsächlich für die Käufer, die ihre Zukunft längst auf diese Wohnung ausgerichtet hatten?
Schreiben blieben unbeantwortet oder wurden nur vage beantwortet. Für Käufer, die den Einzug in ihre Lebensplanung integriert, Finanzierungen abgeschlossen und teilweise bereits langfristige Entscheidungen auf Grundlage der versprochenen Fertigstellung getroffen hatten, war dies zunehmend beunruhigend – insbesondere, weil sich parallel auf der Baustelle kaum erkennbare Veränderungen zeigten.
André Gaufer begann, den Steglitzer Kreisel regelmäßiger aufzusuchen. Nicht aus grundsätzlichem Misstrauen, sondern zunächst aus dem Wunsch heraus, sich selbst ein Bild zu machen. Was er vorfand, passte jedoch immer weniger zu der Vorstellung eines ambitionierten Großprojekts, das lediglich pandemiebedingt verzögert wurde.
Der gewaltige Rohbau dominierte weiterhin die Schloßstraße, doch die Baustelle wirkte oft erstaunlich ruhig. Der Baukran stand sichtbar über dem Turm, ohne dass sich für Außenstehende größere Aktivitäten erkennen ließen. Natürlich konnte niemand von außen beurteilen, welche Arbeiten im Inneren stattfanden. Und doch stellte sich mit der Zeit eine Frage, die sich kaum noch verdrängen ließ:
Warum wirkte ein Projekt dieser Größenordnung plötzlich so schwer greifbar?
Gleichzeitig begann sich im Hintergrund die Eigentümerstruktur zu verändern. Aus der CG Gruppe wurde zunächst Consus Real Estate, wenig später übernahm die Adler Group die Kontrolle über das Projekt. Für Außenstehende mochte dies wie eine übliche Entwicklung der Immobilienbranche erscheinen – Fusionen, Umstrukturierungen, neue Gesellschaften.
Für Käufer bedeutete der Wechsel jedoch vor allem eines: neue Ansprechpartner, neue Verantwortlichkeiten und zunehmende Unsicherheit darüber, wer tatsächlich Entscheidungen traf.
Während sich die Konzernstruktur veränderte, blieb die angekündigte Dokumentation der Corona-bedingten Bauverzögerungen aus, auch konkrete Aussagen darüber, wie sich der Zeitplan verändern würde. Statt klarer Perspektiven entstand zunehmend der Eindruck eines Projekts im Wartestand.
Rückblickend beschreibt Gaufer diese Monate als einen schleichenden Wendepunkt. Nicht deshalb, weil bereits offen erkennbar gewesen wäre, wohin die Entwicklung führen würde. Sondern weil sich damals erstmals eine Diskrepanz zeigte – zwischen dem, was nach außen vermittelt wurde, und dem, was sich vor Ort beobachten ließ.
Nach außen blieb der Ton optimistisch. Das Projekt werde fortgeführt, Verzögerungen seien beherrschbar, an der Fertigstellung werde festgehalten.
Vor Ort dagegen schien die Zeit langsamer zu laufen.
Noch dachte Gaufer nicht an Gerichte. Noch ging es nicht um Klagen, Grundbuchstreitigkeiten oder Fragen des Käuferschutzes. Er wollte vor allem verstehen, warum sich die Dynamik eines Projekts, das zuvor offensiv vermarktet worden war, plötzlich so grundlegend verändert hatte.
Er ahnte zu diesem Zeitpunkt nicht, dass der Sommer 2020 rückblickend wie der Beginn einer Entwicklung wirken würde, die aus einem Wohnungskauf einen jahrelangen Konflikt machen sollte.
Denn das eigentliche Problem war zunächst nicht der sichtbare Baustillstand.
Es war etwas schwerer Fassbares:
Das Schweigen begann auffällig zu werden.
Und genau in diesem Moment tauchte erstmals ein Gedanke auf, der in den kommenden Jahren immer wieder zurückkehren sollte:
War der Steglitzer Kreisel lediglich ein Projekt in der Krise – oder begann hier gerade etwas, das niemand offen aussprechen wollte?
Ende 2020 sollte eine Antwort folgen. Sie kam nicht von der Baustelle, sondern aus einem Notariat – in Form eines Vertragsnachtrags, der plötzlich vieles infrage stellte.
Dezember 2020 – Der Nachtrag, der alles veränderte
Anfang Dezember 2020 kam die erste wirkliche Zäsur.
Bis dahin hatte sich die Unsicherheit vor allem schleichend entwickelt: verzögerte Abläufe, ausbleibende Antworten und eine Baustelle, die zunehmend still wirkte. Vieles ließ sich noch mit der Pandemie erklären. Noch bestand die Hoffnung, dass es sich um eine schwierige Phase handeln könnte – unangenehm, aber vorübergehend.
Dann traf ein Schreiben ein, das die Lage grundlegend veränderte.
Es kam aus dem Notariat.
Der zuständige Notar übersandte den Käufern einen Vertragsnachtrag zur Unterschrift. Auf den ersten Blick wirkte dies nicht ungewöhnlich. Bei Großprojekten kommt es vor, dass technische oder organisatorische Anpassungen vorgenommen werden. Gerade in einer Pandemie schienen Verzögerungen oder kleinere Änderungen nicht ausgeschlossen.
Doch schon beim Lesen entstand ein anderer Eindruck.
Denn der Nachtrag beschränkte sich nicht auf technische Details oder zeitliche Anpassungen. Vielmehr sollten zentrale Bestandteile des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags verändert werden.
Die Fertigstellung sollte sich um weitere 24 Monate verschieben.
Der ursprünglich geplante Umbau des Sockel- und Parkhausbereichs sollte teilweise durch Abriss und Neubau ersetzt werden.
Der vertraglich vereinbarte Fahrradaufzug, der in den Verkaufsunterlagen und der Baubeschreibung als Bestandteil des Mobilitätskonzepts vorgesehen war, sollte entfallen.
Auch beim Tiefgaragenstellplatz ergaben sich erhebliche Veränderungen. Was bislang als fest vereinbarter Bestandteil des Kaufvertrags galt, erschien plötzlich weniger selbstverständlich.
Für viele Käufer war dies der Moment, in dem erstmals der Eindruck entstand, dass es nicht mehr nur um eine zeitliche Verzögerung ging.
Denn die vorgeschlagenen Änderungen griffen tief in das ein, was ursprünglich verkauft worden war.
Der Nachtrag war verbunden mit einer Begründung, die zunächst plausibel klang: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich verändert, technische und planerische Anpassungen seien erforderlich geworden, die ursprüngliche Umsetzung sei in Teilen nicht mehr realisierbar. Vor diesem Hintergrund erscheine eine Anpassung der Verträge notwendig.
Für Käufer bedeutete dies eine schwierige Situation.
Wer bereits erhebliche Summen investiert, Finanzierungen abgeschlossen und langfristige Entscheidungen auf Grundlage eines notariellen Vertrags getroffen hatte, stand plötzlich vor einer Frage, die zuvor nie im Raum gestanden hatte:
Wie verbindlich war ein Kaufvertrag eigentlich noch, wenn wesentliche Bestandteile Jahre später verändert werden sollten?
André Gaufer begann, die Unterlagen genauer zu prüfen.
Je intensiver er sich mit den Änderungen beschäftigte, desto größer wurde seine Irritation. Vieles, was nun zur Disposition stand, war aus seiner Sicht kein nebensächliches Detail, sondern Teil der ursprünglichen Kaufentscheidung gewesen. Die Wohnung war nicht isoliert verkauft worden, sondern als Bestandteil eines konkreten Gesamtkonzepts – mit definierter Ausstattung, Mobilitätskonzept, Tiefgaragenstellplatz und einer bestimmten architektonischen Planung.
Zugleich stellte sich eine weitere Frage:
Warum sollten Käufer Verschlechterungen akzeptieren oder auf vertraglich zugesicherte Rechte verzichten, obwohl die Verzögerungen offenkundig nicht von ihnen verursacht worden waren?
Viele Eigentümer befanden sich in einer schwierigen Lage. Einige hofften vor allem auf eine Fertigstellung und waren bereit, weitreichende Änderungen hinzunehmen, wenn dies das Projekt retten würde. Andere wollten zunächst abwarten. Wieder andere unterschrieben.
Unter den Käufern begann sich die Stimmung spürbar zu verändern. Die Diskussionen wurden intensiver, Unsicherheit machte sich breit, und aus der Frage, wann gebaut werde, entwickelte sich zunehmend eine grundlegendere Sorge:
War das Projekt überhaupt noch dasselbe, das ursprünglich verkauft worden war?
Gaufer entschied sich zunächst gegen eine vorschnelle Unterschrift. Nicht aus grundsätzlicher Konfrontation, sondern weil ihm die Tragweite der Änderungen zu groß erschien, um sie ohne nähere Prüfung zu akzeptieren.
Damals ahnte er noch nicht, welche Bedeutung dieser Moment später bekommen würde.
Rückblickend markierte der Nachtrag den Beginn eines Konflikts, der weit über Bauverzögerungen hinausgehen sollte.
Denn mit ihm stellte sich erstmals eine Frage, die Jahre später Gerichte beschäftigen würde:
Darf ein Bauträger ein bereits verkauftes Projekt nachträglich so grundlegend verändern – und Käufer faktisch vor die Wahl stellen, dies hinzunehmen oder ihre ursprünglichen Rechte zu riskieren?
Die Antwort darauf sollte erst Jahre später fallen.
Zunächst jedoch veränderte sich der Ton.
Die Gespräche wurden verbindlicher. Der Druck nahm zu. Und aus einem stockenden Bauprojekt entwickelte sich langsam ein Konflikt, der bald weit über Vertragsfragen hinausreichen sollte.
2021 – Unterschreiben oder verlieren
Im Frühjahr 2021 veränderte sich die Situation am Steglitzer Kreisel spürbar.
Nach außen blieb es zunächst still. Es gab keine große öffentliche Erklärung, keinen offiziellen Baustopp, keine offene Debatte über das weitere Vorgehen. Stattdessen verlagerte sich der Konflikt zunehmend in E-Mails, anwaltliche Schreiben und juristische Formulierungen – weg von der Baustelle, hinein in die Kommunikation mit den Käufern.
Für André Gaufer begann diese Phase mit einem Eindruck, der zunächst schwer greifbar war: Der Druck nahm zu.
Auslöser war der Nachtrag, den das Notariat bereits Anfang Dezember 2020 übersandt hatte. In der begleitenden E-Mail war von einer möglichen „zeitnahen Beurkundung“ die Rede, sofern Einverständnis bestehe. Für Gaufer kam dies nicht infrage. Die vorgesehenen Änderungen erschienen ihm zu weitreichend und widersprachen aus seiner Sicht deutlich dem, was im Oktober 2018 notariell vereinbart worden war.
Monate später meldete sich die Adler Group.
Die E-Mail vom April 2021 wirkte zunächst unscheinbar – fast beiläufig formuliert. Man wolle wissen, wie er „hinsichtlich des bestehenden Vertragsverhältnisses weiter fortfahren“ wolle.
Für Gaufer war die Antwort klar und bewusst knapp gehalten:
„Wir setzen unser Vertragsverhältnis wie abgeschlossen fort. Bitte kommen Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nach.“
Es war keine Kampfansage, kein juristischer Angriff und kein Ultimatum – vielmehr die schlichte Erwartung, dass ein bestehender Vertrag eingehalten wird.
Doch die Reaktion fiel anders aus.
Kurz darauf trat erstmals die Berliner Kanzlei Greiser in Erscheinung – und mit ihr veränderte sich der Ton grundlegend.
Aus projektbezogener Kommunikation wurde juristische Sprache. Aus offenen Fragen wurden Fristen. Und aus einer Diskussion über Vertragsänderungen entwickelte sich zunehmend der Eindruck, dass Käufer vor eine Entscheidung gestellt werden sollten.
Die Botschaft war deutlich: Die geplanten Änderungen seien notwendig. Das Projekt könne in seiner bisherigen Form wirtschaftlich nicht mehr umgesetzt werden, die bisherigen Planungen seien nicht länger tragfähig. Die Käufer müssten nun mitwirken, damit das Vorhaben fortgesetzt werden könne.
Zwischen den Zeilen stand eine unausgesprochene Konsequenz:
Wer nicht zustimmt, gefährdet den Vertrag.
Für Gaufer war dies irritierend.
Denn der ursprüngliche Kaufvertrag enthielt eine klare Regelung: Abweichungen bedurften seiner Zustimmung. Die Fertigstellung war bis spätestens Mitte 2022 vereinbart worden. Von einer Verpflichtung, Jahre später erhebliche Vertragsänderungen akzeptieren zu müssen, war dort keine Rede.
Trotzdem entstand zunehmend genau dieser Eindruck.
Im Mai 2021 verschärfte sich die Tonlage weiter.
Es gebe „dringenden Klärungsbedarf“, hieß es nun. Eine Umsetzung werde sich „ohne umgehende Mitwirkung“ nicht ergeben. Gleichzeitig setzte die Kanzlei Fristen. Vierzehn Tage. Danach weitere Fristen. Die notarielle Beurkundung des Nachtrags müsse erfolgen.
Andernfalls drohe der Rücktritt.
Für Käufer ist dies eine Situation, auf die niemand vorbereitet ist.
Wer bereits erhebliche Summen investiert, Finanzierungen abgeschlossen und persönliche Zukunftspläne an eine Immobilie geknüpft hat, erlebt solche Schreiben nicht wie gewöhnliche Geschäftspost. Sie erzeugen Unsicherheit, Zeitdruck und die Sorge, etwas zu verlieren, das längst Teil der eigenen Lebensplanung geworden ist.
Einige unterschrieben.
Andere hofften vor allem, das Projekt möge überhaupt fertiggestellt werden.
Gaufer dagegen blieb bei seiner Haltung.
Am 1. Juni 2021 antwortete er erneut – knapp, sachlich und ohne juristische Eskalation:
„Ich bestehe weiterhin auf die Einhaltung des Notarvertrags vom 18.10.2018.“
Doch der Druck nahm weiter zu.
Im Juni folgten weitere Schreiben. Nun war von „Kooperationsbereitschaft“ die Rede. Wieder neue Fristen. Wieder der Eindruck, eine Zustimmung sei unausweichlich.
Für Gaufer begann sich ein Muster abzuzeichnen.
Nicht die Adler Group schien ihre vertraglichen Verpflichtungen erklären zu müssen – vielmehr entstand zunehmend der Eindruck, als müsse der Käufer rechtfertigen, warum er auf dem ursprünglich Vereinbarten bestand.
Im Juli erreichte die Auseinandersetzung eine neue Eskalationsstufe.
Die Adler Group erklärte erstmals den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Begründung: Das Projekt könne unter den bisherigen Bedingungen nicht umgesetzt werden. Gaufer verweigere eine notwendige Mitwirkung.
Für ihn wirkte der Vorgang zunehmend paradox.
Aus seiner Sicht hatte sich seine Position nie verändert. Er verlangte nichts Neues, keine Nachbesserungen und keine Sonderrechte – lediglich die Umsetzung dessen, was notariell vereinbart worden war.
Trotzdem entstand plötzlich der Eindruck, nicht der Bauträger, sondern der Käufer sei das Problem.
Besonders ein Schreiben aus dem August blieb ihm in Erinnerung. Dort hieß es sinngemäß, natürliche Personen würden ihre Fähigkeiten oft überschätzen – entscheiden würden letztlich die Gerichte.
Der Satz wirkte auf Gaufer wie mehr als nur eine juristische Bemerkung.
Eher wie eine Botschaft:
Sie werden ohnehin verlieren.
Viele hätten an dieser Stelle vermutlich aufgegeben.
Ein milliardenschwerer Immobilienkonzern, spezialisierte Anwälte, juristische Fristen und Rücktrittserklärungen – auf der anderen Seite ein einzelner Käufer, der lediglich auf der Einhaltung seines Vertrags bestand.
Doch statt nachzugeben, verfestigte sich bei Gaufer eine Überzeugung:
Wenn ein notarieller Vertrag Jahre später faktisch neu verhandelt werden kann und Käufer vor die Wahl gestellt werden, Verschlechterungen zu akzeptieren oder den Verlust ihrer Rechte zu riskieren, dann geht es längst nicht mehr nur um eine einzelne Wohnung.
Sondern um eine grundsätzliche Frage:
Wie viel Schutz bietet Eigentum eigentlich noch, wenn wirtschaftliche Interessen plötzlich schwerer zu wiegen scheinen als notarielle Vereinbarungen?
Im September 2021 traf Gaufer eine Entscheidung, die den weiteren Verlauf grundlegend verändern sollte.
Er reichte Klage ein.
Herbst 2021 – Der Weg vor Gericht
Im Herbst 2021 war aus einem stockenden Immobilienprojekt längst ein offener Konflikt geworden.
Monate zuvor hatte die Adler Group begonnen, auf eine Zustimmung zu Vertragsänderungen zu drängen. Es folgten anwaltliche Schreiben, Fristen und schließlich mehrere Rücktrittserklärungen. Für André Gaufer stellte sich inzwischen nicht mehr nur die Frage, wann der Steglitzer Kreisel fertiggestellt würde – sondern ob der ursprünglich geschlossene Vertrag überhaupt noch Bestand haben sollte.
Die Situation hatte sich grundlegend verändert.
Aus einem Käufer, der auf die Fertigstellung seiner Wohnung wartete, war jemand geworden, der sich plötzlich mit der Behauptung konfrontiert sah, zentrale Vertragsbestandteile seien nicht mehr umsetzbar. Gleichzeitig entstand zunehmend der Eindruck, die Verantwortung für die Eskalation liege nicht beim Bauträger, sondern beim Käufer selbst – weil dieser sich weigere, den vorgesehenen Nachtrag zu akzeptieren.
Für Gaufer stellte sich damit eine grundsätzliche Frage:
War hier tatsächlich ein Bauprojekt aus dem Gleichgewicht geraten – oder wurde versucht, Käufer nachträglich zu Änderungen zu bewegen, die sie ursprünglich nie akzeptiert hätten?
Je intensiver er die Korrespondenz prüfte, desto größer wurden seine Zweifel.
Die Argumentation wirkte widersprüchlich. Einerseits hieß es, das Projekt könne in der ursprünglich vereinbarten Form nicht mehr umgesetzt werden. Andererseits wurde signalisiert, eine Fortführung sei durchaus möglich – allerdings nur dann, wenn Käufer den Änderungen zustimmten.
Warum aber sollten ausgerechnet Käufer Jahre nach Vertragsabschluss erhebliche Verschlechterungen akzeptieren, obwohl Verzögerungen, Umplanungen und wirtschaftliche Risiken nicht in ihrer Verantwortung lagen?
Für Gaufer verdichtete sich irgendwann eine nüchterne Erkenntnis:
Wenn der Vertrag nicht freiwillig erfüllt wird, bleibt nur das Gericht.
Im September 2021 entschloss er sich deshalb, Klage einzureichen – zunächst ohne anwaltliche Vertretung. Der erste Weg führte zum Amtsgericht.
Dort zeigte sich schnell, dass die Auseinandersetzung eine andere Dimension hatte. Wegen des hohen Streitwerts wurde das Verfahren an das Landgericht Berlin verwiesen. Für Gaufer bedeutete das zweierlei: Zum einen wurde deutlich, welche wirtschaftliche Tragweite der Konflikt tatsächlich hatte. Zum anderen war klar, dass der weitere Weg ohne juristische Unterstützung kaum zu bewältigen sein würde.
Er suchte anwaltliche Hilfe.
Zunächst übernahm eine Berliner Kanzlei das Mandat. Später sollte eine internationale Kanzlei den Fall prägen. Doch zu diesem Zeitpunkt war noch völlig offen, wohin sich das Verfahren entwickeln würde.
Was zunächst wie ein privater Immobilienkonflikt wirkte, begann sich langsam zu einer juristischen Grundsatzfrage zu entwickeln.
Denn im Kern ging es um weit mehr als eine einzelne Wohnung im 19. Obergeschoss.
Es ging um die Verbindlichkeit notarieller Verträge – und um die Frage, wie weit Bauträger Jahre nach Vertragsschluss von ursprünglich zugesagten Leistungen abrücken dürfen. Durfte ein bereits verkauftes Projekt nachträglich grundlegend verändert werden? Konnte ein Käufer faktisch unter Druck gesetzt werden, Verschlechterungen hinzunehmen? Und durfte sich ein Bauträger durch Rücktrittserklärungen von Verpflichtungen lösen, obwohl die vereinbarte Leistung ursprünglich verbindlich zugesagt worden war?
Je tiefer der Fall in die gerichtliche Prüfung geriet, desto deutlicher zeichnete sich ab, dass diese Fragen nicht mehr in Anwaltsschreiben beantwortet würden.
Sondern vor Gericht.
Und was dort ans Licht kommen sollte, reichte weit über den Steglitzer Kreisel hinaus.
Juli 2023 – Das Urteil, das alles veränderte
Nach anwaltlichen Schreiben, Rücktrittsdrohungen und fast zwei Jahren zermürbenden juristischen Ringens stand plötzlich die Frage im Raum, wer am Ende Recht behalten würde.
Der Streit um den Steglitzer Kreisel war längst kein gewöhnlicher Immobilienkonflikt mehr. Aus einem stockenden Bauprojekt war eine juristische Auseinandersetzung geworden, die eine deutlich größere Frage berührte: Wie verbindlich sind notarielle Verträge, wenn sich wirtschaftliche Interessen ändern?
Vor dem Landgericht Berlin trafen nun zwei vollkommen unterschiedliche Sichtweisen aufeinander.
Die Adler Group vertrat inzwischen eine klare Linie.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag sei wirksam gewesen. Die ursprünglich vereinbarte Umsetzung des Projekts sei nicht mehr realisierbar. Änderungen an Miteigentumsanteilen seien legitim gewesen. Der Tiefgaragenstellplatz könne in der vereinbarten Form nicht übertragen werden. Zudem habe der Käufer eine notwendige Mitwirkung verweigert, indem er den Nachtrag nicht unterschrieben habe.
Kurz gesagt:
Nicht der Bauträger habe den Vertrag verletzt – sondern der Käufer habe dessen Umsetzung verhindert.
Für André Gaufer stand damit weit mehr auf dem Spiel als eine einzelne Wohnung im 19. Obergeschoss.
Denn wenn diese Argumentation Erfolg hätte, würde dies bedeuten: Ein Bauträger könnte Jahre nach Vertragsschluss zentrale Bestandteile eines Projekts verändern, Käufer zur Zustimmung drängen – und sich bei Widerstand womöglich durch Rücktritt vom Vertrag lösen.
Die eigentliche Frage lautete deshalb längst nicht mehr nur, wer im Einzelfall Recht hatte.
Sondern:
Wie belastbar ist ein notarieller Vertrag, wenn wirtschaftliche Interessen plötzlich schwerer zu wiegen scheinen als ursprüngliche Zusagen?
Am 26. Juli 2023 fiel das Urteil.
Und es fiel deutlicher aus, als viele erwartet hatten.
Das Landgericht Berlin zerlegte die zentrale Argumentation der Adler Group an mehreren entscheidenden Stellen.
Vor allem eines stellte das Gericht unmissverständlich klar:
Der Rücktritt der Adler Group war unwirksam.
Die jahrelang aufgebaute Drohkulisse verlor damit ihre rechtliche Grundlage.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Gaufer keineswegs verpflichtet gewesen war, die verlangten Nachträge zu unterzeichnen. Eine Pflicht, erhebliche Verschlechterungen des Vertrags hinzunehmen, bestehe nicht. Wer auf der Einhaltung eines notariellen Vertrags bestehe, verletze damit keine Mitwirkungspflichten.
Damit geriet rückblickend eine der zentralen Behauptungen aus den Schreiben des Jahres 2021 ins Wanken:
Die immer wieder beschworene „Kooperationspflicht“, mit der Druck aufgebaut und der Rücktritt begründet worden war, trug rechtlich nicht.
Auch die Behauptung, das Projekt könne in seiner ursprünglich vereinbarten Form wirtschaftlich oder tatsächlich nicht mehr umgesetzt werden, überzeugte das Gericht nicht.
Besonders deutlich wurde dies an Punkten, die für Käufer keineswegs nebensächlich waren.
Der vertraglich zugesicherte Fahrradaufzug – Teil des vermarkteten Mobilitätskonzepts des höchsten Wohnhochhauses Berlins – sollte nach den Nachträgen ersatzlos entfallen. Was von der Adler Group als notwendige Anpassung dargestellt worden war, bewertete das Landgericht anders: Die Baubeschreibung sei verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Ein ersatzloser Wegfall vereinbarter Leistungen könne nicht pauschal mit wirtschaftlichen Erwägungen begründet werden.
Auch beim Tiefgaragenstellplatz folgte das Gericht nicht der Argumentation des Konzerns.
Der Versuch, statt des vertraglich vereinbarten Eigentums lediglich ein Nutzungsrecht anzubieten, stelle keine geringfügige Anpassung dar. Die zugesagte Leistung bleibe geschuldet.
Hinzu kam ein weiterer Punkt, der später erhebliche Bedeutung entfalten sollte:
Die Adler Group hatte die Miteigentumsanteile von ursprünglich 255/100.000 auf 280/100.000 verändert und argumentiert, eine Rückkehr sei praktisch unmöglich.
Auch hier widersprach das Gericht.
Der vertraglich vereinbarte Anteil sei maßgeblich. Eine spätere Änderung entbinde den Bauträger nicht von seinen Verpflichtungen.
Selbst die pauschale Berufung auf die Corona-Pandemie ließ das Gericht nicht gelten.
Eine allgemeine Pandemie genüge nicht, um jahrelange Verzögerungen pauschal zu rechtfertigen. Erforderlich wäre eine konkrete Darlegung gewesen, welche Bauabläufe tatsächlich betroffen waren. Genau diese blieb die Adler Group schuldig.
Für Gaufer bedeutete das Urteil weit mehr als einen prozessualen Erfolg.
Rückblickend war es der Moment, in dem sich die Wahrnehmung des gesamten Konflikts verschob.
Denn plötzlich stellte sich eine unbequeme Frage:
Wenn zentrale Behauptungen der Adler Group gerichtlicher Prüfung nicht standhielten – wie waren dann rückblickend jene Schreiben aus dem Jahr 2021 zu bewerten, mit denen Gaufer unter Druck gesetzt worden war?
Auch die Rolle des Notars rückte rückblickend in ein neues Licht.
Was Ende 2020 noch wie eine scheinbar notwendige „zeitnahe Beurkundung“ wirkte, erschien nun deutlich weniger alternativlos. Vieles von dem, was damals als unvermeidbare Anpassung dargestellt worden war, erwies sich vor Gericht gerade nicht als zwingend.
Für viele Käufer war das Urteil deshalb weit mehr als eine Einzelentscheidung.
Erstmals beschäftigte sich ein Gericht grundlegend mit der Frage, wie weit Bauträger bereits verkaufte Projekte nachträglich verändern dürfen – und stellte zentrale Weichen für den Schutz von Wohnungskäufern.
Doch die Adler Group akzeptierte die Niederlage nicht.
Wenige Monate später ging der Konzern in Berufung.
Was zunächst wie ein gewöhnlicher Immobilienprozess begonnen hatte, entwickelte sich nun endgültig zu einer juristischen Grundsatzfrage – mit Bedeutung weit über den Steglitzer Kreisel hinaus.
Februar 2024 – Der Präzedenzfall
Nach dem überraschend deutlichen Urteil des Landgerichts schien vieles entschieden. Doch mit der Berufung der Adler Group wurde plötzlich wieder alles offen.
Für André Gaufer begann eine Phase neuer Unsicherheit. Zwar hatte das Landgericht den Rücktritt der Adler Group für unwirksam erklärt und zentrale Teile des Kaufvertrags bestätigt. Doch Berufungen gehören in großen Immobilienverfahren beinahe zum Standardrepertoire. Gerade finanzstarke Konzerne setzen darauf, Entscheidungen in der zweiten Instanz korrigieren zu lassen – oder zumindest Zeit zu gewinnen.
Damit stand erneut eine entscheidende Frage im Raum:
Würde die Adler Group den Steglitzer Kreisel tatsächlich wie ursprünglich vereinbart fertigstellen müssen – oder würde das Kammergericht den wirtschaftlichen Argumenten des Konzerns folgen?
Die Adler Group blieb bei ihrer Linie.
Die ursprünglich vereinbarte Umsetzung sei nicht mehr realistisch. Die vorgesehenen Änderungen seien wirtschaftlich notwendig. Der Umbau des Parkhauses sei nicht mehr zumutbar. Der Stellplatz könne in der vereinbarten Form nicht mehr hergestellt werden. Die geänderten Planungen seien alternativlos.
Im Kern ging es längst um weit mehr als einen einzelnen Immobilienkauf.
Die eigentliche Frage lautete nun:
Wie verbindlich sind notarielle Immobilienverträge, wenn Bauträger Jahre später andere wirtschaftliche Interessen verfolgen?
Am 8. Februar 2024 fiel die Entscheidung des Kammergerichts Berlin.
Und sie fiel für die Adler Group ernüchternd aus.
Das Kammergericht wies die Berufung zurück und bestätigte die wesentlichen Feststellungen des Landgerichts.
Damit war rechtskräftig entschieden:
Die Adler Group bleibt an den ursprünglichen Kaufvertrag gebunden.
Besonders bemerkenswert war, wie eindeutig das Kammergericht in mehreren zentralen Punkten Position bezog.
Erstens stellte das Gericht klar, dass die Adler Group verpflichtet bleibt, die ursprünglich vereinbarten Bau- und Projektpläne umzusetzen.
Der Konzern könne sich nicht einseitig von den ursprünglichen Zusagen lösen, nur weil sich wirtschaftliche oder planerische Vorstellungen später verändert haben.
Zweitens verwarf das Gericht die zentrale Behauptung, die Fertigstellung des Projekts sei rechtlich oder tatsächlich unmöglich geworden.
Mit anderen Worten:
Der Steglitzer Kreisel war nach Auffassung der Gerichte weder gescheitert noch unmöglich geworden – er blieb realisierbar und musste vertragsgemäß umgesetzt werden.
Drittens machte das Kammergericht deutlich, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten oder gestiegene Kosten keinen Ausstieg aus vertraglichen Verpflichtungen rechtfertigen.
Dass sich ein Projekt wirtschaftlich schwieriger entwickelt als ursprünglich geplant, liege grundsätzlich im Risikobereich des Bauträgers – nicht der Käufer.
Und viertens bestätigte das Gericht unmissverständlich:
Die Baubeschreibung ist bindend.
Das betraf nicht nur einzelne Ausstattungsmerkmale, sondern das gesamte ursprünglich vermarktete Projektkonzept – einschließlich jener Bestandteile, die später gestrichen oder verändert werden sollten.
Für Käufer bedeutete diese Entscheidung weit mehr als einen individuellen Prozesserfolg.
Zum ersten Mal beschäftigte sich ein Obergericht grundlegend mit der Frage, wie weit Bauträger bereits verkaufte Projekte nachträglich verändern dürfen – und setzte damit wichtige Leitplanken für den Schutz von Wohnungskäufern.
Für Käufer in vergleichbaren Großprojekten war dies ein deutliches Signal: Notarielle Zusagen sind keine unverbindlichen Verkaufsversprechen. Auch Jahre später können Bauträger an ihre ursprünglichen Verpflichtungen gebunden bleiben.
Besonders folgenreich war eine weitere Feststellung des Kammergerichts, deren Bedeutung sich erst später vollständig zeigen sollte.
Im Streit um den Tiefgaragenstellplatz stellte das Gericht klar:
Wenn zur Umsetzung des Vertrags eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich sei, müsse die Adler Group auch die Voraussetzungen dafür schaffen und diese erwirken. Es handele sich nicht um eine freiwillige Zusatzleistung – sondern um eine vertraglich geschuldete Verpflichtung.
Damit war eine zentrale Argumentationslinie der Adler Group praktisch entkräftet.
Der Stellplatz war nicht lediglich ein theoretisches Versprechen geblieben.
Er musste rechtlich und tatsächlich geschaffen werden.
Für Gaufer war der Beschluss ein Moment der Erleichterung – aber auch der Ernüchterung.
Denn nach inzwischen mehr als drei Jahren Konflikt lagen nun zwei gerichtliche Entscheidungen bis hinauf zum Kammergericht vor.
Und trotzdem geschah etwas, womit kaum jemand gerechnet hätte:
Nichts.
Die Adler Group setzte die Urteile nicht um.
Der Steglitzer Kreisel blieb Baustelle.
Die Wohnung existierte weiterhin nur als unfertiger Rohbau.
Und obwohl Gerichte den Vertrag bestätigt hatten, fehlte noch immer das, was Eigentum im Immobilienrecht erst wirklich schützt:
Der Eintrag im Grundbuch.
Damit begann die nächste Eskalationsstufe.
Denn was auf dem Papier längst entschieden schien, musste nun gegen erhebliche Widerstände im Grundbuch gesichert werden.
2024 – Der Kampf ums Grundbuch
Nach den Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts hätte die Geschichte eigentlich eine klare Wendung nehmen können.
Der Vertrag war bestätigt. Die Rücktrittserklärungen waren gescheitert. Die ursprünglichen Bau- und Projektpläne blieben verbindlich. Selbst die Voraussetzungen für den Tiefgaragenstellplatz hatte das Kammergericht ausdrücklich als vertraglich geschuldete Verpflichtung eingeordnet.
Juristisch schien die Lage eindeutiger denn je.
Und trotzdem blieb eine entscheidende Unsicherheit bestehen.
Denn ein Urteil allein macht aus einem Käufer noch keinen gesicherten Eigentümer.
Im Immobilienrecht existiert ein Instrument, das genau für solche Situationen geschaffen wurde:
Die Auflassungsvormerkung.
Sie ist weit mehr als ein technischer Grundbucheintrag. Sie schützt Käufer davor, dass eine Immobilie während eines laufenden Konflikts anderweitig belastet, verkauft oder wirtschaftlich verwertet wird. Gerade bei wirtschaftlich angeschlagenen Projektentwicklungen kann sie über alles entscheiden.
Ohne Vormerkung bleibt Eigentum verletzlich.
Für André Gaufer wurde dieser Punkt zunehmend existenziell.
Denn je länger sich der Konflikt hinzog, desto größer wurde die Sorge, dass sich die Eigentümerstruktur erneut verändern oder das Projekt in einer Weise verwertet werden könnte, die bestehende Käuferrechte faktisch entwertet.
Die Situation war besonders brisant.
Auf dem Steglitzer Kreisel lasteten milliardenschwere Finanzierungen. Gleichzeitig blieb unklar, wie die Adler Group das Projekt überhaupt fortsetzen wollte. Käufer warteten weiterhin auf konkrete Antworten. Der Bau stand praktisch still.
Für Gaufer stellte sich deshalb eine einfache Frage:
Was nützt ein gewonnenes Urteil, wenn die eigenen Rechte im Grundbuch nicht abgesichert sind?
2024 begann deshalb die nächste juristische Auseinandersetzung.
Gaufer beantragte im Wege einer einstweiligen Verfügung die Eintragung von Auflassungsvormerkungen für Wohnung und Stellplatz.
Doch statt des erhofften Durchbruchs folgte zunächst ein Rückschlag.
Das Amtsgericht Schöneberg lehnte den Antrag ab.
Auch vor dem Landgericht Berlin blieb der erste Versuch erfolglos.
Die Begründung traf Gaufer unerwartet hart.
Im August 2024 argumentierte das Landgericht Berlin, die zwischenzeitlichen Veränderungen am Projekt hätten den Kaufgegenstand in Teilen unklar werden lassen. Durch die nachträglichen Änderungen erscheine die ursprüngliche vertragliche Situation verändert. Eine Eintragung der Vormerkung sei deshalb derzeit nicht möglich.
Für Gaufer wirkte die Argumentation widersprüchlich.
Denn gleichzeitig hatten Landgericht und Kammergericht in den Hauptverfahren gerade erst bestätigt, dass die ursprünglichen Vereinbarungen weiterhin gelten – einschließlich der Baubeschreibung und der Verpflichtung zur vertragsgemäßen Umsetzung.
Plötzlich stand eine irritierende Frage im Raum:
Konnten nachträgliche Änderungen eines Bauträgers am Ende gerade dazu führen, dass Käufer ihre Eigentumsrechte nicht mehr sichern können?
Für Gaufer fühlte sich der Beschluss wie ein Schock an.
Nach Jahren des Rechtsstreits, zwei gewonnenen Verfahren und klaren gerichtlichen Feststellungen schien plötzlich genau das bedroht, worum es ursprünglich gegangen war:
Die Sicherung seines Eigentums.
Öffentlich sprach Gaufer später von einem „schwarzen Tag für den Käuferschutz“.
Denn aus seiner Sicht entstand eine gefährliche Logik:
Ein Bauträger verändert ein Projekt nachträglich – und genau diese Veränderungen erschweren anschließend die Sicherung der Käuferrechte.
Doch statt aufzugeben, entschied sich Gaufer erneut für den schwierigeren Weg.
Die Strategie wurde angepasst.
Ein neuer Anlauf begann.
Wieder Schriftsätze. Wieder juristische Auseinandersetzungen. Wieder Unsicherheit.
Dann, im Herbst 2024, folgte die entscheidende Wendung.
Am 5. November 2024 landete der Fall erneut vor dem Berliner Kammergericht.
Die Anspannung im Gerichtssaal war spürbar.
Mehrere Vertreter der Adler Group erschienen zur Verhandlung. Der Vorsitzende Richter unterbrach ein anderes Verfahren, rief den Fall auf – und stellte früh eine Frage, die den Kern des Konflikts traf:
„Der Käufer Gaufer hat eine Wohnung erworben und möchte die Vormerkung eingetragen bekommen – wo liegt das Problem?“
Die Argumentation der Adler Group, der Kaufgegenstand habe sich durch spätere Umplanungen verändert, stieß sichtbar auf Skepsis.
Nach einer kurzen Beratungspause folgte eine überraschende Wendung:
Die Adler Group erkannte den Anspruch an.
Eine ausführliche gerichtliche Begründung blieb damit aus.
Für Gaufer entstand jedoch ein klarer Eindruck:
Dass die Gegenseite offenbar vermeiden wollte, dass das Kammergericht die Position der Adler Group nochmals ausführlich und öffentlich zurückweist.
Noch im November 2024 erfolgte die Eintragung der Auflassungsvormerkung für die Wohnung im Grundbuch von Steglitz.
Im Dezember 2024 folgte die Vormerkung für den Tiefgaragenstellplatz – verbunden mit dem Anspruch auf einen Miteigentumsanteil am Parkhausgrundstück.
Mehr als fünf Jahre nach dem Kauf waren Wohnung und Stellplatz erstmals grundbuchrechtlich gesichert.
Bemerkenswert war dabei ein weiterer Umstand:
Die Eintragungen erfolgten nicht über den ursprünglich beurkundenden Notar, der für den Vollzug des Kaufvertrags zuständig gewesen wäre, sondern unmittelbar auf Grundlage der gerichtlichen Entscheidungen durch das Grundbuchamt.
Für Gaufer war dies ein weiteres Zeichen dafür, wie ungewöhnlich sich der gesamte Vorgang inzwischen entwickelt hatte.
Gleichzeitig blieb die rechtliche Situation kompliziert.
Denn eingetragen wurden zunächst Sicherungsvormerkungen auf Grundlage der einstweiligen Verfügungen – nicht bereits vollständig die vertragsgemäßen Eigentumsrechte.
Bezüglich der Wohnung blockierte die Adler Group weiterhin einzelne Umsetzungsschritte.
Beim Stellplatz war die Lage noch komplizierter:
Die Teilung des Parkhausgrundstücks stand weiterhin aus.
Voraussetzung hierfür war die Abgeschlossenheitsbescheinigung – genau jene Verpflichtung, die das Kammergericht der Adler Group bereits ausdrücklich auferlegt hatte.
Für Gaufer bedeutete die Eintragung deshalb weit mehr als einen formalen Erfolg.
Zum ersten Mal entstand das Gefühl, dass die versprochene Wohnung nicht mehr vollständig in der Schwebe hing.
Doch die Erleichterung blieb begrenzt.
Denn trotz der Vormerkungen war eines weiterhin ungelöst:
Die Adler Group hatte den Stellplatz noch immer nicht geschaffen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung fehlte.
Die Teilung des Parkhausgrundstücks war nicht erfolgt.
Und genau darin lag die nächste Eskalation.
Denn nun ging es nicht mehr um die Frage, ob Verpflichtungen bestehen.
Sondern darum, wie man einen milliardenschweren Immobilienkonzern dazu zwingt, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen tatsächlich umzusetzen.
2025 – Zwang gegen einen Milliardenkonzern
Nach den Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts hätte man erwarten können, dass die Adler Group nun zumindest mit der Umsetzung beginnt.
Die rechtliche Lage war eindeutig.
Der Vertrag galt fort. Die ursprünglichen Bau- und Projektpläne waren bindend. Die Voraussetzungen für den Tiefgaragenstellplatz – einschließlich der Erwirkung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung – hatte das Kammergericht ausdrücklich als vertraglich geschuldete Verpflichtung eingeordnet.
Doch auf der Baustelle änderte sich weiterhin kaum etwas.
Die Wohnung blieb unfertig.
Der Stellplatz existierte weiterhin nur auf dem Papier.
Und genau hier zeigte sich ein Problem, das in der juristischen Theorie oft klar erscheint – in der Realität jedoch weitaus komplizierter ist:
Ein gewonnenes Urteil bedeutet nicht automatisch dessen Umsetzung.
Für André Gaufer begann damit eine neue Phase des Konflikts.
Es ging nun nicht mehr um die Frage, ob die Adler Group verpflichtet war.
Sondern darum, wie sich diese Verpflichtung tatsächlich durchsetzen ließ.
Besonders deutlich wurde dies beim Tiefgaragenstellplatz.
Das Kammergericht hatte unmissverständlich festgestellt, dass die Adler Group die Voraussetzungen für die Bildung des Stellplatzes schaffen müsse. Dazu gehörte insbesondere die Erwirkung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung – jener behördlichen Voraussetzung, ohne die die Teilung des Parkhausgrundstücks rechtlich unmöglich blieb.
Doch genau diese Umsetzung unterblieb.
Monate vergingen, ohne sichtbare Fortschritte und ohne erkennbaren Vollzug der gerichtlichen Verpflichtungen. Für Gaufer entstand zunehmend der Eindruck, dass die Zeit erneut gegen die Käufer arbeitete.
Denn während Gerichte bereits entschieden hatten, blieb die praktische Umsetzung aus.
Im Frühjahr 2025 entschied er sich deshalb für den nächsten Schritt: den Versuch, die Umsetzung der Urteile zwangsweise durchzusetzen.
Am 3. März 2025 erließ das Landgericht Berlin den Vollstreckungsbeschluss.
Die Botschaft war eindeutig: Die Adler Group musste handeln.
Erstmals entstand damit eine Situation, die weit über gewöhnliche Bauträgerstreitigkeiten hinausging. Denn nun drohten nicht mehr nur gerichtliche Feststellungen auf dem Papier – sondern konkrete Zwangsmaßnahmen.
Das Gericht verhängte ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, verbunden mit der Androhung weiterer Maßnahmen bis hin zur Zwangshaft gegen Mitglieder der Geschäftsführung, sollte die titulierte Verpflichtung weiterhin nicht umgesetzt werden.
Erstmals drohten damit persönliche Konsequenzen für die Unternehmensführung.
Für Gaufer markierte dies einen Wendepunkt.
Nach Jahren der Verzögerung entstand erstmals der Eindruck, dass sich der Konflikt aus der theoretischen Ebene gerichtlicher Entscheidungen in reale Konsequenzen verlagerte.
Besonders bemerkenswert war, was anschließend geschah.
Denn ausgerechnet jene Handlung, die zuvor über Jahre nicht erfolgt war, wurde plötzlich eingeleitet:
Erst infolge des Vollstreckungsbeschlusses stellte die Adler Group Mitte Mai 2025 beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf den Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Für Gaufer wirkte dies wie ein Eingeständnis.
Nicht freiwillige Umsetzung hatte Bewegung ausgelöst – sondern erst gerichtlicher Druck.
Doch auch jetzt verlief der Prozess nicht geradlinig.
Die eingereichten Unterlagen erwiesen sich wiederholt als unvollständig. Pläne mussten nachgebessert werden. Nachforderungen der Bauaufsicht blieben offen. Immer wieder entstand der Eindruck, als werde das Verfahren eher verwaltet als vorangetrieben.
Aus Sicht Gaufers zeichnete sich erneut ein Muster ab:
Bewegung entstand häufig erst dann, wenn Vollstreckungsmaßnahmen konkret wurden oder Gerichtsvollzieher neuen Druck ausübten.
Kaum erhöhte sich der juristische Druck, schien auch Bewegung in die Sache zu kommen.
Dann folgte wieder Stillstand.
Für Außenstehende mochte dies wie ein gewöhnlicher Verwaltungsprozess erscheinen.
Für Gaufer wirkte es anders.
Wie eine jahrelange Hinhaltetaktik in Etappen.
Gleichzeitig versuchte die Adler Group weiterhin, die Vollstreckung juristisch anzugreifen.
Doch auch hier blieb der Erfolg aus.
Am 20. Mai 2025 bestätigte das Kammergericht die Linie des Landgerichts.
Die Verpflichtungen bestanden fort.
Die Vollstreckung blieb zulässig.
Damit stand fest:
Die Adler Group konnte sich weder auf Unmöglichkeit noch auf wirtschaftliche Schwierigkeiten berufen.
Der Stellplatz musste geschaffen werden.
Die Voraussetzungen hierfür mussten umgesetzt werden.
Und notfalls würde dies zwangsweise durchgesetzt.
Erstmals stand damit eine Frage im Raum, die bis dahin kaum jemand ernsthaft gestellt hatte:
Kann ein Gericht einen milliardenschweren Immobilienkonzern tatsächlich dazu zwingen, ein Projekt vertragsgemäß umzusetzen?
Die Auseinandersetzung hatte damit eine neue Stufe erreicht.
Es ging längst nicht mehr nur um Bauverzögerungen oder Vertragsdetails.
Es ging um die Durchsetzung rechtskräftiger Urteile.
Und um die Frage, wie viel Macht ein einzelner Käufer tatsächlich entfalten kann, wenn ein Konzern trotz klarer gerichtlicher Vorgaben weiter auf Zeit spielt.
Im Herbst 2025 sollte sich zeigen, dass hinter dem jahrelangen Stillstand möglicherweise Kräfte wirkten, die weit über die Berliner Baustelle hinausreichten.
Ein Satz, beiläufig ausgesprochen am Rand eines Gerichtstermins, sollte plötzlich eine neue Perspektive auf den gesamten Fall eröffnen:
„Die Investoren aus London machen Druck.“
30. September 2025 – Gerichtssaal
Als André Gaufer an diesem Morgen das Landgericht Berlin betrat, war die Stimmung eine andere als in den Jahren zuvor.
Zum ersten Mal seit Langem überwog nicht Unsicherheit, sondern Zuversicht.
Die Gerichte hatten zentrale Fragen bereits entschieden. Das Landgericht hatte den Rücktritt der Adler Group verworfen. Das Kammergericht hatte die Berufung zurückgewiesen, die Bindung an die ursprünglichen Bau- und Projektpläne bestätigt und die Voraussetzungen für den Stellplatz ausdrücklich zur vertraglichen Pflicht erklärt. Parallel lief inzwischen die Zwangsvollstreckung.
Die Richtung schien klar:
Die Adler Group würde die titulierten Verpflichtungen früher oder später umsetzen müssen.
Doch an diesem Tag sollte sich zeigen, dass sich hinter dem Konflikt möglicherweise eine weit größere Ebene verbarg.
Schon die Atmosphäre im Gerichtssaal wirkte angespannt.
Die Vertreter der Adler Group erschienen ungewöhnlich gereizt. Der Ton war schärfer als in früheren Verhandlungen. Die Diskussion kreiste um Schadensersatzansprüche, weitere Umsetzungspflichten und die Frage, wie es mit dem Steglitzer Kreisel überhaupt weitergehen sollte.
Und genau hier entstand ein Widerspruch, der Gaufer stutzig machte.
Denn während die Adler Group in den Jahren zuvor öffentlich immer wieder erklärt hatte, das Projekt fortsetzen zu wollen, wirkten die Aussagen vor Gericht plötzlich deutlich zurückhaltender.
Rechtsanwalt Dr. Karlheinz Knauthe vermittelte zeitweise den Eindruck, als sei offen, ob die geplanten Wohnungen überhaupt noch entstehen würden.
Für Gaufer war das bemerkenswert.
Denn gleichzeitig wurde erklärt, dass weiterhin erhebliche Summen in das Projekt investiert würden. Millionenbeträge sollten offenbar weiter in Planung, Weiterentwicklung und technische Maßnahmen fließen.
Warum also weiter investieren, wenn das Wohnprojekt womöglich gar nicht mehr umgesetzt werden sollte?
Der Widerspruch stand plötzlich greifbar im Raum.
Für Gaufer stellte sich erneut dieselbe Frage, die ihn seit Jahren begleitete:
War der Kreisel tatsächlich wirtschaftlich gescheitert – oder sollte hier etwas beendet werden, das rechtlich längst hätte umgesetzt werden müssen?
Im Verlauf der Verhandlung kam es außerdem zu einer Szene, die ihm lange im Gedächtnis bleiben sollte.
Rechtsanwalt Dr. Karlheinz Knauthe, seit Jahren zentraler Vertreter der Adler Group, sprach Gaufer direkt an.
Der Ton wirkte ungewöhnlich offen.
Sinngemäß habe Knauthe ihm geraten, nicht weiter gegen die Adler Group vorzugehen.
Für Gaufer war die Situation irritierend.
Nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen, mehrfachen Entscheidungen bis hinauf zum Kammergericht und laufender Vollstreckung wirkte die Botschaft wie eine Mischung aus Ermüdung und Warnung.
Warum sollte er ausgerechnet jetzt aufhören?
Gerade jetzt, wo Gerichte die zentralen Fragen bereits entschieden hatten.
Besonders irritierend blieb eine weitere Bemerkung, die sinngemäß im Verlauf der Verhandlung fiel und sich bei Gaufer festsetzte:
Er solle „aussteigen“, andernfalls würde er „auf ein totes Pferd setzen“.
Ein bemerkenswerter Ausdruck – gerade mit Blick auf ein Projekt, dessen Realisierbarkeit Gerichte zuvor ausdrücklich bestätigt hatten.
Die eigentliche Überraschung folgte jedoch erst nach dem Termin.
Am Rand der Verhandlung kam es zu einem Gespräch mit Sven-Christian Frank.
Frank war damals Geschäftsführer der Steglitzer Kreisel Parkhaus GmbH – jener Gesellschaft, gegen die sich die Zwangsvollstreckung richtete – und zugleich Rechtsvorstand der Adler Group.
Auf Gaufer wirkte Frank angespannt, genervt – fast erschöpft.
Dann fiel ein Satz, beiläufig ausgesprochen, der den gesamten Fall plötzlich in einem anderen Licht erscheinen ließ:
„Die Investoren aus London machen Druck.“
Nicht der Bezirk.
Nicht der Berliner Senat.
Nicht einmal die lokale Projektgesellschaft.
London.
Für Gaufer öffnete sich damit erstmals eine neue Perspektive auf den Konflikt.
Vielleicht wurde über den Steglitzer Kreisel längst nicht mehr in Berlin entschieden.
Vielleicht lag die eigentliche Macht über das Projekt ganz woanders – bei internationalen Finanzinteressen, die auf Rendite, Risikoabsicherung oder strategische Verwertung blickten und für die einzelne Käuferverträge nur eine untergeordnete Rolle spielten.
Plötzlich erschienen viele Entwicklungen der vergangenen Jahre in einem anderen Zusammenhang.
Die wechselnden Erzählungen der Adler Group.
Die Verzögerungen.
Die widersprüchlichen Aussagen zur Fertigstellung.
Die Versuche, Käufer zu Vertragsänderungen zu bewegen.
Die immer neuen Richtungswechsel.
War dies lediglich chaotisches Projektmanagement?
Oder Ausdruck eines Systems, in dem wirtschaftliche Interessen längst schwerer wogen als notarielle Verträge?
Der Satz aus dem Flur des Gerichtssaals ließ Gaufer nicht mehr los.
Der Eindruck drängte sich zunehmend auf:
Vielleicht ging es beim Steglitzer Kreisel längst nicht mehr nur um ein stockendes Berliner Bauprojekt.
Vielleicht wirkten im Hintergrund Kräfte, die weit über Berlin hinausreichten.
Internationale Finanzinteressen.
Milliardenschwere Sicherheiten.
Investoren, für die Rendite, Risikoabsicherung und Verwertung eine größere Rolle spielten als einzelne Käuferverträge.
Was Gaufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnte:
Die Spur nach London sollte zu einer Finanz- und Beteiligungsstruktur führen, die den Steglitzer Kreisel in einem völlig neuen Licht erscheinen ließ.
Die Spur nach London
Der Satz aus dem Flur des Landgerichts ließ André Gaufer nicht mehr los.
„Die Investoren aus London machen Druck.“
Je länger er darüber nachdachte, desto mehr Entwicklungen der vergangenen Jahre erschienen plötzlich in einem anderen Zusammenhang.
Dabei waren die Hinweise keineswegs neu.
Viele Informationen hatten längst offen vorgelegen – sichtbar in Grundbüchern, Handelsregisterauszügen und Beteiligungsstrukturen. Nur hatten sie bislang abstrakt gewirkt: komplizierte Unternehmenskonstruktionen, Zahlenkolonnen und juristische Eintragungen ohne erkennbaren Bezug zu den jahrelangen Konflikten um den Steglitzer Kreisel.
Erst jetzt begannen sich die einzelnen Puzzleteile zu einem größeren Bild zusammenzufügen.
Im Mittelpunkt stand eine Zahl, die selbst für erfahrene Immobilienbeobachter ungewöhnlich wirkte:
4,327 Milliarden Euro.
In dieser Höhe war auf dem Wohnungsgrundbuch des Steglitzer Kreisels eine Grundschuld eingetragen worden.
Die Eintragung erfolgte am 20. Juni 2023 – zugunsten einer Gesellschaft, die auf den ersten Blick kaum zu einem Milliardenprojekt passen wollte:
der Youco F23-H186 Vorrats-GmbH aus Frankfurt am Main.
Eine Vorratsgesellschaft. Gegründet nur wenige Wochen zuvor.
Stammkapital: 25.000 Euro.
Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.
Kurz darauf erfolgte die Umfirmierung zur GLAS Frankfurt Projekt GmbH. Die Geschäftsführung wechselte. Der Unternehmenssitz wurde verlegt. Neue Verantwortliche traten ein, andere schieden nach kurzer Zeit wieder aus.
Je tiefer Gaufer in Handelsregisterauszüge und Beteiligungsstrukturen eintauchte, desto deutlicher zeigte sich:
Die Spur endete nicht in Frankfurt. Sie führte weiter nach London.
Über mehrere Holdingebenen war die Gesellschaft Teil einer internationalen Finanz- und Sicherungsstruktur, die erkennbar weniger auf klassische Projektentwicklung als auf Risikoabsicherung und Kapitalinteressen ausgerichtet war.
Für Gaufer stellte sich zunehmend eine Frage, die bis dahin kaum jemand offen aussprach:
Wer kontrollierte den Steglitzer Kreisel eigentlich wirklich?
Nach außen trat die Adler Group als Projektverantwortliche auf.
Vor Gericht argumentierten Projektgesellschaften und Rechtsanwälte.
Ansprechpartner wechselten zwischen Consus, Adler und verschiedenen Tochtergesellschaften.
Doch hinter dieser operativen Ebene schien eine andere Logik zu wirken.
Eine Logik, die weniger nach klassischen Maßstäben der Projektentwicklung funktionierte – also nach Baufortschritt, Fertigstellung und Eigentumsübertragung – sondern stärker nach Risikoabsicherung, Finanzierungsstrukturen und Verwertungsinteressen.
Plötzlich erschienen viele Entwicklungen der vergangenen Jahre weniger widersprüchlich.
Die Versuche, Käufer zu Vertragsänderungen zu bewegen.
Die wiederholten Rücktrittserklärungen.
Die fehlende Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen.
Die zögerliche Projektfortführung.
Und die auffällige Diskrepanz zwischen dem, was Käufern zugesagt wurde, und dem, was tatsächlich geschah.
Vielleicht, so begann Gaufer zu denken, ging es längst nicht mehr primär um die Frage:
Wie wird dieses Wohnprojekt fertiggestellt?
Sondern vielmehr um andere Fragen:
Wie wird Risiko minimiert?
Wie werden Finanzierungen abgesichert?
Welche wirtschaftliche Verwertung erscheint sinnvoll?
Die milliardenschwere Grundschuld wirkte dabei wie ein Symbol für diese Verschiebung.
Ein Projekt, das einst mit Eigentumswohnungen, Concierge-Service und urbanem Wohnen beworben worden war, erschien plötzlich eingebettet in eine internationale Finanz- und Sicherungsarchitektur.
Die Baustelle in Berlin wirkte auf einmal wie der sichtbare Teil eines Systems, dessen eigentliche Entscheidungen möglicherweise andernorts getroffen wurden.
Der Satz über London erhielt dadurch rückblickend eine neue Bedeutung.
Vielleicht war er keine beiläufige Bemerkung gewesen.
Sondern ein Hinweis.
Ein Hinweis darauf, dass wirtschaftliche Interessen internationaler Investoren längst erheblichen Einfluss auf die Zukunft des Projekts genommen hatten.
Die Informationen dazu hatten offen vorgelegen.
Im Grundbuch.
In Beteiligungsstrukturen.
In Gesellschaftsverträge.
Und sogar in Aussagen auf Hauptversammlungen, die damals widersprüchlich oder unvollständig gewirkt hatten.
Doch erst jetzt begannen sich die einzelnen Puzzleteile zu verbinden.
Für Gaufer entstand rückblickend ein neuer Eindruck:
Vielleicht war der Steglitzer Kreisel nie nur ein stockendes Berliner Bauprojekt gewesen.
Sondern Teil eines deutlich größeren finanzwirtschaftlichen Systems, in dem Rendite, Risikoabsicherung und Verwertungsinteressen zunehmend schwerer wogen als notarielle Zusagen gegenüber einzelnen Käufern.
Und plötzlich stellte sich eine neue Frage:
Wie viel Wahrheit hatte eigentlich bereits in den Aussagen verborgen gelegen, die Gaufer Jahre zuvor als Aktionär auf den Hauptversammlungen gehört hatte?
2023/2024 – Aktionär werden, um Antworten zu bekommen
Irgendwann stellte sich André Gaufer eine einfache Frage:
Wie bekommt man Antworten, wenn niemand mehr Antworten geben will?
Als Käufer des Bauprojekts ÜBerlin am Steglitzer Kreisel war er längst an Grenzen gestoßen. Schreiben blieben unbeantwortet, Aussagen veränderten sich, Zeitpläne verschoben sich. Hinter den Kulissen schien etwas in Bewegung zu sein – doch wer tatsächlich entschied und welche Zukunft für das Projekt überhaupt vorgesehen war, blieb zunehmend unklar.
Je länger der Konflikt dauerte, desto stärker entstand bei Gaufer der Eindruck, dass sich die entscheidenden Informationen längst nicht mehr auf der Baustelle fanden.
Sondern in Vorstandsetagen.
Auf Hauptversammlungen.
Hinter verschlossenen Türen.
Also entschied er sich für einen ungewöhnlichen Schritt.
Er wurde Aktionär der Consus Real Estate AG – jener Gesellschaft innerhalb der Adler-Struktur, die den Steglitzer Kreisel hielt.
Nicht wegen möglicher Kursgewinne.
Nicht aus spekulativem Interesse.
Die Motivation war eine andere:
Wenn ein Käufer keine Antworten bekommt, bekommt sie vielleicht ein Miteigentümer.
Es ging nicht um Rendite, sondern um Zugang.
Zugang zu Hauptversammlungen. Zugang zu Fragen. Und vielleicht zu Informationen, die Käufern bislang verborgen geblieben waren.
Als Gaufer im Oktober 2023 erstmals die Hauptversammlung der Consus in Berlin betrat, wirkte vieles anders als die Welt, mit der der Steglitzer Kreisel Jahre zuvor vermarktet worden war.
Keine Hochglanzvisualisierungen.
Keine Zukunftsversprechen.
Keine urbanen Wohnträume.
Stattdessen dominierten Finanzierungsfragen, Restrukturierungen und Unsicherheit über die Zukunft des Projekts.
Gaufer stellte jene Fragen, die Käufer seit Jahren beschäftigten:
Würde der angekündigte Fertigstellungstermin gehalten werden?
Plant Consus, den Steglitzer Kreisel selbst fertigzustellen – oder längst zu verkaufen?
Wie ist der tatsächliche Stand von Bauarbeiten und Genehmigungen?
Die Antworten wirkten ernüchternd.
Ein konkreter Fertigstellungstermin?
Nicht mehr möglich.
Stattdessen erklärte der Vorstand, man suche bereits nach einem kapitalstarken Partner, um das Projekt überhaupt vollenden zu können. Bevorzugt werde sogar ein Gesamtverkauf von Turm und Sockel.
Konkrete Kaufangebote?
Gab es nicht.
Verbindliche Zeitpläne?
Ebenso wenig.
Für Gaufer war das bemerkenswert.
Denn parallel kämpfte er bereits gerichtlich um Vertragserfüllung – während innerhalb des Konzerns offenbar längst offen diskutiert wurde, ob und in welcher Form das Projekt überhaupt noch fortgeführt werden könne.
Gleichzeitig entstand ein irritierender Widerspruch.
Denn einerseits berichtete der Vorstand von laufenden Betonarbeiten, regelmäßigem Austausch mit dem Bezirksamt und weiterhin bestehenden Baugenehmigungen für den Turm. Andererseits fehlte jede belastbare Perspektive.
Das Projekt schien gleichzeitig voranzugehen – und stillzustehen.
Noch auffälliger war jedoch, worauf der Vorstand keine Antworten gab.
Fragen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Führungspersonen der Adler-Struktur blieben unbeantwortet. Auch mögliche Risiken für die Consus infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe wurden kaum konkretisiert.
Zum ersten Mal entstand bei Gaufer der Eindruck, dass sich hinter den offiziellen Erklärungen eine zweite Ebene verbarg – eine Ebene, die Außenstehenden weitgehend verborgen blieb.
Als er im Juni 2024 erneut an der Hauptversammlung teilnahm, wirkte vieles klarer.
Und zugleich ernüchternder.
Es sollte die letzte Hauptversammlung der Consus werden.
Im Rahmen eines sogenannten Squeeze-out plante die Adler Group, verbliebene Minderheitsaktionäre gegen eine minimale Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen und die vollständige Kontrolle zu übernehmen.
Für Gaufer wirkte dies wie eine weitere Machtverschiebung.
Die Bühne wurde kleiner.
Die Öffentlichkeit geringer.
Die Kontrolle umfassender.
Auf die Frage, ob er froh sei, dass dies die letzte Hauptversammlung sei, reagierte Vorstand Sven-Christian Frank mit einem Lächeln:
„Zumindest bin ich nicht unglücklich darüber.“
Ein kurzer Satz.
Fast beiläufig ausgesprochen.
Und doch blieb er hängen.
Noch bedeutsamer waren die Aussagen zum Steglitzer Kreisel selbst.
Diesmal formulierte der Vorstand deutlich offener:
Die Consus werde das Projekt nicht selbst fertigstellen.
Man suche einen kapitalstarken Partner oder Käufer.
Ein Verkauf des Gesamtkomplexes werde bevorzugt.
Ein Fertigstellungstermin könne weiterhin nicht genannt werden.
Für Gaufer wirkte dies wie eine stille Zäsur.
Denn während Gerichte zunehmend bestätigten, dass die ursprünglichen Verträge weiterhin verbindlich waren, entstand auf Unternehmensebene längst der Eindruck, als werde bereits über Szenarien gesprochen, in denen andere Akteure über die Zukunft des Projekts entscheiden würden.
Besonders irritierend erschien eine weitere Aussage:
Die spätere Einhaltung bestehender Baupläne durch neue Eigentümer liege letztlich nicht mehr in der Verantwortung der Adler Group.
Ein Satz, der in deutlichem Spannungsverhältnis zu den gerichtlichen Verfahren stand.
Denn genau dort wurde zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt, dass die ursprünglichen Bau- und Vertragsgrundlagen weiterhin verbindlich blieben.
Auch eine weitere Zahl ließ Gaufer aufhorchen.
83 Kaufverträge waren bereits rückabgewickelt worden.
Nur noch 32 Käufer hielten an insgesamt 50 Wohnungen fest.
Viele hatten aufgegeben.
Andere sich verglichen.
Manche wohl resigniert.
Gaufer nicht.
Je länger die Hauptversammlungen dauerten, desto stärker entstand bei ihm der Eindruck, dass sich der Steglitzer Kreisel immer weiter von jenem Versprechen entfernte, das Käufern ursprünglich verkauft worden war.
Und damit stellte sich rückblickend eine weitere Frage:
Wenn intern längst über Verkäufe, Umplanungen und neue Projektpartner gesprochen wurde – welche Rolle spielte eigentlich jener Notar, der Ende 2020 noch den Eindruck vermittelt hatte, die Vertragsänderungen seien nahezu alternativlos?
Diese Frage sollte Gaufer auf eine weitere Spur führen.
Eine Spur, die mitten hinein in die Rolle des Notars – und das Schweigen der zuständigen Notarkammer – führte.
2020/2024 – Der Notar, der schützen sollte
Für viele Menschen markiert der Gang zum Notar einen besonderen Moment.
Eine Immobilie wird gekauft. Verträge werden unterschrieben. Oft geht es um die größte finanzielle Entscheidung des Lebens – verbunden mit dem Vertrauen, dass die getroffenen Vereinbarungen rechtlich abgesichert sind.
Und zugleich besteht eine grundlegende Erwartung:
Ein Notar ist neutral.
Er soll nicht die Interessen einer Seite vertreten, sondern ausgewogen begleiten, Risiken erläutern und dafür sorgen, dass Verträge rechtssicher umgesetzt werden.
Auch André Gaufer hatte den Kauf seiner Wohnung im Steglitzer Kreisel im Oktober 2018 unter genau dieser Annahme abgeschlossen.
Der notarielle Vertrag schien eindeutig.
Wohnung, Stellplatz, Baukonzept, Ausstattung und Miteigentumsanteile waren verbindlich geregelt. Gerade weil es um eine komplexe Bauträgermaßnahme ging, vermittelte die notarielle Beurkundung Sicherheit.
Rückblickend stellte sich für Gaufer jedoch eine Frage, die ihn über Jahre nicht mehr loslassen sollte:
Welche Rolle spielte eigentlich jener Notar, als das Projekt später aus dem Gleichgewicht geriet?
Der Ausgangspunkt lag im Dezember 2020.
Zu diesem Zeitpunkt war der Bau bereits spürbar ins Stocken geraten. Die Corona-Pandemie diente als Erklärung für Verzögerungen, konkrete Antworten auf offene Fragen blieben dagegen rar.
Dann folgte die E-Mail aus dem Notariat.
Den Käufern wurde ein umfangreicher Nachtrag übersandt – verbunden mit Hinweisen auf Änderungen der Teilungserklärung, Umplanungen und Beanstandungen des Grundbuchamts. Zugleich entstand der Eindruck, eine „zeitnahe Beurkundung“ sei nun erforderlich.
Für viele Käufer dürfte dies zunächst plausibel gewirkt haben.
Wenn ein Notariat mitteilt, Änderungen seien notwendig, erscheint dies selten wie eine bloße Empfehlung. Es entsteht ein Gefühl von Verbindlichkeit – fast von Alternativlosigkeit.
Auch Gaufer nahm die Unterlagen zunächst ernst. Doch je intensiver er die vorgesehenen Änderungen prüfte, desto größer wurde seine Irritation.
Denn was als organisatorische Anpassung erschien, griff tief in den Kern des ursprünglich geschlossenen Vertrags ein.
Der Fahrradaufzug sollte entfallen.
Der Stellplatz verändert werden.
Miteigentumsanteile wurden angepasst.
Zeitpläne verschoben.
Teile des ursprünglich vereinbarten Baukonzepts sollten ersetzt oder aufgegeben werden.
Rückblickend stellte sich deshalb eine zentrale Frage:
Wurde Käufern hier lediglich eine notwendige Anpassung vermittelt – oder bereits eine weitreichende Neuordnung ihrer vertraglichen Position?
Damals blieb diese Frage offen.
Erst Jahre später sollten Gerichte zentrale Teile der damaligen Argumentation überprüfen.
Und das Ergebnis fiel bemerkenswert aus.
Das Landgericht Berlin stellte 2023 fest, dass die Adler Group weiterhin an die ursprünglichen Vertragsgrundlagen gebunden blieb.
Die verlangten Änderungen mussten gerade nicht akzeptiert werden.
Eine Verpflichtung, erhebliche Verschlechterungen nachträglich hinzunehmen, bestand nicht.
Auch das Kammergericht bestätigte 2024 die wesentlichen Feststellungen.
Die Baubeschreibung blieb bindend.
Der Vertrag galt fort.
Eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Umsetzung bestand nicht.
Und wirtschaftliche Schwierigkeiten entbanden den Bauträger nicht von seinen Verpflichtungen.
Für Gaufer entstand dadurch rückblickend ein irritierender Widerspruch.
Denn vieles von dem, was Ende 2020 wie notwendig oder kaum vermeidbar gewirkt hatte, erschien Jahre später plötzlich deutlich weniger alternativlos.
Besonders bemerkenswert wurde dies durch einen Vorgang im Mai 2024.
Ausgerechnet derselbe Notar beurkundete nun die Korrektur der Miteigentumsanteile zurück auf die ursprünglich vereinbarten 255/100.000 – und stellte damit genau jenen Zustand wieder her, der Jahre zuvor faktisch als kaum umsetzbar erschienen war.
Für Gaufer drängte sich spätestens jetzt eine weitere Frage auf:
Wenn die Rückkehr zum ursprünglichen Vertragszustand möglich war – warum wurde Käufern zuvor der Eindruck vermittelt, weitreichende Änderungen seien notwendig?
Hinzu kam ein weiterer Aspekt.
Trotz bestehender Kaufverträge und jahrelanger Auseinandersetzungen fehlten die vertragsgemäßen Auflassungsvormerkungen weiterhin – jene Eintragungen also, die Käufer im Grundbuch absichern sollten.
Gerade bei einem Projekt mit milliardenschweren Finanzierungen und wachsender Unsicherheit wirkte dies zunehmend brisant.
Denn ohne Vormerkung bleibt Eigentum verletzlich.
Die spätere Sicherung der Käuferrechte musste schließlich teilweise über einstweilige Verfügungen und unmittelbar über das Grundbuchamt erfolgen – faktisch am beurkundenden Notar vorbei.
Für Gaufer stellte sich deshalb irgendwann nicht mehr nur die Frage nach einzelnen Entscheidungen.
Sondern nach Verantwortung.
Im April 2023 reichte er Beschwerde bei der Notarkammer Berlin gegen Notar Dr. Erik Bettin ein.
Die Vorwürfe waren erheblich.
Es ging um die Rolle beim Nachtrag von 2020, die Frage der Neutralität, die fehlende Umsetzung vertragsgemäßer Sicherungen sowie darum, ob Käuferinteressen ausreichend geschützt worden waren.
Die Reaktion der Notarkammer fiel zurückhaltend aus.
Zunächst wurde Gaufer mitgeteilt, dass sich der Notar bereits zu den Vorwürfen geäußert habe – ihm diese Stellungnahme jedoch wegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht zugänglich gemacht werden dürfe.
Wenig später erklärte die Notarkammer, man stimme sich zunächst mit der Dienstaufsicht beim Präsidenten des Landgerichts Berlin ab. Die Angelegenheit werde geprüft.
Monate vergingen.
Im November 2023 folgte schließlich die Abschlussmitteilung.
Die Beschwerdeabteilung habe sich „abschließend und umfassend“ mit den Vorwürfen befasst und das „in standesrechtlicher Hinsicht erforderlich Erscheinende veranlasst“. Weitere Einzelheiten könnten jedoch nicht mitgeteilt werden.
Was genau geprüft wurde.
Zu welchem Ergebnis man gelangt war.
Ob Konsequenzen gezogen wurden.
All das blieb offen.
Für Gaufer hinterließ dies einen zwiespältigen Eindruck.
Nicht nur wegen des Bauträgers.
Sondern wegen einer grundsätzlicheren Frage:
Wie wirksam ist Käuferschutz eigentlich, wenn selbst jene Institutionen, die Neutralität und Rechtssicherheit gewährleisten sollen, am Ende kaum überprüfbar erscheinen?
Vielleicht zeigte der Fall Steglitzer Kreisel nicht nur die Grenzen eines stockenden Immobilienprojekts.
Sondern auch, wie schwer Eigentumsrechte durchsetzbar werden können, wenn Verantwortung zwischen Bauträger, Notar, Behörden und Gerichten über Jahre hinweg wandert.
Und genau an diesem Punkt rückte zunehmend eine weitere Frage in den Mittelpunkt:
Warum griff eigentlich die Politik nicht ein?
2025/2026 – Behörden, Politik und das Schweigen Berlins
Nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen begann sich für André Gaufer eine neue Frage in den Vordergrund zu drängen.
Nicht mehr nur:
Kann ein Käufer gegen einen Milliardenkonzern gewinnen?
Sondern zunehmend:
Warum greift eigentlich niemand ein, obwohl Gerichte längst entschieden haben?
Zu diesem Zeitpunkt hatten Landgericht und Kammergericht bereits zentrale Fragen beantwortet.
Die ursprünglichen Bau- und Projektpläne blieben verbindlich.
Eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Fertigstellung lag nach Auffassung der Gerichte gerade nicht vor.
Und wirtschaftliche Schwierigkeiten entbanden den Konzern nicht von seinen Verpflichtungen.
Trotzdem änderte sich an der Realität kaum etwas.
Der Steglitzer Kreisel blieb Baustelle.
Die Wohnungen waren weiterhin unfertig.
Ein verbindlicher Fertigstellungstermin existierte nicht.
Und parallel suchte die Adler Group längst nach Investoren und Verkaufsmöglichkeiten.
Für Gaufer entstand dadurch zunehmend ein Widerspruch, der sich kaum noch auflösen ließ.
Wenn Gerichte bestätigen, dass gebaut werden muss – warum passiert dann nichts?
Die Hoffnung auf Politik
Im November 2025 entstand erstmals der Eindruck, dass Bewegung in die Sache kommen könnte.
Nach einer Anfrage an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner erhielt Gaufer eine Antwort aus der Senatskanzlei.
Darin hieß es, das Land Berlin sei an einer „vernünftigen Lösung“ interessiert. Sogar die Option eines Rückkaufs des Steglitzer Kreisels werde erwogen. Entsprechende Gespräche liefen, verschiedene Optionen würden geprüft.
Für Gaufer klang dies wie ein mögliches Signal.
Zum ersten Mal entstand der Eindruck, dass der Fall politisch nicht mehr nur als privater Konflikt zwischen Käufer und Bauträger betrachtet wurde.
Denn der Steglitzer Kreisel war längst mehr geworden als ein stockendes Bauprojekt.
Ein zentral gelegenes Hochhaus.
Mehrere hundert geplante Wohnungen.
Jahrelanger Stillstand.
Gerichtliche Entscheidungen.
Und eine Baustelle, die für viele Menschen längst zum Symbol eines größeren Problems geworden war.
Doch je konkreter Gaufer nachfragte, desto vager wurden die Antworten.
Im März 2026 wandte er sich erneut an den Regierenden Bürgermeister und die Senatsverwaltung.
Er verwies auf die rechtskräftigen Urteile und auf die weiterhin ausbleibende Umsetzung. Auf die Erklärung der Adler Group, Wohnungen möglicherweise nicht fertigstellen zu wollen. Und auf die Frage, welche Konsequenzen daraus eigentlich folgen.
Die Antwort blieb aus.
Zunächst wurde lediglich mitgeteilt, der Sachverhalt sei komplex und die Bearbeitung werde Zeit benötigen.
Wenig später verwies die Senatskanzlei auf die zuständige Fachverwaltung.
Eine inhaltliche Stellungnahme erfolgte nicht.
Auch auf seine detaillierten Fragen an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, an Senator Christian Gaebler und Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt blieb eine konkrete Antwort aus.
Für Gaufer begann sich ein Eindruck zu verfestigen:
Zuständigkeiten schienen sich zu verschieben.
Zwischen Senat.
Bezirk.
Verwaltung.
Und Eigentümer.
Die BVV-Debatte
Besonders aufschlussreich erschien rückblickend die Debatte in der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf am 18. Februar 2026.
Dort zeigte sich erstmals öffentlich, wie unterschiedlich die politische Bewertung des Steglitzer Kreisels inzwischen ausfiel.
Für manche war das Projekt längst eine sichtbare Bauruine im Zentrum von Steglitz.
Ein Symbol jahrelangen Stillstands.
Andere warnten vor politischem Aktionismus und betonten die engen rechtlichen Grenzen staatlichen Handelns.
Wieder andere sahen im Verhalten der Adler Group weniger gescheitertes Projektmanagement als vielmehr eine strategische Verwertungslogik.
Trotz aller Unterschiede wurde jedoch eines deutlich:
Kaum jemand glaubte noch an eine kurzfristige Fertigstellung.
Und doch blieb die entscheidende Frage unbeantwortet:
Wer trägt Verantwortung, wenn ein gerichtlich bestätigtes Bauprojekt faktisch nicht umgesetzt wird?
Selbst parteiübergreifend wurden Zweifel laut, ob die Adler Group überhaupt noch ernsthaft beabsichtigte, das ursprüngliche Wohnprojekt umzusetzen.
Besonders bemerkenswert erschien dabei ein Widerspruch.
Während die Gerichte die rechtliche Durchführbarkeit des Projekts ausdrücklich bestätigt hatten, argumentierte die Verwaltung weiterhin mit begrenzten Eingriffsmöglichkeiten.
Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff erklärte, sämtliche rechtlichen Optionen seien geprüft worden.
Zugleich betonte er jedoch, der Senat könne die Zuständigkeit für ein Bauvorhaben grundsätzlich jederzeit an sich ziehen.
Außerdem gebe es regelmäßige Gespräche zwischen Bezirk und Senatsverwaltung.
Und dennoch blieb unklar, welche konkreten Konsequenzen aus alldem gezogen wurden.
Für Gaufer stellte sich deshalb zunehmend eine irritierende Frage:
Wie konnte ein Projekt gleichzeitig gerichtlich als umsetzbar bestätigt werden – und politisch dennoch als nahezu unangreifbar erscheinen?
Zwischen Verantwortung und Nichtzuständigkeit
Nach der BVV-Debatte begann Gaufer, Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien direkt anzuschreiben.
CDU.
SPD.
Grüne.
Linke.
AfD.
Nicht aus parteipolitischem Interesse.
Sondern aus einem einfachen Motiv:
Vielleicht würde jemand Verantwortung übernehmen.
Die Antworten offenbarten ein bemerkenswertes Bild.
Einige Politiker sahen im Steglitzer Kreisel längst ein Symbol politischen Versagens.
Andere kritisierten den jahrelangen Baustillstand scharf und forderten eine konsequentere Nutzung rechtlicher Instrumente.
Wieder andere warnten vor übereiltem Eingreifen und verwiesen auf Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Prozessrisiken.
Die politische Bewertung fiel unterschiedlich aus.
Doch in einem Punkt entstand ein auffälliges Muster:
Fast alle wussten um die Problematik.
Fast niemand schien konkrete Verantwortung übernehmen zu wollen.
Je länger Gaufer die Debatten verfolgte, desto stärker drängte sich ein Eindruck auf:
Nicht fehlende Informationen schienen das Problem zu sein.
Sondern fehlende Konsequenzen.
Denn längst lagen Gerichtsentscheidungen vor.
Längst war bekannt, dass der Bauherr seinen ursprünglichen Fertigstellungspflichten nicht nachgekommen war.
Längst wurde über Investoren, Umplanungen und mögliche Verkäufe gesprochen.
Und trotzdem blieb die zentrale politische Antwort bemerkenswert vage:
Man prüfe.
Man beobachte.
Man tausche sich aus.
Der Satz, der neue Fragen aufwarf
Im Mai 2026 schrieb Gaufer erneut an Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff.
Diesmal ging es um eine einfache Frage:
Wenn sämtliche Handlungsmöglichkeiten geprüft worden seien – worauf stützte sich diese Bewertung eigentlich?
Gab es dazu interne rechtliche Einschätzungen?
Vermerke?
Prüfungen?
Die Antwort wirkte auf Gaufer bemerkenswert.
Das Bezirksamt erklärte, zivilrechtliche Urteile würden dort grundsätzlich nicht geprüft.
Die Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts seien daher nicht in die Bewertung eingeflossen.
Eine Neubewertung der Handlungsmöglichkeiten habe es nicht gegeben.
Damit entstand ein neuer Widerspruch.
Ausgerechnet jene gerichtlichen Entscheidungen, die die Durchführbarkeit des Projekts ausdrücklich bestätigt hatten, spielten bei der behördlichen Bewertung offenbar keine Rolle.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass es im Bezirksamt sehr wohl rechtliche Einschätzungen zu möglichen Instrumenten gab.
Doch als Gaufer um Einsicht bat, blieb eine Antwort aus.
Vielleicht lag das eigentliche Problem längst nicht mehr in fehlenden Informationen.
Sondern in Informationen, die niemand sehen sollte.
Immer wieder war von „geprüften Möglichkeiten“ die Rede.
Doch worauf stützte sich diese Bewertung eigentlich?
Wenn rechtliche Instrumente geprüft worden waren, musste es dazu interne Einschätzungen geben.
Juristische Bewertungen.
Vermerke.
Analysen.
Und genau an dieser Stelle tauchte erstmals ein Begriff auf, der neue Fragen aufwarf:
ein interner Prüfvermerk.
2026 – Der verschlossene Prüfvermerk
Nach der Debatte in der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ließ André Gaufer eine Aussage nicht mehr los.
In der Debatte hatte das Bezirksamt mehrfach erklärt, sämtliche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten rund um den Steglitzer Kreisel seien umfassend geprüft worden.
Immer wieder fiel sinngemäß derselbe Satz:
Man habe alles geprüft.
Doch je länger Gaufer darüber nachdachte, desto drängender wurde eine einfache Frage:
Worauf stützte sich diese Bewertung eigentlich?
Denn inzwischen hatte sich ein bemerkenswerter Widerspruch aufgebaut.
Auf der einen Seite standen rechtskräftige Gerichtsentscheidungen.
Landgericht und Kammergericht hatten festgestellt, dass die Verpflichtungen fortbestanden.
Die Umsetzung des Projekts sei rechtlich und tatsächlich möglich.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten entbanden die Adler Group nicht von ihren Pflichten.
Auf der anderen Seite erklärte die Verwaltung weiterhin, die Handlungsmöglichkeiten seien begrenzt.
Ein Eingreifen erscheine kaum möglich.
Für Gaufer entstand daraus eine naheliegende Frage:
Wie konnte die Verwaltung zu diesem Ergebnis gelangen, wenn Gerichte gleichzeitig die grundsätzliche Durchführbarkeit des Projekts bestätigt hatten?
Im Mai 2026 schrieb er deshalb erneut an Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff.
Diesmal ging es nicht um politische Verantwortung.
Nicht um Zuständigkeiten.
Nicht um Investoren oder mögliche Umplanungen.
Sondern um die behördliche Grundlage selbst.
In welcher Weise seien die rechtskräftigen Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts überhaupt in die Bewertung eingeflossen?
Welche Schlussfolgerungen habe das Bezirksamt daraus gezogen?
Und habe es infolge der gerichtlichen Feststellungen eine Neubewertung möglicher Eingriffs- oder Handlungsoptionen gegeben?
Die Antwort fiel bemerkenswert aus.
Das Bezirksamt erklärte, eine Prüfung zivilrechtlicher Urteile des Landgerichts finde grundsätzlich nicht statt.
Daher seien aus den gerichtlichen Entscheidungen keine Schlussfolgerungen gezogen worden.
Auch eine Neubewertung möglicher Handlungsoptionen habe nicht stattgefunden.
Stattdessen erfolge die Bewertung ausschließlich anhand bestehender Gesetze – insbesondere der Berliner Bauordnung und des Baugesetzbuchs.
Für Gaufer entstand damit ein paradox wirkender Befund:
Gerade jene Urteile, die die Realisierbarkeit des Projekts ausdrücklich bestätigt hatten, spielten bei der behördlichen Bewertung offenbar keine Rolle.
Denn ausgerechnet jene Gerichte hatten zuvor festgestellt, dass das Projekt weiterhin realisierbar blieb.
Dass keine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit bestand.
Und dass wirtschaftliche Erwägungen die Nichterfüllung nicht rechtfertigten.
Ausgerechnet diese Feststellungen schienen für die behördliche Bewertung ohne Bedeutung geblieben zu sein.
Gleichzeitig ergab sich jedoch ein neuer Hinweis.
Denn aus der politischen Debatte war bekannt geworden, dass mögliche rechtliche Instrumente intern geprüft worden waren.
Es musste also eine Grundlage geben.
Eine juristische Einschätzung.
Eine interne Bewertung.
Einen Vermerk.
Gaufer fragte deshalb konkret nach.
Ob ihm diese rechtliche Einschätzung beziehungsweise der entsprechende Vermerk zur Verfügung gestellt werden könne.
Gerade vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Handlungsmöglichkeiten des Bezirks erscheine dies wichtig, um die behördliche Bewertung nachvollziehen zu können.
Diesmal folgte eine Antwort.
Und sie brachte eine überraschende Wendung.
Steinhoff stellte klar:
Es existiere kein Gutachten des Rechtsamts.
Stattdessen gebe es einen internen Vermerk des Stadtplanungsamts.
Dieser sei den Bezirksverordneten der BVV im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt worden.
Eine Herausgabe an Gaufer sei jedoch „leider nicht möglich“.
Gleichzeitig fasste Steinhoff den Inhalt des Vermerks zusammen:
Im Ergebnis bestünden weder bauordnungsrechtliche noch bauplanungsrechtliche Grundlagen, um den Bauherrn zur Fertigstellung des Vorhabens zu verpflichten.
Für Gaufer war genau dieser Punkt entscheidend.
Denn plötzlich existierte etwas sehr Konkretes:
Ein interner Vermerk.
Eine rechtliche Bewertung.
Eine behördliche Einschätzung möglicher Eingriffsinstrumente.
Doch ausgerechnet jene Person, die seit Jahren unmittelbar von den Folgen betroffen war, sollte diesen Vermerk nicht sehen dürfen.
Die Bezirksverordneten kannten ihn.
Die Öffentlichkeit nicht.
Und auch die Betroffenen nicht.
Für Gaufer entstand damit ein neuer Widerspruch.
Wenn der Vermerk tatsächlich zu dem Ergebnis kam, dass keinerlei Instrumente bestanden:
Warum durfte niemand die Begründung sehen?
Und vor allem:
Welche Instrumente waren überhaupt geprüft worden?
War § 176 BauGB – ein mögliches Baugebot – vertieft geprüft worden?
Waren die gerichtlichen Entscheidungen ausdrücklich berücksichtigt worden?
Welche konkreten bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Maßnahmen waren überhaupt analysiert worden?
Gaufer fragte erneut nach.
Ob eine eigenständige schriftliche rechtliche Stellungnahme des Rechtsamts existiere.
Ob die rechtskräftigen Urteile berücksichtigt worden seien.
Welche Instrumente konkret geprüft wurden.
Und weshalb ein Baugebot möglicherweise ausgeschlossen worden sei.
Auf diese Fragen erhielt er keine Antwort mehr.
Kein weiteres Schreiben.
Keine Konkretisierung.
Kein Einblick.
Wieder blieb am Ende vor allem eines zurück:
Schweigen.
Für Gaufer ging es inzwischen längst nicht mehr nur um einen internen Behördenvermerk.
Sondern um eine grundsätzliche Frage:
Wie transparent ist staatliches Handeln, wenn gleichzeitig erklärt wird, sämtliche Möglichkeiten seien geprüft – die Grundlage dieser Bewertung jedoch unter Verschluss bleibt?
Je länger er darüber nachdachte, desto größer wurde der Eindruck, dass sich der Konflikt längst von einer einzelnen Immobilie gelöst hatte.
Gerichte hatten entschieden.
Verwaltung hatte bewertet.
Politik hatte diskutiert.
Und trotzdem blieb die zentrale Frage unbeantwortet:
Wer setzt Recht eigentlich durch, wenn alle zuständig sind – aber niemand handelt?
Vielleicht lag das eigentliche Problem nie darin, dass es keine Instrumente gab.
Sondern darin, dass niemand die Verantwortung übernehmen wollte, sie anzuwenden.
Doch genau an diesem Punkt begann sich für Gaufer eine noch größere Frage aufzudrängen:
Wenn weder Gerichte, noch Verwaltung, noch Politik den Stillstand auflösen konnten – wem gehörte dann eigentlich die Zukunft des Steglitzer Kreisels?
Wem gehört die Zukunft des Steglitzer Kreisels?
Als André Gaufer im Oktober 2018 den Kaufvertrag für seine Wohnung im Steglitzer Kreisel unterschrieb, schien vieles klar.
Ein modernes Wohnhochhaus.
Fertigstellung bis Mitte 2022.
Eine Wohnung im 19. Stock.
Ein Tiefgaragenstellplatz.
Ein notariell beurkundeter Vertrag.
Was folgte, war etwas völlig anderes.
Jahre des Wartens.
Verschobene Termine.
Stillstand.
Vertragsänderungen.
Rücktrittserklärungen.
Gerichtsverfahren.
Zwangsvollstreckung.
Politische Debatten.
Und immer wieder dieselbe Frage:
Wird dieses Projekt jemals fertiggestellt?
Doch je länger der Konflikt dauerte, desto deutlicher wurde:
Der Steglitzer Kreisel war längst kein gewöhnliches Bauprojekt mehr.
Er entwickelte sich zu einem Fall, an dem sich größere Fragen entzündeten.
Was zählt ein notarieller Vertrag, wenn wirtschaftliche Interessen sich ändern?
Was bedeuten gerichtliche Entscheidungen, wenn ihre Umsetzung jahrelang ausbleibt?
Wie weit reicht staatliche Verantwortung, wenn ein genehmigtes Bauprojekt trotz klarer Rechtslage stillsteht?
Und:
Wer entscheidet am Ende wirklich über die Zukunft eines Immobilienprojekts, das längst hätte gebaut werden müssen?
Gerichte hatten Antworten gegeben.
Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Rücktrittserklärungen der Adler Group unwirksam waren.
Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung.
Die ursprünglichen Bau- und Vertragsgrundlagen blieben verbindlich.
Die Umsetzung galt als rechtlich und tatsächlich möglich.
Auch die Voraussetzungen für den Stellplatz wurden ausdrücklich als geschuldete Verpflichtung eingeordnet.
Doch der Fall zeigte zugleich eine andere Realität.
Ein Urteil allein baut kein Haus.
Ein Titel allein schafft keinen Stellplatz.
Und Recht setzt sich nicht automatisch durch.
Denn während Gerichte entschieden, blieb die tatsächliche Umsetzung weiter umkämpft.
Die Baustelle steht bis heute weitgehend still.
Neue Investoren werden gesucht.
Politik diskutiert.
Behörden prüfen.
Und Verwaltung verweist auf begrenzte Handlungsmöglichkeiten.
Für Gaufer entwickelte sich daraus eine Erkenntnis, die weit über den eigenen Fall hinausging:
Vielleicht besteht das eigentliche Problem großer Immobilienkonflikte nicht darin, dass es kein Recht gibt.
Sondern darin, dass seine Durchsetzung oft an Zuständigkeiten, Interessen, wirtschaftlichen Machtverhältnissen – und am Faktor Zeit – scheitert.
Und trotzdem wäre es falsch, diese Geschichte als Scheitern zu erzählen.
Denn trotz jahrelanger Verzögerungen wurde etwas erreicht.
Die Rücktrittsversuche scheiterten.
Gerichte bestätigten die vertraglichen Verpflichtungen.
Vormerkungen wurden eingetragen.
Die Zwangsvollstreckung setzte Bewegung in Gang.
Erst durch gerichtlichen Druck stellte die Adler Group den Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung – jener Voraussetzung, ohne die der vertraglich zugesicherte Stellplatz rechtlich gar nicht geschaffen werden konnte.
Nach jahrelangem Stillstand, unvollständigen Unterlagen, wiederholten Verzögerungen und fortgesetzter Vollstreckung wurde die Abgeschlossenheitsbescheinigung schließlich am 19. Mai 2026 erteilt.
Ein Schritt, der lange unmöglich erschien.
Und doch bleibt ein Erfolg unvollständig.
Denn bis heute sind zentrale Fragen offen.
Die Wohnung ist weiterhin nicht fertiggestellt.
Der Stellplatz existiert noch immer nicht vertragsgemäß.
Weitere Verfahren laufen.
Neue Investoren stehen im Raum.
Die politische Verantwortung bleibt ungeklärt.
Und selbst grundlegende behördliche Bewertungen – wie der interne Prüfvermerk des Bezirks – verbleiben unter Verschluss.
Der Konflikt ist deshalb nicht beendet.
Er hat lediglich seine Form verändert.
Aus einem klassischen Bauträgerstreit wurde über die Jahre ein Konflikt um weit mehr:
Um Käuferschutz.
Um staatliche Handlungsfähigkeit.
Um die Grenzen gerichtlicher Entscheidungen.
Und um die Frage, wie viel Einfluss ein einzelner Käufer entfalten kann, wenn milliardenschwere Interessen auf dem Spiel stehen.
Für Gaufer hat sich die Perspektive dabei längst verändert.
Zu Beginn ging es um eine Wohnung.
Später um Vertragserfüllung.
Dann um Eigentumssicherung.
Heute geht es zunehmend um etwas Grundsätzlicheres:
Kann Recht sich am Ende tatsächlich durchsetzen – auch gegen Zeit, Kapital und institutionellen Stillstand?
Der Steglitzer Kreisel ist dabei längst zu einem Symbol geworden.
Für manche:
Eine sichtbare Bauruine.
Für andere:
Ein Mahnmal politischer Untätigkeit.
Für Investoren:
Ein komplexes Asset in schwieriger Lage.
Für Käufer:
Ein Ort unerfüllter Versprechen.
Und vielleicht zugleich ein Lehrstück darüber, wie fragil Eigentumsrechte werden können, wenn wirtschaftliche Interessen plötzlich schwerer wiegen als notarielle Zusagen.
Die Zukunft des Kreisels bleibt offen.
Noch immer ist unklar, wer das Projekt am Ende fertigstellen wird.
Ob neue Investoren kommen.
Ob die ursprünglichen Wohnungen tatsächlich entstehen.
Oder ob aus jahrelangen Zusagen am Ende doch etwas völlig anderes wird.
Offen bleibt auch, welche Rolle Politik und Verwaltung künftig einnehmen werden.
Ob sie weiterhin beobachten.
Oder irgendwann doch handeln.
Für André Gaufer jedenfalls ist eines klar geworden:
Der Kampf endet nicht mit einem Urteil.
Nicht mit einer Vormerkung.
Nicht einmal mit einer Zwangsvollstreckung.
Solange die versprochene Wohnung nicht existiert, bleibt auch der Konflikt real.
Vielleicht ist genau das die eigentliche Geschichte des Steglitzer Kreisels.
Nicht die eines Käufers, der gegen einen Milliardenkonzern kämpfte.
Sondern die eines Käufers, der weiter kämpft.
Denn die entscheidende Frage lautet bis heute nicht:
Wer hatte recht?
Sondern:
Wer setzt Recht am Ende tatsächlich durch?