Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel: Wann Ihr bestehendes Fondsdepot einfach weiterlaufen kann
Sie haben bereits ein Fondsdepot und möchten künftig einen anderen Fondsvermittler oder bessere Fondskonditionen nutzen? Dann müssen Sie nicht automatisch Ihre Depotbank wechseln oder Ihre Fonds übertragen. Wenn nur der Vermittler geändert werden soll, kann das bestehende Depot vollständig weitergeführt werden.
Genau darin liegt der Unterschied zu einem Depotwechsel: Beim reinen Vermittlerwechsel bleibt die technische Depotverbindung unverändert. Depotbank, Depotnummer, Fondsbestand, Sparpläne, Onlinezugang und bestehende Depoteinstellungen bleiben bestehen. Geändert werden nur die Vermittlerzuordnung und die damit verbundenen vertriebsbezogenen Konditionen.
Für viele Selbstentscheider ist das besonders interessant, wenn sie mit ihrer Depotbank zufrieden sind, ihre Fonds selbst auswählen und lediglich den bisherigen Vermittlungsweg ändern möchten.
Viele Anleger vermuten zunächst, dass bessere Fondskonditionen nur mit einem neuen Depot möglich sind. Tatsächlich reicht häufig bereits ein Wechsel des Fondsvermittlers.
Wann ist ein Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel möglich?
Ein Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel kommt infrage, wenn das bestehende Depot bei derselben Depotbank weitergeführt werden soll und die Depotbank einen Wechsel der Vermittler- oder Betreuerzuordnung ermöglicht.
Der entscheidende Punkt ist also nicht, welche Fonds Sie besitzen, sondern was Sie verändern möchten: Soll nur der Fondsvermittler wechseln, bleibt das Depot bestehen. Soll dagegen auch die Depotbank wechseln, handelt es sich nicht mehr um einen reinen Vermittlerwechsel.
Wie der Vermittlerwechsel grundsätzlich funktioniert und was dabei verändert wird, lesen Sie auch unter Vermittlerwechsel beim Fondsdepot.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für einen reinen Vermittlerwechsel sind vor allem drei Punkte wichtig:
- Das Depot bleibt bei derselben Depotbank: Es wird kein neues Depot eröffnet und kein Wertpapierbestand übertragen.
- Es soll nur die Vermittlerzuordnung geändert werden: Der bisherige Fondsvermittler wird durch den neuen Vermittler ersetzt.
- Die Depotbank ermöglicht diesen Wechsel: Die konkrete Abwicklung und die benötigten Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Depotbank.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Depotwechsel für den reinen Vermittlerwechsel nicht notwendig.
Wenn Sie die Funktion Ihres bestehenden Depots noch einmal grundsätzlich nachlesen möchten, hilft Ihnen Fondsdepot einfach erklärt.
Was bleibt bei einem reinen Vermittlerwechsel unverändert?
Gerade vor einem Wechsel möchten viele Anleger wissen, was mit Depotnummer, Fondsbestand, Sparplänen und Onlinezugang geschieht. Bei einem reinen Vermittlerwechsel bleibt all das unverändert.
- Depotbank: bleibt unverändert,
- Depot und Depotnummer: bleiben unverändert,
- Fondsbestand: bleibt unverändert im selben Depot,
- Sparpläne: bleiben mit ihren bestehenden Einstellungen bestehen,
- Onlinezugang: bleibt unverändert,
- Depoteinstellungen: bleiben unverändert.
Es findet weder ein Verkauf noch ein Übertrag Ihrer Fonds statt. Auch Ihre bisherige Anlagestrategie wird durch den Wechsel des Vermittlers nicht verändert.
Was ändert sich beim Vermittlerwechsel?
Geändert wird ausschließlich die Vermittlerzuordnung. Dadurch können künftig andere vertriebsbezogene Konditionen für bestehende Fondsbestände oder neue Fondskäufe gelten.
Für Ihre Anlageentscheidung ändert sich dadurch nichts: Sie entscheiden weiterhin selbst über Kauf, Verkauf und Sparpläne. Auch Ihre Anlagestrategie bleibt von der neuen Vermittlerzuordnung unberührt.
Die Kostenstruktur des Fonds selbst ändert sich dagegen nicht. TER, Verwaltungsvergütung und andere fondsinterne Kosten hängen weiterhin vom jeweiligen Fonds und der Anteilklasse ab. Die Unterschiede betreffen den Kauf- und Vermittlungsweg.
Deshalb kann ein Vermittlerwechsel beispielsweise beim Ausgabeaufschlag, bei einer möglichen Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback oder bei anderen vertriebsbezogenen Konditionen wirtschaftlich relevant sein.
Wann ist dagegen ein Depotübertrag notwendig?
Ein Depotübertrag ist ein anderer Vorgang. Er wird relevant, wenn Ihre Fondsanteile von einer Depotbank zu einer anderen Depotbank übertragen werden sollen. Ein Depotübertrag ist deshalb nur dann erforderlich, wenn Ihre Fonds tatsächlich zu einer anderen Depotbank wechseln sollen.
| Ihr Ziel | Passender Vorgang |
|---|---|
| Depotbank behalten, nur Vermittler wechseln | Vermittlerwechsel |
| Fonds zu einer anderen Depotbank übertragen | Depotübertrag |
| Noch kein passendes Depot vorhanden | Depoteröffnung |
Wer nur bessere Vermittlerkonditionen nutzen möchte, sollte deshalb nicht vorschnell das gesamte Depot übertragen. Ein Depotübertrag zur FFB ist beispielsweise nur dann der passende Weg, wenn tatsächlich Fondsbestände zu einer anderen Depotbank übertragen werden sollen.
Müssen meine Fonds für den Vermittlerwechsel verkauft werden?
Nein. Bei einem reinen Vermittlerwechsel bleiben Ihre Fonds unverändert in Ihrem bestehenden Depot. Es gibt keinen Grund, Fonds allein wegen des Vermittlerwechsels zu verkaufen oder neu zu kaufen.
Das ist für Anleger besonders wichtig, die ihre Fonds selbst ausgewählt haben und an ihrem bestehenden Bestand nichts ändern möchten. Der Wechsel betrifft nicht Ihre Anlageentscheidung, sondern den zugeordneten Vermittler. Genau dieser Punkt überrascht viele Anleger, weil Vermittlerwechsel und Depotübertrag häufig miteinander verwechselt werden.
Bleiben meine Sparpläne und mein Onlinezugang bestehen?
Ja. Bei einem reinen Vermittlerwechsel bleiben bestehende Sparpläne, Sparraten, Ausführungseinstellungen, Onlinezugang und sonstige Depoteinstellungen unverändert.
Auch neue Zugangsdaten sind nicht erforderlich, weil Sie weiterhin dasselbe Depot bei derselben Depotbank nutzen. Damit können Sie Ihre langfristige Anlagestrategie ohne Unterbrechung fortführen.
Kann ich durch einen Vermittlerwechsel bessere Fondskonditionen nutzen?
Das kann der wirtschaftlich entscheidende Grund für einen Wechsel sein. Während Ihr Fondsdepot unverändert bestehen bleibt, können sich durch den neuen Vermittlungsweg andere Konditionen ergeben.
Gerade Anleger, die bereits seit vielen Jahren Fonds besparen, möchten ihre bestehende Depotstruktur behalten und gleichzeitig wirtschaftlich günstigere Konditionen nutzen.
PROfinance verändert weder Ihren Fonds noch Ihre Anlagestrategie. Selbstentscheider können ihr bestehendes Fondsdepot unverändert weiterführen und über einen wirtschaftlich günstigeren Vermittlungsweg passende Konditionsvorteile nutzen.
Über PROfinance können für Selbstentscheider insbesondere folgende Vorteile relevant sein:
- 0 % Ausgabeaufschlag: Fondskäufe über PROfinance können ohne Ausgabeaufschlag erfolgen.
- Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie: Bei passenden Fonds und Voraussetzungen können Rückvergütungen möglich sein.
- bis zu 99 % Rückvergütung der Bestandsprovision: abhängig vom jeweiligen Fonds und den geltenden Voraussetzungen.
- Fondskonditionen: Für bestehende Fonds und künftige Käufe können die jeweiligen PROfinance-Konditionen relevant werden.
- persönlicher Support: Unterstützung bei Formularen und organisatorischen Fragen rund um den Wechsel.
- Bonusprogramm: Je nach Voraussetzungen können zusätzliche Prämien relevant sein.
Welche Vorteile für Ihren konkreten Fondsbestand gelten, hängt unter anderem von Fonds, Anteilklasse und Depotbank ab. Einen Überblick finden Sie bei den PROfinance-Fondskonditionen, beim Fonds-Cashback und beim Bonusprogramm.
Bei welchen Depotbanken kann ein Vermittlerwechsel relevant sein?
Ein Vermittler- oder Betreuerwechsel kann unter anderem bei folgenden Depotbanken eine Rolle spielen:
Die konkrete Abwicklung kann sich je nach Depotbank unterscheiden. Das Grundprinzip des reinen Vermittlerwechsels bleibt jedoch gleich: Das Depot bleibt bestehen, nur der Vermittler ändert sich.
Wann reicht ein Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel nicht aus?
Ein reiner Vermittlerwechsel reicht nicht aus, wenn Sie mehr verändern möchten als nur den zugeordneten Vermittler. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie Ihre Depotbank wechseln, Fondsbestände in ein anderes Depot übertragen oder ein neues Depotmodell benötigen.
Entscheidend ist deshalb zuerst Ihr eigentliches Ziel: Möchten Sie lediglich den Vermittler wechseln oder tatsächlich Ihre Depotbank verlassen?
Auch bei Sonderkonstellationen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das betrifft beispielsweise Gemeinschaftsdepots, Minderjährigendepots, Vollmachten oder bestimmte Vertragsformen. Zusätzliche Unterlagen ändern jedoch nicht das Grundprinzip: Solange nur der Vermittler gewechselt wird, bleibt die Depotverbindung selbst unverändert.
Wenn der Vermittlerwechsel für Ihre Depotverbindung möglich ist, zeigt Ihnen die Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie den Wechsel vorbereiten und welche Schritte danach folgen. Welche Grenzen Sie vorher kennen sollten, lesen Sie bei den Nachteilen und Grenzen des Vermittlerwechsels.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
- Vermittlerwechsel mit Depotübertrag verwechseln: Beim Vermittlerwechsel bleibt das Depot bestehen.
- vorschnell ein neues Depot eröffnen: Wenn nur der Vermittler wechseln soll, ist keine neue Depoteröffnung erforderlich.
- Fonds unnötig verkaufen: Ihre Fonds bleiben beim reinen Vermittlerwechsel unverändert im Depot.
- bestehende Sparpläne neu anlegen: Sparpläne und ihre Einstellungen bleiben bestehen.
- nur auf einen einzelnen Vorteil schauen: Ausgabeaufschlag, Rückvergütung, Depotkosten und Service sollten gemeinsam betrachtet werden.
- davon ausgehen, dass bessere Konditionen immer einen Depotwechsel erfordern: Bei einem reinen Vermittlerwechsel bleibt das bestehende Depot unverändert.
Wer zuerst klärt, ob wirklich nur der Vermittler wechseln soll, vermeidet unnötige Depotüberträge und kann sein bestehendes Fondsdepot einfach weiterführen.
Wenn Sie vor dem Wechsel zusätzlich wissen möchten, woran Sie hilfreiche Bewertungen erkennen, finden Sie dazu den Beitrag zu Erfahrungen mit dem Vermittlerwechsel.
Fazit: Vermittler wechseln, Depot behalten
Ein Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel ist der passende Weg, wenn Sie Ihre bestehende Depotbank und Ihr Fondsdepot behalten, aber künftig einen anderen Fondsvermittler und andere vertriebsbezogene Konditionen nutzen möchten.
Beim reinen Vermittlerwechsel bleibt Ihr Depot vollständig unverändert: Depotnummer, Fondsbestand, Sparpläne, Onlinezugang und Depoteinstellungen bleiben bestehen. Geändert werden nur die Vermittlerzuordnung und die damit verbundenen Konditionen.
Damit können Selbstentscheider ihr bestehendes Fondsdepot weiterführen und dennoch von Vorteilen wie 0 % Ausgabeaufschlag, möglichem Fonds-Cashback beziehungsweise einer Treueprämie und persönlichem Support profitieren, sofern Fonds und Voraussetzungen passen. So können Sie Ihr bestehendes Depot einfach weiterführen und gleichzeitig von besseren Konditionen profitieren – ohne Ihre Anlagestrategie ändern zu müssen.
Häufige Fragen zum Vermittlerwechsel ohne Depotwechsel
Wann kann ich den Vermittler wechseln, ohne mein Depot zu wechseln?
Wenn Ihr Depot bei derselben Depotbank weitergeführt wird und nur die Vermittlerzuordnung geändert werden soll. Die konkrete Abwicklung richtet sich nach der jeweiligen Depotbank.
Bleibt meine Depotnummer beim Vermittlerwechsel erhalten?
Ja. Bei einem reinen Vermittlerwechsel bleibt die Depotnummer unverändert, weil kein neues Depot eröffnet wird.
Bleiben meine Fonds unverändert im Depot?
Ja. Fonds werden weder verkauft noch übertragen. Der bestehende Fondsbestand bleibt unverändert im selben Depot.
Was passiert mit meinen Sparplänen?
Bestehende Sparpläne und ihre Einstellungen bleiben beim reinen Vermittlerwechsel unverändert bestehen.
Ändert sich mein Onlinezugang?
Nein. Der Onlinezugang bleibt bestehen, weil Sie weiterhin dasselbe Depot bei derselben Depotbank nutzen.
Ist ein Vermittlerwechsel dasselbe wie ein Depotübertrag?
Nein. Beim Vermittlerwechsel ändert sich nur der Vermittler. Beim Depotübertrag werden Fonds oder andere Wertpapiere in ein anderes Depot übertragen.
Muss ich für bessere Konditionen ein neues Depot eröffnen?
Nein, wenn ein reiner Vermittlerwechsel bei Ihrer bestehenden Depotbank möglich ist. Dann bleibt das vorhandene Depot bestehen.
Kann sich der Ausgabeaufschlag nach einem Vermittlerwechsel ändern?
Ja. Der Ausgabeaufschlag hängt vom Kauf- und Vertriebsweg ab. Über PROfinance sind Fondskäufe mit 0 % Ausgabeaufschlag möglich.
Kann Fonds-Cashback nach einem Vermittlerwechsel möglich sein?
Bei passenden Fonds und Voraussetzungen kann Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie relevant sein. Die konkrete Höhe hängt vom Fonds und den geltenden Konditionen ab.
Wann brauche ich statt eines Vermittlerwechsels einen Depotübertrag?
Wenn Sie die Depotbank wechseln und Ihre Fondsbestände in ein anderes Depot übertragen möchten. Dann handelt es sich nicht mehr um einen reinen Vermittlerwechsel.
Bleibt meine Anlagestrategie beim Vermittlerwechsel unverändert?
Ja. Der Vermittlerwechsel verändert weder Ihre Fonds noch Ihre Anlagestrategie. Sie entscheiden weiterhin selbst über Käufe, Verkäufe und Sparpläne.