FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ-/ebase Depotentgelt und Bankkosten: Was wirklich anfällt – und wie Fonds-Cashback die jährliche Belastung übertreffen kann

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

Liegt Ihr ebase-Depot bereits bei der FNZ Bank? Dann genügt ein kostenloser Vermittlerwechsel, um von den PROfinance-Sonderkonditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus zu profitieren.

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Welche Bankkosten Ihr FNZ-/ebase-Depot verursacht – und warum eine Rückvergütung mehr bringen kann als eine gesparte Depotgebühr

Vielleicht fragen Sie sich gerade, ob Ihr FNZ-/ebase-Depot wegen der jährlichen Depotgebühr zu teuer ist. Bevor Sie deshalb über einen Wechsel nachdenken, lohnt sich ein Blick auf die gesamte Rechnung.

Wenn Sie Ihr ebase-/FNZ-Depot schon länger besitzen, sehen Sie auf Abrechnungen unterschiedliche Kostenbegriffe. Schnell entsteht der Eindruck, jede Position werde regelmäßig zusätzlich belastet. Tatsächlich müssen Sie zuerst unterscheiden, welche Kosten die FNZ Bank für Depotführung oder bestimmte Aufträge erhebt und welche Kosten innerhalb des Fonds oder über den Vermittlungsweg entstehen.

Für Sie ist deshalb eine Frage besonders wichtig: Wie hoch sind die Bankkosten Ihres konkreten Depotmodells wirklich – und welchen wirtschaftlichen Nutzen können bessere Fondskonditionen daneben entfalten? Gerade bei größeren Fondsbeständen kann eine mögliche Treueprämie plus Bonus deutlich mehr bewirken als ein Modell, das lediglich eine vergleichsweise kleine Depotgebühr erlässt.

Welche Depotführungsentgelte nennt die FNZ Bank aktuell?

Für das ebase Investmentdepot mit Konto flex veröffentlicht die FNZ Bank derzeit vier Preismodelle. Das aktuell abrufbare Preis- und Leistungsverzeichnis ist ab 1. Juli 2025 gültig und rechnet das Depotführungsentgelt pro Kalenderquartal ab.

Preismodell Depotentgelt pro Quartal Rechnerisch pro Jahr Typischer Umfang laut FNZ
flex basic 6,50 € 26,00 € eine Depotposition
flex select 10,50 € 42,00 € maximal zwei Depotpositionen
flex standard 14,00 € 56,00 € bis zu 99 Depotpositionen
flex premium 20,00 € 80,00 € bis zu 99 Depotpositionen; schriftliche Transaktionen eingeschlossen

Wenn Sie Ihr konkretes Modell kennen, können Sie Ihre jährlichen Bankkosten damit schnell berechnen. Der Unterschied zwischen 26 und 80 Euro im Jahr ist real, aber er ist bei einem größeren Fondsbestand wirtschaftlich häufig kleiner als die Frage, ob bei Ihren Fonds laufende Vertriebsvergütungen für eine Rückvergütung zur Verfügung stehen.

Bei älteren ebase-Depots ohne Konto flex können andere Preismodelle gelten. Die FNZ nennt dort derzeit 12,50 Euro pro Quartal für select Trading, 17,50 Euro für select Service, 15,00 Euro für standard Trading und 20,00 Euro für standard Service. Deshalb sollten Sie nicht von einer einzigen „ebase-Depotgebühr“ für alle Bestandskunden ausgehen.

Warum ist die Depotgebühr nur eine von mehreren Kostenebenen?

Das Depotführungsentgelt gehört zur Bank- und Depotebene. Es ist weder der Ausgabeaufschlag eines Fonds noch die TER und auch keine Bestandsprovision. Wenn Sie diese Positionen vermischen, wirkt das Depot schnell teurer oder günstiger, als es tatsächlich ist.

Die Gesamtsicht wird einfacher, wenn Sie drei Ebenen trennen: Bankkosten, Kaufkosten und laufende Fondskosten beziehungsweise Vertriebsvergütungen. Den breiten Überblick über diese Ebenen finden Sie bei den FNZ-/ebase-Depotkosten und Fondskonditionen; hier konzentrieren wir uns bewusst auf die Kosten, die direkt aus der Bank- und Depotverbindung stammen.

Kostenebene Beispiel Wer legt sie fest? Kann eine PROfinance-Kondition sie direkt verändern?
Depot-/Bankkosten Depotentgelt, schriftlicher Auftrag, ETF-Transaktionsentgelt FNZ Bank nicht direkt
Kaufkosten Ausgabeaufschlag Fonds-/Vermittlungskondition häufig ja, z. B. 0 % Ausgabeaufschlag
Laufende Fondskosten TER und weitere Fondsaufwendungen Fonds nein
Laufende Vertriebsvergütung Bestandsprovision Fonds-/Vertriebsstruktur daraus kann Fonds-Cashback entstehen

Diese Trennung ist entscheidend, weil ein niedriger Bankpreis nicht automatisch die günstigste Gesamtlösung bedeutet. Umgekehrt macht eine Rückvergütung die Bankkosten nicht „weg“ – sie kann die wirtschaftliche Jahresbilanz aber deutlich verbessern.

Für Sie wird damit sofort sichtbar: Eine gesparte Depotgebühr und eine Rückvergütung aus Ihrem Fondsbestand sind zwei völlig unterschiedliche wirtschaftliche Hebel.

Welche bankseitigen Transaktionskosten können zusätzlich anfallen?

Bei klassischen Fonds sind online beauftragte Käufe, Verkäufe und Fondsumschichtungen nach dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis grundsätzlich ohne zusätzliches FNZ-Transaktionsentgelt ausgewiesen, sofern es sich nicht um ETFs oder Dimensional Fonds handelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Kauf insgesamt kostenlos ist, denn ein möglicher Ausgabeaufschlag ist eine eigene Kostenposition.

Für schriftlich beauftragte Transaktionen nennt die FNZ in flex basic, flex select, flex standard sowie in select Trading und standard Trading derzeit 8 Euro pro Transaktion. In flex premium sowie den Service-Modellen sind solche schriftlichen Transaktionen für klassische Fonds nach dem Preisverzeichnis ohne zusätzliches Transaktionsentgelt enthalten.

Wenn Sie klassische Fonds online kaufen und vor allem unnötige Kaufkosten vermeiden möchten, ist deshalb nicht das Bankentgelt allein entscheidend. Wie sich ein Ausgabeaufschlag vermeiden lässt, zeigt Ihnen die Erklärung zu 0 % statt unnötiger Kaufkosten beim FNZ-/ebase-Fondskauf.

Was kosten ETFs und Dimensional Fonds bei FNZ/ebase?

Für ETFs und Dimensional Fonds weist das aktuelle FNZ-Preisverzeichnis ein gesondertes Transaktionsentgelt von 0,20 % des Transaktionsvolumens aus. Bei 10.000 Euro Transaktionsvolumen wären das rechnerisch 20 Euro; bei 50.000 Euro entsprechend 100 Euro.

Diese bankseitige Kostenposition ist von den laufenden Produktkosten eines ETFs oder Fonds zu trennen. Sie zeigt zugleich, warum Sie nicht einfach von „kostenlosem Online-Handel“ sprechen sollten, nur weil klassische Fonds online ohne zusätzliches FNZ-Transaktionsentgelt abgerechnet werden.

Für einen Sparplan kann dieselbe Unterscheidung besonders wichtig werden, weil sich wiederkehrende Kosten über viele Ausführungen summieren können. Wenn Sie regelmäßig investieren, hilft Ihnen die Bewertung der Kosten eines FNZ-/ebase-Fonds-Sparplans, Kaufkosten, Bankkosten und laufende Fondskosten sauber auseinanderzuhalten.

Welche weiteren bankseitigen Entgelte sollten Sie kennen?

Neben Depot- und Transaktionsentgelten gibt es einige Kosten, die nur bei bestimmten Aufträgen oder Sonderfällen entstehen. Sie sind für viele Depotinhaber nicht regelmäßig relevant, gehören aber zu einem vollständigen Kostenbild.

  • VL-Vertragsentgelt: 12 Euro pro Kalenderjahr je einschlägiger Depotposition mit Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen.
  • Eilüberweisung: 15 Euro pro Auftrag.
  • Grenzüberschreitende Überweisung außerhalb SEPA: 30 Euro pro Auftrag.
  • Weitere steuerliche Bescheinigungen außerhalb der gesetzlichen Beauskunftung: 25 Euro.
  • Verpfändung: 25 Euro pro Auftrag.
  • Postretoure: 10 Euro, sofern die Voraussetzungen des Preisverzeichnisses erfüllt sind.

Diese Beträge sollten Sie nicht einfach zu einer pauschalen Jahresgebühr addieren. Sie fallen nur an, wenn der jeweilige Vorgang tatsächlich stattfindet, während das Depotführungsentgelt regelmäßig nach dem gewählten Modell abgerechnet wird.

Wie wird das Depotführungsentgelt abgerechnet?

Die FNZ Bank berechnet das Depotführungsentgelt pro Kalenderquartal für das jeweils vorangegangene Quartal. Beim Investmentdepot mit Konto flex erfolgt die Abrechnung grundsätzlich über das Konto flex; reicht dort das Guthaben nicht aus oder besteht eine Sperre, kann die Bank unter den im Preisverzeichnis beschriebenen Voraussetzungen Fondsanteile zur Begleichung von Entgelten verkaufen.

Bei älteren Investmentdepots ohne Konto flex erfolgt die Abrechnung grundsätzlich durch den steuerpflichtigen Verkauf von Fondsanteilen beziehungsweise Anteilbruchstücken. Gerade deshalb lohnt es sich, nicht nur auf den Jahresbetrag zu schauen, sondern auch zu verstehen, woher die Bank das Entgelt tatsächlich abbucht.

Wenn Sie bisher nur eine transaktionsbezogene Kosteninformation gesehen haben, kann die Darstellung verwirrend wirken, weil dort unterschiedliche Kostenarten nebeneinander auftauchen. Wichtig bleibt: Ein ausgewiesenes Depotführungsentgelt wird nicht bei jeder einzelnen Fondsorder erneut als zusätzliche Depotgebühr erhoben.

Warum kann Fonds-Cashback wirtschaftlich interessanter sein als ein reiner Depotgebührenerlass?

Ein Depotgebührenerlass hat einen klaren, aber begrenzten Wert: Er kann höchstens die tatsächlich anfallende Depotgebühr sparen. Im flex-standard-Modell sind das nach der aktuellen FNZ-Preisliste beispielsweise 56 Euro pro Jahr; selbst im flex-premium-Modell liegt der rechnerische Jahresbetrag bei 80 Euro.

Bei geeigneten Fonds kann dagegen eine Bestandsprovision vorhanden sein, aus der über PROfinance eine Treueprämie und – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – ein zusätzlicher Bonus entstehen können. PROfinance kommuniziert je nach Fonds und Voraussetzungen eine Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision; entscheidend sind dabei immer der konkrete Fonds, die Anteilklasse, das anrechenbare Volumen und die geltenden Bedingungen.

Damit wird der Unterschied deutlich: Wenn ein alternatives Modell ab beispielsweise 25.000 Euro Depotvolumen lediglich die Depotgebühr erlässt, ist der wirtschaftliche Vorteil auf genau diese Gebühr begrenzt. Eine fondsabhängige Rückvergütung kann bei einem passenden Bestand dagegen darüber hinausgehen und so aus einer reinen Kostenersparnis eine spürbare jährliche Prämie machen.

Beispielrechnung: 56 Euro Depotentgelt gegenüber möglicher jährlicher Rückvergütung

Nehmen wir als reines Rechenbeispiel ein flex-standard-Depot mit 14 Euro Depotentgelt pro Quartal. Das ergibt 56 Euro Bankkosten pro Jahr. Für einen geeigneten Fondsbestand von 100.000 Euro verwenden wir anschließend den bereits in der PROfinance-Kostenkommunikation genutzten Modellwert von 0,55 % Fonds-Cashback pro Jahr.

Modellrechnung Betrag pro Jahr
Depotentgelt flex standard 56 €
angenommener Fondsbestand 100.000 €
modellhaftes Fonds-Cashback 0,55 % p. a. 550 €
rechnerischer Überschuss nach Depotentgelt 494 €

In diesem Beispiel würde die mögliche Rückvergütung das Depotentgelt nicht nur ausgleichen, sondern rechnerisch um 494 Euro übersteigen. Die 0,55 % sind ausdrücklich eine Modellannahme und keine Zusage: Ihr tatsächlicher Betrag hängt von Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision, Treueprämiensatz, Bonusstufe, anrechenbarem Bestand und den jeweils geltenden Voraussetzungen ab.

Genau darin liegt der wirtschaftliche Unterschied zu einem reinen Gebührenrabatt. Ein Depotgebührenerlass von 56 Euro spart 56 Euro; ein passendes Cashback-Modell kann bei einem größeren Fondsbestand deutlich darüber hinausgehen, ohne dass sich dadurch der Fonds selbst oder seine Anlagepolitik ändern.

Was bedeutet Treueprämie plus Bonus konkret?

Die Treueprämie ist der fondsabhängige Teil einer möglichen Rückvergütung aus einer vorhandenen Bestandsprovision. Der Bonus ist eine zusätzliche Leistung nach den Voraussetzungen des PROfinance-Bonusprogramms und erhöht nicht die Bestandsprovision des Fonds, sondern den Anteil, der als Rückvergütung an Sie zurückfließen kann.

PROfinance unterscheidet diese beiden Bestandteile bewusst, damit Sie nicht glauben, jede Rückvergütung sei eine feste Prozentzahl Ihres Depotwerts. In der höchsten Bonusstufe kann das gesamte Fonds-Cashback bis zu 99 % der jeweiligen Bestandsprovision erreichen; die Prozentangabe bezieht sich auf die Bestandsprovision, nicht auf Ihr Fondsvermögen.

Wenn Sie genauer wissen möchten, wie Treueprämie und Bonus zusammenspielen, finden Sie die Staffel und Voraussetzungen unter Fonds-Cashback mit Bonusprogramm. Für Ihre persönliche Jahresrechnung zählt vor allem der Eurobetrag, der bei Ihren konkreten Fonds tatsächlich zurückfließen kann.

Welche PROfinance-Vorteile können bei Ihrem bestehenden FNZ-/ebase-Depot besonders interessant sein?

Wenn Sie Ihr Depot bei der FNZ Bank behalten möchten, geht es nicht darum, die Bankkosten schönzurechnen. Interessant ist vielmehr, welche zusätzlichen Konditionsvorteile Sie neben dem bestehenden Depotmodell nutzen können, ohne die Kostenarten miteinander zu vermischen.

  • 0 % Ausgabeaufschlag – unnötige Kaufkosten bei geeigneten Fondskäufen vermeiden und mehr vom Anlagebetrag investieren.
  • Fonds-Cashback / Treueprämie – bei geeigneten Fonds einen Teil der Bestandsprovision als Rückvergütung erhalten.
  • Bonusprogramm – die mögliche Rückvergütung unter den geltenden Voraussetzungen zusätzlich erhöhen.
  • Fonds-Check – Ihre konkrete ISIN oder WKN statt pauschaler Fondsangaben prüfen.
  • Persönlicher Support – organisatorische Fragen zu Konditionen und Vermittlerzuordnung klären, ohne Anlageberatung.

Damit bleibt die Rollenverteilung sauber: Die FNZ Bank führt Ihr Depot und berechnet die bankseitigen Entgelte nach ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. PROfinance begleitet als Fondsvermittler die Konditions- und Serviceseite und kann bei passenden Fonds Vorteile eröffnen, die wirtschaftlich deutlich über einem bloßen Depotgebührenerlass liegen können.

Müssen Sie für bessere Konditionen Ihr FNZ-/ebase-Depot wechseln?

Nein, wenn Sie bereits ein ebase-/FNZ-Depot besitzen, bedeutet eine andere Vermittlerzuordnung nicht automatisch einen Depotwechsel. Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel bleibt die FNZ Bank depotführende Bank; Depotnummer, Onlinezugang und bestehende Sparpläne bleiben bestehen.

Wenn Sie Ihr bestehendes Depot behalten und künftig bessere Vermittlungskonditionen nutzen möchten, zeigt Ihnen die Umstellung eines bestehenden ebase-/FNZ-Depots zu PROfinance, was sich tatsächlich ändert und was unverändert bleibt. Für Sie ist das besonders dann relevant, wenn Sie die bestehende Bankverbindung behalten, aber Kaufkonditionen und mögliche Rückvergütungen neu prüfen möchten.

Die Bankkosten Ihres Depotmodells verschwinden durch den Vermittlerwechsel nicht automatisch. Der wirtschaftliche Hebel liegt vielmehr darin, dass 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback auf anderen Kosten- und Vergütungsebenen wirken und dadurch die Gesamtbilanz Ihres bestehenden Depots verbessern können.

Wie prüfen Sie Ihre tatsächlichen FNZ-/ebase-Kosten in fünf Schritten?

  1. Depotmodell feststellen: Prüfen Sie, ob Sie flex basic, flex select, flex standard, flex premium oder ein älteres Trading-/Service-Modell nutzen.
  2. Regelmäßige Bankkosten berechnen: Rechnen Sie das Quartalsentgelt auf zwölf Monate hoch und ergänzen Sie nur tatsächlich relevante Zusatzentgelte.
  3. Transaktionsweg prüfen: Unterscheiden Sie Online-Aufträge, schriftliche Aufträge sowie ETFs und klassische Fonds.
  4. Fondskosten getrennt halten: Ausgabeaufschlag, TER und Bestandsprovision gehören nicht zur selben Kostenebene wie das Depotentgelt.
  5. Rückvergütung konkret prüfen: Nutzen Sie ISIN oder WKN, um zu sehen, ob für Ihren Fonds eine Treueprämie beziehungsweise ein zusätzlicher Bonus möglich ist.

So erhalten Sie keine theoretische Gebührenliste, sondern eine belastbare Sicht auf Ihre persönliche Jahresbilanz. Besonders bei größeren Fondsbeständen erkennen Sie damit schnell, ob die jährliche Bankgebühr tatsächlich der größte Kostenhebel ist oder ob Ihre Fonds- und Vermittlungskonditionen wirtschaftlich deutlich wichtiger sind.

Welche typischen Fehler sollten Sie bei FNZ-/ebase-Bankkosten vermeiden?

Viele Missverständnisse entstehen, weil Anleger jede Kostenangabe auf einer Abrechnung der Bank zurechnen. Tatsächlich sollten Sie vor allem vermeiden, unterschiedliche Ebenen miteinander zu vermischen.

  • Depotentgelt nicht mit Ausgabeaufschlag gleichsetzen.
  • 0 % Ausgabeaufschlag nicht als insgesamt kostenfreies Depot verstehen.
  • TER und laufende Fondskosten nicht als zusätzliche Bankgebühr behandeln.
  • Bestandsprovision nicht mit dem Depotführungsentgelt verwechseln.
  • Online-Transaktionen klassischer Fonds nicht pauschal mit ETF-Transaktionen gleichsetzen.
  • Sonderentgelte nur berücksichtigen, wenn der konkrete Vorgang tatsächlich anfällt.
  • Fonds-Cashback niemals für jeden Fonds oder jede Anteilklasse voraussetzen.
  • Einen Depotgebührenerlass nicht automatisch mit der wirtschaftlich höchsten Rückvergütung verwechseln.
  • Die Höhe einer möglichen Rückvergütung nicht aus einer Modellrechnung auf den eigenen Fondsbestand übertragen.

Wenn Sie diese Punkte sauber trennen, wird die Kostenfrage deutlich übersichtlicher. Dann sehen Sie auch, warum ein attraktives Depot nicht zwingend dasjenige mit der niedrigsten sichtbaren Bankgebühr sein muss, sondern dasjenige, bei dem Bankkosten, Kaufkonditionen und mögliche Rückvergütungen in Ihrer konkreten Situation zusammenpassen.

Fazit: Entscheidend ist nicht nur, was die FNZ Bank berechnet, sondern was Ihnen unter dem Strich bleibt

Die aktuellen FNZ-Depotentgelte sind überschaubar und transparent: Beim Investmentdepot mit Konto flex liegen sie rechnerisch zwischen 26 und 80 Euro pro Jahr, abhängig vom gewählten Modell. Hinzukommen können einzelne Transaktions- oder Sonderentgelte, etwa bei ETFs, schriftlichen Aufträgen oder bestimmten Zusatzleistungen.

Für einen kostenbewussten Fondsanleger ist damit aber erst die halbe Rechnung gemacht. 0 % Ausgabeaufschlag, eine mögliche Treueprämie und ein möglicher Bonus können wirtschaftlich deutlich stärker ins Gewicht fallen als ein reiner Depotgebührenerlass, weil die Rückvergütung bei geeigneten Fonds mit dem anrechenbaren Bestand zusammenhängt und nicht auf den Betrag der Depotgebühr begrenzt ist.

Wenn Sie bereits ein FNZ-/ebase-Depot besitzen, prüfen Sie deshalb zuerst Ihr konkretes Preismodell und anschließend Ihre Fonds anhand von ISIN oder WKN. So sehen Sie nicht nur, welche Bankkosten anfallen, sondern auch, ob Ihre jährliche Rückvergütung diese Belastung rechnerisch ausgleichen oder sogar deutlich übersteigen kann – ohne daraus eine Garantie für jeden Fonds oder jedes Depot abzuleiten.

So vergleichen Sie nicht nur 26, 56 oder 80 Euro Depotgebühr, sondern sehen, was Ihnen Ihr konkretes Depot nach Bankkosten, Kaufkonditionen und möglichen Rückvergütungen tatsächlich bietet.

Damit Sie Bankkosten nicht mit anderen Kostenebenen vermischen, hilft der Gesamtüberblick über die Kosten eines FNZ-/ebase-Depots. Dort sehen Sie auch, warum ein Fondskauf mit 0 % Ausgabeaufschlag die Kaufkosten beeinflussen kann, während Depotentgelt und andere bankseitige Positionen separat bestehen bleiben.

Wenn Sie Ihr bestehendes Depot grundsätzlich behalten möchten, ist deshalb nicht allein die Höhe der Depotgebühr entscheidend. Sie können zusätzlich prüfen, wie Sie Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot weiterführen und bessere Fondskonditionen nutzen können, ohne die bankseitigen Kosten mit möglichen Vermittlungsvorteilen gleichzusetzen.

Häufige Fragen zu Depotentgelten und Bankkosten bei FNZ/ebase

Wie hoch ist das Depotführungsentgelt bei einem FNZ-/ebase-Depot mit Konto flex?

Nach dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ab 1. Juli 2025 liegen die Quartalsentgelte bei 6,50 Euro für flex basic, 10,50 Euro für flex select, 14,00 Euro für flex standard und 20,00 Euro für flex premium. Rechnerisch entsprechen das 26, 42, 56 beziehungsweise 80 Euro pro Jahr.

Gibt es bei älteren ebase-Depots andere Gebühren?

Ja. Für Investmentdepots ohne Konto flex nennt die FNZ andere Trading- und Service-Modelle, deren Quartalsentgelte zwischen 12,50 und 20,00 Euro liegen. Deshalb sollten Bestandskunden immer ihr konkretes Depotmodell und das aktuell geltende Preis- und Leistungsverzeichnis prüfen.

Werden klassische Fonds online bei FNZ/ebase mit einem Transaktionsentgelt belastet?

Online beauftragte Käufe, Verkäufe und Fondsumschichtungen klassischer Fonds werden im aktuellen Preisverzeichnis ohne zusätzliches FNZ-Transaktionsentgelt ausgewiesen, sofern es sich nicht um ETFs oder Dimensional Fonds handelt. Ein möglicher Ausgabeaufschlag ist davon unabhängig und gehört zur Kaufkondition des Fonds.

Was kostet eine schriftliche Fondsorder?

In flex basic, flex select, flex standard sowie select Trading und standard Trading nennt die FNZ derzeit 8 Euro je schriftlich beauftragter Transaktion. In flex premium sowie den Service-Modellen sind schriftliche Transaktionen klassischer Fonds nach dem aktuellen Preisverzeichnis enthalten.

Welche Transaktionskosten nennt FNZ für ETFs?

Für ETFs nennt das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis ein zusätzliches Transaktionsentgelt von 0,20 % des Transaktionsvolumens. Bei 10.000 Euro wären das rechnerisch 20 Euro; laufende Produktkosten des ETFs sind damit noch nicht berücksichtigt.

Fällt bei vermögenswirksamen Leistungen ein zusätzliches Entgelt an?

Für einen Wertpapier-Sparvertrag zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen weist die FNZ derzeit ein VL-Vertragsentgelt von 12 Euro pro Kalenderjahr je einschlägiger Depotposition aus. Je nach Depotkonstellation kann daneben auch ein Depotführungsentgelt relevant sein.

Sind Minderjährigen-Depots bei FNZ/ebase kostenlos?

Die FNZ sieht für Investmentdepots von Minderjährigen unter den im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Voraussetzungen eine Befreiung vom Depotführungs- beziehungsweise VL-Vertragsentgelt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Für die konkrete Eröffnung und Depotart sollten Sie trotzdem die aktuellen Bedingungen prüfen.

Ist 0 % Ausgabeaufschlag dasselbe wie ein kostenloses FNZ-/ebase-Depot?

Nein. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft eine Kaufkostenposition beim Fonds und verändert das bankseitige Depotführungsentgelt nicht. Depotkosten, Transaktionsentgelte und laufende Fondskosten müssen weiterhin getrennt betrachtet werden.

Kann Fonds-Cashback das Depotentgelt ausgleichen?

Ja, rechnerisch kann eine Rückvergütung das Depotentgelt übersteigen, wenn geeignete Fonds eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision enthalten und die Voraussetzungen erfüllt sind. Die tatsächliche Höhe ist jedoch fonds-, anteilklassen-, volumen- und voraussetzungsabhängig und deshalb nicht pauschal garantierbar.

Warum kann Treueprämie plus Bonus interessanter sein als nur eine erlassene Depotgebühr?

Ein Depotgebührenerlass ist auf die Höhe der Depotgebühr begrenzt. Eine mögliche Treueprämie plus Bonus kann bei geeigneten Fonds mit dem anrechenbaren Fondsbestand wachsen und deshalb in Euro deutlich höher ausfallen als die eingesparte Bankgebühr.

Was bedeutet „bis zu 99 % Fonds-Cashback“?

Die Angabe bezieht sich auf die jeweilige Bestandsprovision des Fonds und nicht auf Ihren Depotwert. Ob die höchste Rückvergütung erreicht wird, hängt unter anderem vom konkreten Fonds, der Anteilklasse, dem anrechenbaren Bestand und der Bonusstufe ab.

Muss ich mein FNZ-/ebase-Depot wechseln, um PROfinance-Konditionen zu nutzen?

Bei einem bereits bestehenden FNZ-/ebase-Depot ist kein Depotwechsel automatisch erforderlich. Ein reiner Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel kann ausreichen, während die FNZ Bank weiterhin das Depot führt und Ihre Depotnummer sowie der bestehende Onlinezugang erhalten bleiben.

Wer ist Ansprechpartner für Bankgebühren und wer für Fondskonditionen?

Für bankseitige Depot-, Konto- und Transaktionsentgelte ist die FNZ Bank die maßgebliche Stelle und ihr Preis- und Leistungsverzeichnis die verbindliche Grundlage. PROfinance begleitet als Fondsvermittler die Konditionsseite, etwa 0 % Ausgabeaufschlag, mögliche Treueprämie, Bonus und organisatorische Fragen zur Vermittlerzuordnung.

Sollte ich mein Depot nur nach der Depotgebühr auswählen?

Nein. Die Depotgebühr ist eine transparente, aber häufig relativ kleine Kostenposition. Für Ihre persönliche Jahresbilanz sollten Sie zusätzlich Kaufkonditionen, laufende Fondskosten und mögliche Rückvergütungen betrachten, ohne daraus eine Fonds- oder Anlageempfehlung abzuleiten.

Wie prüfe ich am schnellsten, ob sich mein bestehendes Depot wirtschaftlich verbessern lässt?

Ermitteln Sie zuerst Ihr FNZ-/ebase-Preismodell und die jährlichen Bankkosten. Prüfen Sie anschließend Ihre wichtigsten Fonds mit ISIN oder WKN auf Ausgabeaufschlag, Bestandsprovision und mögliche Cashback-Konditionen; so vergleichen Sie Ihre reale Kosten- und Rückvergütungssituation statt pauschaler Werbeversprechen.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Bei PROfinance bei allen Fonds dauerhaft inklusive.

Cashback-Möglichkeit prüfen

Relevant bei Fonds mit laufenden Vertriebsvergütungen bzw. Bestandsprovisionen.

Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

Bekannt aus

Bei welcher Bank möchten Sie Fonds-Cashback beantragen?

Wählen Sie Ihre Depotbank. Dort können Sie einen Betreuerwechsel vornehmen oder ein Depot eröffnen (comdirect, FFB, FNZ / ebase).