FFB Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

Welche Fonds sind cashbackfähig? So prüfen Sie Ihre Fonds bei PROfinance

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Cashbackfähige Fonds erkennen: Entscheidend ist die konkrete Anteilklasse

Nicht jeder Fonds ermöglicht eine Rückvergütung. Ob ein Fonds bei PROfinance cashbackfähig ist, lässt sich auch nicht zuverlässig allein am Fondsnamen, an der Fondsgesellschaft oder an der Bezeichnung „aktiv gemanagt“ erkennen.

Entscheidend ist die konkrete Anteilklasse. Wird für diese Anteilklasse in den PROfinance-Fondskonditionen eine Treueprämie ausgewiesen, kann der entsprechende Fondsbestand grundsätzlich für das Fonds-Cashback berücksichtigt werden.

Am zuverlässigsten prüfen Anleger ihren Fonds deshalb mit der ISIN oder WKN im PROfinance Fonds-Check.

Wie Fonds-Cashback grundsätzlich funktioniert und welche Rolle die Treueprämie dabei spielt, erfahren Anleger unter Wie funktioniert Fonds-Cashback?.

Was bedeutet „cashbackfähig“ bei einem Fonds?

Der Begriff „cashbackfähig“ beschreibt keinen offiziellen Fondstyp. Er bedeutet im PROfinance-Kontext, dass für einen konkreten Fonds beziehungsweise eine konkrete Anteilklasse eine Treueprämie ausgewiesen ist.

Die wirtschaftliche Grundlage ist eine mögliche Bestandsprovision, die PROfinance als zugeordneter Fondsvermittler erhält. Einen Teil davon gibt PROfinance nach den geltenden Voraussetzungen als Treueprämie an den Kunden zurück.

Damit ein Fondsbestand tatsächlich berücksichtigt werden kann, müssen neben der ausgewiesenen Treueprämie auch die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem der erforderliche Fondsbestand und die Zuordnung des Depots zu PROfinance.

Wann eine Rückvergütung abgerechnet und ausgezahlt wird, erläutert Wann wird Fonds-Cashback ausgezahlt?.

Warum reicht der Fondsname für die Prüfung nicht aus?

Viele Fonds werden in mehreren Anteilklassen angeboten. Diese können ähnlich heißen und dennoch unterschiedliche Merkmale besitzen.

Unterschiede sind beispielsweise möglich bei:

  • der Währung der Anteilklasse,
  • der Ertragsverwendung,
  • den laufenden Fondskosten,
  • dem vorgesehenen Ausgabeaufschlag,
  • der Vertriebsvergütung,
  • der möglichen Treueprämie.

Zwei Anteilklassen desselben Fonds können daher unterschiedliche PROfinance-Konditionen haben. Während für die eine Anteilklasse eine Treueprämie ausgewiesen wird, kann eine andere Anteilklasse keine entsprechende Rückvergütung ermöglichen.

Der Fondsname allein ist deshalb nicht eindeutig genug.

ISIN oder WKN: Welche Angabe sollten Anleger verwenden?

Die ISIN und die WKN identifizieren ein Wertpapier wesentlich genauer als der Fondsname.

Angabe Bedeutung Nutzen bei der Fondsprüfung
ISIN International eindeutige Wertpapierkennnummer Ordnet die konkrete Anteilklasse zuverlässig zu.
WKN In Deutschland verwendete Wertpapierkennnummer Kann ebenfalls zur Suche nach der konkreten Anteilklasse genutzt werden.
Fondsname Bezeichnung des Fonds Kann wegen ähnlicher Namen und mehrerer Anteilklassen zu ungenau sein.

Die ISIN oder WKN finden Anleger beispielsweise in ihrer Depotübersicht, auf einer Fondsabrechnung oder in den Fondsunterlagen.

Für den Fonds-Check sollte stets die Kennnummer des tatsächlich im Depot gehaltenen Fonds verwendet werden. Die Kennnummer einer ähnlich bezeichneten Anteilklasse kann zu einem falschen Ergebnis führen.

Warum die konkrete Anteilklasse auch für die mögliche Vermittlervergütung entscheidend ist, zeigt Bestandsprovision und Fonds-Cashback.

Wie funktioniert der PROfinance Fonds-Check?

Im Fonds-Check geben Anleger die ISIN oder WKN ihres Fonds ein. Anschließend werden die verfügbaren Fondskonditionen für die jeweiligen PROfinance-Partnerbanken angezeigt.

Die Übersicht kann unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Depotbank,
  • Kaufbarkeit,
  • Verwahrfähigkeit,
  • Sparplanfähigkeit,
  • VL-Fähigkeit,
  • Kauf-Rabatt,
  • Treueprämiensatz,
  • gesamtes Fonds-Cashback einschließlich eines möglichen Bonus.

Für die Cashbackfähigkeit ist vor allem der ausgewiesene Treueprämiensatz entscheidend. Wird für die betreffende Anteilklasse und Depotbank eine Treueprämie angezeigt, kann der Fonds grundsätzlich eine entsprechende Rückvergütung ermöglichen.

Weitere Informationen zu den Konditionen und Möglichkeiten eines FFB-Depots finden Anleger auf der Seite FFB Fondsdepot.

Was bedeuten kaufbar, verwahrfähig und cashbackfähig?

Diese Angaben beantworten unterschiedliche Fragen und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Angabe Was wird geprüft?
Kaufbar Ob der Fonds bei der ausgewählten Partnerbank neu erworben werden kann.
Verwahrfähig Ob die Partnerbank den Fonds grundsätzlich im Depot verwahren kann.
Sparplanfähig Ob bei der jeweiligen Bank ein Sparplan für den Fonds eingerichtet werden kann.
Treueprämie ausgewiesen Ob die Anteilklasse eine fondsabhängige Rückvergütung über PROfinance ermöglicht.

Ein Fonds kann beispielsweise verwahrfähig sein, obwohl er nicht mehr neu gekauft werden kann. Ebenso bedeutet die Kaufbarkeit eines Fonds nicht automatisch, dass für ihn eine Treueprämie gezahlt wird.

Für bestehende Fondsbestände sind daher besonders die Verwahrfähigkeit und der ausgewiesene Treueprämiensatz relevant.

Sind alle aktiv gemanagten Fonds cashbackfähig?

Nein. Aktiv gemanagte Fonds können zwar eine Bestandsprovision enthalten, daraus lässt sich aber keine pauschale Cashbackfähigkeit ableiten.

Ob eine Treueprämie möglich ist, hängt unter anderem ab von:

  • dem konkreten Fonds,
  • der Anteilklasse,
  • der vorgesehenen Vertriebsvergütung,
  • der jeweiligen Partnerbank,
  • den aktuell veröffentlichten PROfinance-Konditionen.

Auch Fonds derselben Fondsgesellschaft können deshalb unterschiedliche Treueprämiensätze besitzen. Eine pauschale Liste nach Fondsanbieter oder Fondskategorie wäre nicht zuverlässig genug.

Eine grundlegende Einordnung von Treueprämie, Bonus und Rückvergütung bietet Was ist Fonds-Cashback?.

Sind ETFs cashbackfähig?

ETFs sind bei PROfinance von der Treueprämie ausgeschlossen. Nach der aktuellen PROfinance-Darstellung wird für ETFs keine Bestandsprovision gezahlt. Damit fehlt die Grundlage, aus der eine fondsabhängige Treueprämie entstehen könnte.

Ein ETF kann dennoch bei einer Partnerbank kaufbar, verwahrfähig oder sparplanfähig sein. Diese Eigenschaften bedeuten jedoch nicht, dass er Fonds-Cashback ermöglicht.

Die Unterscheidung ist wichtig: Kauf- und Depotmöglichkeiten betreffen die technische Nutzung des Wertpapiers. Die Treueprämie betrifft dagegen eine mögliche Rückvergütung aus der Vermittlervergütung.

Kann ein bereits vorhandener Fonds cashbackfähig sein?

Ja. Ein Fonds muss nicht über PROfinance gekauft worden sein, damit ein bestehender Bestand grundsätzlich eine Treueprämie ermöglichen kann.

Entscheidend sind vielmehr:

  • die konkrete Anteilklasse,
  • eine ausgewiesene Treueprämie,
  • die Verwahrfähigkeit bei der Depotbank,
  • die Zuordnung des Depots zu PROfinance,
  • die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen.

Bei einem bereits bestehenden FFB-Depot kann häufig ein kostenfreier Vermittlerwechsel zu PROfinance ausreichen. Das Depot bleibt dabei grundsätzlich bei der FFB. Wie Fonds-Cashback mit einem bereits vorhandenen Depot genutzt werden kann, erfahren Anleger unter Fonds-Cashback für ein bestehendes FFB-Depot.

Was sich durch einen Wechsel des Fondsvermittlers ändert und was unverändert bleibt, erklärt FFB-Depot beim Vermittlerwechsel behalten.

Warum können sich Fondskonditionen verändern?

Die für einen Fonds geltenden Vergütungs- und Vertriebsstrukturen sind nicht zwingend dauerhaft unveränderlich. Fondsgesellschaften können Anteilklassen anpassen, Fonds zusammenlegen oder Vergütungsbestandteile verändern.

Auch die Kaufbarkeit oder Verwahrfähigkeit eines Fonds bei einer Depotbank kann sich ändern. Eine frühere Prüfung ist deshalb keine Garantie dafür, dass dieselben Konditionen unbegrenzt fortbestehen.

Anleger sollten die Fondskonditionen insbesondere erneut prüfen, wenn:

  • eine neue Anteilklasse ins Depot eingebucht wurde,
  • ein Fonds verschmolzen oder umbenannt wurde,
  • ein Depotübertrag geplant ist,
  • sich die angezeigte Treueprämie verändert hat,
  • der Fonds im Fonds-Check nicht mehr gefunden wird.

Wie sich ein einmaliger Kauf-Rabatt und eine laufende Treueprämie unterscheiden, zeigt Fonds-Cashback oder Ausgabeaufschlag sparen?.

Was tun, wenn der Fonds nicht gefunden wird?

Wird ein Fonds im Fonds-Check nicht angezeigt, sollte zunächst die eingegebene ISIN oder WKN kontrolliert werden. Häufig liegt die Ursache in einem Zahlendreher oder in der Verwendung einer Kennnummer einer anderen Anteilklasse.

Bleibt die Suche ohne Ergebnis, lässt sich daraus nicht automatisch schließen, dass der Fonds ungeeignet oder nicht verwahrfähig ist. Es bedeutet zunächst nur, dass über die Suche keine eindeutige Fondskondition angezeigt werden konnte.

In diesem Fall kann PROfinance prüfen, ob:

  • die Anteilklasse korrekt angegeben wurde,
  • der Fonds bei der FFB verwahrfähig ist,
  • eine Treueprämie vorgesehen ist,
  • weitere Angaben für die Zuordnung benötigt werden.

Die aktuellen Regelungen zu Treueprämie, Bonusstufen und gesamtem Fonds-Cashback finden Anleger unter Bonus & Prämien.

Fazit: Cashbackfähigkeit immer über die Anteilklasse prüfen

Ein Fonds ist bei PROfinance cashbackfähig, wenn für die konkrete Anteilklasse eine Treueprämie ausgewiesen wird. Der Fondsname, die Fondsgesellschaft oder die Einordnung als aktiv gemanagter Fonds reichen für eine verlässliche Beurteilung nicht aus.

Die zuverlässigste Prüfung erfolgt über die ISIN oder WKN im PROfinance Fonds-Check. Dort erkennen Anleger nicht nur die mögliche Treueprämie, sondern auch, ob der Fonds bei der jeweiligen Partnerbank kaufbar, verwahrfähig oder sparplanfähig ist.

ETFs sind von der Treueprämie ausgeschlossen. Bei aktiv gemanagten Fonds muss dagegen jede Anteilklasse einzeln betrachtet werden. So vermeiden Anleger, dass sie die Konditionen eines ähnlich bezeichneten, aber nicht identischen Fonds zugrunde legen.

Häufige Fragen zu cashbackfähigen Fonds

Woran erkenne ich einen cashbackfähigen Fonds?

Ein Fonds ist im PROfinance-Kontext cashbackfähig, wenn für die konkrete Anteilklasse und Partnerbank eine Treueprämie ausgewiesen wird. Die Prüfung erfolgt am zuverlässigsten über ISIN oder WKN.

Sind alle aktiv gemanagten Fonds cashbackfähig?

Nein. Auch bei aktiv gemanagten Fonds hängt die mögliche Treueprämie von der konkreten Anteilklasse, der Vergütungsstruktur und den aktuellen PROfinance-Konditionen ab.

Warum sollte ich die ISIN statt des Fondsnamens verwenden?

Ein Fonds kann mehrere ähnlich bezeichnete Anteilklassen besitzen. Die ISIN identifiziert die tatsächlich gehaltene Anteilklasse eindeutig und verhindert eine Verwechslung mit anderen Fondskonditionen.

Sind ETFs bei PROfinance cashbackfähig?

Nein. ETFs sind bei PROfinance von der Treueprämie ausgeschlossen, weil für sie nach der aktuellen PROfinance-Darstellung keine Bestandsprovision gezahlt wird.

Bedeutet „kaufbar“ automatisch, dass ein Fonds Cashback ermöglicht?

Nein. Die Kaufbarkeit zeigt nur, ob der Fonds bei der jeweiligen Partnerbank erworben werden kann. Für die Cashbackfähigkeit muss zusätzlich eine Treueprämie ausgewiesen sein.

Kann ein nicht mehr kaufbarer Fonds trotzdem eine Treueprämie erhalten?

Das kann grundsätzlich möglich sein, wenn der Fonds weiterhin verwahrfähig ist und für die konkrete Anteilklasse eine Treueprämie ausgewiesen wird. Kaufbarkeit und Rückvergütung müssen getrennt geprüft werden.

Kann ich Cashback für Fonds erhalten, die ich früher gekauft habe?

Ja, grundsätzlich können auch bereits vorhandene Fondsbestände berücksichtigt werden. Entscheidend sind die Anteilklasse, die ausgewiesene Treueprämie, die Depotbank, die Zuordnung zu PROfinance und die allgemeinen Voraussetzungen.

Kann sich die Cashbackfähigkeit eines Fonds ändern?

Ja. Fondsgesellschaften und Depotbanken können Vergütungsstrukturen, Anteilklassen oder die Kauf- und Verwahrmöglichkeiten verändern. Maßgeblich sind deshalb stets die aktuell ausgewiesenen Fondskonditionen.

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