Wie entsteht Fonds-Cashback aus der Bestandsprovision?
Wer von Fonds-Cashback oder Kickbacks hört, stellt sich häufig zuerst die Frage: Woher kommt das zurückgezahlte Geld eigentlich? Die Rückvergütung wird nicht zusätzlich von der Depotbank bereitgestellt und ist auch keine Sonderausschüttung des Fonds. Sie entsteht, wenn ein Fondsvermittler einen Teil einer laufenden Vergütung an den Anleger weitergibt.
Diese laufende Vergütung wird üblicherweise als Bestandsprovision bezeichnet. Sie kann bei vielen aktiv gemanagten Fonds an den Fondsvermittler gezahlt werden, dem das Depot beziehungsweise der Fondsbestand zugeordnet ist. Gibt der Vermittler einen Teil davon an den Kunden zurück, spricht man allgemein von Fonds-Cashback. Bei PROfinance heißt diese fondsabhängige Rückvergütung Treueprämie.
Der Ablauf lässt sich grundsätzlich gut nachvollziehen. Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Fonds: Nicht jeder Fonds sieht eine Bestandsprovision vor, nicht jede Anteilklasse hat dieselbe Vergütungsstruktur und nicht jeder Vermittler gibt einen Teil seiner Vergütung an den Anleger zurück.
Der Ausgangspunkt: Ein Fonds kann eine Bestandsprovision enthalten
Bei vielen aktiv gemanagten Fonds fallen laufende Fondskosten an. Innerhalb der jeweiligen Kosten- und Vergütungsstruktur kann ein Teil als laufende Vertriebsvergütung an den zugeordneten Fondsvermittler fließen. Diese Vergütung ist die wirtschaftliche Grundlage für eine mögliche Rückvergütung.
Die Bestandsprovision wird dabei nicht als gesonderter Rechnungsbetrag vom Anleger an den Vermittler überwiesen. Sie ist bereits Teil der für den jeweiligen Fonds geltenden Vergütungsstruktur. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt unter anderem vom Fonds, der Anteilklasse und den jeweiligen Vereinbarungen ab.
Für die Entstehung von Fonds-Cashback müssen deshalb mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
- Der Anleger hält einen Fonds, für den eine Bestandsprovision vorgesehen ist.
- Der Fondsbestand ist einem Fondsvermittler zugeordnet.
- Der Vermittler erhält für den berücksichtigten Fondsbestand tatsächlich eine entsprechende Vergütung.
- Die Konditionen des Vermittlers sehen eine teilweise Rückgabe an den Kunden vor.
- Die weiteren Voraussetzungen für die Rückvergütung sind erfüllt.
Fehlt eine dieser Grundlagen, entsteht nicht automatisch eine Treueprämie. Deshalb ist die Prüfung des einzelnen Fonds aussagekräftiger als eine allgemeine Aussage über das gesamte Depot.
So funktioniert Fonds-Cashback Schritt für Schritt
Zwischen dem Fondsbestand im Depot und der späteren Rückvergütung liegen mehrere organisatorische und wirtschaftliche Schritte. Der folgende Ablauf zeigt vereinfacht, wie aus einer möglichen Bestandsprovision die PROfinance-Treueprämie entstehen kann.
| Schritt | Was geschieht? | Was bedeutet das für den Anleger? |
|---|---|---|
| 1. Fondsbestand | Der Anleger hält Anteile an einem Fonds, dessen Vergütungsstruktur eine laufende Bestandsprovision vorsehen kann. | Der konkrete Fonds und seine Anteilklasse bilden die Grundlage der Prüfung. |
| 2. Vermittlerzuordnung | Das Depot beziehungsweise der Fondsbestand ist einem Fondsvermittler zugeordnet. | Die Zuordnung bestimmt, welcher Vermittler eine mögliche laufende Vertriebsvergütung erhält. |
| 3. Bestandsprovision | Für den anrechenbaren Fondsbestand kann eine laufende Bestandsprovision an den Vermittler fließen. | Die Vergütung fällt fondsabhängig an und kann sich im Zeitverlauf verändern. |
| 4. Ermittlung der Rückvergütung | Der Vermittler ermittelt nach seinem Konditionsmodell, welcher Teil der erhaltenen Vergütung zurückgegeben wird. | Die mögliche Rückvergütung hängt von den konkreten Fondskonditionen und Voraussetzungen ab. |
| 5. Treueprämie | PROfinance gibt den vorgesehenen Anteil nach den geltenden Bedingungen als Treueprämie an den Kunden zurück. | Der Anleger erhält einen Teil der fondsabhängigen Vergütung zurück, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. |
Fonds-Cashback ist somit kein zusätzliches Anlageprodukt. Der Anleger behält denselben Fonds. Verändert wird nicht der Fonds selbst, sondern die wirtschaftliche Behandlung eines Teils der laufenden Vertriebsvergütung durch den zugeordneten Vermittler.
Welche Aufgaben haben Fondsgesellschaft, FFB und PROfinance?
Für das Verständnis des Ablaufs ist eine klare Trennung der beteiligten Stellen wichtig. Besonders häufig werden die Aufgaben der Fondsgesellschaft, der Depotbank und des Fondsvermittlers miteinander vermischt.
| Beteiligter | Aufgabe im Ablauf | Was diese Stelle nicht übernimmt |
|---|---|---|
| Fondsgesellschaft beziehungsweise Fondsanbieter | Verwaltet den Fonds und bestimmt die fonds- beziehungsweise anteilklassenbezogene Kosten- und Vergütungsstruktur. | Sie legt nicht das individuelle Cashback-Modell von PROfinance fest. |
| FIL Fondsbank GmbH – FFB | Führt das Depot, verwahrt die Fondsanteile und verarbeitet depotbezogene Vorgänge. | Die FFB ist nicht PROfinance und legt nicht allein die Höhe der PROfinance-Treueprämie fest. |
| PROfinance | Ist Fondsvermittler für Selbstentscheider, stellt Fondskonditionen dar und gibt nach den eigenen Konditionen einen Teil einer möglichen Bestandsprovision zurück. | PROfinance führt das Depot nicht und trifft keine Anlageentscheidungen für den Kunden. |
| Anleger | Besitzt die Fondsanteile, prüft die Konditionen und entscheidet selbst über Kauf, Verkauf und Haltedauer. | Der Anleger überträgt seine Anlageentscheidung nicht auf PROfinance. |
Bei einem FFB-Depot bleibt die FIL Fondsbank GmbH die depotführende Bank. PROfinance wird durch die Vermittlerzuordnung nicht zur Depotbank. Diese Rollenverteilung wird auch durch eine mögliche Treueprämie nicht verändert.
Eine ausführlichere Einordnung des Zusammenspiels finden Sie im Beitrag Fonds-Cashback bei der FFB. Welche Leistungen und Konditionen rund um ein FFB-Depot möglich sind, zeigt der Überblick zum FFB Fondsdepot.
Wie wird die mögliche Treueprämie rechnerisch ermittelt?
Die mögliche Rückvergütung hängt grundsätzlich vom anrechenbaren Fondsbestand und dem für den konkreten Fonds geltenden Treueprämiensatz ab. Eine einfache Modellrechnung kann den Zusammenhang verdeutlichen, ersetzt aber keine individuelle Konditionsprüfung.
| Rechengröße | Reines Beispiel |
|---|---|
| Berücksichtigter durchschnittlicher Fondsbestand | 20.000 Euro |
| Angenommener Treueprämiensatz | 0,40 Prozent pro Jahr |
| Rechnerischer Jahresbetrag | 80 Euro |
Die vereinfachte Rechnung lautet in diesem Beispiel: 20.000 Euro × 0,40 Prozent = 80 Euro. Der tatsächliche Betrag kann jedoch abweichen, weil sich der Fondsbestand und der Anteilwert verändern können und weil nur die jeweils berücksichtigten Zeiträume und Bestände in die Abrechnung einfließen.
Das Beispiel ist daher keine Auszahlungszusage. Maßgeblich sind die für den konkreten Fonds ausgewiesenen Konditionen, der tatsächlich anrechenbare Bestand und die im Abrechnungszeitraum erfüllten Voraussetzungen.
Wann eine mögliche Rückvergütung abgerechnet und ausgezahlt wird, erklärt der Beitrag Wann wird Fonds-Cashback ausgezahlt?.
Warum kann sich die Höhe des Fonds-Cashbacks verändern?
Fonds-Cashback ist keine feste Verzinsung des Depotwerts. Sowohl die wirtschaftliche Grundlage als auch der berücksichtigte Fondsbestand können sich verändern. Deshalb lässt sich eine einmal berechnete Rückvergütung nicht automatisch dauerhaft fortschreiben.
Einfluss auf die mögliche Treueprämie können insbesondere haben:
- der konkrete Fonds und seine Anteilklasse,
- die Höhe der vorgesehenen Bestandsprovision,
- Änderungen der fondsbezogenen Vergütungsstruktur,
- der durchschnittliche Wert des anrechenbaren Fondsbestands,
- Käufe, Verkäufe oder Umschichtungen innerhalb des Abrechnungszeitraums,
- die Wertentwicklung des Fonds,
- die jeweils geltenden PROfinance-Konditionen,
- die Erfüllung der Voraussetzungen für die Treueprämie.
Steigt oder fällt der Wert eines berücksichtigten Fondsbestands, kann sich dadurch auch der rechnerische Betrag der Rückvergütung verändern. Ebenso kann eine Änderung der Bestandsprovision Auswirkungen auf den ausgewiesenen Treueprämiensatz haben.
Warum erhält nicht jeder Fonds automatisch eine Treueprämie?
Der Begriff Fonds-Cashback darf nicht zu der Annahme führen, jeder im Depot vorhandene Fonds erzeuge automatisch eine Rückvergütung. Entscheidend ist die Vergütungsstruktur des einzelnen Fonds.
Bei der Prüfung sind unter anderem folgende Fälle zu unterscheiden:
| Fonds beziehungsweise Anlage | Mögliche Einordnung |
|---|---|
| Aktiv gemanagter Fonds mit ausgewiesener Bestandsprovision | Eine Treueprämie kann nach den geltenden Konditionen möglich sein. |
| Aktiv gemanagter Fonds ohne anrechenbare Bestandsprovision | Es fehlt die wirtschaftliche Grundlage für eine entsprechende Rückvergütung. |
| Andere Anteilklasse desselben Fonds | Die Vergütungsstruktur kann von der einer anderen Anteilklasse abweichen. |
| ETF | Für ETFs erhält man keine Bestandsprovision und daher sind diese der Treueprämie ausgeschlossen. |
Auch zwei Fonds mit ähnlicher Anlagestrategie können daher unterschiedliche Treueprämiensätze aufweisen. Eine pauschale Einordnung allein anhand des Fondsnamens oder der Anlagekategorie reicht nicht aus.
Welche Unterschiede zwischen einzelnen Fonds und Anteilklassen relevant sein können, zeigt der Beitrag Welche Fonds sind cashbackfähig?.
Muss die Treueprämie für jeden Fonds einzeln beantragt werden?
Für die grundsätzliche Prüfung kommt es nicht auf einen separaten Antrag für jeden einzelnen Fonds an, sondern auf die Vermittlerzuordnung, den vorhandenen Fondsbestand und die geltenden PROfinance-Konditionen. Der Fonds muss im berücksichtigten Depot vorhanden und für eine Treueprämie geeignet sein.
Ob darüber hinaus für das Kundenkonto oder die Teilnahme an bestimmten Leistungen Angaben oder Vereinbarungen erforderlich sind, richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen. Anleger sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass allein der Besitz eines bestimmten Fonds automatisch und ohne weitere Prüfung eine Auszahlung auslöst.
Bei einem bereits vorhandenen FFB-Depot kann zunächst geprüft werden, ob die bestehende Depotstruktur erhalten und lediglich die Vermittlerzuordnung geändert werden kann. Der Beitrag FFB-Depot beim Vermittlerwechsel behalten erklärt, was bei einem reinen Vermittlerwechsel grundsätzlich bestehen bleibt.
Wie Fonds-Cashback bei einem bereits bestehenden Depot grundsätzlich genutzt werden kann, erläutert der Beitrag Fonds-Cashback für ein bestehendes FFB-Depot.
Wie lassen sich die Konditionen eines konkreten Fonds prüfen?
Die belastbarste Grundlage für die Prüfung ist die ISIN oder WKN. Damit lässt sich die genaue Anteilklasse identifizieren. Eine Suche nur nach dem Fondsnamen kann dagegen zu ungenauen Ergebnissen führen, weil ein Fonds in mehreren Anteilklassen mit unterschiedlichen Konditionen angeboten werden kann.
Mit dem PROfinance Fonds-Check können Anleger die angebotenen Konditionen einzelner Fonds prüfen. Je nach Fonds und Depotbank können dort unter anderem folgende Informationen dargestellt werden:
- Kaufmöglichkeit über die jeweilige Partnerbank,
- Verwahrfähigkeit des Fonds,
- Sparplanfähigkeit,
- Rabatt auf den Ausgabeaufschlag,
- ausgewiesener Treueprämiensatz,
- mögliches gesamtes Fonds-Cashback einschließlich Bonus.
Der angezeigte Treueprämiensatz ermöglicht eine erste Einordnung. Für eine konkrete Berechnung des möglichen Betrags ist zusätzlich der jeweilige Fondsbestand relevant. Bei mehreren Fonds sollte deshalb jeder Fonds beziehungsweise jede Anteilklasse getrennt betrachtet werden.
Wie unterscheiden sich Treueprämie und Bonus?
Die Begriffe Treueprämie und Bonus beschreiben bei PROfinance zwei unterschiedliche Bestandteile. Eine klare Trennung verhindert, dass die gesamte mögliche Rückvergütung fälschlicherweise allein der Bestandsprovision zugerechnet wird.
| Begriff | Bedeutung bei PROfinance |
|---|---|
| Bestandsprovision | Laufende Vergütung, die für einen geeigneten Fondsbestand an den Fondsvermittler fließen kann. |
| Treueprämie | Fondsabhängiger Anteil, den PROfinance aus einer möglichen Bestandsprovision zurückgibt. |
| Bonus | Zusätzliche Leistung nach den Voraussetzungen des PROfinance-Bonusprogramms. |
| Gesamtes Fonds-Cashback | Übergeordnete Darstellung, die sich aus Treueprämie und einem möglichen Bonus zusammensetzen kann. |
Ein Fonds kann daher eine bestimmte Treueprämie ausweisen, während sich ein zusätzlicher Bonus nach anderen Voraussetzungen richtet. Wie sich Treueprämie und Bonus zur möglichen Gesamtleistung zusammensetzen, erklärt der Überblick zu Bonus und Prämien.
Was bietet PROfinance Selbstentscheidern?
PROfinance richtet sich an Anleger, die ihre Fonds eigenständig auswählen und ihre Anlageentscheidungen selbst treffen. Der Schwerpunkt liegt auf transparenten Fondskonditionen, organisatorischer Unterstützung und möglichen Konditionsvorteilen, nicht auf einer Empfehlung bestimmter Fonds.
Je nach Fondsbestand und den geltenden Voraussetzungen können für Selbstentscheider insbesondere folgende Leistungen relevant sein:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe,
- fondsabhängige Treueprämien,
- ein möglicher zusätzlicher Bonus,
- transparente Prüfung einzelner Fonds anhand von ISIN oder WKN,
- Unterstützung bei organisatorischen Fragen zur Vermittlerzuordnung,
- persönliche Erreichbarkeit ohne Anlageberatung.
PROfinance entscheidet nicht, ob ein Fonds gekauft, gehalten oder verkauft werden sollte. Auch eine mögliche Treueprämie ist kein Qualitätsmerkmal eines Fonds und keine Aussage über seine zukünftige Wertentwicklung. Die Anlageentscheidung und das Anlagerisiko bleiben vollständig beim Kunden.
Wie sich die laufende Rückvergütung vom einmaligen Verzicht auf einen Ausgabeaufschlag unterscheidet, erklärt der Vergleich Fonds-Cashback oder Ausgabeaufschlag sparen?.
Das Wichtigste zum Ablauf auf einen Blick
- Fonds-Cashback beginnt mit einer möglichen Bestandsprovision des konkreten Fonds.
- Die Vergütung kann an den zugeordneten Fondsvermittler fließen.
- PROfinance gibt einen Teil davon als Treueprämie zurück.
- Die FFB bleibt bei einem FFB-Depot die depotführende Bank.
- Die mögliche Rückvergütung hängt vom Fonds, der Anteilklasse, dem Bestand und den geltenden Konditionen ab.
- ETFs sind von der Treueprämie ausgeschlossen.
- Ein möglicher Bonus ist von der fondsabhängigen Treueprämie zu unterscheiden.
- Eine Prüfung anhand von ISIN oder WKN ist verlässlicher als eine pauschale Aussage.
Damit wird deutlich: Die Treueprämie entsteht nicht durch einen zusätzlichen Einsatz des Anlegers, sondern durch die teilweise Weitergabe einer möglichen laufenden Vermittlervergütung.
Fazit: Fonds-Cashback ist die Weitergabe eines Teils der Vermittlervergütung
Fonds-Cashback funktioniert, indem ein Fondsvermittler einen Teil einer möglichen Bestandsprovision an den Anleger zurückgibt. Bei PROfinance heißt diese fondsabhängige Rückvergütung Treueprämie. Sie kann entstehen, wenn der konkrete Fonds eine anrechenbare Bestandsprovision vorsieht, der Bestand PROfinance zugeordnet ist und die geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Die FFB bleibt dabei depotführende Bank. PROfinance übernimmt als Fondsvermittler für Selbstentscheider die konditionsbezogene und organisatorische Rolle. Weder der Fonds selbst noch dessen Anlagestrategie werden durch die Rückvergütung verändert.
Wie hoch eine mögliche Treueprämie ausfällt, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Mit ISIN oder WKN können Anleger im PROfinance Fonds-Check prüfen, welche Konditionen für ihre konkreten Fonds ausgewiesen sind.
Häufige Fragen zur Funktionsweise von Fonds-Cashback
Wie funktioniert Fonds-Cashback grundsätzlich?
Fonds-Cashback entsteht, wenn ein Fondsvermittler einen Teil einer möglichen laufenden Bestandsprovision an den Anleger zurückgibt. Voraussetzung ist, dass der konkrete Fonds eine entsprechende Vergütungsstruktur besitzt und das Konditionsmodell des Vermittlers eine Rückvergütung vorsieht. Bei PROfinance heißt die fondsabhängige Rückvergütung Treueprämie.
Woher kommt das Geld für Fonds-Cashback?
Die wirtschaftliche Grundlage ist eine mögliche Bestandsprovision, die für geeignete Fondsbestände an den zugeordneten Fondsvermittler fließen kann. Der Vermittler gibt davon einen Teil an den Anleger zurück. Das Geld ist keine zusätzliche Ausschüttung des Fonds und kein Geschenk der Depotbank.
Zahle ich die Bestandsprovision zusätzlich an PROfinance?
Nein. Der Anleger überweist die Bestandsprovision nicht gesondert an PROfinance. Sie kann Bestandteil der für den jeweiligen Fonds geltenden Kosten- und Vergütungsstruktur sein. PROfinance gibt nach den geltenden Konditionen einen Teil der tatsächlich berücksichtigten Vergütung als Treueprämie zurück.
Welche Rolle spielt die FFB beim Fonds-Cashback?
Die FIL Fondsbank GmbH führt das Depot und verwahrt die Fondsanteile. Sie ist damit die depotführende Bank. PROfinance ist dagegen der zugeordnete Fondsvermittler für Selbstentscheider. Die FFB und PROfinance haben somit unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Wie wird die PROfinance-Treueprämie berechnet?
Die mögliche Treueprämie orientiert sich grundsätzlich am anrechenbaren Fondsbestand und dem für den konkreten Fonds geltenden Treueprämiensatz. Der tatsächliche Betrag kann unter anderem vom durchschnittlichen Bestand, der Wertentwicklung, Käufen, Verkäufen, dem Abrechnungszeitraum und den geltenden Konditionen abhängen.
Warum ist die Treueprämie nicht bei jedem Fonds gleich hoch?
Fonds und Anteilklassen können unterschiedliche Vergütungsstrukturen besitzen. Dadurch unterscheiden sich auch die möglichen Bestandsprovisionen und die darauf beruhenden Treueprämiensätze. Deshalb muss jeder Fonds anhand seiner genauen ISIN oder WKN einzeln geprüft werden.
Erhalte ich für ETFs eine Treueprämie?
Nein. Für ETFs erhält man keine Bestandsprovision und daher sind diese von der Treueprämie ausgeschlossen. Eine Rückvergütung kommt nur für Fonds in Betracht, für die in den PROfinance-Fondskonditionen eine entsprechende Treueprämie ausgewiesen ist.
Wird Fonds-Cashback automatisch ausgezahlt?
Der bloße Besitz eines Fonds führt nicht automatisch zu einer Auszahlung. Der Fonds muss nach den geltenden Konditionen für eine Treueprämie geeignet sein, der Bestand muss berücksichtigt werden können und die weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Auch die Vermittlerzuordnung ist für den Ablauf relevant.
Muss ich meinen Fonds verkaufen und neu kaufen?
Nein. Fonds-Cashback setzt nicht grundsätzlich voraus, dass ein vorhandener Fonds verkauft und neu gekauft wird. Bei einem bestehenden FFB-Depot kann zunächst geprüft werden, ob der Fonds bereits für eine Treueprämie geeignet ist und ob eine Änderung der Vermittlerzuordnung ausreicht.
Was ist der Unterschied zwischen Treueprämie und Bonus?
Die Treueprämie ist bei PROfinance die fondsabhängige Rückvergütung aus einer möglichen Bestandsprovision. Der Bonus ist eine zusätzliche Leistung, für die eigene Voraussetzungen gelten. Das dargestellte gesamte Fonds-Cashback kann sich aus Treueprämie und einem möglichen Bonus zusammensetzen.
Kann sich die Höhe der Treueprämie später ändern?
Ja. Die mögliche Rückvergütung kann sich verändern, wenn sich der Fondsbestand, der Anteilwert, die Vergütungsstruktur des Fonds oder die geltenden Konditionen ändern. Eine einmal berechnete Höhe ist daher keine dauerhafte Garantie für spätere Abrechnungszeiträume.
Wie prüfe ich die Konditionen meines Fonds?
Am zuverlässigsten lässt sich ein Fonds anhand seiner ISIN oder WKN prüfen. Im PROfinance Fonds-Check können je nach Fonds und Depotbank unter anderem Kauf-Rabatt, Sparplanfähigkeit, Treueprämiensatz und das mögliche gesamte Fonds-Cashback dargestellt werden.
Ist Fonds-Cashback eine Anlageberatung oder Produktempfehlung?
Nein. Fonds-Cashback beschreibt einen möglichen Konditionsvorteil und bewertet nicht die Qualität oder Eignung eines Fonds. PROfinance richtet sich an Selbstentscheider und gibt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten bestimmter Fonds. Alle Anlageentscheidungen verbleiben beim Kunden.