Was der FNZ-/ebase-Betreuerwechsel kostet – und welche Kosten Sie danach wirklich unterscheiden sollten
Wenn Sie Ihr bestehendes ebase-/FNZ-Depot zu PROfinance wechseln möchten, liegt eine Frage besonders nahe: Kostet der Betreuer- oder Vermittlerwechsel selbst etwas? Die klare Antwort für den PROfinance-Wechselweg lautet: Der Betreuerwechsel zu PROfinance ist kostenfrei; zusätzliche PROfinance-Gebühren entstehen allein durch diesen Vermittlerwechsel nicht.
Damit ist die wichtigste Frage schnell beantwortet: Für die reine Änderung des Fondsvermittlers zahlen Sie bei PROfinance keine Wechselgebühr. Ihr bestehendes Depot bleibt bei der FNZ Bank, während ausschließlich die Vermittlerzuordnung geändert wird.
Wichtig ist allerdings die zweite Hälfte der Suchfrage. „Der Betreuerwechsel ist kostenfrei“ bedeutet nicht, dass Ihr Depot oder Ihre Fonds insgesamt ohne Kosten geführt werden. Wechselkosten, Depotkosten, Transaktionskosten, Ausgabeaufschlag, laufende Fondskosten und mögliche Vertriebsvergütungen sind unterschiedliche Kostenebenen, die Sie getrennt betrachten sollten.
Genau diese Trennung verhindert Missverständnisse. Denn während der reine Vermittlerwechsel zu PROfinance kostenfrei ist, gelten für Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot weiterhin die bankseitigen Vertrags- und Preisbedingungen; zugleich können sich auf der Vermittlungs- und Konditionsseite Vorteile wie 0 % Ausgabeaufschlag oder – bei geeigneten Fonds und erfüllten Voraussetzungen – Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie ergeben.
Den gesamten Wechsel vom bestehenden Depot aus fasst der Überblick zum ebase-/FNZ-Betreuerwechsel zu PROfinance zusammen. Wenn Sie zwischen Betreuerwechsel und Bankwechsel unterscheiden möchten, hilft die Gegenüberstellung Betreuerwechsel oder Depotübertrag.
Für die unveränderte Depotstruktur können Sie zusätzlich nachlesen, was mit Sparplänen, der Depotnummer und FNZbanking passiert. Die zeitliche Seite erklärt der Beitrag zur Dauer des Betreuerwechsels. Wenn Sie die Entscheidung nicht nur über Kosten treffen möchten, ergänzen Erfahrungen und Bewertungen sowie die Nachteile und Grenzen die wirtschaftliche Betrachtung.
Kurzantwort: Kostet der FNZ-/ebase-Betreuerwechsel zu PROfinance etwas?
Nein. Der Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel zu PROfinance ist kostenfrei. Für die Änderung der Vermittlerzuordnung berechnet PROfinance keine zusätzliche Wechselgebühr. Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot bleibt dabei bei der FNZ Bank; geändert wird ausschließlich der betreuende Fondsvermittler.
Davon getrennt bleiben die Kosten, die zu Ihrem Depotmodell, zu einzelnen Transaktionen oder zu Ihren Fonds gehören. Diese Kosten entstehen nicht deshalb, weil Sie den Vermittler wechseln, und sie dürfen deshalb auch nicht mit den Kosten des Betreuerwechsels vermischt werden. Sie können den Vermittler also kostenfrei wechseln, ohne dadurch bestehende Depot- oder Fondskosten künstlich miteinander zu vermischen.
Wenn Sie zunächst den organisatorischen Vorgang verstehen möchten, finden Sie im Ratgeber zum FNZ-/ebase-Betreuerwechsel die grundlegende Einordnung. Den konkreten Ablauf erklärt zusätzlich FNZ/ebase Betreuerwechsel Schritt für Schritt.
Warum „kostenfreier Betreuerwechsel“ nicht „kostenloses Depot“ bedeutet
Der Begriff „kostenfrei“ bezieht sich hier ausschließlich auf den Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel zu PROfinance. Er sagt nichts darüber aus, welche Entgelte für Ihr konkretes FNZ-/ebase-Depot gelten oder welche laufenden Kosten die von Ihnen gehaltenen Fonds verursachen.
Die FNZ Bank bleibt beim reinen Betreuerwechsel die depotführende Bank. Für die bankseitige Depotführung und mögliche Transaktionen gelten deshalb weiterhin die für Ihre konkrete Depotverbindung maßgeblichen Bedingungen sowie das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis. Konkrete Depot- oder Transaktionsentgelte dürfen nicht pauschal für alle FNZ-/ebase-Depotmodelle genannt werden.
Auch die fondsinternen Kosten eines Fonds ändern sich nicht allein dadurch, dass ein anderer Fondsvermittler hinterlegt wird. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nach „den Kosten“ zu fragen, sondern die einzelnen Ebenen nacheinander zu betrachten. So erkennen Sie schneller, welche Kosten unverändert bleiben und an welcher Stelle bessere Vermittlerkonditionen tatsächlich einen Unterschied machen können.
Welche Kostenebenen sollten Sie beim FNZ-/ebase-Depot unterscheiden?
Für eine verständliche Kostenbetrachtung hilft eine einfache Trennung. Der Vermittlerwechsel selbst ist nur eine Ebene – und gerade diese ist beim Wechsel zu PROfinance kostenfrei. Die übrigen Ebenen betreffen dagegen das Depot, konkrete Transaktionen oder den Fonds selbst.
| Kostenebene | Was damit gemeint ist | Was der Betreuerwechsel verändert |
|---|---|---|
| Betreuer-/Vermittlerwechsel | Änderung der Vermittlerzuordnung des bestehenden FNZ-/ebase-Depots | Der Wechsel zu PROfinance ist kostenfrei. |
| Depotentgelt | Bankseitiges Entgelt für die konkrete Depotverbindung, soweit nach Depotmodell vorgesehen | Wird nicht mit der Wechselgebühr gleichgesetzt; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der konkreten Depotverbindung. |
| Transaktionskosten | Mögliche Kosten einzelner bankseitiger Vorgänge oder Orders | Bleiben eine eigene Kostenebene und sind vom Vermittlerwechsel zu trennen. |
| Ausgabeaufschlag | Ein möglicher einmaliger Aufschlag beim Kauf eines Fonds | Über PROfinance können bei Fondskäufen 0 % Ausgabeaufschlag möglich sein. |
| Laufende Fondskosten / TER | Fondsinterne laufende Kosten beziehungsweise eine Kostenkennzahl des Fonds | Ändern sich nicht allein durch den Vermittlerwechsel. |
| Bestandsprovision | Vertriebsvergütung, die bei bestimmten Fonds beziehungsweise Anteilklassen vorhanden sein kann | Kann bei passenden Fonds Grundlage für Fonds-Cashback/Treueprämie sein; sie ist nicht mit der TER gleichzusetzen. |
Für Ihre persönliche Einordnung ist entscheidend: Nicht jede Kostenart lässt sich beeinflussen – aber Kauf- und Vermittlungskonditionen können einen spürbaren Unterschied machen.
Die Tabelle zeigt den entscheidenden Punkt: Ein kostenfreier Vermittlerwechsel beseitigt nicht automatisch jede andere Kostenart. Gleichzeitig kann die neue Vermittlerzuordnung wirtschaftlich relevant sein, weil sich die Konditionen auf der Vermittlungsseite verändern können.
Was passiert mit den bisherigen Depotkosten nach dem Betreuerwechsel?
Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot bleibt beim reinen Betreuerwechsel bei der FNZ Bank. Die bestehenden bankseitigen Depotkosten bleiben von der neuen Vermittlerzuordnung getrennt. Sie verschwinden nicht automatisch durch den Wechsel und werden weiterhin nach den für Ihre konkrete Depotverbindung geltenden Bedingungen beurteilt.
Welche Depotentgelte für Ihre konkrete Depotverbindung gelten, hängt vom jeweiligen Modell und den aktuellen Preisbedingungen ab. Genau deshalb nennen wir an dieser Stelle keine pauschalen Euro-Beträge. Solche Werte müssen immer aus dem für die konkrete Depotkonstellation gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis stammen.
Wenn Sie also wissen möchten, ob Ihr Betreuerwechsel Geld kostet, lautet die Antwort „nein“. Wenn Sie dagegen wissen möchten, was Ihr FNZ-/ebase-Depot insgesamt kostet, ist das eine weitergehende Frage mit mehreren Kostenebenen.
Was bedeutet 0 % Ausgabeaufschlag nach dem Vermittlerwechsel?
Der Ausgabeaufschlag ist eine andere Kostenebene als das Depotentgelt. Er kann beim Kauf eines Fonds anfallen und wird häufig prozentual auf den Anlagebetrag bezogen. Über PROfinance können Sie bei vielen Fondskäufen 0 % Ausgabeaufschlag nutzen.
Das kann besonders bei künftigen Einmalanlagen oder regelmäßigen Fondskäufen wirtschaftlich interessant sein. Gerade bei regelmäßigen Sparraten oder größeren Einmalanlagen kann sich der Verzicht auf einen Ausgabeaufschlag über viele Käufe hinweg deutlich bemerkbar machen. 0 % Ausgabeaufschlag bedeutet jedoch nicht, dass die gesamte Fondsanlage kostenlos ist. Laufende Fondskosten, mögliche Depotentgelte und andere Kostenebenen bleiben davon getrennt.
Wenn Sie die Bedeutung dieses Kostenbestandteils vertiefen möchten, finden Sie weitere Informationen bei den PROfinance-Fondskonditionen. Für vorhandene Fonds können Sie außerdem mit ISIN oder WKN den Fonds-Check nutzen.
Was sind laufende Fondskosten – und warum bleiben sie getrennt?
Ein Investmentfonds verursacht auf Fondsebene laufende Kosten. Häufig begegnet Ihnen in diesem Zusammenhang die TER beziehungsweise Gesamtkostenquote als Kostenkennzahl. Diese Ebene gehört zum Fonds und darf nicht mit dem Ausgabeaufschlag oder einer Vermittlergebühr gleichgesetzt werden.
Der Wechsel des Fondsvermittlers verändert diese fondsinternen Kosten nicht allein durch die neue Zuordnung. Die laufenden Fondskosten gehören zum Fonds und bleiben auch nach dem Vermittlerwechsel fondsintern bestehen. Wenn derselbe Fonds beziehungsweise dieselbe Anteilklasse im bestehenden Depot bleibt, verändert die neue Vermittlerzuordnung diese Kostenebene nicht.
Gerade bei Kostenvergleichen ist diese Trennung wichtig: 0 % Ausgabeaufschlag betrifft den Kaufaufschlag; die TER beschreibt eine andere Kostenebene. Wer beides zusammenwirft, kann die tatsächliche Wirkung eines Konditionsvorteils falsch einschätzen.
Was ist die Bestandsprovision – und was hat Fonds-Cashback damit zu tun?
Auch die Bestandsprovision ist nicht dasselbe wie die TER. Sie ist eine Vertriebsvergütung, die bei bestimmten Fonds beziehungsweise Anteilklassen vorhanden sein kann. Ob eine solche Vergütung anfällt und ob daraus eine Rückvergütung möglich ist, hängt vom konkreten Fonds, der Anteilklasse, der Vermittlerzuordnung und den geltenden Voraussetzungen ab.
PROfinance kommuniziert für passende Fondsbestände Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie. Dabei können unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zu 99 % der Bestandsprovision zurückvergütet werden. Das ist jedoch keine pauschale Zusage für jeden Fonds und keine Erstattung der TER.
Wenn Sie bereits Fonds im FNZ-/ebase-Depot halten, ist deshalb die konkrete Fondsbetrachtung wichtiger als eine allgemeine Aussage. Über Fonds-Cashback erfahren Sie mehr zur Rückvergütungslogik; mit dem Fonds-Check können Sie einzelne Fonds anhand von ISIN oder WKN einordnen.
Ändert der Betreuerwechsel etwas an Ihren Fonds, Sparplänen oder Ihrem Depot?
Nein – beim reinen Betreuer-/Vermittlerwechsel bleibt Ihre bestehende Depotstruktur erhalten. Die FNZ Bank bleibt depotführende Bank, Ihre Depotnummer bleibt unverändert, Ihr FNZbanking-/Onlinezugang bleibt bestehen und Ihre vorhandenen Fonds müssen wegen des Wechsels nicht verkauft werden.
Auch bestehende Sparpläne, Sparraten und Spartermine laufen unverändert weiter. Sie lösen also nicht erst kostenpflichtige Verkäufe, Neukäufe oder einen Depotübertrag aus, nur um künftig PROfinance als Fondsvermittler zu nutzen.
Diese Bestandssicherheit ist für die Kostenfrage wichtig: Der Betreuerwechsel ist kein versteckter Depotumbau. Was bei Ihrem Depot konkret bestehen bleibt, erklärt Was bleibt beim FNZ-/ebase-Betreuerwechsel?. Warum Ihre Fonds nicht verkauft werden müssen, lesen Sie in Fonds beim Betreuerwechsel behalten.
Warum PROfinance für kostenbewusste FNZ-/ebase-Depotinhaber interessant sein kann
Wenn Ihr bestehendes ebase-/FNZ-Depot grundsätzlich zu Ihnen passt, müssen Sie nicht allein wegen anderer Fondskonditionen die Depotbank wechseln. Der kostenfreie Betreuerwechsel ermöglicht es, die bestehende Depotstruktur beizubehalten und die Vermittlungs- beziehungsweise Konditionsseite neu zuzuordnen.
Für Selbstentscheider sind dabei insbesondere diese Punkte relevant:
- Kostenfreier Betreuerwechsel: Für den Wechsel der Vermittlerzuordnung zu PROfinance entstehen keine zusätzlichen PROfinance-Wechselgebühren. Den Wechselweg finden Sie auf der FNZ-/ebase-Seite von PROfinance.
- Depot und Fonds behalten: Das bestehende FNZ-/ebase-Depot und der vorhandene Fondsbestand bleiben beim reinen Vermittlerwechsel bestehen.
- 0 % Ausgabeaufschlag: Bei vielen Fondskäufen können Sie über die PROfinance-Fondskonditionen den Ausgabeaufschlag vermeiden.
- Fonds-Cashback / Treueprämie: Für geeignete Fondsbestände kann über Fonds-Cashback eine Rückvergütung möglich sein.
- Bis zu 99 % Rückvergütung: Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, kommuniziert PROfinance eine Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision.
- Bonusprogramm: Unter den geltenden Voraussetzungen kann das PROfinance-Bonusprogramm einen zusätzlichen Vorteil bieten.
- Fonds-Check: Mit ISIN oder WKN können Sie im Fonds-Check die hinterlegten Konditionen einzelner Fonds ansehen.
- Persönlicher Support: PROfinance unterstützt bei organisatorischen Fragen und bei der Einordnung der Konditionsseite; Ihre Anlageentscheidungen treffen Sie als Selbstentscheider weiterhin selbst.
Der entscheidende Vorteil ist deshalb nicht die pauschale Behauptung, eine Fondsanlage sei „kostenlos“. Sie können vielmehr einzelne Kostenebenen gezielt unterscheiden und dort Konditionsvorteile nutzen, wo sie tatsächlich greifen.
Welche Frage sollten Sie sich vor dem Wechsel stellen?
Für die reine Wechselkostenfrage genügt eine klare Antwort: Der Betreuerwechsel zu PROfinance ist kostenfrei. Für die wirtschaftliche Einordnung hilft anschließend eine einfache Leitfrage: Was kostet der Wechsel, was kostet das Depot, was kostet der Fonds – und welche Kosten kann ich beeinflussen?
Schauen Sie stattdessen getrennt auf Ihr Depotmodell, mögliche bankseitige Entgelte, den Ausgabeaufschlag Ihrer künftigen Fondskäufe, die laufenden Fondskosten und eine eventuell vorhandene Bestandsprovision. So erkennen Sie, welcher Kostenbestandteil unverändert bleibt und an welcher Stelle PROfinance-Konditionen einen Unterschied machen können.
Für bestehende Fonds ist die ISIN oder WKN ein sinnvoller Ausgangspunkt für den Fonds-Check. Der organisatorische Betreuerwechsel selbst bleibt davon unabhängig und kostenfrei.
Fazit: Der Wechsel ist kostenfrei – entscheidend ist die Trennung der Kostenebenen
Der reine FNZ-/ebase-Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel zu PROfinance kostet Sie keine zusätzliche PROfinance-Wechselgebühr. Ihr bestehendes Depot bleibt bei der FNZ Bank, und die neue Vermittlerzuordnung ist von den übrigen Kosten Ihres Depots und Ihrer Fonds zu unterscheiden.
Bankseitige Depot- und mögliche Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge, laufende Fondskosten beziehungsweise TER und Bestandsprovisionen sind jeweils eigene Ebenen. 0 % Ausgabeaufschlag bedeutet deshalb nicht „keine Kosten“, und Fonds-Cashback ist keine Erstattung der TER.
Für kostenbewusste Selbstentscheider liegt der Nutzen in der sauberen Kombination: So behalten Sie Ihr bestehendes Depot, wechseln den Vermittler kostenfrei und nutzen genau dort bessere Konditionen, wo sie für Ihren Fondsbestand tatsächlich möglich sind.
Häufige Fragen zu Kosten beim FNZ-/ebase-Betreuerwechsel
Kostet der Betreuerwechsel zu PROfinance etwas?
Nein. Der Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel zu PROfinance ist kostenfrei. PROfinance berechnet für die Änderung der Vermittlerzuordnung keine zusätzliche Wechselgebühr. Davon getrennt bleiben die für Ihre konkrete FNZ-/ebase-Depotverbindung und Ihre Fonds geltenden Kosten.
Bedeutet ein kostenfreier Betreuerwechsel, dass mein FNZ-/ebase-Depot kostenlos ist?
Nein. „Kostenfrei“ bezieht sich auf den Vermittlerwechsel zu PROfinance. Für Ihr konkretes Depot können je nach Depotmodell weiterhin bankseitige Entgelte gelten; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsbedingungen und das gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank.
Welche Kosten sollte ich beim FNZ-/ebase-Depot getrennt betrachten?
Unterscheiden Sie mindestens den Betreuerwechsel, mögliche Depotentgelte, mögliche Transaktionskosten, den Ausgabeaufschlag, laufende Fondskosten beziehungsweise die TER sowie eine mögliche Bestandsprovision. Diese Ebenen haben unterschiedliche Ursachen und dürfen nicht zu einer einzigen „Gesamtkostenart“ zusammengezogen werden.
Ändern sich meine Depotkosten automatisch durch den Vermittlerwechsel?
Der Betreuerwechsel ändert zunächst die Vermittlerzuordnung Ihres bestehenden Depots. Welche bankseitigen Depotentgelte für Ihre konkrete Depotverbindung gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Depotmodell und den aktuellen FNZ-Bedingungen. Deshalb nennen wir ohne aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis keine pauschalen Euro-Beträge.
Was bedeutet 0 % Ausgabeaufschlag?
0 % Ausgabeaufschlag bedeutet, dass bei dem betreffenden Fondskauf kein Ausgabeaufschlag berechnet wird. Dieser Vorteil betrifft ausschließlich diese Kostenebene. Er bedeutet nicht, dass das Depot oder der Fonds insgesamt ohne Kosten geführt wird.
Kann ich nach dem Betreuerwechsel 0 % Ausgabeaufschlag nutzen?
Über PROfinance können bei vielen Fondskäufen 0 % Ausgabeaufschlag möglich sein. Welche Konditionen für einen konkreten Fonds und Ihre Depotverbindung gelten, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Die Fondskonditionen beziehungsweise der Fonds-Check helfen bei der konkreten Einordnung.
Was ist die TER und ändert sie sich durch den Betreuerwechsel?
Die TER beziehungsweise Gesamtkostenquote ist eine Kostenkennzahl auf Fondsebene. Sie ist nicht mit dem Ausgabeaufschlag oder einer Vermittlergebühr gleichzusetzen. Der reine Wechsel des Fondsvermittlers verändert die fondsinternen Kosten eines bestehenden Fonds nicht allein durch die neue Vermittlerzuordnung.
Ist die Bestandsprovision dasselbe wie die TER?
Nein. Die TER ist eine Kostenkennzahl des Fonds; die Bestandsprovision ist eine mögliche Vertriebsvergütung. Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Ebenen. Diese Trennung ist besonders wichtig, wenn Sie Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie einordnen möchten.
Erstattet Fonds-Cashback die TER?
Nein. Fonds-Cashback ist keine Erstattung der TER. Bei passenden Fondsbeständen kann vielmehr ein Teil einer vorhandenen Bestandsprovision zurückvergütet werden. Ob und in welcher Höhe dies möglich ist, hängt unter anderem vom Fonds, der Anteilklasse, der Vermittlerzuordnung und den geltenden Voraussetzungen ab.
Bekommt jeder Fonds nach dem Wechsel Fonds-Cashback?
Nein. Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie ist nicht für jeden Fonds pauschal zugesagt. Entscheidend sind unter anderem Fonds, Anteilklasse, Vermittlerzuordnung und die geltenden Voraussetzungen. Für vorhandene Fonds können Sie ISIN oder WKN im Fonds-Check verwenden.
Was bedeutet „bis zu 99 % Rückvergütung“?
PROfinance kommuniziert für passende Fondsbestände unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision. Das ist keine Garantie für jeden Fonds und keine Aussage über die TER. Die konkrete Möglichkeit muss fonds- und anteilklassenbezogen betrachtet werden.
Entstehen durch den Betreuerwechsel Verkaufs- oder Neukaufkosten für meine bestehenden Fonds?
Nicht wegen des Betreuerwechsels. Ihre vorhandenen Fonds müssen für den reinen Vermittlerwechsel nicht verkauft und anschließend neu gekauft werden. Der Fondsbestand bleibt im bestehenden FNZ-/ebase-Depot; geändert wird ausschließlich die Vermittlerzuordnung.
Muss ich für den Betreuerwechsel einen Depotübertrag bezahlen?
Für den reinen Betreuerwechsel ist kein Depotübertrag erforderlich, wenn Ihre Fonds bereits in Ihrem bestehenden FNZ-/ebase-Depot liegen. Ein Depotübertrag ist ein eigener Vorgang, wenn Wertpapierbestände tatsächlich zwischen Depotbanken bewegt werden sollen, und gehört nicht zur normalen Vermittlerumschlüsselung.
Bleiben meine Sparpläne bestehen oder muss ich sie kostenpflichtig neu einrichten?
Beim reinen Betreuer-/Vermittlerwechsel bleiben bestehende Sparpläne einschließlich Sparraten und Sparterminen unverändert bestehen. Sie müssen diese allein wegen der neuen Vermittlerzuordnung weder kündigen noch neu einrichten. Der Wechsel selbst verändert damit Ihre vorhandene Sparplanstruktur nicht.
Wie finde ich heraus, welche Konditionen für meine vorhandenen Fonds gelten?
Für einzelne Fonds können Sie ISIN oder WKN im PROfinance-Fonds-Check verwenden. Dort lässt sich die Konditionsseite des konkreten Fonds einordnen. Bei einem größeren Fondsbestand kann zusätzlich der persönliche Support bei organisatorischen und konditionsbezogenen Fragen helfen, ohne Ihre Anlageentscheidung zu übernehmen.
Entstehen mir allein durch die Umschlüsselung zusätzliche Bankkosten?
Nein. Der Betreuerwechsel selbst löst keine zusätzliche PROfinance-Wechselgebühr aus. Bankseitige Kosten richten sich weiterhin nach Ihrer bestehenden Depotverbindung und den jeweils geltenden Bedingungen. Deshalb sollten Wechselkosten und bankseitige Depotkosten auch nach der Umschlüsselung getrennt betrachtet werden.
Spart ein Betreuerwechsel automatisch Geld?
Nicht jede Kostenart verändert sich durch den Betreuerwechsel. Der Wechsel kann jedoch bei geeigneten Fonds Vorteile auf der Vermittlungsseite ermöglichen, zum Beispiel 0 % Ausgabeaufschlag oder Fonds-Cashback. Ob sich daraus für Ihren konkreten Fondsbestand ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt, hängt vom Fonds, der Anteilklasse und den jeweils geltenden Voraussetzungen ab.