Was mit Ihren laufenden Sparplänen beim FNZ-/ebase-Betreuerwechsel passiert
Wenn Sie bereits regelmäßig über einen Sparplan in Ihrem ebase-/FNZ-Depot investieren, ist eine Frage besonders wichtig: Läuft mein Sparplan nach einem Betreuer- oder Vermittlerwechsel zu PROfinance einfach weiter? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei einem reinen Betreuerwechsel bleiben Ihre bestehenden Sparpläne einschließlich der bereits eingerichteten Sparraten und Spartermine unverändert bestehen.
Viele Anleger befürchten, dass sie ihre über Jahre aufgebaute Sparplanstruktur ändern oder neu einrichten müssen. Genau das ist beim reinen Betreuerwechsel nicht erforderlich.
Sie müssen Ihre laufenden Sparpläne also nicht beenden, nicht neu anlegen und nicht allein wegen des Vermittlerwechsels verändern. Ihr Depot bleibt bei der FNZ Bank, Ihre Fonds bleiben im Depot und Ihre regelmäßige Besparung läuft weiter. Geändert wird ausschließlich die Zuordnung des betreuenden Fondsvermittlers zu PROfinance.
Gerade für Anleger, die ihre Sparpläne seit längerer Zeit eingerichtet haben und an ihrer bisherigen Struktur nichts ändern möchten, ist das praktisch: Sie behalten den gewohnten Sparplan und können nach dem Wechsel die für Ihre Fonds geltenden PROfinance-Konditionen nutzen. Den gesamten Wechselweg erklärt unser Ratgeber ebase/FNZ Betreuerwechsel zu PROfinance.
Wenn Ihre Sparpläne weiterlaufen, können Sie die übrigen Kontinuitätsfragen ebenso gezielt prüfen: Die Beiträge zur Depotnummer und zu FNZbanking und Onlinezugang erklären, warum auch diese Bestandteile beim reinen Betreuerwechsel erhalten bleiben. Für Ihre Planung zeigen die Beiträge zur Dauer des Wechsels, zu den Kosten und zu den Nachteilen und Grenzen, was Sie zusätzlich vor dem Auftrag wissen sollten.
Kurzantwort: Ihre bestehenden Sparpläne laufen beim Betreuerwechsel weiter
Ja. Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel eines bestehenden ebase-/FNZ-Depots bleiben Ihre bereits eingerichteten Sparpläne bestehen. Auch die bestehenden Sparraten und Spartermine bleiben unverändert.
Für Sie bedeutet das konkret:
- Ihre laufenden Sparpläne bleiben bestehen.
- Ihre bisherige Sparrate bleibt bestehen.
- Ihre bisherigen Spartermine bleiben bestehen.
- Sie müssen den Sparplan nicht kündigen oder neu einrichten.
- Ihre Fonds müssen wegen des Betreuerwechsels nicht verkauft werden.
- Ihr bestehendes ebase-/FNZ-Depot bleibt bei der FNZ Bank.
- Geändert wird ausschließlich die Vermittlerzuordnung zu PROfinance.
Der Betreuerwechsel greift damit nicht in Ihre bestehende Sparplanstruktur ein. Wenn Sie Ihren Sparplan später selbst ändern, pausieren oder beenden möchten, ist das ein eigener Vorgang und keine Voraussetzung für den Wechsel des Fondsvermittlers.
Warum ändert der Betreuerwechsel Ihren Sparplan nicht?
Ein Betreuerwechsel und ein Sparplanauftrag sind zwei unterschiedliche Dinge. Ihr Sparplan ist ein bereits eingerichteter bankseitiger Auftrag in Ihrem bestehenden Depot. Beim Betreuerwechsel wird dagegen nur der hinterlegte Fondsvermittler geändert.
Die FNZ Bank bleibt Ihre depotführende Bank. Deshalb wird für den reinen Wechsel zu PROfinance weder ein neues Depot eröffnet noch Ihr vorhandener Sparplan neu angelegt. Wie klar die Rollen zwischen Depotbank und Vermittler getrennt sind, zeigt auch der Beitrag Was bleibt beim FNZ/ebase Betreuerwechsel bestehen?.
Der Betreuerwechsel verändert also weder Ihren Sparauftrag noch Ihre persönliche Anlagestrategie.
Was bleibt bei Ihrem Sparplan konkret unverändert?
Für einen bestehenden Sparplan ist vor allem wichtig, dass Sie Ihre bisher eingerichtete regelmäßige Anlage nicht wegen des Vermittlerwechsels neu organisieren müssen. Die wesentlichen Bestandteile bleiben beim reinen Betreuerwechsel bestehen.
| Bereich | Was beim reinen Betreuerwechsel passiert |
|---|---|
| Sparplan | Bleibt bestehen und muss nicht neu eingerichtet werden. |
| Sparrate | Bleibt in der bereits eingerichteten Höhe bestehen. |
| Spartermin | Bleibt wie bisher eingerichtet bestehen. |
| Besparter Fonds | Wird allein wegen des Betreuerwechsels nicht verändert. |
| Fondsbestand | Bleibt im bestehenden ebase-/FNZ-Depot. |
| Depotnummer | Bleibt unverändert. |
| FNZbanking / Onlinezugang | Bleibt unverändert bestehen. |
| Depotbank | Bleibt die FNZ Bank. |
| Fondsvermittler | Die Zuordnung ändert sich zu PROfinance. |
| Anlageentscheidung | Bleibt vollständig Ihre eigene Entscheidung. |
Sie wechseln also nicht Ihren Sparplan, sondern den Fondsvermittler. Genau diese Unterscheidung verhindert unnötige Änderungen an einer Sparstruktur, die Sie bereits eingerichtet haben.
Müssen Sie Ihren Sparplan vor dem Betreuerwechsel kündigen?
Nein. Eine Kündigung des bestehenden Sparplans ist für den reinen Betreuer- oder Vermittlerwechsel nicht erforderlich. Der Sparplan kann in Ihrem bestehenden FNZ-/ebase-Depot weiterlaufen, während die Vermittlerzuordnung geändert wird.
Das gilt auch dann, wenn Sie mehrere laufende Sparpläne in Ihrem Depot eingerichtet haben: Der Betreuerwechsel ist nicht der Anlass, diese Sparaufträge aufzulösen. Welche Unterlagen für die Vermittleränderung selbst benötigt werden, erklärt der Beitrag Angaben und Unterlagen für den FNZ/ebase Betreuerwechsel.
Müssen Sie Ihren Sparplan nach dem Wechsel neu einrichten?
Auch das ist nicht nötig. Weil der bestehende Sparplan erhalten bleibt, müssen Sie nach der erfolgreichen Vermittleränderung keinen identischen Sparplan noch einmal neu anlegen. Sparrate und Spartermin laufen in der bestehenden Einrichtung weiter.
Damit unterscheidet sich der Betreuerwechsel deutlich von einer neuen Depoteröffnung oder einem Depotübertrag. Wenn Ihre Fonds und Sparpläne bereits bei FNZ/ebase liegen, geht es beim Wechsel zu PROfinance ausschließlich um die Vermittlerzuordnung. Die Abgrenzung zum Depotübertrag finden Sie im Ratgeber Betreuerwechsel oder Depotübertrag – welcher Weg passt?.
Was passiert mit den Fonds, die Sie über den Sparplan bereits aufgebaut haben?
Auch Ihr bereits aufgebauter Fondsbestand bleibt im Depot. Ein Betreuerwechsel löst weder einen Fondsverkauf noch einen Neukauf der vorhandenen Anteile aus. Ihre bisher angesparten Fondsanteile und der laufende Sparplan sind deshalb getrennt von der Vermittleränderung zu betrachten.
Wenn Sie genau wissen möchten, warum vorhandene Fonds für den Wechsel nicht verkauft werden müssen, finden Sie die ausführliche Erklärung im Beitrag FNZ/ebase Betreuerwechsel: Fonds behalten statt verkaufen.
Ändert PROfinance nach dem Wechsel Ihre Sparrate oder Ihren Spartermin?
Nein. PROfinance wird als Fondsvermittler hinterlegt und ändert nicht eigenständig Ihre Sparrate, Ihren Spartermin oder Ihre Fondsauswahl. PROfinance richtet sich an Selbstentscheider; Entscheidungen über Ihre Geldanlage und über spätere Änderungen Ihrer Sparpläne treffen weiterhin Sie selbst.
Wenn Sie Ihren Sparplan unabhängig vom Betreuerwechsel später verändern möchten, ist das ein eigener bankseitiger Vorgang. Für solche Änderungen gelten die jeweiligen FNZ-Prozesse; sie sind nicht Bestandteil des Vermittlerwechsels.
Sie entscheiden weiterhin selbst, ob und wann Sie Ihre Sparrate oder Ihren Spartermin später freiwillig ändern möchten.
Was ist, wenn Sie Ihren Sparplan später selbst ändern möchten?
Der Betreuerwechsel nimmt Ihnen keine Entscheidungsmöglichkeit. Sie können Ihre Sparplananlage später weiterhin selbst verwalten und – soweit der jeweilige FNZ-Prozess dies vorsieht – Änderungen vornehmen. Eine freiwillige spätere Änderung ist aber etwas anderes als der Betreuerwechsel selbst.
Wichtig ist deshalb die Reihenfolge: Für den Wechsel zu PROfinance müssen Sie einen funktionierenden Sparplan nicht vorsorglich anfassen. Erst wenn Sie unabhängig davon eine andere Sparrate, einen anderen Spartermin oder eine andere Sparplananlage wünschen, beschäftigen Sie sich mit dem entsprechenden Änderungsprozess.
Welche Rolle spielen die PROfinance-Konditionen bei laufenden Sparplänen?
Bei regelmäßigen Fondskäufen kann der Ausgabeaufschlag über viele einzelne Sparplanausführungen hinweg über viele Sparraten hinweg besonders interessant sein. Über PROfinance sind bei vielen Fondskäufen 0 % Ausgabeaufschlag möglich. Welche Kondition für den konkret besparten Fonds hinterlegt ist, hängt vom Fonds und den jeweils geltenden Voraussetzungen ab.
Daneben kann für geeignete Fondsbestände Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie möglich sein. Ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung möglich ist, hängt unter anderem vom Fonds, der Anteilklasse, der Vermittlerzuordnung und den geltenden PROfinance-Konditionen ab. Im Fonds-Check können Sie einzelne Fonds anhand von ISIN oder WKN ansehen; einen Überblick bietet außerdem die Seite PROfinance-Fondskonditionen.
Warum PROfinance für Anleger mit bestehenden FNZ-/ebase-Sparplänen interessant sein kann
Wenn Ihre Sparpläne bereits so eingerichtet sind, wie Sie sie nutzen möchten, besteht beim reinen Betreuerwechsel kein Grund, diese Struktur neu aufzubauen. Sie behalten Depot, Fonds und laufende Sparpläne und ändern ausschließlich den Vermittlungsweg.
Für Selbstentscheider können nach erfolgreicher Zuordnung – abhängig vom jeweiligen Fonds und den geltenden Voraussetzungen – insbesondere folgende Vorteile interessant sein:
- Laufende Sparpläne behalten: Bestehende Sparpläne, Sparraten und Spartermine laufen weiter. Den Einstieg für Bestandskunden finden Sie auf der FNZ-/ebase-Seite von PROfinance.
- 0 % Ausgabeaufschlag: Bei vielen künftigen Fondskäufen können die PROfinance-Fondskonditionen ohne Ausgabeaufschlag genutzt werden.
- Fonds-Cashback / Treueprämie: Für geeignete Fonds kann eine Rückvergütung über Fonds-Cashback möglich sein.
- Bonusprogramm: Über das PROfinance-Bonusprogramm kann sich die Rückvergütung unter den geltenden Voraussetzungen erhöhen.
- Fonds-Check: Mit ISIN oder WKN sehen Sie im Fonds-Check, welche Konditionen für einzelne Fonds hinterlegt sind.
- Persönlicher Support: PROfinance unterstützt bei organisatorischen Fragen zum Betreuerwechsel und bei der Einordnung der für Ihre Fonds hinterlegten Konditionen.
Ihre Sparplan- und Anlageentscheidungen bleiben bei Ihnen. PROfinance ändert Ihre Sparpläne nicht eigenständig und gibt Ihnen nicht vor, welche Fonds Sie regelmäßig besparen sollen.
Wie läuft der Wechsel ab, ohne Ihre Sparpläne anzufassen?
Wenn bereits ein ebase-/FNZ-Depot besteht, erfolgt der Betreuerwechsel im PROfinance-Standardfall über die von PROfinance bereitgestellten Vermittlerwechsel-Unterlagen beziehungsweise den PROfinance-Prozess. Ihre bestehenden Sparpläne müssen dafür nicht beendet oder neu eingerichtet werden.
Den organisatorischen Ablauf vom Wechselauftrag bis zur neuen Vermittlerzuordnung finden Sie im Beitrag FNZ/ebase Betreuerwechsel Schritt für Schritt. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Depot und Ihre Sparpläne bei FNZ/ebase bleiben sollen, ist außerdem der Ratgeber Vermittlerwechsel ohne Depotübertrag hilfreich.
Fazit: Beim FNZ/ebase Betreuerwechsel bleiben Ihre laufenden Sparpläne bestehen
Ihre laufenden Sparpläne bleiben bei einem reinen FNZ-/ebase-Betreuerwechsel bestehen. Das gilt ebenso für die bereits eingerichteten Sparraten und Spartermine. Sie müssen einen funktionierenden Sparplan weder kündigen noch nach dem Wechsel neu anlegen.
Auch Ihr Depot, Ihre Depotnummer, Ihr FNZbanking-Zugang und Ihre vorhandenen Fonds bleiben bestehen. Geändert wird ausschließlich die Vermittlerzuordnung: Die FNZ Bank bleibt depotführende Bank, während PROfinance als Fondsvermittler hinterlegt wird.
Für Sie als Selbstentscheider bedeutet das: Sie können Ihre gewohnte Sparstruktur beibehalten und gleichzeitig die für Ihre Fonds geltenden PROfinance-Konditionen nutzen. Ob beispielsweise Fonds-Cashback möglich ist, hängt weiterhin vom jeweiligen Fonds und den geltenden Voraussetzungen ab.
Sie behalten Ihre über Jahre aufgebaute Sparstruktur und können gleichzeitig – je nach Fonds – von den PROfinance-Konditionen profitieren.
Häufige Fragen zu Sparplänen beim FNZ/ebase Betreuerwechsel
Bleiben meine laufenden Sparpläne beim Betreuerwechsel bestehen?
Ja. Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel eines bestehenden ebase-/FNZ-Depots bleiben Ihre bereits eingerichteten Sparpläne unverändert bestehen. Sie müssen die Sparpläne für den Wechsel zu PROfinance weder beenden noch neu anlegen.
Bleibt meine bisherige Sparrate erhalten?
Ja. Die bereits eingerichtete Sparrate bleibt beim reinen Betreuerwechsel bestehen. Eine Änderung der Sparrate erfolgt nicht allein dadurch, dass künftig PROfinance als Fondsvermittler zugeordnet ist.
Bleibt mein bisheriger Spartermin bestehen?
Ja. Auch der bestehende Spartermin bleibt unverändert. Der Betreuerwechsel ändert die Vermittlerzuordnung Ihres Depots und nicht die bereits eingerichteten Termine Ihrer laufenden Sparpläne.
Muss ich meinen Sparplan vor dem Wechsel kündigen?
Nein. Eine Kündigung des Sparplans ist für den reinen Betreuerwechsel nicht erforderlich. Ihr Sparplan kann im bestehenden ebase-/FNZ-Depot weiterlaufen, während die Vermittlerzuordnung zu PROfinance geändert wird.
Muss ich meinen Sparplan nach dem Wechsel neu einrichten?
Nein. Weil Ihr bestehender Sparplan erhalten bleibt, ist keine identische Neueinrichtung nach dem Betreuerwechsel nötig. Sparrate, Spartermin und der bestehende Sparplan laufen in ihrer bisherigen Einrichtung weiter.
Was passiert mit den Fondsanteilen, die ich bereits angespart habe?
Ihre bereits vorhandenen Fondsanteile bleiben in Ihrem bestehenden ebase-/FNZ-Depot. Der Betreuerwechsel löst weder einen Verkauf noch einen Neukauf dieser Anteile aus; geändert wird ausschließlich der hinterlegte Fondsvermittler.
Muss ich meine Fonds wegen des Sparplans oder Betreuerwechsels verkaufen?
Nein. Ein Fondsverkauf ist weder für die Fortführung Ihrer bestehenden Sparpläne noch für den reinen Betreuerwechsel erforderlich. Ihre Fonds bleiben im Depot und Ihre Sparpläne können weiterlaufen.
Bleibt meine Depotnummer beim Betreuerwechsel erhalten?
Ja. Beim reinen Betreuer-/Vermittlerwechsel bleibt Ihre bestehende Depotnummer unverändert. Ihr Depot bleibt bei der FNZ Bank; lediglich die Vermittlerzuordnung ändert sich.
Bleibt mein FNZbanking-Zugang bestehen?
Ja. Ihr bestehender FNZbanking-/Onlinezugang bleibt beim reinen Betreuerwechsel bestehen. Sie nutzen Ihr bestehendes Depot weiterhin bei der FNZ Bank.
Ändert PROfinance meine Sparrate oder meinen Spartermin?
Nein. PROfinance ändert Ihre bestehenden Sparpläne nicht eigenständig. Sie bleiben Selbstentscheider und entscheiden selbst, ob Sie Ihre Sparrate, Ihren Spartermin oder Ihre Fondsauswahl später verändern möchten.
Kann ich meinen Sparplan später trotzdem selbst ändern?
Ja. Eine spätere Änderung Ihres Sparplans ist eine eigene Entscheidung und vom Betreuerwechsel getrennt. Für Änderungen, Pausen oder Beendigungen gelten die jeweiligen bankseitigen FNZ-Prozesse; sie sind keine Voraussetzung für die Vermittleränderung.
Gilt 0 % Ausgabeaufschlag auch für künftige Sparplanausführungen?
Bei vielen Fondskäufen sind über PROfinance 0 % Ausgabeaufschlag möglich. Welche Kondition für Ihren konkret besparten Fonds gilt, hängt vom Fonds und den jeweils hinterlegten PROfinance-Konditionen ab; deshalb sollte der einzelne Fonds anhand seiner ISIN oder WKN betrachtet werden.
Kann Fonds-Cashback bei Fonds aus meinem Sparplan möglich sein?
Für geeignete Fonds kann Fonds-Cashback beziehungsweise eine Treueprämie möglich sein. Ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung möglich ist, hängt unter anderem vom Fonds, der Anteilklasse, der Vermittlerzuordnung und den geltenden PROfinance-Konditionen ab.
Wo kann ich die Konditionen meines Sparplanfonds ansehen?
Im Fonds-Check können Sie einen Fonds anhand von ISIN oder WKN ansehen. So können Sie nachvollziehen, welche PROfinance-Konditionen für den jeweiligen Fonds hinterlegt sind.
Brauche ich wegen meiner laufenden Sparpläne einen Depotübertrag?
Nein, wenn Ihre Sparpläne und Fonds bereits in Ihrem bestehenden ebase-/FNZ-Depot liegen und Sie lediglich den Fondsvermittler wechseln möchten. Ein Depotübertrag ist ein eigener Vorgang für Wertpapiere, die tatsächlich zwischen unterschiedlichen Depotbanken übertragen werden sollen.
Muss ich meine Bankverbindung wegen des Betreuerwechsels ändern?
Nein. Der Betreuerwechsel selbst ändert die bestehende Depot- und Sparplanstruktur nicht. Ihre für den bestehenden Sparplan hinterlegte Bankverbindung muss deshalb allein wegen des Vermittlerwechsels nicht neu eingerichtet werden; Änderungen nehmen Sie nur vor, wenn Sie diese selbst wünschen.
Kann ich nach dem Betreuerwechsel einen neuen Sparplan zusätzlich einrichten?
Ja. Ihre bereits bestehenden Sparpläne laufen unverändert weiter. Unabhängig davon können Sie nach den jeweils geltenden FNZ-Prozessen zusätzliche Sparpläne einrichten, wenn Sie dies als Selbstentscheider wünschen.