FFB Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

Wann wird Fonds-Cashback ausgezahlt? Zeitpunkt, Voraussetzungen und Berechnung der Treueprämie

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Wann kommt die PROfinance-Treueprämie auf das Konto?

Wer Fonds-Cashback erhält, möchte nicht nur wissen, wie die Rückvergütung entsteht. Entscheidend ist auch die praktische Frage: Wann wird die Treueprämie ausgezahlt und muss ich dafür selbst etwas veranlassen?

Bei PROfinance erfolgt die Auszahlung einmal jährlich. Die Treueprämie wird in der 9. Kalenderwoche des Folgejahres automatisch auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Ein gesonderter Auszahlungsantrag ist dafür nicht erforderlich.

Die Zahlung erfolgt allerdings nicht allein deshalb, weil sich am Jahresende Fonds in einem Depot befinden. Für die Berechnung und Auszahlung müssen die veröffentlichten Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem werden nur Fonds berücksichtigt, für die eine Treueprämie ausgewiesen ist.

Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr

Die PROfinance-Treueprämie wird nicht monatlich oder nach jedem Fondskauf ausgezahlt. Stattdessen werden die berücksichtigungsfähigen Fondsbestände über das Kalenderjahr erfasst und anschließend gemeinsam abgerechnet.

Zeitpunkt Was geschieht?
Während des Kalenderjahres Die berücksichtigungsfähigen Fondsbestände werden zu den vorgesehenen monatlichen Stichtagen ermittelt.
31. Dezember Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen zum Jahresende erfüllt sind.
Nach Abschluss des Kalenderjahres Die Treueprämie und ein möglicher Bonus werden auf Grundlage der berücksichtigten Fondsbestände berechnet.
9. Kalenderwoche Der ermittelte Betrag wird automatisch auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen.

Die Auszahlung in der 9. Kalenderwoche bezieht sich auf die im vorangegangenen Kalenderjahr berücksichtigten Fondsbestände. Wer beispielsweise im Laufe eines Jahres Kunde wird, kann bei erfüllten Voraussetzungen bereits für die anrechenbaren Monate dieses Jahres eine Treueprämie erhalten.

Muss die Auszahlung beantragt werden?

Nein, für die jährliche Auszahlung der Treueprämie ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und liegen die erforderlichen Daten vor, wird die Rückvergütung automatisch abgerechnet und auf das Referenzkonto überwiesen.

Das Referenzkonto ist das für die Auszahlung hinterlegte Bankkonto. Die Treueprämie wird nicht als zusätzlicher Fondsanteil gutgeschrieben und auch nicht automatisch wieder in einen Fonds investiert.

Anleger sollten dennoch darauf achten, dass ihre hinterlegten Konto- und Kontaktdaten aktuell sind. Änderungen am Referenzkonto müssen rechtzeitig über den dafür vorgesehenen Weg mitgeteilt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Treueprämie?

Für eine Auszahlung müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Der Besitz eines einzelnen Fonds mit ausgewiesener Treueprämie allein reicht nicht in jedem Fall aus.

Nach der aktuellen PROfinance-Darstellung sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Das Depot muss am 31. Dezember unter der Betreuung von PROfinance stehen.
  • Der berücksichtigungsfähige Fondsbestand muss am 31. Dezember mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Auch der durchschnittliche Jahreswert des berücksichtigungsfähigen Fondsbestands muss mindestens 10.000 Euro erreichen.
  • Es werden nur Investmentfonds berücksichtigt, für die eine Treueprämie ausgewiesen ist.
  • Der jeweilige Fondsbestand muss grundsätzlich mindestens einen vollständigen Kalendermonat gehalten worden sein.
  • ETFs sind von der Treueprämie ausgeschlossen, weil für sie keine Bestandsprovision gezahlt wird.

Die Mindestgrenze wird daher nicht nur an einem einzelnen Tag betrachtet. Zusätzlich zum Fondsbestand am Jahresende ist auch der durchschnittliche berücksichtigungsfähige Bestand des Kalenderjahres maßgeblich.

Wie Fonds-Cashback aus der laufenden Vermittlervergütung entsteht und welche Rolle die Bestandsprovision dabei spielt, erklärt der Beitrag Wie funktioniert Fonds-Cashback?.

Welche Fondsbestände fließen in die Berechnung ein?

Für die Berechnung werden nicht sämtliche Depotpositionen pauschal zusammengerechnet. Entscheidend sind die Fonds, für die in den PROfinance-Fondskonditionen eine Treueprämie ausgewiesen ist.

Die Bestände werden auf Basis des Wertes zum letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats ermittelt. Ein Fondsbestand wird grundsätzlich berücksichtigt, wenn er mindestens einen vollen Kalendermonat gehalten wurde.

Situation Grundsätzliche Auswirkung
Fonds wird vor Monatsbeginn gehalten und bleibt den gesamten Monat im Depot Der Fondsbestand kann für diesen vollständigen Kalendermonat berücksichtigt werden.
Fonds wird erst während eines Monats gekauft Der angebrochene Monat wird grundsätzlich noch nicht als vollständiger Kalendermonat berücksichtigt.
Fonds wird im Laufe eines Monats vollständig verkauft Für diesen Monat liegt grundsätzlich kein durchgehend gehaltener Monatsbestand mehr vor.
Fonds hat keine ausgewiesene Treueprämie Der Bestand bildet keine Grundlage für die Treueprämie.
ETF im Depot Der Bestand ist von der PROfinance-Treueprämie ausgeschlossen.

Bei Käufen oder Verkäufen während des Jahres kann sich deshalb nicht nur der Depotwert, sondern auch die Zahl der berücksichtigungsfähigen Monate verändern.

Ob für einen konkreten Fonds eine Treueprämie möglich ist, hängt unter anderem von seiner Anteilklasse und Vergütungsstruktur ab. Die wichtigsten Unterschiede erläutert der Beitrag Welche Fonds sind cashbackfähig?.

Wie wird die jährliche Treueprämie berechnet?

Die genaue Berechnung hängt von den einzelnen Fonds, den monatlich berücksichtigten Beständen und den jeweils ausgewiesenen Treueprämiensätzen ab. Bei mehreren Fonds wird jede Position anhand ihrer eigenen Voraussetzungen betrachtet.

Vereinfacht sind für die Berechnung drei Größen wichtig:

  • der berücksichtigungsfähige Fondsbestand,
  • die Zahl der vollständig berücksichtigten Kalendermonate,
  • der für den jeweiligen Fonds ausgewiesene Treueprämiensatz.

Die Werte zum letzten Bankarbeitstag eines Monats bilden dabei die Grundlage für die monatliche Bestandsermittlung. Aus den berücksichtigten Monatswerten kann anschließend die Rückvergütung für das Kalenderjahr berechnet werden.

Die individuellen Fondskonditionen können mit der ISIN oder WKN im PROfinance Fonds-Check geprüft werden. Dort wird für geeignete Fonds unter anderem der jeweilige Treueprämiensatz angezeigt.

Warum kann die Auszahlung von einer früheren Schätzung abweichen?

Eine während des Jahres berechnete mögliche Treueprämie ist zunächst eine Orientierung. Der endgültige Betrag steht erst fest, wenn alle berücksichtigten Monatsbestände und die Voraussetzungen zum Jahresende geprüft wurden.

Abweichungen können beispielsweise entstehen durch:

  • steigende oder fallende Anteilwerte,
  • Käufe oder Verkäufe während des Kalenderjahres,
  • Fondsbestände, die keinen vollständigen Kalendermonat gehalten wurden,
  • Änderungen der Bestandsprovision eines Fonds,
  • Fusionen, Schließungen oder Änderungen einer Anteilklasse,
  • das Unter- oder Überschreiten der erforderlichen Mindestbestände.

Auch die Wertentwicklung eines Fonds beeinflusst den Wert des monatlich ermittelten Fondsbestands. Die Treueprämie ist deshalb keine feste Verzinsung und keine Garantie für einen unveränderlichen Auszahlungsbetrag.

Was gilt für Kunden, die erst im Laufe des Jahres wechseln?

Eine Treueprämie ist nicht grundsätzlich nur für Kunden möglich, die bereits am 1. Januar von PROfinance betreut wurden. Nach der veröffentlichten Regelung können auch später hinzugekommene Kunden berücksichtigt werden, wenn das Depot am 31. Dezember unter der Betreuung von PROfinance steht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die Berechnung zählen jedoch nur die berücksichtigungsfähigen vollständigen Kalendermonate. Erfolgt die Zuordnung beispielsweise während eines Monats, beginnt die mögliche Berücksichtigung grundsätzlich mit dem folgenden vollständigen Kalendermonat.

Bei einem bereits bestehenden FFB-Depot muss für einen Betreuerwechsel nicht automatisch ein neues Depot eröffnet oder der Fondsbestand übertragen werden. Was bei einer Änderung der Vermittlerzuordnung grundsätzlich bestehen bleibt, erklärt der Beitrag FFB-Depot beim Vermittlerwechsel behalten.

Wie sich Fonds-Cashback mit einem bereits vorhandenen Depot nutzen lässt, zeigt außerdem der Beitrag Fonds-Cashback für ein bestehendes FFB-Depot.

Wann wird ein möglicher Bonus ausgezahlt?

Der Bonus ist eine zusätzliche Leistung und nicht mit der fondsabhängigen Treueprämie gleichzusetzen. Sind die Voraussetzungen für einen Bonus erfüllt, erfolgt die Auszahlung nach der aktuellen PROfinance-Regelung gemeinsam mit der Treueprämie.

Auch der Bonus wird somit automatisch auf das Referenzkonto überwiesen. Für das Bonusprogramm gelten jedoch zusätzliche Teilnahme- und Bestandsvoraussetzungen. Wie sich Treueprämie und Bonus unterscheiden und zur möglichen Gesamtleistung zusammensetzen, erklärt der Überblick zu Bonus und Prämien.

Was sollten Anleger vor der Auszahlung prüfen?

Damit es bei der jährlichen Abrechnung nicht zu vermeidbaren Rückfragen kommt, können Anleger vor dem Jahresende einige grundlegende Punkte kontrollieren:

  • Ist das richtige Referenzkonto hinterlegt?
  • Sind die persönlichen Daten aktuell?
  • Steht das Depot am 31. Dezember unter der Betreuung von PROfinance?
  • Erreicht der berücksichtigungsfähige Fondsbestand die erforderliche Mindesthöhe?
  • Ist für die gehaltenen Fonds eine Treueprämie ausgewiesen?
  • Wurden Fonds während des Jahres gekauft, verkauft oder vollständig umgeschichtet?
  • Besteht eine gültige Anmeldung zum Bonusprogramm, falls ein zusätzlicher Bonus genutzt werden soll?

Die genaue Höhe lässt sich erst nach Abschluss des Kalenderjahres verbindlich abrechnen. Eine vorherige Prüfung der Fonds und Bestände hilft jedoch dabei, die mögliche Größenordnung realistisch einzuordnen.

Was bietet PROfinance bei der Abrechnung?

PROfinance stellt die eigenen Fondskonditionen transparent bereit und übernimmt die jährliche Berechnung sowie die automatische Auszahlung der Treueprämie. Der Kunde muss die Zahlung nicht für jeden einzelnen Fonds beantragen.

Auf Wunsch kann PROfinance anhand eines übermittelten Fondsbestands berechnen, welche Treueprämie und welcher mögliche Bonus nach den jeweils geltenden fondsabhängigen Voraussetzungen zu erwarten sind. Diese Berechnung ist keine Garantie für einen festen späteren Auszahlungsbetrag, weil sich Fondsbestände und Anteilwerte bis zur endgültigen Abrechnung verändern können.

PROfinance richtet sich an Selbstentscheider. Die Berechnung und Auszahlung der Treueprämie enthält keine Empfehlung, bestimmte Fonds zu kaufen, zu verkaufen oder allein wegen einer Rückvergütung zu halten.

Das Wichtigste zur Auszahlung auf einen Blick

  • Die Treueprämie wird einmal jährlich ausgezahlt.
  • Die Überweisung erfolgt in der 9. Kalenderwoche des Folgejahres.
  • Die Zahlung geht automatisch auf das hinterlegte Referenzkonto.
  • Ein gesonderter Auszahlungsantrag ist nicht erforderlich.
  • Berücksichtigt werden Fonds mit ausgewiesener Treueprämie.
  • Die Fondsbestände werden zum letzten Bankarbeitstag des Monats ermittelt.
  • Ein Fonds muss grundsätzlich mindestens einen vollständigen Kalendermonat gehalten worden sein.
  • Der Fondsbestand und der durchschnittliche Jahreswert müssen die geltenden Mindestvoraussetzungen erfüllen.
  • Ein möglicher Bonus wird gemeinsam mit der Treueprämie ausgezahlt.

Fazit: Die Treueprämie kommt automatisch in der 9. Kalenderwoche

Die PROfinance-Treueprämie wird jährlich in der 9. Kalenderwoche automatisch auf das hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den Fonds mit ausgewiesener Treueprämie, den berücksichtigten vollständigen Kalendermonaten, den jeweiligen Monatsbeständen und den geltenden Treueprämiensätzen. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen zum Jahresende und für den durchschnittlichen Jahresbestand erfüllt sein.

Wer die mögliche Rückvergütung vorab einordnen möchte, kann die einzelnen Fonds anhand von ISIN oder WKN im PROfinance Fonds-Check prüfen. Der endgültige Auszahlungsbetrag steht jedoch erst nach Abschluss und Abrechnung des Kalenderjahres fest.

Häufige Fragen zur Auszahlung von Fonds-Cashback

Wann wird die PROfinance-Treueprämie ausgezahlt?

Die Treueprämie wird einmal jährlich in der 9. Kalenderwoche des Folgejahres ausgezahlt. Die Zahlung bezieht sich auf die berücksichtigungsfähigen Fondsbestände des vorangegangenen Kalenderjahres.

Auf welches Konto wird das Fonds-Cashback überwiesen?

Die Auszahlung erfolgt auf das hinterlegte Referenzkonto. Die Treueprämie wird nicht automatisch in einen Fonds reinvestiert und auch nicht als zusätzlicher Fondsanteil in das Depot eingebucht.

Muss ich die Treueprämie beantragen?

Nein. Für die jährliche Auszahlung ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Wenn die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Treueprämie automatisch berechnet und auf das Referenzkonto überwiesen.

Welche Mindesthöhe muss mein Fondsbestand erreichen?

Nach der aktuellen PROfinance-Regelung muss der berücksichtigungsfähige Fondsbestand am 31. Dezember mindestens 10.000 Euro betragen. Zusätzlich muss auch der durchschnittliche Jahreswert des berücksichtigungsfähigen Fondsbestands mindestens 10.000 Euro erreichen.

Wie werden die Fondsbestände für die Auszahlung ermittelt?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Fondsbestände zum letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats. Berücksichtigt werden geeignete Fonds grundsätzlich nur für vollständig gehaltene Kalendermonate.

Wird ein Fonds berücksichtigt, den ich erst während eines Monats kaufe?

Ein angebrochener Monat gilt grundsätzlich noch nicht als vollständiger Kalendermonat. Die mögliche Berücksichtigung beginnt daher regelmäßig mit dem folgenden vollständigen Monat, sofern der Fonds weiterhin gehalten wird und eine Treueprämie ausgewiesen ist.

Erhalte ich auch als Neukunde im ersten Jahr eine Treueprämie?

Das kann möglich sein. Entscheidend ist unter anderem, dass das Depot am 31. Dezember unter der Betreuung von PROfinance steht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Berücksichtigt werden nur die anrechenbaren vollständigen Kalendermonate.

Werden alle Fonds in meinem Depot berücksichtigt?

Nein. Berücksichtigt werden nur Investmentfonds, für die in den PROfinance-Fondskonditionen eine Treueprämie ausgewiesen ist. Fonds ohne entsprechende Rückvergütung und ETFs bilden keine Grundlage für die Treueprämie.

Warum ist der ausgezahlte Betrag niedriger als eine frühere Berechnung?

Eine frühere Berechnung kann sich auf den damaligen Fondsbestand und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Werte beziehen. Verkäufe, Käufe, Wertschwankungen, nicht vollständig berücksichtigte Monate oder Änderungen der fondsbezogenen Vergütung können den endgültigen Betrag verändern.

Wird der Bonus zusammen mit der Treueprämie ausgezahlt?

Ja. Sofern die Voraussetzungen des Bonusprogramms erfüllt sind, wird der Bonus nach der aktuellen PROfinance-Regelung gemeinsam mit der Treueprämie automatisch auf das Referenzkonto überwiesen.

Kann sich der Auszahlungstermin verschieben?

PROfinance nennt die 9. Kalenderwoche als regulären jährlichen Auszahlungstermin. Bei außergewöhnlichen technischen oder organisatorischen Umständen können zeitliche Abweichungen jedoch nie vollständig ausgeschlossen werden.

Ist die Treueprämie eine garantierte feste Rendite?

Nein. Die Treueprämie ist keine feste Verzinsung und keine Garantie für eine bestimmte Rendite. Ihre Höhe hängt unter anderem von den berücksichtigten Fondsbeständen, den Anteilwerten, den jeweiligen Treueprämiensätzen und den erfüllten Voraussetzungen ab.

Muss ich meinen Fonds bis zur Auszahlung im Depot behalten?

Für die Berechnung sind die während des Kalenderjahres vollständig berücksichtigten Monate und die Voraussetzungen zum Jahresende maßgeblich. Ein Verkauf kann sich deshalb auf den anrechenbaren Bestand, den Jahresdurchschnitt und die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen auswirken.

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