So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihr FFB-Depot richtig ein
Sie möchten bei der FFB einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder prüfen? Dann geht es darum, Ihren Sparer-Pauschbetrag richtig zu hinterlegen, damit Kapitalerträge bis zur gesetzlichen Grenze nicht automatisch mit Kapitalertragsteuer belastet werden.
Für Einzelpersonen liegt die Höchstgrenze bei 1.000 Euro. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamem Freistellungsauftrag liegt sie bei 2.000 Euro. Wichtig sind außerdem die Steuer-Identifikationsnummer, die richtige Aufteilung auf mehrere Banken und bei einer Online-Erteilung eine gültige TAN.
Wenn Sie Ihr FFB-Depot über PROfinance nutzen, bleibt die steuerliche Erfassung ein Vorgang bei der FFB. PROfinance hilft Ihnen persönlich dabei, den richtigen Weg zu finden, typische Formularfragen zu klären und Freistellungsauftrag, Onlinezugang und weitere Serviceprozesse auseinanderzuhalten. Einen Überblick zu den digitalen FFB-Servicewegen finden Sie im Beitrag FFB-Onlinezugang und Serviceprozesse.
Wichtig für Sie: Ein Freistellungsauftrag ist keine Anlageentscheidung. Er betrifft die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei der FFB und sollte zu Ihrer persönlichen Verteilung des Sparer-Pauschbetrags passen.
Der Freistellungsauftrag ist besonders wichtig, wenn später Fondsanteile verkauft oder getauscht werden. Die passenden Abgrenzungen finden Sie unter Fonds im FFB-Depot verkaufen und FFB-Fondstausch. Wenn zuerst Depot- oder Adressdaten aktualisiert werden müssen, hilft die Anleitung FFB-Adresse ändern.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist der Auftrag an ein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Bei Fondsdepots kann das zum Beispiel Erträge aus Ausschüttungen oder Kursgewinnen betreffen, soweit steuerpflichtige Kapitalerträge anfallen.
Ohne Freistellungsauftrag führen Kreditinstitute auf steuerpflichtige Kapitalerträge automatisch Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Mit einem Freistellungsauftrag kann die FFB Kapitalerträge bis zum verfügbaren Freistellungsbetrag ohne diesen automatischen Abzug berücksichtigen.
Für die Praxis bedeutet das: Sie entscheiden nicht mit dem Freistellungsauftrag, welche Fonds Sie kaufen oder verkaufen. Sie legen fest, welchen Teil Ihres gesetzlichen Freibetrags die FFB für Ihre dort geführten Depots und Konten berücksichtigen soll.
Wie hoch darf der Freistellungsauftrag bei der FFB sein?
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag. Entscheidend ist dabei nicht nur, was Sie bei der FFB eintragen, sondern wie Sie Ihren gesamten Freistellungsbetrag auf alle Banken und Kreditinstitute verteilen.
| Ausgangslage | Wichtiger Betrag | Was Sie beachten sollten |
|---|---|---|
| Einzelperson | Bis 1.000 Euro | Die Summe aller Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken darf den Höchstbetrag nicht überschreiten. |
| Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft | Bis 2.000 Euro | Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag setzt die entsprechenden Voraussetzungen voraus. |
| Gemeinschaftsdepot | Einzelfall abhängig | Gemeinsamer Freistellungsauftrag nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen; die beiden Depotinhaber müssen gemeinsam steuerlich veranlagt werden. |
| Verteilung auf mehrere Banken | Aufteilung innerhalb der Höchstgrenze | Bei der FFB wird der Betrag eingetragen, den die FFB freistellen soll. |
Wenn Sie bereits Freistellungsaufträge bei anderen Banken nutzen, sollten Sie vor der Erteilung bei der FFB prüfen, welcher Betrag dort noch sinnvoll verfügbar ist.
Wie erteilen Sie einen Freistellungsauftrag bei der FFB?
Der Onlineweg führt über den persönlichen Bereich nach dem Login. Dort kann unter dem Menüpunkt Steuern ein Freistellungsauftrag angelegt werden. Dafür geben Sie die erforderlichen Daten ein, akzeptieren die Bedingungen und bestätigen den Auftrag mit einer gültigen TAN.
Wenn Sie nicht in den Onlinebereich kommen, sollte zuerst der Zugang geklärt werden. Bei vergessenen Zugangsdaten hilft der Beitrag FFB-Passwort vergessen. Wird der Zugang als gesperrt angezeigt, passt der Beitrag FFB-Zugang gesperrt.
Wenn Sie keinen Onlinezugang nutzen oder wenn es um Sonderfälle geht, kann das Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge relevant werden. Das Formular gilt für alle Depots und Konten bei der FFB; der Ausschluss einzelner Depots oder Konten ist laut Formular nicht möglich.
Für die Erteilung sollten Sie diese Punkte bereithalten:
- FFB-Depot- oder Kontonummer, sofern vorhanden,
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse,
- Steuer-Identifikationsnummer,
- gewünschter Freistellungsbetrag,
- bei gemeinsamem Freistellungsauftrag Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- bei Online-Erteilung eine gültige TAN,
- bei Formularnutzung Datum und Unterschrift.
Besonders wichtig ist die Steuer-Identifikationsnummer. Die FFB weist darauf hin, dass die TIN ein Pflichtfeld ist.
Vor dem Absenden oder Bestätigen sollten Sie noch einmal auf diese Punkte achten:
- Steuer-Identifikationsnummer eingetragen,
- gewünschter Freistellungsbetrag korrekt verteilt,
- TAN für die Online-Bestätigung bereit,
- Depot- oder Kontonummer geprüft, sofern vorhanden,
- bei Formularnutzung Datum und Unterschrift ergänzt.
Diese kurze Kontrolle ist besonders hilfreich, wenn Sie den Freistellungsauftrag ?ndern oder Ihren Steuerfreibetrag auf mehrere Banken aufteilen.
Was gilt bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag?
Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag betrifft Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner. Der höhere Betrag von 2.000 Euro gilt nur, wenn die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erfüllt sind.
Bei einem Gemeinschaftsdepot ist zusätzlich wichtig: Ein Freistellungsauftrag kann laut FFB nur dann eingereicht werden, wenn die beiden Depotinhaber gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Das ist ein häufiger Punkt, der vor der Erteilung geklärt sein sollte.
Wenn Sie ein FFB-Gemeinschaftsdepot nutzen, hilft Ihnen der Beitrag FFB-Gemeinschaftsdepot, die Depotart und typische Zuständigkeiten besser einzuordnen.
Können Sie einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern oder löschen?
Ja, ein bestehender Freistellungsauftrag kann online geändert oder gelöscht werden. Im persönlichen Bereich können Sie unter Steuerinformationen einsehen, wie hoch der eingereichte Freistellungsauftrag ist und welcher Betrag im aktuellen Kalenderjahr noch zur Verfügung steht.
Wichtig ist die Grenze bei einer Herabsetzung: Eine Reduzierung ist nur bis zur Höhe der bereits freigestellten Kapitalerträge möglich. Vorausterminierte Freistellungsaufträge für künftige Jahre können online gelöscht werden.
Für Sie heißt das: Wenn im laufenden Jahr bereits Kapitalerträge freigestellt wurden, lässt sich der Auftrag nicht beliebig weit nach unten setzen. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob der hinterlegte Betrag noch zu Ihrer Aufteilung bei anderen Banken passt.
Ab wann gilt ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag gilt nach FFB-Angaben ab dem 01.01. eines Jahres. Sie können ihn unbefristet erteilen oder bis zum 31.12. eines Jahres befristen.
Die Reihenfolge, in der der Freistellungsauftrag verbraucht wird, kann laut FFB nicht beeinflusst werden. Bei Ausschüttungen und Verkäufen werden angefallene Erträge der zeitlichen Reihenfolge nach automatisch mit dem eingereichten Sparer-Pauschbetrag verrechnet.
Gerade wenn Sie mehrere Banken nutzen, ist es sinnvoll, die Verteilung vor Jahresende noch einmal anzusehen. So vermeiden Sie, dass bei der FFB ein zu hoher oder zu niedriger Betrag hinterlegt ist.
Welche Sonderfälle sollten Sie kennen?
Einige Fälle sollten nicht vorschnell über den normalen Onlineweg behandelt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Trennung oder Scheidung, Todesfälle, Umzug ins Ausland und eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung:
| Situation | Was wichtig ist |
|---|---|
| Minderjährige | Freistellungsaufträge für Minderjährige können nach FFB-Angaben derzeit nicht online bearbeitet werden; dafür soll das Formular genutzt werden. |
| Nichtveranlagungsbescheinigung | Eine NV-Bescheinigung kann anstelle eines Freistellungsauftrags relevant sein und wird beim Finanzamt beantragt. |
| Trennung oder Scheidung | Bei gemeinsamem Freistellungsauftrag muss die Situation neu betrachtet werden. |
| Todesfall | Ein Freistellungsauftrag kann durch einen Todesfall ungültig werden oder angepasst werden müssen. |
| Umzug ins Ausland | Wenn die uneingeschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht entfällt, wird der Freistellungsauftrag ungültig. |
Diese Punkte sind keine Routinefragen. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, sollte der passende FFB-Weg oder das passende Formular gezielt gewählt werden.
Welche Rolle spielt PROfinance beim Freistellungsauftrag?
PROfinance ist Fondsvermittler und nicht die depotführende Bank. Der Freistellungsauftrag wird bei der FFB hinterlegt und verarbeitet. PROfinance ersetzt keine steuerliche Prüfung und gibt keine steuerliche Empfehlung zur Höhe Ihres Freistellungsauftrags.
Der Nutzen von PROfinance liegt in dieser Situation in der persönlichen Unterstützung bei der organisatorischen Vorbereitung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie den Onlineweg, das Formular oder einen besonderen FFB-Serviceweg nutzen sollten, hilft PROfinance Ihnen dabei, die nächsten Schritte besser zu sortieren.
Bei Fragen rund um den Freistellungsauftrag kann PROfinance insbesondere unterstützen bei:
- der Unterscheidung zwischen Online-Erteilung und Formularweg,
- organisatorischen Fragen zu Gemeinschaftsdepots oder Minderjährigendepots,
- der Abgrenzung zwischen Freistellungsauftrag, Steuerinformationen und Onlinezugang,
- der Verbindung zu weiteren FFB-Serviceprozessen rund um Ihr Depot,
- Fragen zu Ihren PROfinance-Konditionen neben dem steuerlichen Servicevorgang.
Unabhängig vom Freistellungsauftrag profitieren Sie bei einem über PROfinance betreuten FFB-Depot weiterhin unter anderem von:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe über PROfinance,
- Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback durch Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision,
- Bonusprogramm für zusätzliche Prämie – allein oder im Team,
- persönlichem Support bei Formularen und Serviceprozessen,
- Unterstützung bei organisatorischen Fragen rund um Ihr FFB-Depot.
Der Freistellungsauftrag verändert diese PROfinance-Vorteile nicht. Er betrifft die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei der FFB.
Sie möchten den Freistellungsauftrag klären? PROfinance hilft Ihnen persönlich dabei, den passenden Serviceweg zu finden und Freistellungsauftrag, Onlinezugang, Gemeinschaftsdepot und weitere Depotfragen sauber zu trennen.
Fazit: Freistellungsauftrag rechtzeitig prüfen und richtig hinterlegen
Der Freistellungsauftrag bei der FFB hilft Ihnen, den Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge bei der FFB zu nutzen. Entscheidend sind der richtige Betrag, die Steuer-Identifikationsnummer, die gültige TAN bei Online-Erteilung und die richtige Behandlung von Gemeinschaftsdepots oder Sonderfällen.
Wenn Sie mehrere Banken nutzen, sollte die Summe aller Freistellungsaufträge innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze bleiben. Bei der FFB können Sie im Onlinebereich einsehen, welcher Freistellungsauftrag hinterlegt ist und welcher Betrag im laufenden Jahr noch verfügbar ist.
PROfinance unterstützt Sie persönlich bei der organisatorischen Vorbereitung. Die steuerliche Entscheidung über Höhe, Verteilung und persönliche Auswirkungen bleibt Ihre eigene beziehungsweise gehört bei Bedarf in fachkundige steuerliche Beratung.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag bei der FFB
Was ist beim Freistellungsauftrag bei der FFB wichtig?
Wichtig sind der richtige Freistellungsbetrag, die Steuer-Identifikationsnummer, die Verteilung auf andere Banken und bei Online-Erteilung eine gültige TAN. Bei Gemeinschaftsdepots und Sonderfällen sollten die Voraussetzungen besonders sorgfältig geprüft werden.
Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag bei der FFB?
Nach dem Login können Sie im persönlichen Bereich unter dem Menüpunkt „Steuern“ einen Freistellungsauftrag anlegen. Dafür geben Sie die erforderlichen Daten ein, akzeptieren die Bedingungen und bestätigen den Auftrag mit einer TAN.
Wie hoch darf der Freistellungsauftrag sein?
Für Einzelpersonen gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamem Freistellungsauftrag gilt ein Betrag von 2.000 Euro. Die Summe aller Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken darf die jeweilige Höchstgrenze nicht überschreiten.
Ist die Steuer-Identifikationsnummer Pflicht?
Ja. Die FFB weist darauf hin, dass die Steuer-Identifikationsnummer ein Pflichtfeld ist. Sie wird für die Übermittlung der Freistellungsdaten benötigt.
Kann ich einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern?
Ja, ein bestehender Freistellungsauftrag kann online geändert werden. Eine Herabsetzung ist jedoch nur bis zur Höhe der bereits freigestellten Kapitalerträge möglich.
Kann ich einen Freistellungsauftrag löschen?
Vorausterminierte Freistellungsaufträge für zukünftige Jahre können online gelöscht werden. Im laufenden Jahr kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe bereits Kapitalerträge freigestellt wurden.
Gilt der Freistellungsauftrag nur für ein bestimmtes FFB-Depot?
Nein. Das FFB-Formular weist darauf hin, dass der Auftrag für alle Depots und Konten gilt. Der Ausschluss einzelner Depots oder Konten ist nicht möglich.
Was gilt bei einem Gemeinschaftsdepot?
Für Gemeinschaftsdepots kann ein Freistellungsauftrag laut FFB nur dann eingereicht werden, wenn beide Depotinhaber gemeinsam steuerlich veranlagt werden.
Was gilt bei Minderjährigen?
Freistellungsaufträge für Minderjährige können nach FFB-Angaben derzeit nicht online bearbeitet werden. Dafür soll das Formular genutzt werden.
Kann PROfinance meinen Freistellungsauftrag steuerlich festlegen?
Nein. PROfinance kann Ihnen organisatorisch helfen, den passenden FFB-Serviceweg zu finden. Die Höhe und Verteilung des Freistellungsauftrags sind steuerliche Fragen und hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Ändert ein Freistellungsauftrag meine PROfinance-Konditionen?
Nein. Der Freistellungsauftrag betrifft die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei der FFB. Ihre PROfinance-Konditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback und Bonusprogramm werden dadurch nicht automatisch verändert.
Was passiert bei Umzug ins Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und damit nicht mehr der uneingeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen, wird der Freistellungsauftrag nach FFB-Angaben ungültig. In diesem Fall sollte der passende FFB-Serviceweg gezielt gewählt werden.
Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu erteilen?
Nein, ein unbefristeter Freistellungsauftrag muss nicht jedes Jahr neu erteilt werden. Er sollte aber angepasst werden, wenn sich Ihre persönliche Situation, Ihre Bankverteilung oder der gewünschte Freistellungsbetrag ändert.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Sie können den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute aufteilen. Bei der FFB geben Sie den Betrag ein, den die FFB freistellen soll. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag werden steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Ein richtig hinterlegter Freistellungsauftrag kann helfen, den Sparer-Pauschbetrag direkt bei der FFB zu nutzen.