FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ-/ebase-Zustimmung 2027: So stimmen Sie zu und können Fondskosten sparen und Cashback kassieren

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

Liegt Ihr ebase-Depot bereits bei der FNZ Bank? Dann genügt ein kostenloser Vermittlerwechsel, um von den PROfinance-Sonderkonditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus zu profitieren.

PROfinance für FNZ / ebase-Kunden

Depot behalten. Vorteile nutzen.

Sie behalten Ihr ebase-Depot bei der FNZ Bank. PROfinance unterstützt Selbstentscheider beim kostenlosen Vermittler-/Betreuerwechsel und bei der Einordnung möglicher Konditionsvorteile.

Depot bleibt bei FNZ / ebase

Bankzugang und Depotstruktur bleiben unverändert.

Kostenloser Wechsel

Ein Vermittler-/Betreuerwechsel ist einfach und kostenfrei.

Für Selbstentscheider

Keine Anlageberatung, sondern Unterstützung bei Konditionen und Unterlagen.

FNZ-AGB und Preisverzeichnis 2027: So funktioniert die Zustimmung – und so vergleichen Sie Ihre Fondskonditionen

Sie haben als Kunde der FNZ Bank, früher ebase, eine Mitteilung zu neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zum Preis- und Leistungsverzeichnis erhalten? Dann möchten Sie vor allem wissen: Wo kann ich zustimmen, wer muss unterschreiben und was passiert, wenn ich nicht reagiere? Hier finden Sie die drei vorgesehenen Zustimmungswege und die Besonderheiten für Gemeinschafts-, Minderjährigen- und Firmendepots. Außerdem zeigen wir, warum sich bei dieser Gelegenheit ein Blick auf Ihre bisherigen Fondskonditionen lohnt.

Worum geht es bei den FNZ-Änderungen zum 1. Januar 2027?

Die FNZ Bank hat für den 1. Januar 2027 Änderungen ihrer Vertragsbedingungen angekündigt. Nach den bislang übermittelten Informationen betreffen sie unter anderem die Wertpapierverwahrung, die Abwicklung von Fremdwährungsgeschäften sowie den Umgang mit negativen Kontosalden. Auch das Preis- und Leistungsverzeichnis ist Teil der Zustimmungsunterlagen. Welche Entgelte sich für Ihr konkretes Depot ändern, entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Schreiben und den beigefügten Unterlagen.

In diesem Beitrag steht nicht die vollständige Gegenüberstellung der Änderungen im Mittelpunkt, sondern wie Sie zustimmen und welche Fondskosten Sie unabhängig von den Bankbedingungen beeinflussen können. Die Zustimmung zur FNZ-Bankbeziehung und ein Wechsel des Fondsvermittlers sind zwei getrennte Vorgänge. Welche Änderungen im Einzelnen angekündigt sind, erläutert unser Ratgeber zu den FNZ-Änderungen 2027.

So stimmen Sie den neuen FNZ-AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu

Nach den bereitgestellten Informationen sind drei Wege vorgesehen. Welcher Weg für Sie zur Verfügung steht, ergibt sich aus Ihrem persönlichen FNZ-Anschreiben und Ihrer Verfügungsberechtigung.

Zustimmungsweg So funktioniert er Worauf Sie achten sollten
FNZbanking Nach dem Login über ein separates Hinweisfenster oder die Startseite den Zustimmungsprozess öffnen und durchlaufen. Ein weggeklicktes Hinweisfenster kann bei späteren Logins erneut erscheinen, solange keine Zustimmung erfasst ist.
QR-Code oder persönlicher Link Den QR-Code aus Ihrem Anschreiben mit dem Smartphone öffnen und sich mit dem Geburtsdatum legitimieren; alternativ den persönlichen Link mit Zustimmungscode nutzen. Verwenden Sie ausschließlich die persönlichen Angaben aus Ihrem eigenen FNZ-Schreiben.
Schriftliches Formular Das Formular aus einem postalisch zugestellten FNZ-Schreiben ausfüllen und an die Bank zurücksenden. Das Formular liegt nach den vorliegenden Angaben nur postalisch versandten Schreiben bei.

Wenn Ihnen die Zustimmung im FNZbanking angeboten wird, können Sie den Vorgang direkt dort abschließen. Wenn Sie ein persönliches Anschreiben mit QR-Code oder Zustimmungslink erhalten haben, können Sie stattdessen diesen Weg nutzen. Sie müssen nicht mehrere Wege parallel verwenden.

Zustimmung im FNZbanking: Schritt für Schritt

  1. Bei FNZbanking anmelden: Öffnen Sie das Ihnen bekannte Onlineportal der FNZ Bank über Ihren gewohnten Zugang.
  2. Hinweis aufrufen: Nutzen Sie das Zustimmungsfenster nach dem Login oder den Hinweis auf der Startseite.
  3. Unterlagen lesen: Sehen Sie sich die neuen AGB und das Preis- und Leistungsverzeichnis an. Achten Sie insbesondere auf Entgelte, die Ihr Depot und Ihre Nutzung betreffen.
  4. Zustimmung abschließen: Folgen Sie den im Portal angezeigten Schritten bis zum Abschluss des Prozesses.
  5. Status beachten: Kontrollieren Sie, ob der Vorgang als abgeschlossen angezeigt wird. Bewahren Sie gegebenenfalls die Bestätigung auf.

Wenn Sie das Hinweisfenster zunächst schließen, ist das noch keine Zustimmung. Nach den bereitgestellten Informationen erscheint die Aufforderung bei späteren Anmeldungen erneut, bis Sie den Prozess durchlaufen haben.

QR-Code, persönlicher Link oder Papierformular: die Alternativen

Enthält Ihr Anschreiben einen persönlichen QR-Code, können Sie diesen mit dem Smartphone scannen. Zur Legitimation wird nach der übermittelten Anleitung Ihr Geburtsdatum abgefragt. Alternativ kann Ihnen die FNZ Bank einen persönlichen Link mit Zustimmungscode bereitstellen. Geben Sie diese persönlichen Zugangsdaten nicht an Dritte weiter und nutzen Sie keine Links aus unbekannten Nachrichten.

Haben Sie ein postalisches Zustimmungsformular erhalten, können Sie es nach der bereitgestellten FNZ-Anleitung über folgende Wege zurücksenden:

  • E-Mail: zustimmung@fnz.de
  • Fax: +49 (0) 89 551 554 666
  • Post: FNZ Bank SE, Zustimmungen, 80218 München

Wichtig: Gleichen Sie die Rücksendeadresse vor dem Versand mit Ihrem Originalanschreiben ab. Verwenden Sie für die Rücksendung die Kontaktdaten aus Ihrem persönlichen FNZ-Anschreiben.

Schreiben Sie keine zusätzlichen Aufträge auf das Zustimmungsformular. Wertpapierorders, Adressänderungen und andere Anliegen müssen gesondert an die FNZ Bank übermittelt werden. Nach den bereitgestellten Angaben wird die Zustimmung automatisiert erfasst; handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen auf den Anlagen werden nicht berücksichtigt.

Wer muss zustimmen – bei Gemeinschafts-, Kinder- und Firmendepots?

Ob eine einzelne Person zustimmen kann oder mehrere Unterschriften erforderlich sind, hängt von der Verfügungs- beziehungsweise Vertretungsberechtigung ab.

Depot oder Konto Wer muss zustimmen?
Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügungsberechtigung Die Zustimmung eines Depot- oder Kontoinhabers genügt nach der übermittelten Anleitung.
Gemeinschaftsdepot mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung Alle Depot- oder Kontoinhaber müssen zustimmen.
Minderjährigendepot Bei Einzelvertretungsbefugnis genügt ein gesetzlicher Vertreter; bei gemeinschaftlicher Vertretung müssen alle erforderlichen Vertreter zustimmen.
Firmendepot Bei Einzelzeichnungsberechtigung ein autorisierter Zeichnungsberechtigter; bei gemeinschaftlicher Vertretung alle nach der jeweiligen Vertretungsregel erforderlichen Personen.

Entscheidend sind die für Ihr Depot hinterlegten Berechtigungen. Wenn Sie unsicher sind, richten Sie sich nach dem persönlichen Anschreiben oder fragen Sie direkt bei der FNZ Bank nach.

Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

Seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 können Banken zustimmungspflichtige Vertragsänderungen nicht einfach durch Schweigen ihrer Kunden wirksam werden lassen. Die FNZ Bank fordert deshalb eine aktive Zustimmung zu den betroffenen Änderungen.

Nach der übermittelten Zustimmungsinformation kann die Bank eine Geschäftsverbindung ohne erforderliche Zustimmung auf Dauer nicht unverändert fortführen und gegebenenfalls kündigen. Das bedeutet nicht, dass Ihr Depot automatisch am 1. Januar 2027 geschlossen wird. Welche Fristen und Folgen in Ihrem Fall gelten, ist dem FNZ-Schreiben zu entnehmen. Lesen Sie die Unterlagen deshalb sorgfältig und klären Sie offene Fragen rechtzeitig mit der Bank.

Warum die FNZ-Mitteilung auch ein Anlass für einen Fondskostenvergleich ist

Wenn Sie Ihr ebase-Depot schon viele Jahre führen, haben Sie Ihre damaligen Konditionen vielleicht seit der Eröffnung nicht mehr angesehen. Dabei lohnt es sich, Bankgebühren und Fondskonditionen getrennt zu betrachten. Die FNZ Bank legt ihre Depot- und Kontobedingungen fest. Ob Sie beim Kauf bestimmter Investmentfonds einen Ausgabeaufschlag zahlen und ob Sie aus vorhandenen Bestandsprovisionen eine Rückvergütung erhalten, kann zusätzlich von Ihrer Vermittlerzuordnung und den jeweiligen Fondsbedingungen abhängen.

  • Depot- und Kontogebühren: Was berechnet die FNZ Bank nach Ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis?
  • Ausgabeaufschlag: Zahlen Sie bei neuen Fondskäufen noch einen Aufschlag oder nutzen Sie bereits 0 % Ausgabeaufschlag?
  • Bestandsprovision: Enthalten Ihre Fonds eine solche Vergütung, und erhalten Sie daraus jährliches Fonds-Cashback?
  • Bonusstaffel: Könnte Ihr anrechenbares Fondsvolumen – auch gemeinsam im Team – eine höhere Cashback-Stufe ermöglichen?

Ein günstiges Depot ist nicht automatisch die günstigste Gesamtlösung für jeden Fondsanleger. Besonders bei größeren Fondsbeständen kann die jährliche Rückvergütung aus Bestandsprovisionen wirtschaftlich relevant sein. Sie ist aber keine Senkung der von der Fondsgesellschaft ausgewiesenen laufenden Fondskosten. Mehr zum Unterschied zwischen Vergütung und Rückerstattung erfahren Sie im Beitrag Bestandsprovision und Fonds-Cashback bei FNZ/ebase.

Welche Vorteile PROfinance für Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot bietet

Sie müssen Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot nicht aufgeben, um Ihre Vermittlerkonditionen zu ändern. Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel bleibt die FNZ Bank Ihre Depotbank. Depotnummer, FNZbanking-Zugang, Fondsbestand und bestehende Sparpläne einschließlich Sparraten und Sparterminen bleiben erhalten. Ein Fondsverkauf oder Depotübertrag ist für diesen Wechsel nicht erforderlich. Die Einzelheiten finden Sie im Beitrag FNZ-/ebase-Vermittlerwechsel ohne Depotübertrag. Die Zustimmung zu den neuen FNZ-Bedingungen ersetzt der Vermittlerwechsel allerdings nicht.

PROfinance richtet sich an Anleger, die ihre Fonds selbst auswählen und dabei günstige Kaufkonditionen, Rückvergütungen und einen erreichbaren Ansprechpartner nutzen möchten:

  • 0 % Ausgabeaufschlag – für entsprechend rabattfähige Fonds entfällt der Ausgabeaufschlag beim Fondskauf. Damit sparen Sie gerade bei größeren Einmalanlagen einen möglichen Kaufkostenblock.
  • Jährliches Fonds-Cashback – bei cashbackfähigen Fonds erhalten Sie nach den geltenden Konditionen eine Treueprämie aus vorhandenen Bestandsprovisionen. Entscheidend sind unter anderem Fonds, Anteilklasse und die Voraussetzungen für Fonds-Cashback.
  • Bonusprogramm und Teamvorteile – ab 50.000 € anrechenbarem Fondsvolumen greift die Bonusstaffel; in der höchsten Stufe ab 500.000 € allein oder im Team kann das gesamte Fonds-Cashback bis zu 99 % der Bestandsprovision erreichen. Diese Prozentzahl bezieht sich nicht auf Ihr Fondsvermögen oder die gesamten Fondskosten.
  • Fonds-Check mit ISIN oder WKN – sehen Sie nach, welche Kauf- und Cashback-Konditionen für Ihre konkreten Fonds gelten.
  • Persönlicher Support – Unterstützung bei Fragen zum Betreuerwechsel, zu Konditionen und den organisatorischen Schritten, ohne individuelle Anlageberatung.

Wenn Sie bisher Ausgabeaufschläge zahlen oder noch kein Fonds-Cashback erhalten, kann sich ein Vergleich lohnen. Auch Anleger, die bereits Cashback bekommen, können ansehen, ob sie mit dem Bonusprogramm allein oder im Team eine höhere Rückvergütungsstufe erreichen.

Beispiel: Ausgabeaufschlag sparen und Cashback getrennt betrachten

Bei einem beispielhaften Fondskauf von 20.000 € und einem unterstellten Ausgabeaufschlag von 5 % entspräche der Aufschlag rechnerisch 1.000 €. Bei 0 % Ausgabeaufschlag entfällt dieser Kaufkostenposten. Die tatsächliche Berechnung hängt vom jeweiligen Fonds und seiner Preisstellung ab; das Beispiel ist kein konkretes Fondsangebot. Wie beide Vorteile zusammenwirken, lesen Sie unter 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback kombinieren.

Ein jährliches Fonds-Cashback wirkt auf einer anderen Ebene: Es kann einen Teil einer vorhandenen Bestandsprovision an Sie zurückgeben. Wie hoch diese Vergütung ausfällt, hängt von den konkreten Fonds und den geltenden Staffelbedingungen ab. Ein pauschaler Eurobetrag lässt sich deshalb ohne Angaben zu Ihren Fonds nicht seriös nennen.

Ihre nächsten Schritte: Zustimmung erledigen, Fondskonditionen ansehen

  1. FNZ-Schreiben öffnen: Lesen Sie die Änderungen der AGB und des Preis- und Leistungsverzeichnisses.
  2. Passenden Zustimmungsweg wählen: FNZbanking, persönlichen QR-Code/Link oder das postalisch erhaltene Formular.
  3. Vertretungsregel beachten: Bei Gemeinschafts-, Kinder- oder Firmendepots sicherstellen, dass alle erforderlichen Personen zustimmen.
  4. Bestehende Fondskonditionen vergleichen: Sehen Sie nach, ob Sie Ausgabeaufschlag zahlen und Fonds-Cashback erhalten.
  5. Vermittlerwechsel getrennt entscheiden: Wenn Sie Ihre Konditionen über PROfinance nutzen möchten, bleibt die FNZ Bank beim reinen Betreuerwechsel Ihre Depotbank.

Die Zustimmung ist eine Entscheidung über die Bankbedingungen. Der Konditionsvergleich ist eine separate Möglichkeit, die Kosten Ihrer Fondsanlage bewusster zu gestalten. Sie können beides unabhängig voneinander angehen.

Fazit: FNZ-Zustimmung richtig erledigen und Fondskosten vergleichen

Für die Zustimmung zu den neuen FNZ-Bedingungen stehen nach den bereitgestellten Informationen FNZbanking, persönlicher QR-Code beziehungsweise Link und ein schriftliches Formular zur Verfügung. Welche Personen zustimmen müssen, richtet sich nach der Verfügungs- oder Vertretungsberechtigung. Nutzen Sie die Angaben Ihres persönlichen FNZ-Anschreibens als maßgebliche Grundlage.

Wenn Sie schon länger ein FNZ-/ebase-Depot besitzen, können Sie bei dieser Gelegenheit auch Ihre bisherigen Konditionen ansehen: 0 % Ausgabeaufschlag und jährliches Fonds-Cashback können bei passenden Fonds einen Unterschied machen. Über das PROfinance-Bonusprogramm lässt sich die Rückvergütung bei entsprechendem Fondsvolumen allein oder im Team erhöhen – während Ihr bestehendes Depot bei der FNZ Bank bleibt.

Häufige Fragen zur FNZ-/ebase-Zustimmung 2027

Muss ich den neuen FNZ-AGB aktiv zustimmen?

Nach den bereitgestellten Informationen verlangt die FNZ Bank für die angekündigten zustimmungspflichtigen Vertragsänderungen eine aktive Erklärung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Lesen Sie Ihr persönliches Anschreiben, um die betroffenen Unterlagen und die vorgesehenen Schritte nachzuvollziehen.

Wo finde ich die Zustimmung im FNZbanking?

Nach dem Login soll ein separates Hinweisfenster erscheinen; alternativ lässt sich der Prozess über die Startseite aufrufen. Wenn Sie das Fenster zunächst schließen, kann es bei späteren Logins erneut angezeigt werden. Durchlaufen Sie den angezeigten Vorgang bis zum Abschluss.

Kann ich mit einem QR-Code zustimmen?

Wenn Ihr FNZ-Anschreiben einen persönlichen QR-Code enthält, können Sie ihn mit Ihrem Mobilgerät öffnen und sich nach der übermittelten Anleitung mit Ihrem Geburtsdatum legitimieren. Alternativ kann ein persönlicher Link mit Zustimmungscode bereitgestellt werden. Verwenden Sie ausschließlich die Daten aus Ihrem eigenen Schreiben.

Kann ich das Zustimmungsformular per E-Mail schicken?

Nach der übermittelten Anleitung können postalisch erhaltene Formulare per E-Mail an zustimmung@fnz.de, per Fax oder per Post an die FNZ Bank gesendet werden. Vergleichen Sie die Kontaktdaten vor dem Versand mit Ihrem Originalanschreiben. Zusätzliche Aufträge gehören nicht auf das Zustimmungsformular.

Müssen bei einem Gemeinschaftsdepot beide Inhaber zustimmen?

Das hängt von der Verfügungsberechtigung ab. Bei Einzelverfügungsberechtigung genügt nach den bereitgestellten Angaben die Zustimmung eines Inhabers. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung müssen alle betroffenen Inhaber zustimmen. Maßgeblich sind die bei der Bank hinterlegten Regelungen.

Wer stimmt bei einem Minderjährigendepot zu?

Bei Minderjährigendepots handeln die gesetzlichen Vertreter. Ist Einzelvertretung vorgesehen, genügt nach der übermittelten Anleitung ein berechtigter Vertreter. Bei gemeinschaftlicher Vertretung müssen alle erforderlichen gesetzlichen Vertreter zustimmen. Richten Sie sich nach der für das Depot hinterlegten Vertretungsregel.

Was gilt für Firmendepots?

Bei Einzelzeichnungsberechtigung genügt die Zustimmung einer autorisierten Person. Bei gemeinschaftlicher Zeichnungsberechtigung müssen alle nach der jeweiligen Vertretungsregel erforderlichen Zeichnungsberechtigten zustimmen. Die Bankunterlagen geben Aufschluss über den konkreten Ablauf.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Die FNZ Bank weist nach den übermittelten Informationen darauf hin, dass sie die Geschäftsbeziehung ohne die erforderliche Zustimmung gegebenenfalls kündigen muss. Eine automatische Depotkündigung genau zum 1. Januar 2027 lässt sich daraus nicht ableiten. Welche Fristen und Folgen gelten, entnehmen Sie Ihrem Anschreiben.

Kann ich trotz Zustimmung zu PROfinance wechseln?

Ja. Die Zustimmung zu den FNZ-Bedingungen und ein Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel sind getrennte Vorgänge. Bei einem reinen Vermittlerwechsel innerhalb der FNZ Bank bleiben Ihr Depot, Ihre Depotnummer, der FNZbanking-Zugang, Ihre Fonds und Ihre Sparpläne erhalten. Die Bankbedingungen gelten weiter.

Wie kann ich mit meinem ebase-Depot Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback sparen?

Über PROfinance nutzen Sie bei entsprechend rabattfähigen Fonds 0 % Ausgabeaufschlag und erhalten bei cashbackfähigen Fonds eine jährliche Treueprämie aus vorhandenen Bestandsprovisionen nach den geltenden Konditionen. Das Bonusprogramm kann bei ausreichendem anrechenbarem Fondsvolumen allein oder im Team die Rückvergütung erhöhen; in der höchsten Stufe sind insgesamt bis zu 99 % der Bestandsprovision möglich.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

Profitieren von 0 % Ausgabeaufschlag

Bei PROfinance bei allen Fonds dauerhaft inklusive.

Cashback-Möglichkeit prüfen

Relevant bei Fonds mit laufenden Vertriebsvergütungen bzw. Bestandsprovisionen.

Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

Bekannt aus

Bei welcher Bank möchten Sie Fonds-Cashback beantragen?

Wählen Sie Ihre Depotbank. Dort können Sie einen Betreuerwechsel vornehmen oder ein Depot eröffnen (comdirect, FFB, FNZ / ebase).