FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ-/ebase Bestandsprovision und Fonds-Cashback: So kann aus einer Vertriebsvergütung eine Rückvergütung werden”

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Wie Bestandsprovision und Fonds-Cashback zusammenhängen – und was das für Ihre mögliche Rückvergütung bedeutet

Wenn Sie Fonds in einem FNZ-/ebase-Depot besitzen, begegnen Ihnen zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden: Bestandsprovision und Fonds-Cashback. Für Ihren eigenen Fondsbestand ist der Zusammenhang aber einfacher, als er zunächst klingt: Eine vorhandene Bestandsprovision kann die wirtschaftliche Grundlage für eine Rückvergütung sein.

Viele Depotinhaber vermuten, Bestandsprovision und Fonds-Cashback seien dasselbe. Tatsächlich beschreibt der eine Begriff die Vergütungsquelle und der andere eine mögliche Rückvergütung daraus.

Entscheidend ist dabei nicht, ob Ihr Depot bei FNZ/ebase geführt wird, sondern ob Ihr konkreter Fonds in der tatsächlich gehaltenen Anteilklasse eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision enthält und die übrigen Voraussetzungen passen. Erst dann kann geprüft werden, ob PROfinance einen Teil dieser Vergütung als Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie an Sie zurückgeben kann.

PROfinance kommuniziert für geeignete Fonds und erfüllte Voraussetzungen eine Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision. Das bedeutet ausdrücklich nicht 99 % Ihres Depotvolumens, nicht 99 % der TER und auch keine garantierte Zahlung für jeden Fonds.

Was ist die Bestandsprovision – und warum ist sie für Ihr Cashback entscheidend?

Die Bestandsprovision ist eine mögliche laufende Vertriebsvergütung im Zusammenhang mit einem Fondsbestand. Sie kann an einen Vermittlungs- beziehungsweise Vertriebsweg fließen, solange die dafür maßgeblichen Bedingungen erfüllt sind. Für Sie ist vor allem wichtig: Ohne eine solche rückvergütungsfähige Vergütung gibt es aus dieser Quelle kein Fonds-Cashback.

Deshalb beginnt eine seriöse Cashback-Prüfung nicht mit einer Werbezahl, sondern mit der Frage, ob die konkrete Anteilklasse Ihres Fonds überhaupt eine entsprechende Bestandsprovision vorsieht. Wenn Sie die Vergütungsebene zunächst grundsätzlich einordnen möchten, finden Sie eine ausführliche Erklärung dazu unter Bestandsprovision bei Fonds verständlich erklärt.

Der Fondsname allein reicht dafür nicht. Zwei gleichnamige Fonds können unterschiedliche Anteilklassen und damit unterschiedliche Vergütungsstrukturen besitzen. Für die konkrete Prüfung sind deshalb ISIN oder WKN wesentlich aussagekräftiger als die bloße Produktbezeichnung.

Für Ihren Fondsbestand ist deshalb nicht der Fondsname entscheidend, sondern die tatsächlich gehaltene Anteilklasse. Erst sie zeigt, ob überhaupt eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden sein kann.

Wie wird aus Bestandsprovision Fonds-Cashback?

Der Zusammenhang lässt sich in einer einfachen Kette darstellen: Zuerst muss beim konkreten Fonds eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden sein. Danach muss diese Vergütung über eine passende Vermittlerzuordnung zufließen und das geltende Konditionsmodell muss eine Rückgabe an Sie vorsehen.

Erst auf dieser Grundlage kann aus einer laufenden Vertriebsvergütung eine Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback entstehen. Die Rückvergütung ist also kein zusätzlicher Ertrag, der unabhängig vom Fonds geschaffen wird, sondern hängt von einer tatsächlich vorhandenen Vergütungsquelle ab.

Ebene Was passiert? Bedeutung für Sie
Fonds / Anteilklasse Eine laufende Vertriebsvergütung kann vorgesehen sein. Ohne rückvergütungsfähige Bestandsprovision kein Cashback aus dieser Quelle.
Vermittlungsweg Die Vergütung muss über die passende Vermittlerzuordnung zufließen. Die Depotbank allein entscheidet nicht über die Rückvergütung.
PROfinance-Kondition Ein Teil der erhaltenen Bestandsprovision kann bei erfüllten Voraussetzungen zurückgegeben werden. Mögliche Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback.
Konkrete Prüfung ISIN/WKN, Anteilklasse und aktuelle Kondition werden abgeglichen. Erst danach ist eine belastbare Aussage zum eigenen Fonds möglich.

Die Tabelle zeigt bewusst den Prüfweg. Erst wenn alle Ebenen zusammenpassen, lässt sich eine konkrete Aussage für Ihren Fondsbestand treffen.

Wie die gesamte Prüfung bei FNZ/ebase funktioniert, ist unter Fonds-Cashback im FNZ-/ebase-Depot ausführlich eingeordnet. Für Ihren eigenen Bestand bleibt danach immer die konkrete Anteilklasse entscheidend.

Warum sind Bestandsprovision und TER nicht dasselbe?

Die TER ist eine Kennzahl für bestimmte laufende Kosten innerhalb des Fonds. Die Bestandsprovision ist dagegen eine mögliche Vertriebsvergütung. Beide Begriffe haben miteinander zu tun, weil sie im Umfeld laufender Fondskosten auftauchen, sie dürfen aber nicht gleichgesetzt werden.

Fonds-Cashback bedeutet deshalb keine Erstattung der TER. Die TER des Fonds bleibt bestehen. Eine mögliche Rückvergütung setzt an einer vorhandenen Vertriebsvergütung an und verändert die ausgewiesene TER nicht.

Wenn Sie beide Ebenen sauber auseinanderhalten möchten, hilft die Erklärung zu TER und laufenden Fondskosten. Gerade beim Vergleich von Fonds sollten Sie deshalb Produktkosten und mögliche Rückvergütungen getrennt betrachten.

Was bedeutet „bis zu 99 % der Bestandsprovision“ konkret?

Die Formulierung „bis zu 99 %“ bezieht sich auf die tatsächlich rückvergütungsfähige Bestandsprovision eines geeigneten Fonds – nicht auf Ihren Anlagebetrag und nicht auf die gesamten Fondskosten. Wie hoch der Eurobetrag ausfallen kann, hängt deshalb zunächst davon ab, wie hoch die Bestandsprovision bei Ihrer konkreten Anteilklasse überhaupt ist.

Modellgröße Rechenwert
Geeigneter Fondsbestand 100.000 €
Modellhafte Bestandsprovision 0,50 % p. a.
Rechnerische Bestandsprovision 500 € p. a.
99 % davon 495 € p. a.

Ein vereinfachtes Beispiel macht die Größenordnung verständlicher. Angenommen, eine geeignete Fondsposition von 100.000 € weist modellhaft eine jährliche Bestandsprovision von 0,50 % auf. Das entspräche rechnerisch 500 € Bestandsprovision; 99 % davon wären 495 €. Diese Rechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung und ist keine Aussage zu Ihrem Fonds.

Die Modellrechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung. Entscheidend ist immer die tatsächlich vorhandene Bestandsprovision Ihres konkreten Fonds und nicht eine pauschale Prozentangabe.

Für Ihre Entscheidung ist deshalb der tatsächliche Eurobetrag wichtiger als eine möglichst hohe Prozentangabe. Erst wenn die konkrete Bestandsprovision feststeht, lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Rückvergütung wirtschaftlich relevant sein kann.

Warum kann Ihr Fonds trotz Bestandsprovision nicht automatisch Cashback erhalten?

Eine vorhandene Bestandsprovision ist die notwendige wirtschaftliche Grundlage, aber noch keine Zusage. Zusätzlich müssen Anteilklasse, Vermittlerzuordnung, Depotverbindung und aktuelle PROfinance-Konditionen zusammenpassen. Deshalb kann dieselbe Produktfamilie bei unterschiedlichen Anteilklassen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Gerade deshalb sollte jeder Fonds einzeln geprüft werden. Die Voraussetzungen für Fonds-Cashback bei FNZ/ebase zeigen Schritt für Schritt, welche Ebenen zusammenpassen müssen.

Für Sie bedeutet das praktisch: Eine frühere Cashback-Aussage, eine Kondition aus einem anderen Depot oder ein ähnlicher Fondsname ist kein belastbarer Beleg für Ihre heutige Fondsposition. Maßgeblich ist immer die aktuelle Prüfung Ihrer konkreten ISIN oder WKN.

Welche Rolle spielt die Anteilklasse bei der Bestandsprovision?

Viele Fonds werden in mehreren Anteilklassen angeboten. Diese können sich bei Kosten, Zielgruppe und Vertriebsvergütungen unterscheiden. Deshalb kann eine Anteilklasse eine Bestandsprovision enthalten, während eine andere Anteilklasse desselben Fondsnamens anders ausgestaltet ist.

Die ISIN oder WKN identifiziert die tatsächlich gehaltene Anteilklasse eindeutig. Wenn Sie mehrere Positionen im Depot haben, sollten Sie jede Position separat betrachten und nicht aus einer einzigen geprüften Anteilklasse auf den gesamten Fondsbestand schließen.

Gerade bei über viele Jahre aufgebauten Fondsdepots befinden sich häufig unterschiedliche Anteilklassen im Bestand. Deshalb sollte jede Fondsposition einzeln geprüft werden.

Für eine konkrete Konditionsprüfung können Sie den Fonds-Check über ISIN oder WKN nutzen. So prüfen Sie die tatsächliche Fondsposition statt nur einen ähnlich klingenden Fondsnamen.

Welche Rolle spielt Ihr FNZ-/ebase-Depot bei der Rückvergütung?

Die FNZ Bank führt Ihr Depot und verwahrt die Fondspositionen. Die mögliche Rückvergütung betrifft dagegen die Vermittlungs- und Vergütungsebene. Deshalb ist es wichtig, Depotbank und Fondsvermittler nicht miteinander zu verwechseln.

Besitzen Sie bereits ein FNZ-/ebase-Depot, muss wegen möglicher besserer Vermittlungskonditionen nicht automatisch ein neues Depot eröffnet werden. Je nach Ausgangslage kann geprüft werden, ob Sie Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot mit besseren Fondskonditionen weiterführen können.

Für Sie bedeutet das: Ein Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel allein schafft noch kein Fonds-Cashback. Er kann aber die organisatorische Voraussetzung schaffen, damit passende Konditionen für Ihren Fondsbestand überhaupt genutzt werden können. Ob die konkrete Fondsposition anschließend rückvergütungsfähig ist, bleibt eine eigene Prüfung.

Was ändert sich beim Betreuerwechsel – und was nicht?

Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel bleibt die FNZ Bank depotführende Bank. Ihr bestehendes Depot bleibt bestehen; geändert wird die Vermittlerzuordnung. Damit ist dieser Vorgang etwas anderes als ein Depotübertrag oder eine Neueröffnung.

Für bestehende FNZ-/ebase-Depots ist dieser Unterschied besonders wichtig, weil Sie eine Konditionsfrage nicht automatisch mit einer neuen Depotstruktur verbinden müssen. Wenn Sie den organisatorischen Ablauf genauer einordnen möchten, erklärt der Betreuerwechsel bei FNZ/ebase zu PROfinance, was bei einem reinen Wechsel bestehen bleibt.

Danach folgt immer die fondsbezogene Prüfung. Ein anderer Vermittlungsweg kann bessere Konditionen ermöglichen, ersetzt aber nicht die Prüfung von Fonds, Anteilklasse und Bestandsprovision.

Wie unterscheiden sich Ausgabeaufschlag, Bestandsprovision und Depotentgelt?

Für einen sinnvollen Kostenvergleich sollten Sie die verschiedenen Ebenen nicht vermischen. Der Ausgabeaufschlag kann beim Kauf von Fondsanteilen anfallen, die Bestandsprovision ist eine mögliche laufende Vertriebsvergütung und das Depotentgelt ist eine bankseitige Kostenposition für Ihre Depotverbindung.

Fonds-Cashback setzt an der Bestandsprovision an. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft dagegen Kaufkosten. Gerade wenn Sie regelmäßig sparen oder neue Fondsanteile kaufen, können deshalb beide Vorteile gleichzeitig interessant sein, obwohl sie wirtschaftlich an unterschiedlichen Stellen wirken.

Wenn Sie Kaufkosten gezielt prüfen möchten, zeigt 0 % Ausgabeaufschlag im FNZ-/ebase-Depot, welche Kostenposition dadurch entfällt. Für die bankseitige Ebene hilft die Übersicht zu Depotentgelt und Bankkosten bei FNZ/ebase.

Wenn Sie diese drei Kostenebenen voneinander trennen, fällt es deutlich leichter, die tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteile Ihres Fondsbestands richtig zu beurteilen. Bei geplanten Käufen können Sie zusätzlich prüfen, wie Sie beim Fondskauf über FNZ/ebase Ausgabeaufschlag sparen.

Warum sollten Sie Cashback und Fondskosten immer in Euro betrachten?

Prozentangaben helfen bei der Orientierung, können aber leicht den falschen Eindruck vermitteln. 0,30 %, 0,50 % oder 0,80 % wirken abstrakt; für Ihren Fondsbestand zählt am Ende, welcher Eurobetrag tatsächlich hinter einer Kosten- oder Rückvergütungsposition steht.

Bei größeren Beständen kann eine laufende Rückvergütung wirtschaftlich stärker ins Gewicht fallen als eine einzelne sichtbare Depotgebühr. Umgekehrt kann bei einem Fonds mit geringer oder gar keiner rückvergütungsfähigen Bestandsprovision trotz hohem Depotvolumen nur eine geringe oder keine Treueprämie entstehen.

Deshalb sollten Sie FNZ-/ebase-Depotkosten und beeinflussbare Fondskonditionen gemeinsam betrachten. Erst der Eurovergleich zeigt, welche Position für Ihre konkrete Situation tatsächlich relevant ist.

Nicht die höchste Prozentzahl entscheidet, sondern welcher Eurobetrag unter dem Strich tatsächlich bei Ihnen ankommt. Wenn Sie die gesamten Kosten Ihres Fondsbestands einordnen möchten, hilft zusätzlich der Vergleich der verschiedenen Fondskosten.

Welche Angaben brauchen Sie für eine belastbare Prüfung?

Für eine erste Cashback-Prüfung brauchen Sie keine vollständige Kostenanalyse. Einige eindeutige Angaben reichen, um die konkrete Fondsposition und die Vermittlungssituation zuzuordnen.

  • ISIN oder WKN jeder zu prüfenden Fondsposition
  • Fondsname als zusätzliche Orientierung
  • konkrete Anteilklasse, soweit in der Depotübersicht erkennbar
  • FNZ-/ebase-Depotverbindung
  • aktuelle Vermittlerzuordnung, soweit bekannt
  • ungefährer Bestand je Fondsposition, wenn ein möglicher Eurobetrag betrachtet werden soll

Mit diesen Angaben lässt sich zunächst klären, ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden sein kann und welche weiteren Voraussetzungen geprüft werden müssen. Je genauer die Fondsposition identifiziert ist, desto weniger müssen Sie mit pauschalen Annahmen arbeiten.

Mit diesen Angaben vermeiden Sie unnötige Rückfragen und schaffen die Grundlage für eine eindeutige Konditionsprüfung.

So prüfen Sie den Zusammenhang bei Ihrem eigenen Fondsbestand

Wenn Sie wissen möchten, ob aus einer Bestandsprovision tatsächlich Fonds-Cashback werden kann, hilft eine feste Reihenfolge. So vermeiden Sie, Kostenkennzahlen, Depotbank und Vermittlungskonditionen miteinander zu vermischen.

  1. Identifizieren Sie die konkrete Fondsposition über ISIN oder WKN.
  2. Prüfen Sie, ob diese Anteilklasse eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision enthält.
  3. Klären Sie, welchem Vermittler Ihr FNZ-/ebase-Depot aktuell zugeordnet ist.
  4. Prüfen Sie die aktuell geltenden PROfinance-Konditionen für diese Fondsposition.
  5. Betrachten Sie erst danach die mögliche Treueprämie beziehungsweise den Bonus in Euro.

So entsteht keine pauschale Aussage für Ihr gesamtes Depot, sondern eine nachvollziehbare Prüfung jeder einzelnen Fondsposition. Gerade bei über Jahre gewachsenen Depots ist diese Reihenfolge wesentlich zuverlässiger als eine allgemeine Aussage zu einem Fondsnamen.

So prüfen Sie jede Fondsposition nachvollziehbar und vermeiden pauschale Aussagen für Ihr gesamtes Depot. Wenn Sie dafür zuerst die konkrete Anteilklasse eindeutig bestimmen möchten, zeigt die Einordnung cashbackfähiger Fonds und Anteilklassen, warum ISIN oder WKN die verlässlichere Ausgangsbasis als der Fondsname sind.

Welche PROfinance-Vorteile können Sie zusätzlich prüfen?

PROfinance richtet sich an Selbstentscheider. Sie wählen Ihre Fonds selbst; PROfinance unterstützt bei Fondskonditionen, möglichen Rückvergütungen und organisatorischen Fragen rund um die Vermittlung.

Der wirtschaftliche Vorteil lässt sich erst nach der konkreten Fondsprüfung seriös einordnen. PROfinance gibt deshalb keine pauschale Cashback-Zusage für jeden Fonds und keine Anlageempfehlung, sondern prüft die Konditionen des tatsächlich gehaltenen Fondsbestands.

Welche Fehler sollten Sie bei Bestandsprovision und Cashback vermeiden?

Die meisten Missverständnisse entstehen, wenn verschiedene Kosten- und Vergütungsebenen zusammengezogen werden. Diese Punkte sollten Sie deshalb vermeiden:

  • Bestandsprovision nicht mit TER oder laufenden Fondskosten gleichsetzen.
  • „Bis zu 99 %“ nicht auf Depotvolumen, Anlagebetrag oder TER beziehen.
  • Nicht davon ausgehen, dass jeder Fonds oder jede Anteilklasse eine Bestandsprovision enthält.
  • Eine vorhandene Bestandsprovision nicht automatisch als Cashback-Zusage verstehen.
  • Fondsname nicht als Ersatz für ISIN oder WKN verwenden.
  • Ältere Cashback-Angaben nicht ungeprüft auf heutige Konditionen übertragen.
  • Betreuerwechsel nicht mit Depotübertrag oder Fondsverkauf verwechseln.
  • Modellrechnungen nicht unmittelbar auf den eigenen Fondsbestand übertragen.
  • Nicht von einer früheren Cashback-Aussage automatisch auf heutige Konditionen schließen.
  • Mehrere Anteilklassen desselben Fondsnamens nicht gleich behandeln.

Wenn Sie diese Ebenen sauber trennen, wird der Zusammenhang sehr klar: Bestandsprovision ist die mögliche Vergütungsquelle; Fonds-Cashback ist die mögliche Rückgabe eines Teils dieser Vergütung. Ob das bei Ihrem Fonds konkret funktioniert, entscheidet erst die individuelle Konditionsprüfung.

Fazit: Ohne Bestandsprovision kein Cashback aus dieser Vergütungsquelle

Bestandsprovision und Fonds-Cashback gehören wirtschaftlich zusammen, sind aber nicht dasselbe. Die Bestandsprovision ist eine mögliche laufende Vertriebsvergütung; Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie kann entstehen, wenn ein Teil dieser Vergütung bei geeigneten Fonds und erfüllten Voraussetzungen an Sie zurückgegeben wird.

Für Ihren eigenen FNZ-/ebase-Fondsbestand sind deshalb ISIN oder WKN, Anteilklasse, Bestandsprovision, Vermittlerzuordnung und aktuelle Konditionen entscheidend. Die Depotbank allein sagt noch nichts darüber aus, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung möglich ist.

Prüfen Sie deshalb zuerst die konkrete Fondsposition und erst danach mögliche Prozent- oder Eurobeträge. So erkennen Sie, ob hinter Ihrer Bestandsprovision tatsächlich ein wirtschaftlich relevanter Cashback-Vorteil stehen kann.

Häufige Fragen zu Bestandsprovision und Fonds-Cashback bei FNZ/ebase

Was ist eine Bestandsprovision bei Fonds?

Eine Bestandsprovision ist eine mögliche laufende Vertriebsvergütung im Zusammenhang mit einem Fondsbestand. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt von Fonds, Anteilklasse und Vertriebsweg ab.

Ist Fonds-Cashback dasselbe wie Bestandsprovision?

Nein. Die Bestandsprovision ist die mögliche Vergütungsquelle. Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie ist eine mögliche Rückgabe eines Teils dieser Vergütung an Sie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bedeutet bis zu 99 % Cashback, dass ich 99 % meiner Fondskosten zurückbekomme?

Nein. Die Angabe bezieht sich auf die rückvergütungsfähige Bestandsprovision, nicht auf die TER, das Depotvolumen oder sämtliche Fondskosten.

Ist die Bestandsprovision in der TER enthalten?

Bestandsprovision und TER sind unterschiedliche Begriffe und dürfen nicht gleichgesetzt werden. Die TER ist eine Kostenkennzahl des Fonds; Fonds-Cashback verändert die TER des Fonds nicht.

Hat jeder Fonds im FNZ-/ebase-Depot eine Bestandsprovision?

Nein. Das darf nicht pauschal angenommen werden. Ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden ist, muss für die konkrete Fondsposition und Anteilklasse geprüft werden.

Warum ist die Anteilklasse für Fonds-Cashback wichtig?

Gleichnamige Fonds können unterschiedliche Anteilklassen und damit unterschiedliche Kosten- und Vergütungsstrukturen besitzen. Deshalb sollte die konkrete Position immer über ISIN oder WKN identifiziert werden.

Kann ich Fonds-Cashback erhalten, obwohl mein Depot bei FNZ/ebase bleibt?

Ja, ein bestehendes FNZ-/ebase-Depot kann je nach Ausgangslage mit einer passenden Vermittlerzuordnung weitergeführt werden. Ob die einzelne Fondsposition anschließend cashbackfähig ist, muss separat geprüft werden.

Erzeugt ein Betreuerwechsel automatisch Fonds-Cashback?

Nein. Ein Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel kann die organisatorische Grundlage für andere Konditionen schaffen. Cashback entsteht aber nur, wenn auch Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision und die übrigen Voraussetzungen passen.

Kann ich 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback gleichzeitig nutzen?

Beide Vorteile können bei passenden Fonds gleichzeitig relevant sein, betreffen aber unterschiedliche Ebenen. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft Kaufkosten; Fonds-Cashback betrifft eine mögliche Rückvergütung aus Bestandsprovisionen.

Wie prüfe ich, ob mein Fonds Bestandsprovision und Cashback ermöglicht?

Am besten identifizieren Sie jede Fondsposition über ISIN oder WKN und prüfen anschließend Anteilklasse, Vergütungsstruktur, Vermittlerzuordnung und aktuelle PROfinance-Konditionen. Eine pauschale Aussage über den Fondsnamen reicht nicht aus.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

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