FFB Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

Fonds-Cashback bei der FFB: So profitieren Anleger von möglichen Rückvergütungen

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Fonds-Cashback bei der FFB: Was hinter der Rückerstattung von Bestandsprovisionen steckt

Viele Fondsanleger kennen vor allem zwei Möglichkeiten, ihre Kosten zu reduzieren: 0 % Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen und – bei einzelnen Anbietern – die Übernahme der Depotgebühr ab einer bestimmten Depotgröße. Wer diese Vorteile bereits nutzt, geht häufig davon aus, damit schon das Maximum aus seiner Fondsanlage herauszuholen.

In unseren Servicegesprächen zeigt sich jedoch immer wieder ein anderes Bild: Zahlreiche FFB-Kunden haben noch nie davon gehört, dass bei vielen Investmentfonds laufende Bestandsprovisionen gezahlt werden können. Noch weniger Anleger wissen, dass ein Teil dieser Vergütung – abhängig vom jeweiligen Fonds und den geltenden Voraussetzungen – als Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie an sie zurückfließen kann.

Genau hier liegt ein häufig übersehener Unterschied. Während ein erlassener Ausgabeaufschlag den Fondskauf günstiger macht und eine mögliche Übernahme der Depotgebühr die jährlichen Depotkosten reduziert, kann Fonds-Cashback während der gesamten Haltedauer eines geeigneten Fonds relevant sein. Zusammen mit möglichen Bonusleistungen entsteht dadurch ein umfassenderes Konditionsmodell für selbstentscheidende Fondsanleger.

Die wichtigste Erkenntnis vorweg: 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe im PROfinance-Modell ist ein wichtiger Vorteil. Das mögliche Maximum entsteht jedoch erst durch den Blick auf das gesamte Konditionsmodell – einschließlich fondsabhängiger Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback und möglicher Bonusleistungen.

Warum Ausgabeaufschlag und Depotgebühren nur einen Teil der Fondskosten zeigen

Viele Anleger vergleichen Fondsvermittler ausschließlich anhand des Ausgabeaufschlags oder der Depotgebühren. Das ist nachvollziehbar, denn diese Kosten sind unmittelbar sichtbar. Der Ausgabeaufschlag fällt beim Kauf eines Fonds an, Depotgebühren werden meist jährlich berechnet und lassen sich deshalb vergleichsweise einfach gegenüberstellen.

Wesentlich weniger bekannt ist dagegen, dass Fondsgesellschaften während der Haltedauer eines Fonds laufende Vergütungen an den Fondsvermittler zahlen können. Diese werden je nach Zusammenhang als Bestandsprovision, Bestandsvergütung, Vertriebsfolgeprovision oder umgangssprachlich als Kickback bezeichnet. Viele Anleger erfahren davon erst, wenn sie sich genauer mit den tatsächlichen Kosten und Vergütungsstrukturen ihrer Fondsanlage beschäftigen.

Ob diese Vergütungen vollständig beim Vermittler verbleiben oder teilweise an den Anleger zurückgegeben werden, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell und den geltenden Voraussetzungen ab. Genau diese mögliche Rückerstattung bezeichnet PROfinance als fondsabhängige Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback. Dadurch eröffnet sich für viele FFB-Kunden erstmals ein neuer Blick auf die langfristigen Kosten ihrer Fondsanlage.

Viele Anleger denken Tatsächlich kann zusätzlich gelten
0 % Ausgabeaufschlag ist bereits das Maximum. Bei geeigneten Fonds kann zusätzlich Fonds-Cashback möglich sein.
Die Depotgebühr ist der wichtigste laufende Kostenfaktor. Auch Bestandsprovisionen und deren mögliche Rückvergütung können langfristig relevant sein.
Bestehende Fondsbestände bieten keine neuen Konditionsvorteile. Auch vorhandene Fonds können nach einer individuellen Prüfung cashbackfähig sein.
Für bessere Konditionen ist immer ein neues Depot erforderlich. Bei einem bestehenden FFB-Depot genügt häufig ein Vermittlerwechsel.

Für eine vollständige Bewertung sollten Anleger deshalb nicht nur einzelne Kostenpositionen vergleichen, sondern das gesamte Konditionsmodell betrachten. Auf der Seite zu den Fondskonditionen von PROfinance können Sie sich einen ersten Überblick über die bei PROfinance angebotenen Vorteile verschaffen.

Was ist Fonds-Cashback?

Fonds-Cashback bezeichnet die mögliche Rückerstattung eines Teils der laufenden Bestandsprovision, die eine Fondsgesellschaft für bestehende Fondsbestände an den jeweiligen Fondsvermittler zahlen kann. Der Anleger erhält dabei keine zusätzliche Rendite vom Fonds und auch keine gesonderte Zahlung der Fondsgesellschaft. Vielmehr gibt der Fondsvermittler einen Teil seiner laufenden Vergütung an den Kunden weiter.

Ob eine solche Rückerstattung möglich ist, hängt immer vom konkreten Fonds, der jeweiligen Anteilsklasse und den aktuell geltenden Voraussetzungen ab. Nicht jeder Fonds ist cashbackfähig und auch die mögliche Höhe kann sich deutlich unterscheiden. Deshalb spricht PROfinance bewusst von fondsabhängigen Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback.

Aus Sicht des Anlegers bedeutet Fonds-Cashback: Ein Teil der Vergütung, die andernfalls beim Vermittler verbleiben würde, fließt an ihn zurück. Gerade bei langfristig gehaltenen Fonds kann diese laufende Rückerstattung wirtschaftlich interessanter sein als ein Vorteil, der nur einmal beim Kauf wirkt.

Eine kompakte Einführung in Begriff, Herkunft und Bedeutung der Rückvergütung bietet der vertiefende Beitrag Was ist Fonds-Cashback?.

Sind Fonds-Cashback, Kickback und Bestandsprovision dasselbe?

Die Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt, beschreiben jedoch unterschiedliche Teile desselben Vergütungszusammenhangs. Für Anleger ist weniger die genaue Fachsprache entscheidend als das Verständnis, woher die mögliche Rückzahlung stammt und unter welchen Voraussetzungen sie gewährt werden kann.

Begriff Bedeutung
Fonds-Cashback Mögliche Rückerstattung eines Teils der Bestandsprovision an den Anleger.
Kickback Verbreiteter umgangssprachlicher Begriff für Rückvergütungen im Fondsbereich.
Bestandsprovision Laufende Vergütung, die eine Fondsgesellschaft an den Fondsvermittler zahlen kann.
Bestandsvergütung Häufig verwendetes Synonym für Bestandsprovision.
Vertriebsfolgeprovision Fachbegriff für laufende Vergütungen im Fondsvertrieb.
Treueprämie Bezeichnung von PROfinance für die mögliche fondsabhängige Rückvergütung.

Die Bestandsprovision beschreibt zunächst die Vergütung, die an den Fondsvermittler fließen kann. Fonds-Cashback bezeichnet dagegen die mögliche Weitergabe eines Teils dieser Vergütung an den Anleger. Der Begriff Kickback wird häufig allgemein für solche Rückvergütungen verwendet, während PROfinance gegenüber Kunden von fondsabhängigen Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback spricht.

Wie Bestandsprovision und Rückvergütung fachlich zusammenhängen, erläutert der Beitrag Bestandsprovision und Fonds-Cashback verständlich erklärt im Detail.

Wie entsteht Fonds-Cashback?

Investmentfonds können unterschiedliche Kosten- und Vergütungsbestandteile enthalten. Neben dem bekannten Ausgabeaufschlag und den laufenden Fondskosten können Fondsgesellschaften aus ihren Vertriebsvergütungen Bestandsprovisionen an den jeweiligen Fondsvermittler zahlen. Diese Vergütung kann an das während eines bestimmten Zeitraums gehaltene Fondsvolumen gekoppelt sein.

Entscheidet sich der Vermittler, einen Teil dieser laufenden Vergütung an seine Kunden weiterzugeben, entsteht daraus Fonds-Cashback. Der Anleger erhält also keine zusätzliche Leistung des Fonds, sondern eine mögliche Rückerstattung aus einer bereits bestehenden Vergütungsstruktur.

Schritt Was passiert?
1 Sie kaufen einen Investmentfonds oder halten ihn bereits in Ihrem Depot.
2 Die Fondsgesellschaft kann eine laufende Bestandsprovision an den Fondsvermittler zahlen.
3 Der Vermittler gibt – abhängig vom jeweiligen Fonds und den Voraussetzungen – einen Teil dieser Vergütung weiter.
4 Der Anleger erhält eine fondsabhängige Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback.

Fonds-Cashback ist damit kein Renditeversprechen und keine zusätzliche Ausschüttung des Fonds. Es handelt sich um eine mögliche Rückerstattung von Vertriebsvergütungen, deren Höhe und Verfügbarkeit stets vom konkreten Fonds und den jeweils geltenden Bedingungen abhängen.

Die einzelnen Stationen von der Bestandsprovision bis zur möglichen Gutschrift werden im Beitrag Wie funktioniert Fonds-Cashback? ausführlich erklärt.

Warum kennen so viele Anleger Fonds-Cashback noch nicht?

Viele Fondsanleger beschäftigen sich bei der Depoteröffnung hauptsächlich mit dem Ausgabeaufschlag, der Depotgebühr und der Auswahl der Fonds. Laufende Vertriebsvergütungen werden dagegen nur selten aktiv thematisiert. Wer sein Depot bereits seit vielen Jahren führt, hatte möglicherweise nie einen Anlass, sich mit Bestandsprovisionen oder deren möglicher Rückerstattung zu beschäftigen.

In Servicegesprächen erleben wir deshalb häufig, dass selbst erfahrene Anleger erstmals von Fonds-Cashback hören. Viele sind bereits zufrieden, wenn sie keine Ausgabeaufschläge zahlen oder ein Anbieter ab einem Fondsbestand von beispielsweise 25.000 Euro die Depotgebühr übernimmt. Dass darüber hinaus bei geeigneten Fonds laufende Rückvergütungen möglich sein können, ist ihnen oft nicht bekannt.

Gerade diese Informationslücke ist für langfristige Anleger relevant. Ein einmaliger Rabatt beim Fondskauf ist leicht erkennbar. Eine mögliche Rückvergütung, die sich über mehrere Jahre auf einen größeren Fondsbestand bezieht, wird dagegen häufig unterschätzt. Deshalb lohnt sich eine genauere Betrachtung des bestehenden Depots.

Gut zu wissen: Fonds-Cashback ist kein Sondervorteil, der nur bei einem neuen Fondskauf entstehen kann. Auch bereits vorhandene Fondsbestände können – abhängig vom jeweiligen Fonds und der Anteilsklasse – für eine Treueprämie infrage kommen.

Was ist wichtiger: 0 % Ausgabeaufschlag oder Fonds-Cashback?

Die beiden Vorteile erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Kostenposition beim Fondskauf. Wird er vollständig erlassen, fließt der für den Kauf vorgesehene Betrag ohne diesen Aufschlag in die Fondsanlage.

Fonds-Cashback kann dagegen während der Haltedauer eines geeigneten Fonds relevant sein. Während der Ausgabeaufschlag nur bei neuen Käufen eine Rolle spielt, kann eine fondsabhängige Treueprämie auch für bereits vorhandene Fondsbestände möglich sein. Gerade bei langjährig gehaltenen Fonds und größeren Depotvolumen kann dieser Unterschied wirtschaftlich bedeutsam werden.

0 % Ausgabeaufschlag Fonds-Cashback
Reduziert die einmaligen Einstiegskosten. Kann die laufende Kostenbelastung wirtschaftlich ausgleichen.
Wirkt beim Kauf eines Fonds. Kann während der Haltedauer relevant sein.
Ist vor allem für neue Käufe interessant. Kann auch bestehende Fondsbestände betreffen.
Ist unmittelbar sichtbar. Wird häufig erst nach einer Fondsprüfung erkennbar.

Für Selbstentscheider ist deshalb vor allem die Kombination aus 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe im PROfinance-Modell und möglichen fondsabhängigen Treueprämien interessant. Weitere Leistungen können nach den jeweils geltenden Voraussetzungen über das Bonus- und Prämienprogramm von PROfinance hinzukommen.

Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Konditionsvorteile finden Sie im Artikel Fonds-Cashback oder Ausgabeaufschlag sparen?.

Warum die Übernahme der Depotgebühr nicht immer das größte Sparpotenzial bietet

Die Übernahme einer Depotgebühr ist ein klarer und leicht verständlicher Vorteil. Je nach Anbieter wird sie beispielsweise ab einem bestimmten Fondsbestand gewährt. Für Anleger wirkt dieses Modell attraktiv, weil sich die jährliche Ersparnis sofort beziffern lässt.

Die Depotgebühr ist jedoch nur eine einzelne Kostenposition. Bei einem größeren Fondsbestand können laufende Bestandsprovisionen, die nicht an den Anleger zurückgegeben werden, wirtschaftlich deutlich stärker ins Gewicht fallen. Deshalb sollte eine übernommene Depotgebühr nicht automatisch als bestmögliche Gesamtlösung betrachtet werden.

Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung: Wie hoch sind die einmaligen Kosten beim Kauf? Welche laufenden Gebühren fallen an? Bestehen Möglichkeiten für Fonds-Cashback? Gibt es zusätzliche Bonusleistungen? Erst wenn diese Punkte zusammen betrachtet werden, lässt sich beurteilen, welches Modell für den eigenen Fondsbestand tatsächlich vorteilhaft ist.

Vorteil Typische Wirkung Was zusätzlich geprüft werden sollte
0 % Ausgabeaufschlag Reduziert die Kosten bei neuen Fondskäufen. Ob auch Bestandsfonds laufende Rückvergütungen ermöglichen.
Übernahme der Depotgebühr Spart eine klar bezifferbare jährliche Gebühr. Ob auf mögliche Bestandsprovisionen verzichtet wird.
Fonds-Cashback Kann während der Haltedauer geeigneter Fonds wirken. Welche Fonds und Anteilsklassen cashbackfähig sind.
Bonusleistungen Können das Konditionsmodell ergänzen. Welche Voraussetzungen und Zeiträume gelten.

Für eine fundierte Entscheidung sollte deshalb nicht nur ein einzelner Werbevorteil betrachtet werden. Die entscheidende Frage lautet: Welche Gesamtkonditionen ergeben sich für meinen konkreten Fondsbestand?

Welche Fonds sind cashbackfähig?

Nicht jeder Investmentfonds bietet automatisch Fonds-Cashback. Ob eine fondsabhängige Treueprämie möglich ist, hängt unter anderem vom jeweiligen Fonds, der konkreten Anteilsklasse, der Vergütungsstruktur und den aktuell geltenden Vereinbarungen ab. Selbst Fonds mit ähnlichen Namen oder vergleichbaren Anlageschwerpunkten können unterschiedlich behandelt werden.

Eine pauschale Aussage wie „für alle Fonds gibt es Cashback“ wäre deshalb fachlich falsch. Ebenso wenig lässt sich allein anhand des Fondsnamens zuverlässig beurteilen, ob eine Rückvergütung möglich ist. Entscheidend ist immer die genaue Fonds- beziehungsweise Anteilsklasse.

PROfinance kann auf Wunsch anhand des bestehenden Fondsbestands prüfen, für welche Fonds fondsabhängige Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback angeboten werden können. Über die PROfinance-Fondskonditionen lassen sich zudem einzelne Fonds und ihre möglichen Konditionen prüfen.

Prüffrage Einordnung
Ist jeder Investmentfonds cashbackfähig? Nein, die Möglichkeit ist fondsabhängig.
Ist die Höhe bei allen Fonds gleich? Nein, sie kann sich je nach Fonds und Anteilsklasse unterscheiden.
Können auch Bestandsfonds berücksichtigt werden? Ja, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann sich die Cashbackhöhe ändern? Ja, Änderungen der Vergütungsbedingungen können sich auswirken.

Anleger sollten deshalb weder automatisch von einer Rückvergütung ausgehen noch einen Fonds vorschnell ausschließen. Erst die konkrete Prüfung zeigt, welche Möglichkeiten für den jeweiligen Depotbestand bestehen.

Welche Merkmale bei dieser Prüfung entscheidend sind, erläutert der Beitrag Welche Fonds sind cashbackfähig?.

Wie hoch kann Fonds-Cashback ausfallen?

Eine allgemeingültige Prozentangabe ist nicht möglich. Die mögliche Höhe hängt vom jeweiligen Fonds, der Anteilsklasse, dem gehaltenen Fondsvolumen, den aktuellen Vergütungsregelungen und den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Auch innerhalb eines Depots können deshalb verschiedene Fonds zu unterschiedlichen Treueprämien führen.

Für eine seriöse Berechnung werden die konkreten Fondsbestände benötigt. Dabei ist nicht nur der Fondsname relevant, sondern insbesondere die ISIN oder WKN sowie das investierte Volumen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, ob und in welcher Höhe Fonds-Cashback möglich sein kann.

Zu den wichtigsten Einflussfaktoren gehören:

  • der konkrete Investmentfonds,
  • die jeweilige Anteilsklasse,
  • das investierte Fondsvolumen,
  • die Dauer und Zusammensetzung des Fondsbestands,
  • die aktuellen Vergütungsregelungen und
  • die jeweils geltenden Voraussetzungen des PROfinance-Modells.

Pauschale Versprechen ohne Prüfung des Fondsbestands sind deshalb nicht seriös. PROfinance berechnet mögliche Treueprämien und Bonusleistungen auf Basis der konkreten Fonds- und Bestandsdaten.

Neben der möglichen Höhe ist für Anleger auch der zeitliche Ablauf wichtig. Wann eine Rückvergütung grundsätzlich abgerechnet und ausgezahlt werden kann, behandelt der Beitrag Wann wird Fonds-Cashback ausgezahlt?.

Warum Fonds-Cashback besonders für langfristige Anleger interessant sein kann

Je länger ein geeigneter Fonds gehalten wird, desto wichtiger wird der Blick auf die laufenden Kosten und möglichen Rückvergütungen. Ein erlassener Ausgabeaufschlag wirkt nur einmal beim Kauf. Fonds-Cashback kann dagegen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – während der Haltedauer relevant sein.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Unterschied: Zwei Anleger investieren denselben Betrag in denselben Fonds und zahlen keinen Ausgabeaufschlag. Bei einem Anleger verbleibt die laufende Bestandsprovision vollständig beim Vermittler. Beim anderen wird ein Teil dieser Vergütung als Fonds-Cashback zurückerstattet. Obwohl beide mit denselben Einstiegskosten beginnen, entwickeln sich ihre effektiven Konditionen unterschiedlich.

Das bedeutet nicht, dass Fonds-Cashback die Wertentwicklung des Fonds verändert oder Verluste verhindern kann. Die Rückvergütung kann jedoch die wirtschaftliche Nettobetrachtung verbessern. Gerade Anleger mit größeren Fondsbeständen oder langen Anlagezeiträumen sollten deshalb prüfen, ob sie bislang auf mögliche Rückerstattungen verzichten.

Kann Fonds-Cashback auch für bestehende FFB-Fonds gelten?

Ja, eine mögliche Rückvergütung ist nicht auf neu gekaufte Fonds beschränkt. Auch Fonds, die bereits seit Jahren in einem FFB-Depot gehalten werden, können grundsätzlich für fondsabhängige Treueprämien infrage kommen. Voraussetzung ist, dass der konkrete Fonds und die jeweilige Anteilsklasse nach den geltenden Bedingungen cashbackfähig sind.

Gerade für langjährige FFB-Kunden ist dieser Punkt wichtig. Sie müssen ihre Fonds nicht allein deshalb verkaufen und neu erwerben, um mögliche PROfinance-Konditionen zu nutzen. Nach einem Vermittlerwechsel können die vorhandenen Fondsbestände geprüft werden, während das bestehende Depot grundsätzlich erhalten bleibt.

Welche Voraussetzungen dabei für vorhandene Bestände gelten können, erklärt der Artikel Fonds-Cashback bei bestehendem FFB-Depot.

Wie ein solcher Wechsel funktioniert, erläutert der Beitrag FFB-Vermittler wechseln: So funktioniert der Betreuerwechsel. Weshalb dabei das bestehende Depot erhalten bleibt, erfahren Sie im Artikel FFB-Depot beim Vermittlerwechsel behalten.

Ist für Fonds-Cashback ein Depotübertrag notwendig?

Für Kunden mit einem bestehenden FFB-Depot ist in der Regel kein Depotübertrag erforderlich. Soll das Depot weiterhin bei der FIL Fondsbank geführt werden, genügt normalerweise ein Vermittlerwechsel. Dabei bleibt die Depotbank unverändert und lediglich die Zuordnung des Fondsvermittlers wird angepasst.

Das bestehende FFB-Depot, die Depotnummer, die vorhandenen Fondsbestände, laufende Sparpläne und der Onlinezugang bleiben grundsätzlich erhalten. Ein Verkauf und anschließender Wiederkauf der Fonds ist für den reinen Vermittlerwechsel nicht notwendig.

Die Abgrenzung zwischen beiden Vorgängen erklärt der Beitrag Vermittlerwechsel oder Depotübertrag: Was ist notwendig?. Einen allgemeinen Überblick über die Zusammenarbeit mit der FIL Fondsbank finden Sie außerdem auf der FFB-Seite von PROfinance.

Was bleibt bei einem FFB-Vermittlerwechsel bestehen?

Viele Anleger befürchten, dass ein Vermittlerwechsel ihre bestehende Depotstruktur verändert. Bei einem reinen FFB-Vermittlerwechsel ist genau das grundsätzlich nicht der Fall. Die FIL Fondsbank bleibt depotführende Bank und das vorhandene Depot wird weitergeführt.

Bereich Nach dem Vermittlerwechsel
FFB-Depot Bleibt grundsätzlich bestehen.
Depotnummer Bleibt unverändert.
Fondsbestände Bleiben im bestehenden Depot.
Sparpläne Werden grundsätzlich weitergeführt.
Onlinezugang Bleibt grundsätzlich erhalten.
Depotbank Bleibt die FIL Fondsbank.
Fondsvermittler Wird neu zugeordnet.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Beiträgen zu den Fonds beim FFB-Vermittlerwechsel, zur FFB-Depotnummer nach dem Vermittlerwechsel und zu den laufenden FFB-Sparplänen.

Welche Vorteile verbindet das PROfinance-Modell?

PROfinance richtet sich an selbstentscheidende Fondsanleger, die ihre Fonds selbst auswählen und ihre bestehenden Anlagen wirtschaftlich optimieren möchten. Der entscheidende Ansatz besteht nicht darin, einen einzelnen Vorteil hervorzuheben, sondern mehrere mögliche Konditionsbausteine miteinander zu verbinden.

  • 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe im PROfinance-Modell,
  • fondsabhängige Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback,
  • mögliche Bonusleistungen nach den geltenden Voraussetzungen,
  • Prüfung bestehender Fondsbestände auf mögliche Rückvergütungen,
  • organisatorische Unterstützung beim FFB-Vermittlerwechsel und
  • eine erreichbare Ansprechstelle für Fragen zur Abwicklung und zu den PROfinance-Konditionen.

Welche Vorteile im Einzelfall möglich sind, hängt vom jeweiligen Fondsbestand und den aktuell geltenden Bedingungen ab. Die Fondskonditionen und die Informationen zu Bonus und Prämien geben einen Überblick über das PROfinance-Modell.

Welche Rolle übernimmt PROfinance – und welche nicht?

PROfinance ist Fondsvermittler für Selbstentscheider. Sie bestimmen weiterhin selbst, welche Fonds Sie kaufen, halten oder verkaufen und wie Sie Ihre Anlagestrategie gestalten. PROfinance übernimmt keine individuelle Anlageberatung und spricht keine persönlichen Kauf- oder Verkaufsempfehlungen aus.

Die Aufgabe von PROfinance besteht darin, die eigenen Fondskonditionen transparent darzustellen, bestehende Fondsbestände auf mögliche Treueprämien und Bonusleistungen zu prüfen und den Vermittlerwechsel organisatorisch zu begleiten. Die FIL Fondsbank bleibt dabei die depotführende Bank.

Diese klare Aufgabenverteilung ist besonders für erfahrene Anleger wichtig: Sie behalten die Kontrolle über Ihre Anlageentscheidungen, während PROfinance die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des eigenen Vermittlungsmodells bereitstellt. Allgemeine Verbraucherinformationen zu Investmentfonds und Finanzdienstleistungen stellt außerdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereit.

Für wen ist Fonds-Cashback besonders interessant?

Fonds-Cashback kann für unterschiedliche Anlegergruppen relevant sein. Besonders naheliegend ist eine Prüfung für FFB-Kunden, die bereits seit mehreren Jahren aktiv gemanagte Fonds halten, einen größeren Fondsbestand aufgebaut haben oder regelmäßig über Sparpläne investieren.

Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie:

  • bislang nur Ausgabeaufschlag und Depotgebühr verglichen haben,
  • noch nie von Bestandsprovisionen oder Fonds-Cashback gehört haben,
  • seit vielen Jahren Fonds in einem FFB-Depot halten,
  • einen größeren Fondsbestand besitzen,
  • laufende Sparpläne nutzen,
  • Ihre Fonds weiterhin selbst auswählen möchten oder
  • bestehende Konditionen überprüfen möchten, ohne das Depot zu wechseln.

Auch Anleger mit kleineren Depotbeständen können grundsätzlich von einer Prüfung profitieren. Entscheidend ist nicht allein die Depotgröße, sondern die Kombination aus Fonds, Anteilsklassen, Bestandsvolumen und den jeweils geltenden Voraussetzungen.

Warum sich eine individuelle Prüfung des Fondsbestands lohnt

Ein Fondsdepot besteht häufig aus mehreren Investmentfonds mit unterschiedlichen Anteilsklassen und Vergütungsstrukturen. Deshalb lässt sich das mögliche Fonds-Cashback nicht anhand eines allgemeinen Prozentsatzes berechnen. Jeder Fonds muss einzeln betrachtet werden.

Eine individuelle Prüfung zeigt, welche Fonds grundsätzlich cashbackfähig sind, welche Treueprämien möglich sein können und ob zusätzliche Bonusleistungen infrage kommen. Für viele Anleger entsteht dadurch erstmals eine transparente Gesamtübersicht über die wirtschaftlichen Möglichkeiten ihres bestehenden Depots.

Besonders hilfreich ist eine solche Prüfung für Kunden, die bislang davon ausgegangen sind, mit 0 % Ausgabeaufschlag oder der Übernahme einer Depotgebühr bereits alle relevanten Vorteile zu nutzen. Erst die Einbeziehung möglicher laufender Rückvergütungen zeigt, ob das bisherige Modell tatsächlich das Maximum bietet.

Fazit: Das Maximum entsteht durch die Betrachtung aller Fondskonditionen

Viele FFB-Anleger kennen 0 % Ausgabeaufschlag und die mögliche Übernahme von Depotgebühren. Beides sind nachvollziehbare und attraktive Vorteile. Sie bilden jedoch nicht zwangsläufig das vollständige Sparpotenzial einer Fondsanlage ab.

Bei geeigneten Investmentfonds können zusätzlich fondsabhängige Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback möglich sein. Diese Rückvergütungen stammen aus Bestandsprovisionen und können während der Haltedauer eines Fonds relevant werden. Mögliche Bonusleistungen können das Konditionsmodell ergänzen.

Entscheidend ist stets der konkrete Fondsbestand. Nicht jeder Fonds ist cashbackfähig, die Höhe ist nicht pauschal festgelegt und die Bedingungen können sich ändern. Eine individuelle Prüfung schafft deshalb die notwendige Transparenz.

Für bestehende FFB-Kunden ist dafür in der Regel kein Depotübertrag notwendig. Über einen FFB-Vermittlerwechsel kann das bestehende Depot grundsätzlich mit Depotnummer, Fondsbeständen, Sparplänen und Onlinezugang weitergeführt werden. Gleichzeitig lassen sich die über PROfinance angebotenen Fondskonditionen, fondsabhängigen Treueprämien und möglichen Bonusleistungen prüfen.

FAQs – Häufige Fragen zum Fonds-Cashback bei der FFB

Was ist Fonds-Cashback?

Fonds-Cashback bezeichnet die mögliche Rückerstattung eines Teils der laufenden Bestandsprovision an den Anleger. Die Rückvergütung stammt nicht zusätzlich aus dem Fondsvermögen, sondern kann aus der Vergütung des Fondsvermittlers erfolgen. Ob und in welcher Höhe Fonds-Cashback möglich ist, hängt vom konkreten Fonds, der Anteilsklasse und den aktuell geltenden Voraussetzungen ab.

Ist Fonds-Cashback dasselbe wie ein Kickback?

Die Begriffe werden häufig ähnlich verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Perspektiven. Die Bestandsprovision ist eine laufende Vergütung des Fondsvermittlers. Fonds-Cashback bezeichnet die mögliche Weitergabe eines Teils dieser Vergütung an den Anleger. Kickback ist ein verbreiteter umgangssprachlicher Begriff für solche Rückvergütungen im Fonds- und Finanzbereich.

Was ist eine Bestandsprovision?

Eine Bestandsprovision ist eine laufende Vergütung, die eine Fondsgesellschaft für bestehende Fondsbestände an den Fondsvermittler zahlen kann. Sie wird auch Bestandsvergütung oder Vertriebsfolgeprovision genannt. Abhängig vom Fonds und den geltenden Bedingungen kann ein Teil davon als fondsabhängige Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback an den Anleger weitergegeben werden.

Erhalte ich bei jedem Fonds automatisch Fonds-Cashback?

Nein. Nicht jeder Investmentfonds ist cashbackfähig. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Fonds, die jeweilige Anteilsklasse, die Vergütungsstruktur und die aktuell geltenden Vereinbarungen. Auch die Höhe einer möglichen Rückvergütung kann sich unterscheiden. Deshalb muss jeder Fondsbestand individuell geprüft werden, bevor eine verlässliche Aussage möglich ist.

Kann ich auch für bereits vorhandene Fonds Fonds-Cashback erhalten?

Ja, Fonds-Cashback kann grundsätzlich auch für bereits bestehende Fondsbestände möglich sein. Ein Neukauf ist dafür nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung ist, dass der konkrete Fonds und die jeweilige Anteilsklasse nach den aktuell geltenden Bedingungen für eine Treueprämie infrage kommen. PROfinance kann dies anhand Ihrer tatsächlichen Fondsbestände prüfen.

Wie hoch kann Fonds-Cashback ausfallen?

Eine pauschale Prozentangabe ist nicht möglich. Die mögliche Höhe hängt vom jeweiligen Investmentfonds, der Anteilsklasse, dem gehaltenen Fondsvolumen, den aktuellen Vergütungsregelungen und den geltenden Voraussetzungen ab. Auch innerhalb eines Depots können unterschiedliche Werte entstehen. Eine seriöse Berechnung ist deshalb erst nach Prüfung der konkreten Fonds- und Bestandsdaten möglich.

Warum kennen viele Anleger Fonds-Cashback nicht?

Viele Anleger achten bei der Auswahl eines Fondsvermittlers vor allem auf den Ausgabeaufschlag und die Depotgebühr. Laufende Bestandsprovisionen werden dagegen deutlich seltener thematisiert. Deshalb wissen selbst langjährige FFB-Kunden häufig nicht, dass ein Teil dieser Vergütung bei geeigneten Fonds als Treueprämie beziehungsweise Fonds-Cashback zurückerstattet werden kann.

Ist 0 % Ausgabeaufschlag nicht bereits der größte Vorteil?

0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe im PROfinance-Modell ist ein wichtiger Vorteil, weil der Kaufbetrag nicht durch einen einmaligen Aufschlag reduziert wird. Für eine vollständige Kostenbetrachtung sollten Anleger jedoch auch laufende Vergütungen, mögliche Treueprämien und Bonusleistungen berücksichtigen. Gerade bei langfristigen Anlagen kann Fonds-Cashback zusätzlich relevant sein.

Ist die Übernahme der Depotgebühr besser als Fonds-Cashback?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine übernommene Depotgebühr spart eine klar bezifferbare jährliche Kostenposition. Fonds-Cashback kann dagegen abhängig vom Fondsbestand und der Haltedauer wirtschaftlich stärker ins Gewicht fallen. Entscheidend ist deshalb nicht ein einzelner Vorteil, sondern die Gesamtbetrachtung aus Ausgabeaufschlag, Depotkosten, Rückvergütungen und möglichen Bonusleistungen.

Kann Fonds-Cashback langfristig wichtiger sein als der Ausgabeaufschlag?

Der Ausgabeaufschlag wirkt einmalig beim Kauf eines Fonds. Fonds-Cashback kann dagegen während der Haltedauer eines geeigneten Fonds relevant sein. Bei langfristigen Anlagen und größeren Fondsbeständen können sich laufende Rückvergütungen deshalb deutlich bemerkbar machen. Welche Wirkung tatsächlich entsteht, hängt jedoch immer vom konkreten Fondsbestand und den geltenden Bedingungen ab.

Verändert Fonds-Cashback die Wertentwicklung meines Fonds?

Nein. Fonds-Cashback verändert weder die Anlagestrategie noch die Wertentwicklung des Investmentfonds. Es handelt sich um eine mögliche Rückerstattung aus der Vergütung des Fondsvermittlers. Kursgewinne, Verluste, Ausschüttungen und Risiken des Fonds bleiben davon unberührt. Die Rückvergütung kann lediglich die wirtschaftliche Nettobetrachtung der Fondsanlage verbessern.

Ist Fonds-Cashback garantiert?

Nein. Ein Anspruch besteht nicht automatisch für jeden Fonds und nicht dauerhaft in unveränderter Höhe. Die Möglichkeit hängt vom jeweiligen Fonds, der Anteilsklasse und den aktuellen Vergütungsbedingungen ab. Änderungen der Vereinbarungen können sich auf künftige Treueprämien auswirken. Deshalb verwendet PROfinance stets eine fondsabhängige und bedingte Formulierung.

Wie prüft PROfinance meinen Fondsbestand?

Für die Prüfung werden die konkreten Fonds- und Bestandsdaten benötigt. Dazu gehören insbesondere Fondsname, ISIN oder WKN, Anteilsklasse und das jeweilige Fondsvolumen. Auf dieser Grundlage kann PROfinance feststellen, welche Fonds grundsätzlich cashbackfähig sind und welche fondsabhängigen Treueprämien beziehungsweise möglichen Bonusleistungen nach den aktuellen Voraussetzungen angeboten werden können.

Benötige ich für Fonds-Cashback einen Depotübertrag?

Nein. Wenn Ihr Depot weiterhin bei der FIL Fondsbank geführt werden soll, genügt in der Regel ein Vermittlerwechsel. Dabei bleibt die bestehende Depotverbindung erhalten und nur der Fondsvermittler wird neu zugeordnet. Ein Übertrag der Fonds auf eine andere Bank oder die Eröffnung eines neuen Depots ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Bleiben meine Fonds bei einem FFB-Vermittlerwechsel erhalten?

Ja. Bei einem reinen FFB-Vermittlerwechsel bleiben die vorhandenen Fonds grundsätzlich im bestehenden Depot. Es findet weder ein Verkauf noch ein anschließender Wiederkauf statt. Auch die Depotnummer, laufende Sparpläne und der Onlinezugang bleiben grundsätzlich bestehen. Geändert wird ausschließlich die Zuordnung des Fondsvermittlers.

Welche Vorteile bietet PROfinance neben Fonds-Cashback?

Im PROfinance-Modell gelten 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe. Zusätzlich können abhängig vom jeweiligen Fonds fondsabhängige Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback sowie mögliche Bonusleistungen angeboten werden. PROfinance unterstützt außerdem organisatorisch beim Vermittlerwechsel und kann bestehende Fondsbestände auf die jeweils verfügbaren Konditionen prüfen.

Übernimmt PROfinance die Anlageberatung?

Nein. PROfinance richtet sich an Selbstentscheider und übernimmt keine individuelle Anlageberatung. Sie entscheiden weiterhin eigenständig, welche Fonds Sie kaufen, halten oder verkaufen. PROfinance stellt die eigenen Fondskonditionen transparent dar, prüft mögliche Treueprämien und Bonusleistungen und unterstützt bei der organisatorischen Abwicklung des FFB-Vermittlerwechsels.

Für wen lohnt sich eine Prüfung besonders?

Eine Prüfung ist besonders für Anleger interessant, die seit mehreren Jahren aktiv gemanagte Fonds in einem FFB-Depot halten, größere Fondsbestände besitzen oder bislang nur Ausgabeaufschläge und Depotgebühren verglichen haben. Auch bei kleineren Depots kann sich eine Prüfung lohnen, da die Möglichkeit stets vom konkreten Fonds und der Anteilsklasse abhängt.

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