Welche Voraussetzungen Ihr Fonds erfüllen muss – und wie Sie Ihre mögliche Rückvergütung konkret prüfen
Wenn in Ihrem FNZ-/ebase-Depot Fonds liegen, zahlen Sie nicht nur die auf den ersten Blick sichtbaren Bank- oder Kaufkosten. Bei vielen aktiv gemanagten Fonds kann außerdem eine Bestandsprovision in der Vertriebsstruktur enthalten sein. Genau hier setzt Fonds-Cashback an: Bei geeigneten Fonds kann ein Teil dieser Vergütung als Treueprämie beziehungsweise Rückvergütung an Sie zurückfließen.
Für Sie ist deshalb nicht entscheidend, ob ein Fonds allgemein als „cashbackfähig“ bezeichnet wird. Entscheidend sind Ihr konkreter Fonds, die Anteilklasse, ISIN oder WKN, die Vermittlerzuordnung und die aktuell geltenden Konditionen. PROfinance kommuniziert bei erfüllten Voraussetzungen eine Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision – aber nicht jeder Fonds und nicht jede Anteilklasse erfüllt diese Voraussetzungen.
Viele Depotinhaber wissen gar nicht, dass sich hinter der Bestandsprovision eine mögliche Rückvergütung verbergen kann. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Ihren bestehenden Fondsbestand.
Was bedeutet Fonds-Cashback bei einem FNZ-/ebase-Depot konkret?
Fonds-Cashback bedeutet, dass eine vorhandene laufende Vertriebsvergütung nicht vollständig beim Vermittler verbleibt, sondern bei passenden Fonds teilweise an Sie zurückgegeben werden kann. PROfinance bezeichnet diese Rückvergütung auch als Treueprämie.
Sie erhalten dabei nicht „Geld von der FNZ Bank“ und auch keine Erstattung sämtlicher Fondskosten. Die FNZ Bank bleibt Ihre depotführende Bank; die Rückvergütung entsteht auf der Vermittlungsseite und hängt vom konkreten Fondsbestand ab. Wenn Sie die Grundlogik zunächst depotbankneutral nachvollziehen möchten, erklärt wie Fonds-Cashback grundsätzlich funktioniert, woher eine solche Rückvergütung kommen kann.
Für einen Selbstentscheider ist der praktische Nutzen einfach: Wenn Sie einen Fonds ohnehin halten möchten und in dieser Anteilklasse eine rückvergütbare Bestandsprovision vorhanden ist, kann sich Ihre persönliche wirtschaftliche Belastung reduzieren, ohne dass sich dadurch die Anlageentscheidung selbst ändert.
Woher kommt die Rückvergütung?
Die Rückvergütung kann aus einer Bestandsprovision stammen. Das ist eine laufende Vertriebsvergütung, die bei bestimmten Fonds in der Kosten- und Vertriebsstruktur vorgesehen sein kann. Sie wird nicht als separate Rechnung von Ihrem Konto abgebucht, sondern gehört zu einer anderen Ebene als Depotentgelt oder Ausgabeaufschlag.
Weil diese Vergütung fondsabhängig ist, kann auch die mögliche Rückvergütung von Fonds zu Fonds unterschiedlich ausfallen. Zwei Fonds mit ähnlich klingendem Namen können unterschiedliche Anteilklassen besitzen und deshalb andere Konditionen haben. Wenn Sie den Begriff genauer einordnen möchten, zeigt die Erklärung zur Bestandsprovision, wie sie sich von Ausgabeaufschlag, TER und Depotkosten unterscheidet.
Genau diese Trennung schützt vor einem häufigen Missverständnis: Fonds-Cashback ist keine pauschale Gutschrift auf Ihr Depotvolumen, sondern eine mögliche Rückgabe aus einer tatsächlich vorhandenen Vertriebsvergütung.
Welche Voraussetzungen müssen für Fonds-Cashback passen?
Damit eine Rückvergütung möglich sein kann, müssen mehrere Punkte gleichzeitig zusammenpassen. Eine allgemeine Aussage nur anhand des Fondsnamens reicht deshalb nicht aus.
- Der konkrete Fonds muss eine für die Rückvergütung relevante Bestandsprovision enthalten.
- Die konkrete Anteilklasse muss unter den geltenden PROfinance-Konditionen cashbackfähig sein.
- ISIN oder WKN müssen eindeutig zur tatsächlich gehaltenen Anteilklasse passen.
- Die Vermittlerzuordnung Ihres FNZ-/ebase-Depots muss zur vorgesehenen PROfinance-Konstellation passen.
- Die jeweils geltenden Voraussetzungen für Treueprämie und gegebenenfalls Bonus müssen erfüllt sein.
Wenn Sie diese Punkte trennen, wird aus einer vagen Frage eine konkrete Prüfung. Welche Bedingungen typischerweise entscheidend sind, können Sie zusätzlich bei den Voraussetzungen für Fonds-Cashback nachvollziehen.
Erst wenn alle Voraussetzungen zusammenpassen, lässt sich seriös beurteilen, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung für Ihren Fondsbestand möglich sein kann.
Wichtig ist deshalb auch die Reihenfolge: Erst den konkreten Fonds identifizieren, dann die Anteilklasse prüfen und erst danach eine mögliche Rückvergütung beziffern. Umgekehrt wäre es unseriös, von einer allgemeinen Prozentzahl direkt auf Ihren persönlichen Betrag zu schließen.
Warum ist nicht jeder Fonds im FNZ-/ebase-Depot cashbackfähig?
Nicht jeder Fonds enthält dieselbe Vertriebsvergütung, und nicht jede Anteilklasse ist gleich aufgebaut. Manche Anteilklassen können eine Bestandsprovision vorsehen, andere nicht; bei wieder anderen kann die Vergütung zwar vorhanden sein, aber nicht unter den für Ihre Depot- und Vermittlerkonstellation geltenden Bedingungen rückvergütbar sein.
Deshalb ist der Satz „Mein Fonds liegt bei FNZ, also bekomme ich Cashback“ zu pauschal. Die Depotbank entscheidet nicht allein darüber, ob eine Rückvergütung möglich ist. Maßgeblich ist die Kombination aus Fonds, Anteilklasse, Vermittlerzuordnung und konkreter Kondition.
Für Sie hat diese Einschränkung einen Vorteil: Sie müssen nicht mit Werbeaussagen arbeiten, sondern können Ihren tatsächlichen Bestand prüfen. Gerade bei mehreren Fondspositionen ist eine Einzelprüfung sinnvoller als ein pauschaler Durchschnittswert für das gesamte Depot.
Warum sollten Sie ISIN oder WKN statt nur den Fondsnamen prüfen?
Die ISIN oder WKN identifiziert die konkrete Anteilklasse eindeutig. Das ist wichtig, weil gleichnamige Fonds unterschiedliche Anteilklassen mit unterschiedlichen Kosten- und Vergütungsstrukturen besitzen können.
Ein Fondsname auf einer Abrechnung kann deshalb für eine belastbare Cashback-Aussage zu ungenau sein. Mit der ISIN oder WKN lässt sich nachvollziehen, welche Kondition tatsächlich für Ihre gehaltene Anteilklasse hinterlegt ist. Im Fonds-Check für Ihre konkrete ISIN oder WKN können Sie genau diese Prüfung vorbereiten.
Wenn Sie mehrere Fonds halten, sollten Sie sie einzeln prüfen. Dadurch sehen Sie nicht nur, ob Cashback grundsätzlich möglich ist, sondern auch, bei welchen Positionen eine Rückvergütung wirtschaftlich überhaupt relevant werden kann.
Der Fondsname allein kann diese Prüfung nicht ersetzen, weil sich die wirtschaftlich relevante Anteilklasse erst über die eindeutige Kennung sauber zuordnen lässt. So vermeiden Sie, Konditionen einer ähnlich benannten, aber tatsächlich anderen Anteilklasse auf Ihren Bestand zu übertragen.
Wie hoch kann Fonds-Cashback ausfallen?
PROfinance kommuniziert bei erfüllten Voraussetzungen eine Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision. Diese Angabe bezieht sich nicht auf Ihr Depotvolumen und nicht auf die TER des Fonds, sondern auf die tatsächlich vorhandene Bestandsprovision.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Logik. Angenommen, ein geeigneter Fondsbestand von 100.000 Euro würde modellhaft eine Bestandsprovision von 0,50 % pro Jahr enthalten. Das wären rechnerisch 500 Euro Bestandsprovision; würden davon in einem rein illustrativen Maximalbeispiel 99 % zurückvergütet, entspräche das 495 Euro.
| Reines Rechenbeispiel | Betrag |
|---|---|
| angenommener geeigneter Fondsbestand | 100.000 € |
| angenommene Bestandsprovision | 0,50 % p. a. = 500 € |
| angenommene Rückvergütung | 99 % der Bestandsprovision |
| rechnerische Treueprämie | 495 € pro Jahr |
Die Rechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung. Weder 0,50 % Bestandsprovision noch 99 % Rückvergütung dürfen für Ihren Fonds vorausgesetzt werden; Ihr tatsächlicher Betrag hängt von Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision, Konditionen und den jeweils erfüllten Voraussetzungen ab.
Gerade bei größeren Fondsbeständen zeigt sich, warum nicht eine Prozentzahl entscheidend ist, sondern der tatsächliche Eurobetrag einer möglichen Rückvergütung. Erst dieser Betrag lässt sich sinnvoll mit Ihren konkreten Depot- und Fondskosten vergleichen.
Welche Rolle spielt das Bonusprogramm?
Neben der fondsabhängigen Treueprämie kann unter den jeweils geltenden Voraussetzungen ein zusätzlicher Bonus relevant sein. Dadurch kann sich die Rückvergütung für einen geeigneten Fondsbestand erhöhen, ohne dass daraus eine automatische Zusage für jeden Kunden entsteht.
Für Sie ist deshalb der Eurobetrag wichtiger als eine isolierte Prozentangabe. Eine Treueprämie von mehreren hundert Euro und ein zusätzlicher Bonus wirken wirtschaftlich anders als ein reiner Rabatt auf eine einzelne Depotgebühr. Wie die zusätzliche Ebene funktioniert, zeigt das Fonds-Cashback mit Bonusprogramm ausführlicher.
Auch hier bleibt die Reihenfolge wichtig: zuerst prüfen, welche Bestandsprovision Ihr Fonds überhaupt enthält und welche Treueprämie möglich ist; anschließend kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Bonus erfüllt sind.
Für Sie zählt am Ende nicht die höchste Prozentzahl, sondern welche Rückvergütung sich für Ihren konkreten Fondsbestand tatsächlich ergeben kann. Genau deshalb sollte die Prüfung immer auf Ihrem Bestand und nicht auf einer allgemeinen Werbeaussage beruhen.
Ist Fonds-Cashback dasselbe wie eine Erstattung der TER?
Nein. Die TER und laufenden Fondskosten bleiben eine eigene Kostenebene innerhalb des Fonds. Fonds-Cashback ist keine Erstattung der TER, sondern kann aus einer Vertriebsvergütung entstehen, die bei bestimmten Fonds vorhanden ist.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sonst schnell der Eindruck entsteht, ein Fonds werde durch Cashback „kostenlos“. Das wäre falsch. Die laufenden Fondskosten wirken weiter im Fondsvermögen, während eine mögliche Treueprämie separat an Sie zurückfließen kann.
Wenn Sie einen Kostenausweis lesen und beide Ebenen auseinanderhalten möchten, hilft Ihnen die Einordnung von TER und laufenden Fondskosten. So sehen Sie klarer, welche Kosten im Fonds verbleiben und welche Vergütung auf der Vermittlungsseite zurückgegeben werden kann.
Kann 0 % Ausgabeaufschlag zusätzlich zu Fonds-Cashback möglich sein?
Ja, grundsätzlich können beide Vorteile nebeneinander relevant sein, weil sie an unterschiedlichen Stellen wirken. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft den Kauf neuer Fondsanteile. Fonds-Cashback kann dagegen während der Haltedauer aus einer vorhandenen Bestandsprovision entstehen.
Wenn Sie also einen passenden Fonds künftig kaufen oder regelmäßig besparen und gleichzeitig ein geeigneter Bestand cashbackfähig ist, können Kaufkosten und laufende Rückvergütung getrennt geprüft werden. Die 0-%-Kondition im FNZ-/ebase-Depot erklärt, was beim Kauf tatsächlich entfällt.
Gerade bei Sparplänen lohnt sich diese Trennung, weil ein Ausgabeaufschlag bei jeder Ausführung relevant sein kann, während eine mögliche Rückvergütung vom gehaltenen Fondsbestand abhängt. Vermiedene Kaufkosten und eine mögliche Rückvergütung können deshalb gleichzeitig eine Rolle spielen – allerdings auf unterschiedlichen Kostenebenen. Welche weiteren Kosten dabei eine Rolle spielen, sehen Sie bei den Kosten eines FNZ-/ebase-Fonds-Sparplans.
Kann Fonds-Cashback auch bei einem bestehenden FNZ-/ebase-Depot möglich sein?
Ein bestehendes Depot schließt Fonds-Cashback nicht automatisch aus. Entscheidend ist vielmehr, wie Ihr Depot aktuell vermittelt wird und ob Ihre Fonds unter einer passenden PROfinance-Vermittlerzuordnung die Voraussetzungen für eine Rückvergütung erfüllen können.
Wenn Sie Ihr FNZ-/ebase-Depot behalten möchten, ist deshalb zuerst die bestehende Vermittlerzuordnung entscheidend – nicht die Frage nach einer Neueröffnung. Für Sie ist wichtig, die organisatorische Zuordnung getrennt von Ihrer Fondsentscheidung zu betrachten: Eine geänderte Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Fonds verkaufen oder ein neues Depot eröffnen müssen.
Sie müssen deshalb nicht vorsorglich Fonds verkaufen oder ein komplett neues Depot aufbauen. Wenn Ihr vorhandenes FNZ-/ebase-Depot grundsätzlich passt, kann zunächst geprüft werden, ob Sie das bestehende Depot mit besseren Fondskonditionen weiterführen können. In vielen Fällen ist dafür die Vermittlerzuordnung der entscheidende organisatorische Punkt.
Wenn eine Änderung der Betreuung erforderlich ist, bleibt die FNZ Bank im dokumentierten Standardfall depotführende Bank. Wie der Betreuerwechsel zu PROfinance bei einem bestehenden Depot grundsätzlich eingeordnet wird, können Sie getrennt von der Cashback-Frage nachvollziehen.
Wie unterscheiden sich Depotkosten und Fonds-Cashback wirtschaftlich?
Ein Depotentgelt ist eine bankseitige Kostenposition. Fonds-Cashback entsteht dagegen aus einer möglichen Vertriebsvergütung im Fonds. Beides sollte deshalb nicht miteinander verrechnet werden, als handele es sich um dieselbe Kostenart.
Für Ihre persönliche Jahresbilanz ist der Eurovergleich trotzdem sinnvoll. Ein überschaubares Depotentgelt kann wirtschaftlich deutlich kleiner sein als eine mögliche Treueprämie plus Bonus bei einem größeren geeigneten Fondsbestand. Die Gegenüberstellung von FNZ-/ebase-Depotentgelt, Bankkosten und möglicher Rückvergütung zeigt genau diesen Unterschied.
Wenn Sie zunächst alle Kostenebenen Ihres Depots auseinanderhalten möchten, hilft die Übersicht zu FNZ-/ebase-Depotkosten und beeinflussbaren Fondskonditionen dabei, Bankkosten, Kaufkosten, laufende Fondskosten und Vertriebsvergütungen sauber zu trennen.
Deshalb lohnt es sich, Bankkosten und mögliche Rückvergütungen immer gemeinsam in Euro zu betrachten, statt nur auf eine einzelne Gebührenposition zu schauen. So erkennen Sie, ob eine mögliche Treueprämie für Ihren tatsächlichen Fondsbestand wirtschaftlich relevanter sein kann als ein isolierter Gebührenrabatt.
So prüfen Sie Ihren Fondsbestand in fünf Schritten
Für eine belastbare Prüfung brauchen Sie keine lange Liste an Fachbegriffen. Entscheidend sind einige konkrete Angaben aus Ihrem Depot und die richtige Reihenfolge.
- Notieren Sie die ISIN oder WKN jedes Fonds, den Sie prüfen möchten.
- Prüfen Sie die konkrete Anteilklasse und nicht nur den Fondsnamen.
- Sehen Sie nach, ob für diese Anteilklasse eine Bestandsprovision und eine PROfinance-Rückvergütung hinterlegt sind.
- Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Vermittlerzuordnung für die gewünschte Kondition passt.
- Vergleichen Sie die mögliche Treueprämie und gegebenenfalls den Bonus in Euro mit den Kosten, die für Ihren Bestand tatsächlich relevant sind.
So erhalten Sie keine pauschale Werbeaussage, sondern eine fondsbezogene Einschätzung. Gerade bei mehreren Depotpositionen ist das der sinnvollste Weg, um zu erkennen, wo eine Rückvergütung tatsächlich möglich sein kann.
Welche PROfinance-Vorteile können Sie für Ihr FNZ-/ebase-Depot prüfen?
PROfinance richtet sich an Selbstentscheider, die ihre Fonds selbst auswählen und ihre Konditionen transparent prüfen möchten. Dabei geht es nicht darum, Ihnen einen Fonds zu empfehlen, sondern darum, die wirtschaftlichen Konditionen Ihres konkreten Fondsbestands verständlich zu machen.
- 0 % Ausgabeaufschlag – damit Sie bei vielen passenden Fondskäufen unnötige Kaufkosten vermeiden können.
- Fonds-Cashback / Treueprämie – wenn bei Ihrem konkreten Fonds und Ihrer Anteilklasse eine rückvergütbare Bestandsprovision vorhanden ist.
- Bonusprogramm – wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sind.
- Fonds-Check über ISIN oder WKN – damit Sie nicht auf Basis eines ähnlichen Fondsnamens, sondern anhand Ihrer tatsächlichen Anteilklasse prüfen.
- Persönlicher Support – wenn Sie bei Konditionen oder der organisatorischen Einordnung Ihres bestehenden FNZ-/ebase-Depots Unterstützung benötigen.
Der wichtigste Vorteil ist Transparenz: Sie sehen zuerst, welche Vergütung bei Ihrem konkreten Fonds überhaupt vorhanden ist, und können anschließend entscheiden, ob die angebotene Rückvergütung für Ihren Bestand wirtschaftlich interessant ist.
Welche Fehler sollten Sie bei Fonds-Cashback vermeiden?
Cashback wirkt auf den ersten Blick einfach, wird aber schnell falsch eingeordnet, wenn verschiedene Kosten- und Vergütungsebenen vermischt werden. Die häufigsten Fehler lassen sich vermeiden, wenn Sie den konkreten Fondsbestand statt allgemeiner Prozentangaben betrachten.
- Fonds-Cashback nicht mit einer Erstattung der TER gleichsetzen.
- Nicht davon ausgehen, dass jeder Fonds oder jede Anteilklasse cashbackfähig ist.
- Die Angabe „bis zu 99 %“ nicht auf das Depotvolumen beziehen, sondern auf die vorhandene Bestandsprovision.
- Nicht nur den Fondsnamen prüfen, sondern ISIN oder WKN verwenden.
- 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback nicht als dieselbe Kostenersparnis behandeln.
- Bei einem bestehenden Depot nicht automatisch einen Verkauf oder Depotübertrag unterstellen.
- Nicht davon ausgehen, dass alle gleichnamigen Fonds dieselben Cashback-Konditionen besitzen.
- Eine Modellrechnung niemals unmittelbar auf den eigenen Fondsbestand übertragen.
Wenn Sie diese Punkte sauber trennen, wissen Sie deutlich schneller, welche Vorteile für Ihren eigenen Bestand realistisch geprüft werden können und welche Aussagen nur allgemeine Werbung wären.
Fazit: Entscheidend ist Ihr konkreter Fondsbestand
Fonds-Cashback kann bei einem FNZ-/ebase-Depot wirtschaftlich interessant sein, wenn Ihre Fonds eine rückvergütbare Bestandsprovision enthalten und die Voraussetzungen für Ihre konkrete Anteilklasse erfüllt sind. Die mögliche Rückvergütung entsteht nicht aus der TER und nicht aus dem Depotentgelt, sondern aus einer eigenen Vergütungsebene.
Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie nicht zuerst eine allgemeine Prozentzahl, sondern ISIN oder WKN, Anteilklasse, Vermittlerzuordnung und die konkrete PROfinance-Kondition. Erst daraus lässt sich ableiten, ob eine Treueprämie möglich ist und welcher Eurobetrag für Ihren Fondsbestand in Betracht kommt.
Wenn Sie Ihr bestehendes Depot behalten möchten, können Sie anschließend klären, ob die derzeitige Vermittlerzuordnung bereits passt oder ob eine organisatorische Änderung sinnvoll ist. So verbinden Sie eine verständliche Kostenprüfung mit einer konkreten Entscheidung für Ihren tatsächlichen Fondsbestand. Wenn Sie danach die Voraussetzungen Ihrer einzelnen Positionen genauer einordnen möchten, zeigt die Fonds-Cashback-Prüflogik für Fonds, Anteilklasse und Depotverbindung, welche Angaben dafür zusammenpassen müssen.
Häufige Fragen zu Fonds-Cashback bei FNZ/ebase
Was ist Fonds-Cashback bei einem FNZ-/ebase-Depot?
Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie ist eine mögliche Rückvergütung aus vorhandenen Bestandsprovisionen geeigneter Fonds. Ob sie möglich ist, hängt von Fonds, Anteilklasse, Vermittlerzuordnung und den geltenden PROfinance-Konditionen ab.
Kann jeder Fonds im FNZ-/ebase-Depot Cashback erhalten?
Nein. Die Cashbackfähigkeit muss für den konkreten Fonds und die konkrete Anteilklasse geprüft werden. Maßgeblich sind insbesondere ISIN oder WKN und die dafür hinterlegte Kondition.
Was bedeutet „bis zu 99 % der Bestandsprovision“?
Die Angabe bezieht sich auf die tatsächlich vorhandene Bestandsprovision eines geeigneten Fonds, nicht auf Ihr Depotvolumen oder die TER. Der tatsächliche Rückvergütungssatz hängt von Fonds, Anteilklasse und Voraussetzungen ab.
Ist Fonds-Cashback eine Erstattung der TER?
Nein. Die TER beschreibt bestimmte laufende Kosten innerhalb des Fonds. Fonds-Cashback kann dagegen aus einer Vertriebsvergütung entstehen und ist deshalb eine getrennte Kosten- beziehungsweise Vergütungsebene.
Warum brauche ich ISIN oder WKN?
Weil gleichnamige Fonds unterschiedliche Anteilklassen besitzen können. Mit ISIN oder WKN lässt sich die konkrete Anteilklasse eindeutig identifizieren und die tatsächlich hinterlegte Cashback-Kondition prüfen.
Kann ich Cashback für Fonds erhalten, die bereits in meinem FNZ-/ebase-Depot liegen?
Grundsätzlich kann auch ein bestehender Fondsbestand geprüft werden. Entscheidend sind die konkrete Anteilklasse, die Vermittlerzuordnung und die aktuell geltenden Voraussetzungen; ein bestehendes Depot schließt Cashback nicht automatisch aus.
Muss ich meine Fonds für Fonds-Cashback verkaufen?
Nein, eine Cashback-Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Fonds verkaufen müssen. Bei einem bestehenden FNZ-/ebase-Depot wird zunächst geprüft, ob die Fonds und die Vermittlerzuordnung zu den gewünschten Konditionen passen.
Kann ich 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich können beide Vorteile auf unterschiedlichen Ebenen relevant sein. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft den Kauf neuer Fondsanteile, während Fonds-Cashback bei geeigneten Fonds aus einer vorhandenen Bestandsprovision während der Haltedauer entstehen kann.
Ist ein Bonus zusätzlich zur Treueprämie möglich?
Unter den jeweils geltenden Voraussetzungen kann zusätzlich zur fondsabhängigen Treueprämie ein Bonus möglich sein. Ob und in welcher Höhe das für Ihren Bestand gilt, muss konkret geprüft werden.
Wie finde ich heraus, wie viel Fonds-Cashback für mich möglich ist?
Am besten prüfen Sie jeden Fonds anhand von ISIN oder WKN und der konkreten Anteilklasse. Erst wenn die vorhandene Bestandsprovision, die Rückvergütungskondition und gegebenenfalls die Bonusvoraussetzungen bekannt sind, lässt sich ein realistischer Eurobetrag berechnen.