Was ist Fonds-Cashback und wie profitieren Anleger davon?
Vielleicht besitzen Sie schon seit Jahren Fonds und erfahren erst jetzt, dass ein Teil der laufenden Vertriebsvergütung an Anleger zurückgegeben werden kann. Häufig fällt dann der Begriff Fonds-Cashback. Doch woher kommt dieses Geld eigentlich, wer zahlt es aus und weshalb erhalten nicht automatisch alle Anleger dieselbe Rückvergütung?
Die kurze Erklärung lautet: Bei vielen aktiv gemanagten Fonds kann der betreuende Fondsvermittler eine laufende Vergütung erhalten. Diese wird häufig als Bestandsprovision bezeichnet. Gibt der Vermittler einen Teil davon an den Kunden zurück, spricht man allgemein von Fonds-Cashback. Bei PROfinance heißt diese Rückvergütung Treueprämie.
Am Fonds selbst ändert sich dadurch nichts. Sie erhalten keine andere Fondsanlage und müssen einen bereits vorhandenen Fonds nicht allein wegen des Cashbacks verkaufen oder neu kaufen. Entscheidend sind der konkrete Fonds, die darin vorgesehene Vergütungsstruktur und die Konditionen des zugeordneten Fondsvermittlers.
Einen umfassenden Überblick über Fonds-Cashback im Zusammenhang mit einem Depot bei der FIL Fondsbank bietet der Pillar-Artikel Fonds-Cashback bei der FFB.
Fonds-Cashback beginnt mit der Bestandsprovision
Bei vielen aktiv gemanagten Fonds entstehen laufende Fondskosten. Ein Teil der darin enthaltenen Vergütung kann über die Fondsgesellschaft oder die Fondsplattform an den betreuenden Fondsvermittler weitergeleitet werden. Diese laufende Vertriebsvergütung wird üblicherweise als Bestandsprovision bezeichnet.
Die Bestandsprovision wird nicht zusätzlich vom Anleger überwiesen. Sie ist Bestandteil der für den jeweiligen Fonds geltenden Kosten- und Vergütungsstruktur. Wie hoch sie ausfällt und ob überhaupt eine solche Vergütung vorgesehen ist, kann sich von Fonds zu Fonds unterscheiden.
Besonders wichtig ist deshalb diese Unterscheidung:
- Aktiv gemanagte Fonds können eine laufende Bestandsprovision enthalten.
- ETFs zahlen nach dem PROfinance-Modell keine Bestandsprovision und sind daher von der Treueprämie ausgeschlossen.
- Nicht jeder aktive Fonds führt automatisch zu derselben Vergütung oder Rückvergütung.
- Die konkreten Konditionen müssen immer für den einzelnen Fonds geprüft werden.
Fonds-Cashback entsteht somit nicht allein dadurch, dass ein Anleger irgendeinen Fonds besitzt. Voraussetzung ist, dass für den konkreten Fonds eine entsprechende Bestandsprovision anfällt und der Fondsvermittler einen Teil davon nach seinem Konditionsmodell an den Kunden zurückgibt.
Wie sich Bestandsprovision, Vertriebsfolgevergütung und Rückvergütung voneinander unterscheiden, erläutert der Beitrag Bestandsprovision und Fonds-Cashback verständlich erklärt ausführlich.
Was bedeutet Fonds-Cashback konkret?
Fonds-Cashback ist der allgemeine Begriff für die Rückgabe eines Teils der Bestandsprovision an den Anleger. Der Fondsvermittler behält die erhaltene Vergütung dann nicht vollständig für sich, sondern gibt einen festgelegten Anteil an den Kunden zurück.
Bei PROfinance wird diese Rückvergütung als Treueprämie bezeichnet. Die Treueprämie ist daher nicht lediglich irgendein allgemeines Synonym, sondern die konkrete Bezeichnung für die fondsabhängige Rückvergütung im PROfinance-Modell.
Vereinfacht lässt sich der Weg so darstellen:
| Schritt | Was geschieht? |
|---|---|
| 1. Fondsanlage | Der Anleger hält Anteile an einem Fonds, für den eine laufende Vertriebsvergütung vorgesehen sein kann. |
| 2. Bestandsprovision | Der zugeordnete Fondsvermittler kann aus der Vergütungsstruktur des Fonds eine laufende Bestandsprovision erhalten. |
| 3. Rückvergütung | Der Vermittler gibt nach seinem Konditionsmodell einen Teil der erhaltenen Bestandsprovision an den Anleger zurück. |
| 4. Treueprämie bei PROfinance | Bei PROfinance heißt diese fondsabhängige Rückvergütung Treueprämie. |
Die Rückvergütung ist damit keine zusätzliche Ausschüttung des Fonds und kein Geschenk der Depotbank. Sie stammt aus der Vergütung, die der Fondsvermittler für geeignete Fondsbestände erhalten kann.
Den vollständigen Weg von der laufenden Vergütung bis zur möglichen Treueprämie zeigt der vertiefende Artikel Wie funktioniert Fonds-Cashback?.
Wer ist für welche Aufgabe zuständig?
Beim Fonds-Cashback werden Fondsanbieter, Depotbank und Fondsvermittler häufig miteinander verwechselt. Für Anleger ist die Trennung wichtig, weil jede Stelle eine andere Aufgabe übernimmt.
| Beteiligter | Aufgabe | Entscheidet über das Fonds-Cashback? |
|---|---|---|
| Fondsgesellschaft beziehungsweise Fondsanbieter | Verwaltet den Fonds und legt die fondsbezogene Kosten- und Vergütungsstruktur fest. | Nicht über das konkrete Konditionsmodell des Vermittlers. |
| Depotbank beziehungsweise Fondsplattform | Führt das Depot, verwahrt die Fondsanteile und stellt depotbezogene Unterlagen und Services bereit. | Nicht allein. |
| Fondsvermittler | Ist dem Depot beziehungsweise Fondsbestand als Vermittler zugeordnet und kann eine Bestandsprovision erhalten. | Er legt fest, ob und nach welchem Modell ein Teil seiner Vergütung zurückgegeben wird. |
| Anleger | Besitzt die Fondsanteile und trifft seine Anlageentscheidungen selbst. | Er kann das Konditionsmodell und die möglichen Rückvergütungen prüfen. |
Bei einem FFB-Depot bleibt die FIL Fondsbank GmbH die depotführende Bank. Sie führt das Depot und verarbeitet die depotbezogenen Vorgänge. PROfinance ist dagegen Fondsvermittler für Selbstentscheider und keine Depotbank. Diese Rollen verändern sich auch dann nicht, wenn über PROfinance eine Treueprämie möglich ist.
Besitzen Sie ein FFB-Depot und möchten genauer verstehen, wie die Rückvergütung dort funktioniert, finden Sie im Beitrag Fonds-Cashback bei der FFB die Zusammenhänge zwischen FFB, Fondsvermittler, Bestandsprovision und Treueprämie ausführlich erklärt.
Ist Fonds-Cashback dasselbe wie ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag?
Nein, Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback betreffen zwei unterschiedliche Zeitpunkte. Der Ausgabeaufschlag kann beim Kauf von Fondsanteilen anfallen. Fonds-Cashback beziehungsweise die Treueprämie bezieht sich dagegen auf eine mögliche laufende Rückvergütung während der Haltedauer.
| Merkmal | Ausgabeaufschlag | Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Kann beim Kauf von Fondsanteilen entstehen. | Kann während der Haltedauer des Fondsbestands entstehen. |
| Wirtschaftliche Grundlage | Einmaliger Aufschlag auf den Ausgabepreis eines Fonds. | Rückgabe eines Teils einer möglichen laufenden Bestandsprovision. |
| Vorteil für den Anleger | Ein reduzierter oder entfallender Ausgabeaufschlag senkt die unmittelbaren Erwerbskosten. | Eine Rückvergütung kann einen Teil der laufenden wirtschaftlichen Belastung ausgleichen. |
| Abhängigkeit | Vom Fonds, Kaufweg und Konditionsmodell. | Vom Fonds, der Bestandsprovision und dem Konditionsmodell des Vermittlers. |
Beide Vorteile können grundsätzlich nebeneinander bestehen. Im PROfinance-Modell gelten 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe. Bei Fonds mit ausgewiesener Treueprämie kann zusätzlich eine fondsabhängige Rückvergütung möglich sein.
Welche Wirkung beide Konditionsvorteile haben und warum sie nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten, zeigt der Vergleich Fonds-Cashback oder Ausgabeaufschlag sparen?. Weitere Grundlagen zum Ausgabeaufschlag finden Sie im Beitrag Welche Kosten entstehen bei einem FFB-Vermittlerwechsel?.
Warum erhalten nicht alle Anleger dasselbe Fonds-Cashback?
Zwei Anleger können denselben Fonds besitzen und dennoch unterschiedliche Konditionen haben. Der Grund liegt häufig nicht im Fonds selbst, sondern im Geschäftsmodell des jeweils zugeordneten Fondsvermittlers. Manche Vermittler behalten die erhaltene Bestandsprovision vollständig ein, während andere einen Teil davon an ihre Kunden zurückgeben.
Auch innerhalb eines Cashback-Modells kann die Höhe der Rückvergütung von mehreren Faktoren abhängen:
- vom konkreten Fonds und dessen Vergütungsstruktur,
- von der Höhe der für diesen Fonds ausgewiesenen Bestandsprovision,
- vom Konditionsmodell des Fondsvermittlers,
- vom berücksichtigten Fondsbestand,
- von den Voraussetzungen für die Treueprämie,
- von möglichen zusätzlichen Bonusleistungen.
Eine pauschale Aussage wie „Jeder aktive Fonds bringt automatisch Cashback“ wäre deshalb falsch. Seriös lässt sich eine mögliche Rückvergütung erst beurteilen, wenn der konkrete Fonds anhand seines Namens, seiner ISIN oder seiner WKN geprüft wird.
Welche Fonds grundsätzlich für eine Rückvergütung infrage kommen und weshalb die genaue Anteilsklasse wichtig ist, erläutert der Beitrag Welche Fonds sind cashbackfähig?.
Wie können Sie prüfen, ob Ihre Fonds eine Treueprämie ermöglichen?
Sie müssen sich nicht auf allgemeine Beispiele verlassen. Mit dem PROfinance Fonds-Check können Sie anhand der ISIN oder WKN nachsehen, welche Konditionen für einen konkreten Fonds angeboten werden.
Die Konditionssuche zeigt Ihnen je nach Fonds und Depotbank unter anderem:
- ob der Fonds über die jeweilige Partnerbank kaufbar ist,
- ob er verwahrfähig und sparplanfähig ist,
- welcher Kauf-Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gilt,
- ob eine Treueprämie ausgewiesen ist,
- welches gesamte Fonds-Cashback einschließlich eines möglichen Bonus dargestellt wird.
Dadurch können Sie nicht nur allgemein verstehen, was Fonds-Cashback ist, sondern unmittelbar prüfen, ob das Thema für Ihre vorhandenen Fonds überhaupt relevant ist. Diese konkrete Prüfung ist aussagekräftiger als eine pauschale Prozentangabe für einen gesamten Depotbestand.
Welche Vorteile kann Fonds-Cashback für Anleger haben?
Eine regelmäßige Rückvergütung kann einen Teil der laufenden wirtschaftlichen Belastung einer Fondsanlage ausgleichen. Besonders bei länger gehaltenen und größeren Fondsbeständen können sich wiederkehrende Zahlungen über die Jahre bemerkbar machen. Wie groß der tatsächliche Effekt ist, hängt jedoch immer von den einzelnen Fonds, ihrem Wert und den jeweils geltenden Konditionen ab.
Für Anleger können insbesondere folgende Punkte relevant sein:
- Ein Teil der Bestandsprovision fließt zurück: Der Vermittler behält seine Vergütung nicht vollständig ein.
- Bereits vorhandene Fonds können berücksichtigt werden: Eine Rückvergütung ist nicht grundsätzlich auf neu gekaufte Fonds beschränkt.
- Der Fonds muss nicht allein wegen des Cashbacks gewechselt werden: Zunächst kann geprüft werden, welche Konditionen für den vorhandenen Bestand gelten.
- Die Rückvergütung kann langfristig wirken: Wiederkehrende Zahlungen können sich über mehrere Jahre summieren.
- Die Konditionen lassen sich transparent vergleichen: Entscheidend sind konkrete Werte für den jeweiligen Fonds.
Fonds-Cashback verändert allerdings weder die Wertentwicklung des Fonds noch dessen Risiken. Die Rückvergütung ist daher kein Qualitätsurteil über einen Fonds und ersetzt keine eigenständige Anlageentscheidung.
Allgemeine Verbraucherinformationen zu Kosten, Chancen und Risiken von Investmentfonds stellt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereit.
Kann auch für bereits vorhandene Fonds eine Rückvergütung möglich sein?
Ja, Fonds-Cashback ist nicht ausschließlich für neu erworbene Fonds gedacht. Auch bei bereits vorhandenen Fondsbeständen kann eine Treueprämie möglich sein, sofern für die jeweiligen Fonds im PROfinance-Modell eine entsprechende Rückvergütung ausgewiesen ist und die Voraussetzungen erfüllt werden.
Bei einem bestehenden FFB-Depot ist dafür nicht automatisch ein Verkauf oder ein Depotübertrag erforderlich. Häufig kann das Depot bei der FFB bestehen bleiben und lediglich die Vermittlerzuordnung geändert werden. Was dabei mit Depotnummer, Fondsbestand, Sparplänen und Onlinezugang geschieht, erfahren Sie im Beitrag FFB-Depot beim Vermittlerwechsel behalten.
Vor einem Wechsel sollte jedoch immer geprüft werden, welche Konditionen für den konkreten Fondsbestand angeboten werden. PROfinance stellt die eigenen Konditionen transparent bereit und kann auf Wunsch anhand eines übermittelten Fondsbestands berechnen, welche Treueprämie und welcher mögliche Bonus nach den fondsabhängigen Voraussetzungen zu erwarten sind.
Die Besonderheiten für bereits vorhandene Depots behandelt der Beitrag Fonds-Cashback bei einem bestehenden FFB-Depot. Wie die Änderung der Vermittlerzuordnung praktisch abläuft, erklärt der Artikel FFB-Vermittler wechseln.
Wie unterscheiden sich Treueprämie und Bonus bei PROfinance?
Die Treueprämie ist bei PROfinance die fondsabhängige Rückvergütung aus der Bestandsprovision. Ein möglicher Bonus ist eine zusätzliche Leistung, mit der sich die gesamte Rückvergütung unter den jeweils geltenden Voraussetzungen erhöhen kann.
Damit lassen sich die Begriffe klar voneinander trennen:
- Bestandsprovision: laufende Vergütung, die bei geeigneten Fonds an den Fondsvermittler fließen kann.
- Treueprämie: die bei PROfinance vorgesehene fondsabhängige Rückvergütung aus dieser Bestandsprovision.
- Bonus: mögliche zusätzliche Vergütung auf Grundlage des PROfinance-Bonusprogramms.
- Fonds-Cashback: übergeordnete Bezeichnung für die gesamte Rückvergütung, die sich aus Treueprämie und einem möglichen Bonus zusammensetzen kann.
Welche Voraussetzungen gelten, wie das Bonusprogramm allein oder im Team funktioniert und wie sich die gesamte Rückvergütung zusammensetzen kann, wird hier Bonus & Prämien ausführlich erläutert.
Wann eine mögliche Treueprämie abgerechnet und ausgezahlt wird, erfahren Sie im Beitrag Wann wird Fonds-Cashback ausgezahlt?.
Was bietet PROfinance für Selbstentscheider?
PROfinance richtet sich an Selbstentscheider, die ihre Fonds eigenständig auswählen und ihre Anlageentscheidungen selbst treffen. PROfinance bietet keine Anlageberatung und gibt keine konkreten Empfehlungen zum Kauf, Verkauf oder Halten einzelner Fonds.
Im PROfinance-Modell können Anleger je nach Fondsbestand und den geltenden Voraussetzungen von mehreren Konditionsvorteilen profitieren:
- 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe im PROfinance-Modell,
- fondsabhängige Treueprämien beziehungsweise Fonds-Cashback,
- mögliche zusätzliche Bonusleistungen,
- transparente Darstellung der verfügbaren Fondskonditionen,
- organisatorische Unterstützung bei einem Vermittlerwechsel,
- persönliche Unterstützung ohne Anlageberatung.
Mit dem PROfinance Fonds-Check können Sie die angebotenen Konditionen für einzelne Fonds selbst prüfen. Wenn Sie Ihren Fondsbestand übermitteln, kann PROfinance auf Wunsch außerdem berechnen, welche Treueprämie und welcher mögliche Bonus nach den fondsabhängigen Voraussetzungen zu erwarten sind.
Ihre Fondsentscheidung bleibt dabei vollständig bei Ihnen. PROfinance unterstützt bei Konditionen und organisatorischen Fragen, bewertet aber nicht, ob ein bestimmter Fonds zu Ihrer persönlichen Anlagestrategie passt.
Fazit: Entscheidend ist der konkrete Fonds, nicht das Werbeversprechen
Fonds-Cashback entsteht, wenn ein Fondsvermittler einen Teil einer möglichen Bestandsprovision an den Anleger zurückgibt. Bei PROfinance heißt diese fondsabhängige Rückvergütung Treueprämie. Ein möglicher Bonus kann die gesamte Rückvergütung zusätzlich erhöhen.
Für Anleger ist vor allem wichtig, nicht von pauschalen Aussagen auszugehen. Nicht jeder Fonds zahlt eine Bestandsprovision, nicht jeder Fonds ermöglicht dieselbe Treueprämie und ETFs sind im PROfinance-Modell von der Treueprämie ausgeschlossen. Entscheidend ist deshalb immer die Prüfung des konkreten Fonds.
Mit ISIN oder WKN können Sie im PROfinance Fonds-Check nachvollziehen, welche Konditionen für Ihre Fonds angeboten werden. So sehen Sie nicht nur, wie Fonds-Cashback grundsätzlich funktioniert, sondern auch, ob und in welchem Umfang es für Ihren eigenen Fondsbestand relevant sein kann.
Den Zusammenhang mit einem bestehenden Depot, möglichen Treueprämien und dem FFB-Vermittlerwechsel fasst der Pillar Fonds-Cashback bei der FFB zusammen.
Häufige Fragen zu Fonds-Cashback
Was bedeutet Fonds-Cashback genau?
Fonds-Cashback bedeutet, dass ein Fondsvermittler einen Teil einer möglichen laufenden Bestandsprovision an den Anleger zurückgibt. Die Rückvergütung stammt damit nicht aus einer zusätzlichen Einzahlung des Kunden und ist auch keine Sonderausschüttung des Fonds. Bei PROfinance heißt diese fondsabhängige Rückvergütung Treueprämie.
Was ist eine Bestandsprovision bei Fonds?
Eine Bestandsprovision ist eine laufende Vertriebsvergütung, die bei vielen aktiv gemanagten Fonds an den zugeordneten Fondsvermittler gezahlt werden kann. Sie hängt vom jeweiligen Fonds und seiner Vergütungsstruktur ab. Der Vermittler kann diese Vergütung vollständig einbehalten oder nach seinem Konditionsmodell teilweise an seine Kunden zurückgeben.
Erhalten alle aktiv gemanagten Fonds automatisch Fonds-Cashback?
Nein. Auch bei aktiv gemanagten Fonds ist eine Rückvergütung nicht automatisch garantiert. Entscheidend ist, ob der konkrete Fonds eine entsprechende Bestandsprovision vorsieht und ob im jeweiligen Vermittlermodell eine Rückgabe an den Kunden angeboten wird. Deshalb sollte jeder Fonds anhand seiner ISIN oder WKN einzeln geprüft werden.
Erhalten ETFs eine Treueprämie?
Nein. Nach den PROfinance-Konditionen sind ETFs von der Treueprämie ausgeschlossen, weil für sie keine Bestandsprovision gezahlt wird. Eine Treueprämie kann nur für Investmentfonds berücksichtigt werden, für die in den Fondskonditionen eine entsprechende Rückvergütung ausgewiesen ist.
Wer zahlt das Fonds-Cashback aus?
Die wirtschaftliche Grundlage ist die mögliche Bestandsprovision des Fondsvermittlers. Gibt der Vermittler einen Teil davon zurück, entsteht das Fonds-Cashback. Bei PROfinance wird die fondsabhängige Rückvergütung als Treueprämie nach den geltenden Voraussetzungen ausgezahlt. Die Depotbank entscheidet nicht allein darüber, ob ein Kunde eine Rückvergütung erhält.
Ist Fonds-Cashback ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag?
Nein. Ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag betrifft den Kauf von Fondsanteilen. Fonds-Cashback bezieht sich dagegen auf eine mögliche laufende Rückvergütung während der Haltedauer. Im PROfinance-Modell können 0 % Ausgabeaufschlag auf Fondskäufe und eine fondsabhängige Treueprämie grundsätzlich nebeneinander bestehen.
Wie finde ich heraus, ob mein Fonds cashbackfähig ist?
Sie können den Fonds anhand seiner ISIN oder WKN im PROfinance Fonds-Check suchen. Dort werden die angebotenen Konditionen für den konkreten Fonds und die jeweilige Depotbank dargestellt. Dazu können unter anderem Kauf-Rabatt, Treueprämien-Satz und das gesamte Fonds-Cashback einschließlich eines möglichen Bonus gehören.
Kann ich auch für bereits vorhandene Fonds Cashback erhalten?
Das kann möglich sein. Eine Treueprämie ist nicht grundsätzlich auf neu gekaufte Fonds beschränkt. Entscheidend ist, ob für den vorhandenen Fonds eine Rückvergütung ausgewiesen ist und die geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Bei einem bestehenden FFB-Depot kann häufig zunächst ein Vermittlerwechsel geprüft werden, ohne die Fonds allein deshalb zu verkaufen.
Was ist der Unterschied zwischen Treueprämie und Bonus?
Die Treueprämie ist bei PROfinance die fondsabhängige Rückvergütung aus einer möglichen Bestandsprovision. Der Bonus ist eine zusätzliche Leistung, die sich nach den Voraussetzungen des PROfinance-Bonusprogramms richtet. Das gesamte Fonds-Cashback kann sich somit aus der Treueprämie und einem möglichen Bonus zusammensetzen.
Ist die Höhe des Fonds-Cashbacks dauerhaft gleich?
Eine feste Höhe kann nicht pauschal garantiert werden. Die Rückvergütung hängt unter anderem vom jeweiligen Fonds, dessen Wertentwicklung, dem anrechenbaren Fondsbestand und den geltenden Konditionen ab. Auch Änderungen des Fonds oder seiner Vergütungsstruktur können die mögliche Treueprämie beeinflussen.
Muss ich meinen Fonds wechseln, um Fonds-Cashback zu erhalten?
Nicht zwingend. Zunächst sollte geprüft werden, ob für Ihren vorhandenen Fonds im PROfinance-Modell bereits eine Treueprämie angeboten wird. Bei einem bestehenden Depot kann gegebenenfalls eine Änderung der Vermittlerzuordnung ausreichen. Ob dies in Ihrem Fall möglich und sinnvoll umsetzbar ist, hängt von der Depotbank und der konkreten Depotkonstellation ab.
Verändert Fonds-Cashback das Risiko oder die Wertentwicklung meines Fonds?
Nein. Fonds-Cashback verändert weder die Anlagestrategie noch das Marktrisiko des gehaltenen Fonds. Die Wertentwicklung kann weiterhin steigen oder fallen. Die Rückvergütung ist ein Konditionsvorteil, aber kein Qualitätsurteil und keine Garantie für eine positive Wertentwicklung.
Bietet PROfinance eine Anlageberatung an?
Nein. PROfinance ist Fondsvermittler für Selbstentscheider. Sie wählen Ihre Fonds selbst und treffen eigenständig alle Entscheidungen über Kauf, Verkauf und Anlagestrategie. PROfinance stellt Fondskonditionen transparent dar und unterstützt bei organisatorischen Fragen, gibt jedoch keine konkreten Anlage- oder Produktempfehlungen.