FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ-/ebase-Depot weiterführen: So nutzen Sie bessere Fondskonditionen ohne neues Depot

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

Liegt Ihr ebase-Depot bereits bei der FNZ Bank? Dann genügt ein kostenloser Vermittlerwechsel, um von den PROfinance-Sonderkonditionen wie 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus zu profitieren.

PROfinance für FNZ / ebase-Kunden

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Sie behalten Ihr ebase-Depot bei der FNZ Bank. PROfinance unterstützt Selbstentscheider beim kostenlosen Vermittler-/Betreuerwechsel und bei der Einordnung möglicher Konditionsvorteile.

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Bankzugang und Depotstruktur bleiben unverändert.

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Ein Vermittler-/Betreuerwechsel ist einfach und kostenfrei.

Für Selbstentscheider

Keine Anlageberatung, sondern Unterstützung bei Konditionen und Unterlagen.

Wie Sie Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot behalten und bessere Kaufkonditionen, Fonds-Cashback und Service nutzen können

Sie besitzen bereits ein FNZ-/ebase-Depot und möchten nicht alles neu aufsetzen, sondern Ihre vorhandenen Fonds und Sparpläne mit besseren Konditionen weiterführen? Genau dann ist die entscheidende Frage nicht, ob Sie ein neues Depot brauchen, sondern ob sich die Vermittlerzuordnung Ihres bestehenden Depots ändern lässt und welche Konditionsvorteile anschließend für Ihre konkreten Fonds gelten können.

Viele Depotinhaber möchten bessere Konditionen nutzen, scheuen aber den vermeintlich großen Aufwand. Tatsächlich reicht häufig eine Änderung der Vermittlerzuordnung aus, ohne dass Sie Ihr Depot neu eröffnen müssen.

Für viele Bestandskunden ist das der angenehmere Weg: Die FNZ Bank bleibt depotführende Bank, während sich die Betreuung auf der Vermittlungsseite ändert. Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel bleiben nach dem für PROfinance dokumentierten Standardfall Depotnummer, bestehende Fonds, Sparpläne, Sparraten, Spartermine und der FNZ-Onlinezugang bestehen; geändert wird die Vermittlerzuordnung.

Damit entsteht für Sie eine klare Ausgangslage: Sie müssen nicht wegen besserer Fondskonditionen automatisch verkaufen, übertragen oder ein zweites Depot eröffnen. Stattdessen können Sie zuerst prüfen, ob Ihr bestehendes Depot über einen Betreuerwechsel weitergeführt werden kann und ob für Ihre Fonds beispielsweise 0 % Ausgabeaufschlag, Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie und ein zusätzlicher Bonus möglich sind.

Was bleibt bei Ihrem bestehenden FNZ-/ebase-Depot erhalten?

Für Sie ist vor allem wichtig, welche Bestandteile Ihrer heutigen Depotverbindung durch die neue Betreuung überhaupt berührt werden. Beim reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel liegt der Schwerpunkt auf der Zuordnung des Vermittlers und nicht auf einem Neuaufbau Ihres Depots.

Deshalb lohnt sich die getrennte Betrachtung von Depotnummer, Fondsbestand, Sparplänen und Onlinezugang. So erkennen Sie schon vor dem Wechsel, welche vertrauten Abläufe weiterlaufen und an welcher Stelle sich tatsächlich etwas ändert.

Müssen Sie für bessere Konditionen ein neues Depot eröffnen?

Nein, nicht automatisch. Wenn bereits ein passendes FNZ-/ebase-Depot besteht, ist im PROfinance-Standardfall zunächst der Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel der relevante Weg; dabei bleibt das bestehende Depot bei der FNZ Bank bestehen und es wird kein Depotübertrag ausgelöst.

Das ist für Bestandskunden besonders wichtig, weil ein neues Depot organisatorisch eine ganz andere Maßnahme wäre. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die reine Änderung der Betreuung von einem Bank- oder Depotwechsel unterscheidet, finden Sie die Unterschiede beim FNZ-/ebase-Vermittlerwechsel ohne Depotübertrag verständlich erklärt.

Bleiben Depotnummer, Fonds und Sparpläne bestehen?

Bei einem reinen Betreuerwechsel bleibt Ihre bestehende Depotnummer erhalten. Wenn gerade diese Kontinuität für Sie wichtig ist, können Sie die Details zur Depotnummer beim FNZ-/ebase-Betreuerwechsel separat nachvollziehen. Ihre Fonds müssen wegen der geänderten Vermittlerzuordnung nicht verkauft werden; warum dafür grundsätzlich kein Verkauf erforderlich ist, wird bei der Frage müssen Fonds beim Betreuerwechsel verkauft werden? ausführlicher erklärt.

Gerade wenn Sie mehrere Fonds oder langjährig eingerichtete Sparpläne besitzen, ist diese Kontinuität ein wichtiger Vorteil. Für laufende Sparraten finden Sie die Einzelheiten unter was mit Ihren Sparplänen beim FNZ-/ebase-Betreuerwechsel geschieht. Welche weiteren Punkte unverändert bleiben, können Sie zusätzlich bei der Übersicht was bei einem FNZ-/ebase-Betreuerwechsel bestehen bleibt nachvollziehen.

So können Sie vor der Umstellung gezielt die Punkte prüfen, die für Ihre eigene Depotorganisation wichtig sind. Statt eine funktionierende Struktur vorsorglich neu aufzubauen, behalten Sie den bestehenden Bestand im Blick und ändern nur das, was für die künftige Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

Bleibt auch Ihr FNZbanking-Zugang bestehen?

Der Onlinezugang gehört zur Bankverbindung bei FNZ und nicht zur Vermittlerzuordnung. Ein reiner Betreuerwechsel bedeutet deshalb nicht, dass Sie automatisch neue Zugangsdaten, eine neue Depotnummer oder einen neuen Onlinebereich erhalten. Was dabei rund um den FNZbanking-Onlinezugang zu beachten ist, lässt sich getrennt von der Vermittlerfrage prüfen.

Technische Themen wie PIN, FNZsecure, App-Aktivierung oder Login-Freischaltung bleiben weiterhin Aufgaben der FNZ Bank. PROfinance unterstützt auf der Vermittlungs- und Konditionsseite; dadurch bleibt die Rollenverteilung für Sie eindeutig.

Für Sie heißt das praktisch: Die Umstellung der Betreuung sollte nicht mit technischen Änderungen am Bankzugang vermischt werden. Wenn an Ihrem Zugang unabhängig davon etwas nicht funktioniert, bleibt FNZ der richtige Ansprechpartner für die technische Lösung.

Welche besseren Konditionen können nach der Umstellung interessant sein?

Bessere Konditionen bedeuten nicht, dass jede Kostenposition Ihres Depots verschwindet. Entscheidend ist vielmehr, welche Kauf- und Vermittlungskonditionen für Ihre konkreten Fonds verbessert werden können und welche bank- oder fondsseitigen Kosten unabhängig davon bestehen bleiben.

Für Bestandskunden sind deshalb vor allem drei Punkte interessant: mögliche 0 % Ausgabeaufschlag bei künftigen Käufen, eine fondsabhängige Treueprämie aus vorhandener Bestandsprovision und ein zusätzlicher Bonus unter den geltenden Voraussetzungen. Diese Vorteile sollten immer für den konkreten Fonds und die konkrete Anteilklasse geprüft werden.

Was bedeutet 0 % Ausgabeaufschlag für Ihre künftigen Fondskäufe?

Der Ausgabeaufschlag ist eine mögliche einmalige Kaufkostenposition beim Erwerb klassischer Fonds. Wenn für Ihren konkreten Fonds und Ihre Anteilklasse eine 0-%-Kondition gilt, entfällt diese Kaufkostenposition für die betreffende Order oder Sparplanausführung; das bedeutet jedoch nicht, dass Depotentgelte oder laufende Fondskosten ebenfalls entfallen.

Gerade wenn Sie regelmäßig sparen oder größere Einmalanlagen planen, wirkt sich ein vermiedener Ausgabeaufschlag unmittelbar auf den investierten Betrag aus. Wie diese Wirkung konkret aussieht, zeigt die Erklärung zu 0 % Ausgabeaufschlag im FNZ-/ebase-Depot mit einer nachvollziehbaren Beispielrechnung. Wenn Sie vor allem wissen möchten, wie Sie die Kaufkosten praktisch reduzieren können, führt die Erklärung zum Ausgabeaufschlag sparen bei FNZ/ebase den nächsten Schritt weiter.

Bei einem Sparplan lohnt sich zusätzlich die getrennte Betrachtung der wiederkehrenden Kosten. Welche Positionen dabei neben dem Ausgabeaufschlag eine Rolle spielen, sehen Sie bei den Kosten eines FNZ-/ebase-Fonds-Sparplans.

Kann Fonds-Cashback auch für bereits vorhandene Fonds möglich sein?

Ja, grundsätzlich kann eine mögliche Rückvergütung auch bei bereits gehaltenen Fonds interessant sein. Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie basiert auf einer vorhandenen Bestandsprovision und ist deshalb immer fonds-, anteilklassen- und voraussetzungsabhängig; nicht jeder Fonds ist automatisch cashbackfähig.

Für Sie bedeutet das: Entscheidend ist nicht nur, welche Fonds Sie künftig kaufen möchten, sondern auch, was bereits in Ihrem Depot liegt. Deshalb sollte jeder Fonds anhand seiner ISIN oder WKN geprüft werden, anstatt aus dem Fondsnamen oder einer allgemeinen Prozentangabe auf die individuelle Rückvergütung zu schließen.

Warum eine Rückvergütung überhaupt möglich sein kann, hängt mit der Bestandsprovision bei Fonds zusammen. Welche Bedingungen für eine Rückzahlung erfüllt sein müssen, können Sie bei den Voraussetzungen für Fonds-Cashback vertiefen. Deshalb lohnt sich immer eine fondsbezogene Prüfung per ISIN oder WKN; allgemeine Aussagen zu einem Fondsnamen reichen dafür nicht aus.

Welche Rolle spielt der zusätzliche Bonus?

Neben der Treueprämie kann unter den jeweils geltenden Voraussetzungen ein zusätzlicher Bonus möglich sein. Das PROfinance-Modell zielt damit nicht nur auf eine einzelne Kaufkostenposition, sondern kann bei geeigneten Fonds auch die laufende wirtschaftliche Betrachtung Ihres Bestands verbessern.

Wichtig bleibt die saubere Grenze: Eine mögliche Prämie ist keine Garantie, keine Erstattung der TER und keine pauschale Zahlung auf Ihr gesamtes Depotvolumen. Maßgeblich sind die konkrete Bestandsprovision des Fonds, die Anteilklasse, das anrechenbare Volumen und die Bedingungen des Bonusprogramms.

Für Sie ist deshalb entscheidend, welcher Eurobetrag bei Ihrem konkreten Fondsbestand möglich sein kann – nicht eine allgemeine Prozentangabe. Wenn Sie die laufenden Kosten Ihres Fonds daneben richtig einordnen möchten, hilft die Erklärung zu TER und laufenden Fondskosten, weil diese Kostenebene von einer möglichen Rückvergütung getrennt bleibt.

Warum kann die Weiterführung wirtschaftlich attraktiver sein als ein kompletter Neustart?

Wenn Ihre bestehende FNZ-/ebase-Verbindung grundsätzlich zu Ihnen passt, sollte die wirtschaftliche Prüfung nicht bei der Frage nach einer neuen Depotnummer beginnen. Sinnvoller ist es, die vorhandene Struktur beizubehalten und anschließend zu vergleichen, welche Kaufkosten und möglichen Rückvergütungen sich auf der Vermittlungsseite verändern können.

Damit vermeiden Sie einen unnötigen organisatorischen Neustart und können trotzdem prüfen, ob Ihre bisherige Kostenbelastung verbessert werden kann. Gerade bei größeren Fondsbeständen ist der jährliche Eurobetrag aus möglichen Rückvergütungen oft aussagekräftiger als der isolierte Blick auf eine einzelne Depotgebühr.

Sie behalten die bestehende Depotstruktur und verändern nur die Vermittlungsseite

Wenn Ihr vorhandenes Depot zu Ihrer Situation passt, müssen bessere Konditionen nicht automatisch mit einem neuen Depot verbunden sein. Ein reiner Vermittlerwechsel verändert die Zuordnung auf der Vermittlungsseite, während die FNZ Bank weiterhin Depot, Konto, Onlinezugang und bankseitige Aufträge führt.

Damit bleibt die organisatorische Struktur für Sie überschaubar. Sie können sich auf die Frage konzentrieren, welche Konditionen künftig für Ihre Fonds gelten können, statt unnötig einen Depotübertrag, Verkäufe oder eine neue Depotnummer auszulösen.

Bessere Fondskonditionen können mehr bewirken als ein einzelner Gebührenrabatt

Ein günstigeres Depot allein sagt noch wenig über Ihre gesamte Kosten- und Ertragssituation aus. Bankseitige Depotentgelte, Ausgabeaufschlag, laufende Fondskosten und mögliche Rückvergütungen liegen auf unterschiedlichen Ebenen und sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Gerade bei einem größeren Fondsbestand kann eine mögliche Treueprämie plus Bonus wirtschaftlich deutlich stärker wirken als ein reiner Erlass einer überschaubaren Jahresgebühr. Wie sich Bankkosten und mögliche Rückvergütungen voneinander unterscheiden, zeigt Ihnen die Übersicht zu FNZ-/ebase-Depotentgelt, Bankkosten und Fonds-Cashback.

Eine kurze Modellrechnung zeigt den Unterschied

Nehmen wir an, Sie halten 100.000 Euro in geeigneten Fonds und für diesen Bestand ergäbe sich modellhaft eine mögliche Rückvergütung von 0,55 % pro Jahr. Das entspräche rechnerisch 550 Euro pro Jahr; bei einem Depotentgelt von beispielsweise 56 Euro läge die Differenz rechnerisch bei 494 Euro.

Diese Rechnung ist ausdrücklich nur ein Beispiel und keine Zusage für Ihren Fondsbestand. Sie zeigt, warum es sinnvoller sein kann, Depotgebühr und mögliche Rückvergütung in Euro gegenüberzustellen, statt ausschließlich auf die sichtbare Bankgebühr zu achten.

Beispiel Betrag pro Jahr
Angenommenes Depotentgelt 56 €
Modellhafte Rückvergütung bei 0,55 % auf 100.000 € geeigneten Fondsbestand 550 €
Rechnerische Differenz 494 €

Die Modellrechnung zeigt den wirtschaftlichen Unterschied, ersetzt aber keine individuelle Prüfung Ihres Fondsbestands. Für Ihre eigene Situation sollten Sie nie den Modellwert übernehmen, sondern Ihre tatsächlichen Fonds einzeln prüfen. Erst dann wissen Sie, ob und in welcher Höhe eine Treueprämie beziehungsweise ein Bonus für Ihren Bestand möglich sein kann.

Wenn Sie mehrere Kostenarten nebeneinander beurteilen möchten, sollten Sie nicht nur eine einzelne Gebühr herausgreifen. Die Grundlagen zu Fondskosten und zum sinnvollen Vergleich von Fondskosten helfen Ihnen, Kaufkosten, laufende Fondskosten und mögliche Rückvergütungen sauber auseinanderzuhalten.

Wie läuft die Weiterführung mit neuer Vermittlerzuordnung praktisch ab?

Der praktische Ablauf lässt sich für einen bestehenden Depotinhaber übersichtlich halten, wenn zuerst die Ausgangslage geklärt wird. Danach folgt die Änderung der Vermittlerzuordnung und erst anschließend die konkrete Prüfung der Fondskonditionen für den vorhandenen Bestand und künftige Käufe.

Diese Reihenfolge verhindert, dass Sie vorschnell ein neues Depot eröffnen oder bestehende Anlagen verändern. Sie wissen bei jedem Schritt, ob es um Ihre Bankverbindung, die Vermittlerzuordnung oder die Konditionen eines konkreten Fonds geht.

1. Sie prüfen zuerst, ob bereits ein passendes FNZ-/ebase-Depot besteht

Wenn Sie bereits ein FNZ-/ebase-Depot besitzen, beginnt der sinnvolle Weg mit der vorhandenen Depotverbindung. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um ein bestehendes Depot handelt, das über einen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel weitergeführt werden kann.

Besondere Konstellationen können eine Einzelprüfung erfordern. Bei Minderjährigen-, Gemeinschafts-, VL-, Business- oder anderen Sonderdepots sollte deshalb nicht pauschal unterstellt werden, dass jeder Vorgang exakt gleich abläuft.

Wenn Ihr Depot dem üblichen Standardfall entspricht, können Sie sich anschließend auf den eigentlichen Ablauf konzentrieren. Die Schritte des FNZ-/ebase-Betreuerwechsels zeigen, was nacheinander geschieht und an welcher Stelle PROfinance die Unterlagen übernimmt.

2. Die Vermittlerzuordnung wird über den vorgesehenen PROfinance-Weg geändert

Für den PROfinance-Standardfall sind die von PROfinance bereitgestellten Formulare beziehungsweise der vorgesehene Prozess maßgeblich. PROfinance nimmt die erforderlichen Unterlagen entgegen und leitet sie an die FNZ weiter; Sie müssen deshalb nicht selbst aus unterschiedlichen Bankformularen einen eigenen Ablauf zusammensetzen.

Was für den Wechsel typischerweise benötigt wird, erfahren Sie bei den Unterlagen für den FNZ-/ebase-Betreuerwechsel. Dort steht die praktische Vorbereitung im Mittelpunkt und nicht ein unnötiger Neuabschluss.

Auch die Bearbeitungszeit sollten Sie nicht mit einer pauschalen Frist planen. Welche Faktoren den Ablauf beeinflussen können, wird bei der Dauer eines FNZ-/ebase-Betreuerwechsels eingeordnet, ohne eine feste Bearbeitungszeit zu versprechen.

3. Nach der Umstellung werden die Fondskonditionen konkret geprüft

Die geänderte Vermittlerzuordnung bedeutet nicht, dass automatisch jeder Fonds dieselben Vorteile erhält. Für 0 % Ausgabeaufschlag, Treueprämie und Bonus sind Fonds, Anteilklasse und die jeweils hinterlegten Konditionen entscheidend.

Deshalb ist die Prüfung per ISIN oder WKN der sinnvollste nächste Schritt. So sehen Sie nicht nur allgemein, welche Vorteile möglich sind, sondern können Ihre vorhandenen Fonds und geplanten Käufe konkret betrachten.

Dabei sollten Sie die Bankkosten weiterhin getrennt halten. Die Kosten Ihres FNZ-/ebase-Depots zeigen, welche Positionen auf Bank-, Kauf- und Fondsebene entstehen können und welche davon überhaupt über die Vermittlungskonditionen beeinflusst werden.

Welche PROfinance-Vorteile können für Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot interessant sein?

Wenn Sie Ihr Depot bei der FNZ Bank behalten möchten, geht es nicht darum, aus einem bestehenden Depot künstlich ein neues Produkt zu machen. Interessant ist vielmehr, welche zusätzlichen Konditions- und Servicevorteile sich auf der Vermittlungsseite für Ihren konkreten Fondsbestand nutzen lassen.

  • 0 % Ausgabeaufschlag – bei geeigneten Fondskäufen unnötige Kaufkosten vermeiden und mehr vom Anlagebetrag investieren.
  • Fonds-Cashback / Treueprämie – bei geeigneten Fonds einen Teil der vorhandenen Bestandsprovision als Rückvergütung erhalten.
  • Bonusprogramm – die mögliche Rückvergütung unter den geltenden Voraussetzungen zusätzlich erhöhen.
  • Fonds-Check – Ihre konkrete ISIN oder WKN prüfen, statt pauschal vom Fondsnamen auf Konditionen zu schließen.
  • Persönlicher Support – organisatorische Fragen zur Vermittlerzuordnung und zu Fondskonditionen klären, ohne Anlageberatung.

Damit bleibt die Aufgabenverteilung klar: FNZ führt Ihr Depot, PROfinance begleitet als Fondsvermittler die Konditions- und Serviceseite. Für Selbstentscheider ist gerade diese Kombination interessant, wenn die bestehende Bankverbindung erhalten bleiben und die wirtschaftlichen Konditionen neu geprüft werden sollen.

Was sollten Sie vor der Umstellung selbst prüfen?

Je besser Sie Ihre heutige Depotverbindung kennen, desto leichter lässt sich beurteilen, welche Verbesserungen für Sie tatsächlich relevant sind. Dafür benötigen Sie keine vollständige Kostenanalyse, sondern zunächst einige konkrete Angaben zu Depot, Fondsbestand, Sparplänen und heutigen Kaufkonditionen.

Besonders hilfreich sind ISIN oder WKN Ihrer wichtigsten Fonds, weil sich damit Anteilklasse und mögliche Konditionen eindeutig zuordnen lassen. So basiert die weitere Prüfung auf Ihrem tatsächlichen Bestand und nicht auf allgemeinen Aussagen zu ähnlich benannten Fonds.

Fünf Fragen, die Ihnen schnell Klarheit geben

Bevor Sie den Wechsel der Vermittlerzuordnung anstoßen, sollten Sie Ihre Ausgangslage kurz prüfen. So vermeiden Sie falsche Erwartungen und sehen schnell, welche Vorteile für Sie tatsächlich interessant sein können.

  1. Besteht bereits ein FNZ-/ebase-Depot? Dann ist ein neues Depot nicht automatisch erforderlich.
  2. Welche Fonds und Anteilklassen halten Sie? Notieren Sie für die wichtigsten Positionen ISIN oder WKN.
  3. Nutzen Sie Sparpläne? Bestehende Sparraten und Spartermine bleiben beim reinen Betreuerwechsel grundsätzlich bestehen.
  4. Welche Kaufkonditionen gelten heute? Prüfen Sie insbesondere, ob Sie derzeit Ausgabeaufschläge zahlen.
  5. Welche Rückvergütung ist für Ihre Fonds möglich? Treueprämie und Bonus müssen fondsbezogen geprüft werden und dürfen nicht aus Beispielwerten abgeleitet werden.

Wenn Sie diese fünf Punkte kennen, können Sie die Weiterführung Ihres bestehenden Depots wesentlich konkreter beurteilen. Sie sehen dann, ob für Sie vor allem Kaufkosten, mögliche laufende Rückvergütungen oder die einfache Fortführung der bestehenden Depotstruktur den größten Nutzen bringen.

Wenn Sie diese Fragen beantworten können, wissen Sie meist schon, ob Ihr bestehendes Depot ohne Neueröffnung sinnvoll weitergeführt werden kann. Offene Punkte lassen sich anschließend gezielt klären, statt vorsorglich die gesamte Depotstruktur zu verändern.

Welche typischen Fehler sollten Sie vermeiden?

Der häufigste Fehler besteht darin, bessere Konditionen mit einem vollständigen Depotwechsel gleichzusetzen. Genauso problematisch wäre es, aus einer attraktiven Beispielrechnung zu schließen, jeder Fonds erhalte automatisch dieselbe Rückvergütung.

  • Nicht vorschnell ein neues Depot eröffnen, wenn ein Betreuerwechsel ausreichen kann.
  • Betreuerwechsel und Depotübertrag nicht verwechseln.
  • Fonds nicht allein wegen der Vermittleränderung verkaufen.
  • 0 % Ausgabeaufschlag nicht mit insgesamt 0 % Kosten gleichsetzen.
  • Fonds-Cashback nicht für jeden Fonds oder jede Anteilklasse voraussetzen.
  • Treueprämie und Bonus nicht aus einer Modellrechnung auf den eigenen Bestand übertragen.
  • Bankseitige Depotentgelte weiterhin getrennt von Vermittlungskonditionen betrachten.
  • PROfinance nicht als Bank oder Anlageberater verstehen.
  • Nicht davon ausgehen, dass bessere Konditionen automatisch einen Depotwechsel erfordern.
  • Nicht nur die Depotgebühr vergleichen, sondern die gesamte Kostenstruktur betrachten.

Wenn Sie diese Punkte trennen, wird aus der Frage „Muss ich mein Depot wechseln?“ eine viel praktischere Entscheidung: Kann ich mein bestehendes Depot behalten und gleichzeitig die Konditionen nutzen, die für meine Fonds tatsächlich verfügbar sind? Genau diese Prüfung ist für viele FNZ-/ebase-Bestandskunden der sinnvollere erste Schritt.

Fazit: Bestehendes FNZ-/ebase-Depot behalten und Konditionen gezielt verbessern

Ein bestehendes FNZ-/ebase-Depot muss für bessere Vermittlungskonditionen nicht automatisch ersetzt oder übertragen werden. Beim reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel bleibt die FNZ Bank depotführende Bank; Depotnummer, Fonds, Sparpläne und Onlinezugang bleiben im Standardfall bestehen, während sich die Vermittlerzuordnung ändert.

Für Sie wird dadurch vor allem die wirtschaftliche Seite interessant: 0 % Ausgabeaufschlag kann künftige Kaufkosten reduzieren, und bei geeigneten Fonds können Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie plus Bonus eine laufende Rückvergütung ermöglichen. Ob und in welcher Höhe diese Vorteile greifen, muss immer für den konkreten Fonds und die Anteilklasse geprüft werden.

So behalten Sie die vertraute Depotstruktur und konzentrieren sich auf das, was tatsächlich verbessert werden kann: Ihre Kauf- und Vermittlungskonditionen. Wenn Sie Ihr bestehendes Depot weiterführen möchten, ist deshalb die Prüfung der Vermittlerzuordnung und Ihrer konkreten Fonds per ISIN oder WKN der sinnvollste nächste Schritt.

Wenn Sie vor der Umstellung zuerst Ihre wirtschaftliche Ausgangslage prüfen möchten, hilft der Gesamtüberblick über die Kosten Ihres FNZ-/ebase-Depots. Für einzelne Kostenebenen können Sie außerdem nachvollziehen, wie Sie beim Fondskauf Ausgabeaufschlag sparen, was 0 % Ausgabeaufschlag konkret für Ihren Anlagebetrag bedeutet und welche Kosten bei einem Fonds-Sparplan zu beachten sind.

Die bankseitigen Entgelte bleiben davon bewusst getrennt. Welche Depotentgelte und weiteren Bankkosten bei FNZ/ebase anfallen können, sollten Sie deshalb auch dann separat betrachten, wenn Sie künftig bessere Vermittlungskonditionen nutzen.

Häufige Fragen zur Weiterführung eines bestehenden FNZ-/ebase-Depots

Brauche ich für bessere Fondskonditionen ein neues FNZ-/ebase-Depot?

Nein, nicht automatisch. Wenn bereits ein passendes FNZ-/ebase-Depot besteht, kann im PROfinance-Standardfall ein Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel ausreichen. Das bestehende Depot bleibt bei der FNZ Bank bestehen; geändert wird die Vermittlerzuordnung.

Ist ein Betreuerwechsel dasselbe wie ein Depotübertrag?

Nein. Beim Betreuerwechsel ändert sich die Vermittlerzuordnung Ihres bestehenden Depots, während die FNZ Bank depotführende Bank bleibt. Bei einem Depotübertrag werden Fonds oder Wertpapiere dagegen von einer Bankverbindung zu einer anderen übertragen.

Bleibt meine Depotnummer erhalten?

Ja. Bei einem reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel eines bestehenden FNZ-/ebase-Depots bleibt die vorhandene Depotnummer erhalten. Der Vorgang ist kein neuer Depotabschluss und kein Depotübertrag.

Bleiben meine vorhandenen Fonds im Depot?

Ja. Fonds müssen allein wegen eines reinen Betreuerwechsels nicht verkauft werden. Ob einzelne Fonds später aufgrund Ihrer eigenen Anlageentscheidung verändert werden, ist davon unabhängig und nicht Teil der Vermittlerumstellung.

Laufen meine bestehenden Sparpläne weiter?

Ja. Im dokumentierten Standardfall bleiben bestehende Sparpläne einschließlich Sparraten und Sparterminen beim reinen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel unverändert bestehen. Eine neue Einrichtung ist deshalb nicht allein wegen der geänderten Vermittlerzuordnung erforderlich.

Bleibt mein FNZbanking-Zugang bestehen?

Ja, der Bankzugang gehört zur bestehenden FNZ-Depotverbindung und wird durch den reinen Betreuerwechsel nicht automatisch ersetzt. Technische Themen wie PIN, FNZsecure oder App-Aktivierung bleiben weiterhin Aufgaben der FNZ Bank.

Bekomme ich nach dem Wechsel automatisch 0 % Ausgabeaufschlag auf jeden Fonds?

Nein. 0 % Ausgabeaufschlag ist eine Fondskondition, die für den konkreten Fonds und die Anteilklasse geprüft werden muss. Sie sollten deshalb mit ISIN oder WKN kontrollieren, welche Kondition für Ihren geplanten Kauf oder Sparplan tatsächlich hinterlegt ist.

Kann Fonds-Cashback auch für Fonds gelten, die schon in meinem Depot liegen?

Ja, grundsätzlich kann Fonds-Cashback auch für vorhandene Fondsbestände interessant sein. Entscheidend sind jedoch der konkrete Fonds, die Anteilklasse, eine vorhandene Bestandsprovision, das anrechenbare Volumen und die geltenden Voraussetzungen; eine pauschale Zusage für jeden Fonds wäre nicht korrekt.

Was ist der Unterschied zwischen Treueprämie und Bonus?

Die Treueprämie bezeichnet die mögliche Rückvergütung aus einer vorhandenen Bestandsprovision. Unter den jeweils geltenden Voraussetzungen kann zusätzlich ein Bonus möglich sein. Beide hängen von den konkreten Fonds- und Programmbedingungen ab und dürfen nicht als garantierte Zahlung auf das gesamte Depotvolumen verstanden werden.

Werden meine FNZ-Depotgebühren durch den Betreuerwechsel automatisch günstiger?

Nein. Bankseitige Depotentgelte richten sich weiterhin nach Ihrer FNZ-/ebase-Depotverbindung und dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Bessere Vermittlungskonditionen wirken auf anderen Ebenen, zum Beispiel beim Ausgabeaufschlag oder über mögliche Rückvergütungen.

Kann eine Rückvergütung höher sein als meine jährliche Depotgebühr?

Das kann bei einem geeigneten Fondsbestand möglich sein, ist aber keine allgemeine Zusage. Die Höhe einer möglichen Rückvergütung hängt von Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision, anrechenbarem Volumen und Voraussetzungen ab; deshalb sollten Sie die tatsächlichen Eurobeträge Ihres Bestands prüfen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Umstellung?

Für den PROfinance-Standardfall sind die von PROfinance bereitgestellten Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel-Unterlagen und der vorgesehene Ablauf maßgeblich. PROfinance nimmt die erforderlichen Unterlagen entgegen und leitet sie an die FNZ weiter; besondere Depotkonstellationen können eine zusätzliche Prüfung erfordern.

Wie prüfe ich meine vorhandenen Fonds auf bessere Konditionen?

Am zuverlässigsten prüfen Sie Ihre Fonds anhand von ISIN oder WKN. Damit lässt sich die konkrete Anteilklasse eindeutig identifizieren und Sie vermeiden, Konditionen eines ähnlich benannten Fonds auf Ihren tatsächlichen Bestand zu übertragen.

Ist PROfinance für die technische Führung meines FNZ-Depots zuständig?

Nein. Die FNZ Bank führt Depot, Konto, Onlinezugang und bankseitige Aufträge. PROfinance ist Fondsvermittler für Selbstentscheider und unterstützt bei Vermittlerzuordnung, Fondskonditionen und organisatorischen Fragen, bietet aber keine individuelle Anlageberatung.

Wann ist ein neues Depot trotzdem sinnvoll oder erforderlich?

Ein neues Depot kann relevant sein, wenn noch kein passendes FNZ-/ebase-Depot vorhanden ist oder Ihre konkrete Depotkonstellation nicht über einen reinen Betreuerwechsel weitergeführt werden kann. Besondere Depotarten sollten deshalb einzeln geprüft werden, statt automatisch von einem Standardfall auszugehen.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Relevant bei Fonds mit laufenden Vertriebsvergütungen bzw. Bestandsprovisionen.

Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

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