FNZ / ebase Ratgeber · Für selbstentscheidende Fondsanleger

FNZ-/ebase 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback: Kaufkosten sparen und mögliche Rückvergütung nutzen

Kann Ihr bestehendes ebase-Depot bei der FNZ bereits mehr für Sie leisten?

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Wie Sie beim Fondskauf 0 % Ausgabeaufschlag nutzen und für geeignete Fonds Rückvergütungen erhalten können

Wenn Sie Fonds über ein FNZ-/ebase-Depot kaufen oder bereits einen Fondsbestand besitzen, können zwei Vorteile gleichzeitig interessant sein: 0 % Ausgabeaufschlag beim Kauf und Fonds-Cashback beziehungsweise Treueprämie während der Haltedauer. Beide können Ihre Fondskosten wirtschaftlich verbessern, wirken aber an unterschiedlichen Stellen und dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden.

Viele Depotinhaber fragen sich, ob sie sich für einen der beiden Vorteile entscheiden müssen. Das ist grundsätzlich nicht der richtige Ausgangspunkt. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft die Kaufkosten neuer Fondsanteile, Fonds-Cashback setzt dagegen an einer möglichen Bestandsprovision geeigneter Fonds an. Wenn für Ihre konkrete Fondsposition beide Voraussetzungen erfüllt sind, können beide Konditionsvorteile nebeneinander relevant sein.

Für Sie als Selbstentscheider ist deshalb nicht nur wichtig, ob ein Fonds günstig gekauft werden kann. Wenn Sie den Fonds anschließend länger halten, zählt zusätzlich, ob Ihre konkrete Anteilklasse eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision enthält. Erst die getrennte Betrachtung beider Ebenen zeigt, wie die Konditionen für Ihren tatsächlichen Fondsbestand zusammenwirken können.

Was bedeutet 0 % Ausgabeaufschlag bei Ihrem Fondskauf?

Der Ausgabeaufschlag ist eine mögliche einmalige Kaufkostenposition beim Erwerb von Fondsanteilen. Gilt für Ihren konkreten Fonds und die betreffende Anteilklasse eine Kondition von 0 % Ausgabeaufschlag, entfällt genau diese Kaufkostenposition. Dadurch kann ein größerer Teil Ihres vorgesehenen Anlagebetrags unmittelbar in Fondsanteile fließen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Fonds oder das FNZ-/ebase-Depot insgesamt kostenlos ist. Depotentgelte, mögliche Transaktionskosten und laufende Fondskosten bleiben davon getrennte Ebenen. Deshalb sollten Sie 0 % Ausgabeaufschlag immer als konkreten Kaufkostenvorteil betrachten und nicht als pauschale Aussage über sämtliche Kosten Ihrer Fondsanlage.

Wenn Sie die Kaufseite zunächst genauer verstehen möchten, zeigt 0 % Ausgabeaufschlag im FNZ-/ebase-Depot, welche Kostenposition entfällt und welche Kosten trotzdem bestehen bleiben können. Für geplante Käufe hilft außerdem die Einordnung, wie Sie beim FNZ-/ebase-Fondskauf Ausgabeaufschlag sparen können.

Was bedeutet Fonds-Cashback bei demselben Fonds?

Fonds-Cashback beziehungsweise die Treueprämie ist etwas anderes als ein Rabatt beim Kauf. Die mögliche Rückvergütung kann aus einer vorhandenen Bestandsprovision entstehen, die bei geeigneten Fonds und Anteilklassen im Vertriebsweg vorhanden sein kann. PROfinance kommuniziert eine mögliche Rückvergütung von bis zu 99 % der Bestandsprovision, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Aussage „bis zu 99 % der Bestandsprovision“ bezieht sich damit nicht auf Ihren Anlagebetrag, nicht auf die Wertentwicklung und auch nicht auf die TER. Entscheidend ist die tatsächlich rückvergütungsfähige Bestandsprovision Ihrer konkreten Anteilklasse. Deshalb lässt sich aus dem Fondsnamen oder dem Depotwert allein noch kein seriöser Cashbackbetrag ableiten.

Wie Vergütungsquelle und Rückvergütung zusammenhängen, erklärt Bestandsprovision und Fonds-Cashback bei FNZ/ebase. Wenn Sie zuerst prüfen möchten, ob Ihr konkreter Fonds grundsätzlich infrage kommen kann, führt die Prüfung cashbackfähiger Fonds und Anteilklassen über ISIN oder WKN weiter.

Wie wirken 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback zusammen?

Die beiden Vorteile greifen an zwei unterschiedlichen Zeitpunkten an. 0 % Ausgabeaufschlag wirkt beim Kauf, weil eine mögliche einmalige Kaufkostenposition entfällt. Fonds-Cashback wirkt während der Haltedauer, sofern bei der konkreten Anteilklasse eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dadurch können beide Vorteile grundsätzlich nebeneinander bestehen. Ein Fonds kann beispielsweise mit 0 % Ausgabeaufschlag gekauft werden und zugleich später für eine mögliche Rückvergütung infrage kommen. Umgekehrt bedeutet eine 0-%-Kaufkondition aber nicht automatisch, dass derselbe Fonds cashbackfähig ist; beide Voraussetzungen müssen separat geprüft werden.

Die folgende Übersicht zeigt die Trennung bewusst einfach:

Ebene 0 % Ausgabeaufschlag Fonds-Cashback
Zeitpunkt beim Fondskauf während der Haltedauer
wirtschaftliche Wirkung mögliche Kaufkosten entfallen mögliche Rückvergütung aus Bestandsprovision
Bezugsgröße Ausgabeaufschlag der konkreten Kaufkondition rückvergütungsfähige Bestandsprovision
Prüfung Fonds, Anteilklasse und Kaufkondition Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision, Vermittlerzuordnung und Kondition
Garantie für den anderen Vorteil? nein nein

Erst die getrennte Prüfung beider Spalten zeigt, ob die Vorteile bei Ihrer konkreten Fondsposition tatsächlich zusammenkommen können. Die Tabelle ist deshalb keine Zusage, sondern ein Prüfweg. Gerade bei bestehenden Depots oder mehreren Anteilklassen sollte jede Fondsposition einzeln betrachtet werden.

Warum kann die Kombination bei einer Einmalanlage interessant sein?

Bei einer größeren Einmalanlage wird die Wirkung des Ausgabeaufschlags sofort sichtbar. Angenommen, Sie möchten 20.000 Euro in einen Fonds investieren und die reguläre Kaufkondition entspräche beispielhaft einem Ausgabeaufschlag von 5 % auf den Anteilwert. Bei einem Gesamtaufwand von 20.000 Euro würden vereinfacht rund 19.047,62 Euro in Fondsanteile fließen und rund 952,38 Euro auf den Ausgabeaufschlag entfallen.

Gilt für denselben Kauf 0 % Ausgabeaufschlag, kann der gesamte Anlagebetrag von 20.000 Euro für den Fondskauf eingesetzt werden, bevor andere Kostenebenen betrachtet werden. Der Unterschied betrifft allein die Kaufphase. Ob der Fonds anschließend zusätzlich Fonds-Cashback ermöglichen kann, muss separat anhand der konkreten Anteilklasse und Bestandsprovision geprüft werden.

Damit wird deutlich, warum die Kombination wirtschaftlich interessant sein kann: Sie vermeiden gegebenenfalls eine Kaufkostenposition und prüfen anschließend, ob während der Haltedauer zusätzlich eine Rückvergütung möglich ist. Beide Effekte addieren sich nicht als pauschaler Prozentvorteil, sondern wirken zu unterschiedlichen Zeitpunkten und auf unterschiedlichen Bezugsgrößen.

Wie kann eine Modellrechnung mit beiden Ebenen aussehen?

Eine Modellrechnung kann das Zusammenspiel veranschaulichen, ersetzt aber niemals die Prüfung Ihres konkreten Fonds. Nehmen wir rein beispielhaft an, Sie investieren 20.000 Euro mit 0 % Ausgabeaufschlag und halten später einen geeigneten Fondsbestand von 100.000 Euro, bei dem eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision von modellhaft 0,40 % pro Jahr anfällt.

Die rechnerische Bestandsprovision läge in diesem Beispiel bei 400 Euro pro Jahr. Würden davon rein modellhaft 99 % zurückvergütet, ergäbe sich ein möglicher Cashbackbetrag von 396 Euro pro Jahr. Die 396 Euro sind keine Prognose und keine Zusage, weil tatsächliche Vergütung, Anteilklasse, Bestand und Voraussetzungen abweichen können.

Modellannahme Beispielwert Was die Zahl zeigt
Einmalanlage 20.000 € Ausgangsbetrag für den Kauf
Ausgabeaufschlag 0 % diese Kaufkostenposition entfällt
modellhafter geeigneter Fondsbestand 100.000 € Bezugsgröße für die zweite Ebene
angenommene Bestandsprovision 0,40 % p. a. reine Rechenannahme
rechnerische Bestandsprovision 400 € p. a. mögliche Vergütungsbasis im Modell
99 % davon 396 € p. a. rein illustrativer Cashbackbetrag

Für Sie zählt daher nicht, zwei Prozentangaben möglichst groß nebeneinanderzustellen. Entscheidend ist, welcher Kaufkostenvorteil bei Ihrem konkreten Auftrag entsteht und welcher Eurobetrag bei Ihrem tatsächlichen Fondsbestand später als Rückvergütung möglich sein kann. Genau diese Betrachtung verhindert überhöhte Erwartungen.

Können beide Vorteile auch bei einem Fonds-Sparplan zusammenwirken?

Ja, auch bei einem Fonds-Sparplan können beide Ebenen grundsätzlich gleichzeitig relevant sein. Gilt für die jeweilige Sparplanausführung 0 % Ausgabeaufschlag, entfällt diese Kaufkostenposition bei der betreffenden Rate. Bei regelmäßigen Ausführungen kann das besonders interessant sein, weil sich ein regulärer Ausgabeaufschlag sonst wiederholt bemerkbar machen kann. Gerade bei langfristigen Sparplänen lohnt sich der Blick auf beide Ebenen, weil der Ausgabeaufschlag bei jeder Sparrate erneut wirken kann, während sich gleichzeitig über die Jahre ein größerer Fondsbestand für eine mögliche Rückvergütung aufbaut.

Separat davon kann der über die Zeit aufgebaute Fondsbestand auf Fonds-Cashback geprüft werden. Maßgeblich sind wiederum die konkrete Anteilklasse, eine mögliche Bestandsprovision und die übrigen Voraussetzungen. Der Sparplan selbst erzeugt also nicht automatisch Cashback; er baut lediglich Fondsbestand auf, dessen Konditionen anschließend positionsbezogen beurteilt werden können.

Welche Kosten bei regelmäßigen Sparraten insgesamt auseinanderzuhalten sind, zeigt die Übersicht zu Kosten eines FNZ-/ebase-Fonds-Sparplans. So können Sie wiederkehrende Kaufkosten, laufende Fondskosten und eine mögliche Rückvergütung sauber voneinander trennen.

Welche Voraussetzungen müssen für beide Vorteile passen?

Für 0 % Ausgabeaufschlag zählt die konkrete Kaufkondition Ihres Fonds und Ihrer Anteilklasse. Für Fonds-Cashback müssen zusätzlich eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision, die passende Vermittlerzuordnung und die heute geltenden Konditionen zusammenpassen. Deshalb reicht ein einziges „Ja“ für den Fondsnamen nicht aus.

Besonders wichtig ist die eindeutige Identifikation per ISIN oder WKN. Gleichnamige Fonds können unterschiedliche Anteilklassen besitzen und damit unterschiedliche Kauf- und Vergütungsstrukturen haben. Eine Anteilklasse kann deshalb bei der Kaufkondition attraktiv sein, ohne dass automatisch dieselbe Cashback-Aussage gilt.

Die vollständige Prüflogik erläutert welche Fonds-Cashback-Voraussetzungen bei FNZ/ebase zusammenpassen müssen. Mit dieser Reihenfolge vermeiden Sie pauschale Annahmen und prüfen beide Vorteile auf derselben konkreten Fondsposition.

Was gilt bei Ihrem bereits bestehenden FNZ-/ebase-Depot?

Wenn Sie bereits ein FNZ-/ebase-Depot besitzen, müssen Sie für bessere Vermittlungskonditionen nicht automatisch ein neues Depot eröffnen. Zunächst lässt sich prüfen, welche Fonds und Anteilklassen Sie bereits halten und ob diese für Fonds-Cashback infrage kommen können. Erst danach sollte geklärt werden, ob Ihre aktuelle Vermittlerzuordnung bereits passt.

Je nach Ausgangslage kann ein Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel geprüft werden, während die FNZ Bank weiterhin depotführende Bank bleibt. Ein solcher organisatorischer Wechsel erzeugt aber weder automatisch 0 % Ausgabeaufschlag noch Fonds-Cashback. Die Kaufkondition und die Cashbackfähigkeit Ihrer Fonds bleiben jeweils eigene Prüfungen.

Wenn Sie Ihr Depot möglichst unverändert weiterführen möchten, erklärt die Einordnung zum bestehenden FNZ-/ebase-Depot mit besseren Fondskonditionen, was sich organisatorisch ändern kann und was nicht. Für Ihren vorhandenen Bestand zeigt außerdem Fonds-Cashback im bestehenden FNZ-/ebase-Depot, warum zuerst die Fondspositionen geprüft werden sollten.

Warum sind TER und Depotentgelt trotz beider Vorteile weiterhin wichtig?

Weder 0 % Ausgabeaufschlag noch Fonds-Cashback machen Ihre Fondsanlage insgesamt kostenfrei. Die TER beziehungsweise laufenden Fondskosten betreffen eine andere Ebene als der Ausgabeaufschlag. Ebenso ist das Depotentgelt eine bankseitige Kostenposition Ihrer Depotverbindung und nicht dasselbe wie eine Bestandsprovision.

Fonds-Cashback ist außerdem keine Erstattung der TER. Eine mögliche Rückvergütung kann wirtschaftlich einen Teil anderer Kosten kompensieren oder übersteigen, fachlich bleiben die Kostenarten jedoch getrennt. Nur so können Sie beurteilen, welche Position tatsächlich beeinflusst wird und welche weiterhin bestehen bleibt.

Für die bankseitige Ebene hilft die Übersicht zu Depotentgelt und Bankkosten bei FNZ/ebase. Wenn Sie alle Ebenen gemeinsam beurteilen möchten, zeigt welche Kosten bei einem FNZ-/ebase-Depot entstehen und welche Sie beeinflussen können.

Warum sollten Sie Kaufkostenvorteil und Cashback in Euro betrachten?

Prozentangaben sind hilfreich, aber sie können die wirtschaftliche Bedeutung verzerren. Ein vermiedener Ausgabeaufschlag ist bei einem einzelnen Kauf ein einmaliger Eurobetrag, während Fonds-Cashback bei geeigneten Fonds über die Haltedauer wiederkehrend relevant sein kann. Deshalb sollten beide Vorteile auf ihre jeweilige Bezugsgröße umgerechnet werden.

Für einen geplanten Kauf können Sie zunächst berechnen, welcher Betrag durch 0 % Ausgabeaufschlag zusätzlich investiert wird. Für den bestehenden Fondsbestand sollte danach geprüft werden, welcher mögliche Cashbackbetrag sich bei den konkret geeigneten Positionen ergeben kann. Erst diese Eurobetrachtung zeigt, welchen wirtschaftlichen Unterschied die Konditionen tatsächlich machen.

Nicht die höchste Prozentzahl ist entscheidend, sondern was unter realistischen Voraussetzungen in Euro bei Ihrem Kauf und Ihrem Fondsbestand ankommt. Das gilt besonders bei größeren Einmalanlagen, langjährigen Sparplänen und bereits aufgebauten Depots.

Welche PROfinance-Vorteile können für Ihren Fondsbestand zusätzlich relevant sein?

PROfinance richtet sich an Selbstentscheider und verbindet die Konditionsprüfung mit mehreren möglichen Vorteilen. Diese Vorteile ersetzen keine individuelle Anlageberatung, sondern betreffen vor allem Kaufkonditionen, mögliche Rückvergütungen und organisatorische Unterstützung. Welche Punkte konkret nutzbar sind, hängt jeweils von Fonds, Anteilklasse und Ausgangssituation ab.

Für Sie entsteht der Nutzen aus der Kombination nur dann sauber, wenn jede Ebene separat geprüft wird. 0 % Ausgabeaufschlag, mögliche Treueprämie und Bonus sollten deshalb nicht als pauschales Gesamtversprechen verstanden werden. Der konkrete Fondsbestand bleibt immer der Ausgangspunkt.

Wie ermitteln Sie beide Vorteile Schritt für Schritt?

Beginnen Sie mit der konkreten Fondsposition und arbeiten Sie sich von der Kaufseite zur laufenden Vergütung vor. So vermeiden Sie, eine attraktive Kaufkondition automatisch mit einer Cashback-Zusage gleichzusetzen. Gleichzeitig sehen Sie früh, welche Angaben für eine belastbare Prüfung fehlen.

  1. ISIN oder WKN notieren. Identifizieren Sie die konkrete Anteilklasse aus Depotübersicht oder Kaufabrechnung.
  2. Ausgabeaufschlag feststellen. Klären Sie, welche Kaufkondition für genau diese Anteilklasse gilt.
  3. 0-%-Kondition abgleichen. Stellen Sie fest, ob der Kauf beziehungsweise die Sparrate ohne Ausgabeaufschlag möglich ist.
  4. Bestandsprovision ermitteln. Klären Sie, ob bei derselben Anteilklasse eine rückvergütungsfähige Vergütung vorhanden sein kann.
  5. Vermittlerzuordnung klären. Stellen Sie fest, ob Ihre bestehende Depotverbindung organisatorisch zur gewünschten Kondition passt.
  6. Cashback und Bonus in Euro berechnen. Verwenden Sie nur die tatsächlich bestätigten Werte Ihrer geeigneten Fondspositionen.
  7. Andere Kosten getrennt ergänzen. Berücksichtigen Sie TER, Depotentgelt und mögliche weitere Bankkosten separat.

So erhalten Sie keine pauschale „Doppelvorteil“-Aussage, sondern eine nachvollziehbare Prüfung für Ihren konkreten Fonds. Erst wenn Kaufkondition und Cashback-Voraussetzungen jeweils bestätigt sind, können Sie sinnvoll beurteilen, wie beide Vorteile zusammenwirken.

Welche Fehler sollten Sie bei der Kombination vermeiden?

Die häufigsten Missverständnisse entstehen, wenn beide Vorteile zu einem einzigen Rabatt zusammengezogen werden. Genau das ist fachlich falsch, weil Kaufkosten und laufende Vertriebsvergütung unterschiedliche Ebenen sind. Auch eine attraktive Zahl darf deshalb nie ohne Bezugsgröße verwendet werden.

Vermeiden Sie insbesondere diese Annahmen:

  • 0 % Ausgabeaufschlag bedeutet automatisch Fonds-Cashback. Das ist nicht der Fall.
  • Fonds-Cashback macht den Fondskauf kostenlos. Depot- und laufende Fondskosten bleiben getrennt.
  • Bis zu 99 % bedeutet 99 % des Depotwerts. Gemeint ist die jeweilige rückvergütungsfähige Bestandsprovision.
  • Eine positive Aussage gilt für alle Anteilklassen desselben Fonds. Jede konkrete Position muss separat geprüft werden.
  • Ein Betreuerwechsel erzeugt automatisch beide Vorteile. Er kann nur die organisatorische Grundlage schaffen.
  • Eine Modellrechnung lässt sich direkt auf den eigenen Bestand übertragen. Dafür fehlen ohne Einzelprüfung die tatsächlichen Konditionen.
  • TER und Fonds-Cashback sind dieselbe Kostenposition. Fonds-Cashback ist keine TER-Erstattung.

Wenn Sie diese Punkte sauber trennen, wird aus zwei attraktiven Prozentangaben eine belastbare Kostenprüfung. Sie sehen dann, welcher Vorteil beim Kauf wirkt und welcher während der Haltedauer überhaupt möglich sein kann. Diese Transparenz ist für Selbstentscheider wichtiger als ein pauschales Versprechen.

Fazit: 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback können sich ergänzen – wenn beide Voraussetzungen passen

0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback können bei einem FNZ-/ebase-Fonds grundsätzlich nebeneinander relevant sein. Der Ausgabeaufschlag betrifft den Kauf neuer Fondsanteile, während Fonds-Cashback an einer möglichen Bestandsprovision während der Haltedauer ansetzt. Deshalb ergänzen sich beide Vorteile wirtschaftlich, ohne dieselbe Kostenposition zu betreffen.

Für Ihren konkreten Fonds ist entscheidend, ob die 0-%-Kaufkondition für Ihre Anteilklasse gilt und ob dieselbe Position zusätzlich die Voraussetzungen für eine Rückvergütung erfüllt. ISIN oder WKN sind dafür die verlässlichste Ausgangsbasis. Gerade bei einem bestehenden Depot sollten Sie zuerst Ihren tatsächlichen Bestand prüfen, bevor Sie organisatorische Änderungen vornehmen.

So können Sie unnötige Kaufkosten vermeiden und gleichzeitig prüfen, ob für geeignete Fonds eine laufende Rückvergütung möglich sein kann. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht nicht durch das Addieren von Werbeprozenten, sondern durch die konkrete Euroersparnis beim Kauf und die tatsächlich mögliche Rückvergütung Ihres Fondsbestands. Den Ausgangspunkt für die mögliche Rückvergütung ordnet Fonds-Cashback im FNZ-/ebase-Depot ein; dort sehen Sie, wann Bestandsprovision, Anteilklasse und Vermittlungsweg grundsätzlich zusammenpassen müssen.

Häufige Fragen zu 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback bei FNZ/ebase

Kann ich 0 % Ausgabeaufschlag und Fonds-Cashback gleichzeitig nutzen?

Grundsätzlich können beide Vorteile bei derselben Fondsposition relevant sein, wenn die jeweiligen Voraussetzungen separat erfüllt sind. 0 % Ausgabeaufschlag betrifft die Kaufkondition, Fonds-Cashback dagegen eine mögliche Rückvergütung aus Bestandsprovision. Deshalb muss für beide Ebenen einzeln festgestellt werden, was bei Ihrer konkreten Anteilklasse gilt.

Bedeutet 0 % Ausgabeaufschlag automatisch, dass mein Fonds cashbackfähig ist?

Nein, eine 0-%-Kaufkondition sagt noch nichts darüber aus, ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden ist. Für Fonds-Cashback müssen Fonds, Anteilklasse, Bestandsprovision, Vermittlerzuordnung und aktuelle Konditionen zusammenpassen. Deshalb sollten Sie die Cashbackfähigkeit immer separat über ISIN oder WKN ermitteln.

Was ist wirtschaftlich wichtiger: Ausgabeaufschlag sparen oder Fonds-Cashback?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil beide Vorteile auf unterschiedlichen Bezugsgrößen beruhen. Der Ausgabeaufschlag wirkt einmalig beim Kauf, während Fonds-Cashback bei geeigneten Positionen während der Haltedauer relevant sein kann. Vergleichen Sie deshalb die konkreten Eurobeträge statt nur die Prozentangaben.

Kann die Kombination auch bei einem Sparplan funktionieren?

Ja, bei einer Sparplanausführung kann 0 % Ausgabeaufschlag die jeweilige Kaufkostenposition vermeiden. Beim dadurch aufgebauten Fondsbestand lässt sich zusätzlich ermitteln, ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision vorhanden ist. Die Sparrate selbst garantiert jedoch kein Cashback, weil die konkrete Anteilklasse und die weiteren Voraussetzungen entscheidend bleiben.

Muss ich für beide Vorteile ein neues FNZ-/ebase-Depot eröffnen?

Ein neues Depot ist bei einem bereits bestehenden FNZ-/ebase-Depot nicht automatisch erforderlich. Ist Ihr bestehendes FNZ-/ebase-Depot einem anderen Vermittler zugeordnet, erfolgt der Wechsel zu PROfinance über einen Betreuer- beziehungsweise Vermittlerwechsel; die FNZ Bank und Ihr Depot bleiben bestehen. Kaufkondition und Cashbackfähigkeit müssen danach trotzdem jeweils separat für Ihre Fondsposition ermittelt werden.

Erstattet Fonds-Cashback meine TER?

Nein, Fonds-Cashback ist keine Erstattung der TER oder der laufenden Fondskosten. Es kann aus einer rückvergütungsfähigen Bestandsprovision entstehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. TER, Ausgabeaufschlag, Depotentgelt und Bestandsprovision sollten deshalb fachlich immer getrennt betrachtet werden.

Was bedeutet „bis zu 99 %“ bei Fonds-Cashback?

Die Angabe bezieht sich auf die jeweilige rückvergütungsfähige Bestandsprovision und nicht auf Ihren Depotwert oder Anlagebetrag. Ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung möglich ist, hängt von der konkreten Fondsposition und den geltenden Voraussetzungen ab. Eine pauschale Hochrechnung auf das gesamte Depot wäre deshalb nicht seriös.

Kann ich vorhandene Fonds prüfen, obwohl ich sie mit Ausgabeaufschlag gekauft habe?

Ja, die damalige Kaufkondition entscheidet nicht allein über eine heutige Cashbackfähigkeit. Maßgeblich ist, welche konkrete Anteilklasse Sie heute halten und ob eine rückvergütungsfähige Bestandsprovision sowie die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Deshalb lässt sich auch bei einem älteren Fondsbestand unabhängig vom damaligen Ausgabeaufschlag die heutige Cashbackfähigkeit ermitteln.

Welche Angaben brauche ich für die Prüfung beider Vorteile?

Am wichtigsten sind ISIN oder WKN, damit die konkrete Anteilklasse eindeutig feststeht. Zusätzlich benötigen Sie für die Kaufseite die aktuelle Ausgabeaufschlag-Kondition und für Cashback Informationen zur Bestandsprovision sowie zur Vermittlerzuordnung. Mit diesen Angaben lassen sich beide Ebenen deutlich zuverlässiger beurteilen als mit dem Fondsnamen allein.

Wie starte ich am einfachsten?

Nehmen Sie zunächst die ISIN oder WKN aus Ihrer Depotübersicht und identifizieren Sie damit die konkrete Anteilklasse. Klären Sie danach getrennt, ob 0 % Ausgabeaufschlag für einen geplanten Kauf gilt und ob Ihr vorhandener beziehungsweise künftiger Bestand Fonds-Cashback ermöglichen kann. Erst diese Reihenfolge zeigt, ob beide Vorteile bei Ihrem Fonds tatsächlich zusammenwirken können.

Was sich beim FNZ / ebase-Vermittlerwechsel ändert

Der Wechsel betrifft den hinterlegten Vermittler, nicht Ihr ebase-Depot selbst. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kein neues Depot notwendig

Es reicht ein einfacher und kostenloser Vermittler-/Betreuerwechsel. Ihr FNZ / ebase-Depot muss dafür nicht neu eröffnet werden.

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Bestehendes FNZ / ebase-Depot weiter nutzen.

Ihr ebase-Depot bleibt bei der FNZ Bank. PROfinance kann als Vermittler hinterlegt werden, damit Sie Konditionen, Ausgabeaufschläge und mögliche Rückvergütungen besser nutzen können.

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